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549

Salzburger Meister (wohl Meister der Laufener Georgslegende) circa 1470/80 - The Circumcision of Chr

In September Auction

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München
Salzburger Meister (wohl Meister der Laufener Georgslegende) circa 1470/80

The Circumcision of Christ - The twelve year old Christ in the temple - The Taking of Christ - Christ on the Cross

Oil tempera auf lime wood. Few remnants of the gilding of the background and the nimbi preserved. Minor damage. Restored. Minor damage to frame (approx. 46 x 31 cm each).

Ein stilkritischer Vergleich der vier Gemälde mit den Werken des Meisters der Laufener Georgslegende ergibt zahlreiche Überstimmungen hinsichtlich der gedrungenen Figuren der dargestellten Personen, den expressiv wiedergegebenen Gesichtszügen und der auffallend ähnlichen Behandlung der Gewandfalten.

Alfred Stange, der Nestor der kunsthistorischen Forschung zur Malerei der Gotik, bringt mit jenem Künstler, der mangels biographischer Daten den Namen "Meister der Laufener Georgslegende" erhalten hat, folgende Werke in Verbindung: die Darstellung des "Kalvarienberges" in der Kirche von Oberbergkirchen bei Mühldorf (ursprünglich aus der Salzburger Franziskanerkirche), die sechs Tafeln einer "Georgslegende" im Dechanthof (Pfarrhof) von Laufen, eine "Geißelung Christi" im Bestand der Österreichischen Galerie im Belvedere, Wien (Inv.-Nr. 4921) und das "Martyrium des Hl. Georg" im Oberösterreichischen Landesmuseum in Linz. Stange erwähnt auch einen in Laufen nach der Jahrhundertmitte ansässigen "Maler Hans", der für Kloster Michaelbeuern ein "Jüngstes Gericht" geschaffen hat.

Expert report: Dr. Ernst Buchner, Munich-Pasing, 16 September 1957.



Literature: Stange, Alfred, Deutsche Malerei der Gotik. Salzburg, Bayern und Tirol in der Zeit von 1400 bis 1500 (= Deutsche Malerei der Gotik, volume 10). Munich/Berlin 1960, page 27. - "Spätgotik in Salzburg". Exhibition catalogue of the Museum Carolino Augusteum / Neues Haus und Gotischer Saal, Salzburg, 26 May - 1 October 1972. Salzburg 1972, pages 113-115: regarding the Meister der Georgslegende in Laufen, Laufen panels and "The Taking of Christ" of the Austrian Gallery (catalogue numbers 82-88).

provenance: Lempertz, Cologne, Auction 454, 3 June 1959, catalogue number 162. - Owned by the previous buyers since then. - From the estate of a collector couple, Munich
Salzburger Meister (wohl Meister der Laufener Georgslegende) um 1470/80

Die Beschneidung Christi - Der zwölfjährige Christus im Tempel - Die Gefangennahme Christi - Christus am Kreuz

Rücks. Fragmente einer Darstellung der Arma Christi. Vier Gemälde. Öltempera auf Lindenholz. 40 x 25 / 40,5 x 25 / 39,5 x 24,5 / 39 x 25,5 cm (die Maßangaben nach dem Gutachten Buchners, der die Tafeln offenbar in ausgerahmtem Zustand prüfen konnte) cm. Wenige Reste der Vergoldung des Hintergrundes und der Nimben erhalten. Min. besch. Rest. Rahmen min. besch. (je ca. 46 x 31 cm).

Ein stilkritischer Vergleich der vier Gemälde mit den Werken des Meisters der Laufener Georgslegende ergibt zahlreiche Überstimmungen hinsichtlich der gedrungenen Figuren der dargestellten Personen, den expressiv wiedergegebenen Gesichtszügen und der auffallend ähnlichen Behandlung der Gewandfalten.

Alfred Stange, der Nestor der kunsthistorischen Forschung zur Malerei der Gotik, bringt mit jenem Künstler, der mangels biographischer Daten den Namen "Meister der Laufener Georgslegende" erhalten hat, folgende Werke in Verbindung: die Darstellung des "Kalvarienberges" in der Kirche von Oberbergkirchen bei Mühldorf (ursprünglich aus der Salzburger Franziskanerkirche), die sechs Tafeln einer "Georgslegende" im Dechanthof (Pfarrhof) von Laufen, eine "Geißelung Christi" im Bestand der Österreichischen Galerie im Belvedere, Wien (Inv.-Nr. 4921) und das "Martyrium des Hl. Georg" im Oberösterreichischen Landesmuseum in Linz. Stange erwähnt auch einen in Laufen nach der Jahrhundertmitte ansässigen "Maler Hans", der für Kloster Michaelbeuern ein "Jüngstes Gericht" geschaffen hat.

Der Künstler der vorliegenden Tafeln steht exemplarisch am Beginn einer künstlerischen Zeitenwende (Man beachte: Die Geburt Albrecht Dürers im Jahr 1471 fällt in den Zeitraum der Entstehung unserer Tafeln. Ihm verdanken wir den Triumph der italienischen Renaissanceideale in der nordalpinen Kunst). Noch hält der Meister bei seinen Tafeln am traditionellen punzierten Goldgrund fest, die Proportion der Figuren und die Expressivität der Gesichter sind noch gotisch gedacht. Durch und durch gotisch auch die Gestaltung der Gewandfalten. Daneben bemüht sich der Meister aber auch um die Umsetzung der Zentralperperspektive, eine der Errungenschaften der Kunst der Renaissance. Diese hatte sich noch zwei Generationen nach Masaccios grundlegenden, die Perspektive zelebrierenden Werken, nicht vollends in die nordalpine Malerei integriert. Akribisch versucht "unser" Meister, den Bodenbelag des Tempels korrekt perspektivisch verkürzt wiederzugeben, bei der Darstellung der vier Gelehrten scheitert er mit diesem Ansinnen jedoch. Auch der von einem roten Baldachin bekrönte Platz des zwölfjährigen Christus scheint in seiner kreativen, dennoch ungleichmäßigen Verkürzung zu "wackeln". Und trotzdem leistet der Künstler Unerhörtes: Er lässt menschliche Regung und Bewegung zu, wo es eigentlichen einen festen Kanon in der malerischen Darstellung gab. Einem der Gelehrten im Tempel rutscht bei seinem eifrigen Gestikulieren und Argumentieren z. B. der pelzverbrämte Ärmel nach hinten - eine ikonographische Seltenheit! Ebenso selten, wie sich Judas Christus bei der Gefangennahme, ihn freundschaftlich in den Arm nehmend, seitlich nähert. Gemalte Falschheit in reinster Form, die Gesichter von Christus und Judas in ihrem Ausdruck unvergleichlich unterschiedlich und charaktervoll wiedergegeben.

Im Salzburger Ausstellungskatalog von 1972 beschreibt man die Kunst des Meisters der Laufener Georgslegende mit treffenden Worten: "Mit teils sehr überzeugenden, teils übertrieben wirkenden Bewegungen verschaffen sich die kleinen, lebendigen Figuren der Henkersknechte ihren Bewegungsraum. Freiraum scheint diesem Maler nichts zu bedeuten [...] Die Köpfe seiner Figuren sind auf wenige charakteristische Typen beschränkt. Die helle, frische Farbe macht die Arbeiten dieses Meisters zu liebenswerten Zeugnissen einer sonst eher grotesken, realistischen Erzählkunst der Zeit nach der Jahrhundertmitte" (s. u., S. 113).

Die vorliegenden Tafeln stammen eindeutig aus einem größeren Zusammenhang. Dies erschließt sich über die rückseitig nachzuweisende Bemalung mit den Leidenswerkzeugen der Passion. Setzt man - einem Puzzle gleich - die Tafeln so zusammen, dass sich diese Arma Christi zumindest bei dreien der Tafeln sinnvoll aneinanderreihen, ist jedoch überraschend festzustellen, dass die Beschneidung Christi unterhalb der Gefangennahme angeordnet war. Ein der Logik einer Darstellung von Einzelszenen aus dem Leben Christi widersprechendes Phänomen. Oder aber: Der ursprüngliche Kontext war bereits beim Bemalen der Rückseite mit den Leidenswerkzeugen nicht mehr gegeben. Über das ursprüngliche Aussehen und die Verwendung der großen Tafel, darstellend einzelne Episoden aus dem Leben Christi, lassen sich nur Vermutungen anstellen.

Gutachten Dr. Ernst Buchner, München-Pasing, 16. September 1957: "[...] weise ich auf Grund formaler und koloristischer Verwandtschaftszüge mit Werken Rueland Frueaufs d. Ält. und des Meisters der Laufener Georgslegende einem originellen, um 1470-1480 tätigen Salzburger Meister zu."

Literatur: Stange, Alfred, Deutsche Malerei der Gotik. Salzburg, Bayern und Tirol in der Zeit von 1400 bis 1500 (= Deutsche Malerei der Gotik, Bd. 10). München/Berlin 1960, S. 27. - "Spätgotik in Salzburg". Ausst.-Kat. Museum Carolino Augusteum / Neues Haus und Gotischer Saal, Salzburg, 26. Mai - 1. Oktober 1972. Salzburg 1972, S. 113-115: zum Meister der Laufener Georgslegende, den Laufener Tafeln und der "Geißelung Christi" der Österreichischen Galerie (Kat.-Nr. 82-88).

Provenienz: Lempertz, Köln, Auktion 454, 3. Juni 1959, Kat.-Nr. 162. - Seitdem im Eigentum der damaligen Käufer. - Aus dem Nachlass eines Münchener Sammlerehepaares.
Salzburger Meister (wohl Meister der Laufener Georgslegende) circa 1470/80

The Circumcision of Christ - The twelve year old Christ in the temple - The Taking of Christ - Christ on the Cross

Oil tempera auf lime wood. Few remnants of the gilding of the background and the nimbi preserved. Minor damage. Restored. Minor damage to frame (approx. 46 x 31 cm each).

Ein stilkritischer Vergleich der vier Gemälde mit den Werken des Meisters der Laufener Georgslegende ergibt zahlreiche Überstimmungen hinsichtlich der gedrungenen Figuren der dargestellten Personen, den expressiv wiedergegebenen Gesichtszügen und der auffallend ähnlichen Behandlung der Gewandfalten.

Alfred Stange, der Nestor der kunsthistorischen Forschung zur Malerei der Gotik, bringt mit jenem Künstler, der mangels biographischer Daten den Namen "Meister der Laufener Georgslegende" erhalten hat, folgende Werke in Verbindung: die Darstellung des "Kalvarienberges" in der Kirche von Oberbergkirchen bei Mühldorf (ursprünglich aus der Salzburger Franziskanerkirche), die sechs Tafeln einer "Georgslegende" im Dechanthof (Pfarrhof) von Laufen, eine "Geißelung Christi" im Bestand der Österreichischen Galerie im Belvedere, Wien (Inv.-Nr. 4921) und das "Martyrium des Hl. Georg" im Oberösterreichischen Landesmuseum in Linz. Stange erwähnt auch einen in Laufen nach der Jahrhundertmitte ansässigen "Maler Hans", der für Kloster Michaelbeuern ein "Jüngstes Gericht" geschaffen hat.

Expert report: Dr. Ernst Buchner, Munich-Pasing, 16 September 1957.



Literature: Stange, Alfred, Deutsche Malerei der Gotik. Salzburg, Bayern und Tirol in der Zeit von 1400 bis 1500 (= Deutsche Malerei der Gotik, volume 10). Munich/Berlin 1960, page 27. - "Spätgotik in Salzburg". Exhibition catalogue of the Museum Carolino Augusteum / Neues Haus und Gotischer Saal, Salzburg, 26 May - 1 October 1972. Salzburg 1972, pages 113-115: regarding the Meister der Georgslegende in Laufen, Laufen panels and "The Taking of Christ" of the Austrian Gallery (catalogue numbers 82-88).

provenance: Lempertz, Cologne, Auction 454, 3 June 1959, catalogue number 162. - Owned by the previous buyers since then. - From the estate of a collector couple, Munich
Salzburger Meister (wohl Meister der Laufener Georgslegende) um 1470/80

Die Beschneidung Christi - Der zwölfjährige Christus im Tempel - Die Gefangennahme Christi - Christus am Kreuz

Rücks. Fragmente einer Darstellung der Arma Christi. Vier Gemälde. Öltempera auf Lindenholz. 40 x 25 / 40,5 x 25 / 39,5 x 24,5 / 39 x 25,5 cm (die Maßangaben nach dem Gutachten Buchners, der die Tafeln offenbar in ausgerahmtem Zustand prüfen konnte) cm. Wenige Reste der Vergoldung des Hintergrundes und der Nimben erhalten. Min. besch. Rest. Rahmen min. besch. (je ca. 46 x 31 cm).

Ein stilkritischer Vergleich der vier Gemälde mit den Werken des Meisters der Laufener Georgslegende ergibt zahlreiche Überstimmungen hinsichtlich der gedrungenen Figuren der dargestellten Personen, den expressiv wiedergegebenen Gesichtszügen und der auffallend ähnlichen Behandlung der Gewandfalten.

Alfred Stange, der Nestor der kunsthistorischen Forschung zur Malerei der Gotik, bringt mit jenem Künstler, der mangels biographischer Daten den Namen "Meister der Laufener Georgslegende" erhalten hat, folgende Werke in Verbindung: die Darstellung des "Kalvarienberges" in der Kirche von Oberbergkirchen bei Mühldorf (ursprünglich aus der Salzburger Franziskanerkirche), die sechs Tafeln einer "Georgslegende" im Dechanthof (Pfarrhof) von Laufen, eine "Geißelung Christi" im Bestand der Österreichischen Galerie im Belvedere, Wien (Inv.-Nr. 4921) und das "Martyrium des Hl. Georg" im Oberösterreichischen Landesmuseum in Linz. Stange erwähnt auch einen in Laufen nach der Jahrhundertmitte ansässigen "Maler Hans", der für Kloster Michaelbeuern ein "Jüngstes Gericht" geschaffen hat.

Der Künstler der vorliegenden Tafeln steht exemplarisch am Beginn einer künstlerischen Zeitenwende (Man beachte: Die Geburt Albrecht Dürers im Jahr 1471 fällt in den Zeitraum der Entstehung unserer Tafeln. Ihm verdanken wir den Triumph der italienischen Renaissanceideale in der nordalpinen Kunst). Noch hält der Meister bei seinen Tafeln am traditionellen punzierten Goldgrund fest, die Proportion der Figuren und die Expressivität der Gesichter sind noch gotisch gedacht. Durch und durch gotisch auch die Gestaltung der Gewandfalten. Daneben bemüht sich der Meister aber auch um die Umsetzung der Zentralperperspektive, eine der Errungenschaften der Kunst der Renaissance. Diese hatte sich noch zwei Generationen nach Masaccios grundlegenden, die Perspektive zelebrierenden Werken, nicht vollends in die nordalpine Malerei integriert. Akribisch versucht "unser" Meister, den Bodenbelag des Tempels korrekt perspektivisch verkürzt wiederzugeben, bei der Darstellung der vier Gelehrten scheitert er mit diesem Ansinnen jedoch. Auch der von einem roten Baldachin bekrönte Platz des zwölfjährigen Christus scheint in seiner kreativen, dennoch ungleichmäßigen Verkürzung zu "wackeln". Und trotzdem leistet der Künstler Unerhörtes: Er lässt menschliche Regung und Bewegung zu, wo es eigentlichen einen festen Kanon in der malerischen Darstellung gab. Einem der Gelehrten im Tempel rutscht bei seinem eifrigen Gestikulieren und Argumentieren z. B. der pelzverbrämte Ärmel nach hinten - eine ikonographische Seltenheit! Ebenso selten, wie sich Judas Christus bei der Gefangennahme, ihn freundschaftlich in den Arm nehmend, seitlich nähert. Gemalte Falschheit in reinster Form, die Gesichter von Christus und Judas in ihrem Ausdruck unvergleichlich unterschiedlich und charaktervoll wiedergegeben.

Im Salzburger Ausstellungskatalog von 1972 beschreibt man die Kunst des Meisters der Laufener Georgslegende mit treffenden Worten: "Mit teils sehr überzeugenden, teils übertrieben wirkenden Bewegungen verschaffen sich die kleinen, lebendigen Figuren der Henkersknechte ihren Bewegungsraum. Freiraum scheint diesem Maler nichts zu bedeuten [...] Die Köpfe seiner Figuren sind auf wenige charakteristische Typen beschränkt. Die helle, frische Farbe macht die Arbeiten dieses Meisters zu liebenswerten Zeugnissen einer sonst eher grotesken, realistischen Erzählkunst der Zeit nach der Jahrhundertmitte" (s. u., S. 113).

Die vorliegenden Tafeln stammen eindeutig aus einem größeren Zusammenhang. Dies erschließt sich über die rückseitig nachzuweisende Bemalung mit den Leidenswerkzeugen der Passion. Setzt man - einem Puzzle gleich - die Tafeln so zusammen, dass sich diese Arma Christi zumindest bei dreien der Tafeln sinnvoll aneinanderreihen, ist jedoch überraschend festzustellen, dass die Beschneidung Christi unterhalb der Gefangennahme angeordnet war. Ein der Logik einer Darstellung von Einzelszenen aus dem Leben Christi widersprechendes Phänomen. Oder aber: Der ursprüngliche Kontext war bereits beim Bemalen der Rückseite mit den Leidenswerkzeugen nicht mehr gegeben. Über das ursprüngliche Aussehen und die Verwendung der großen Tafel, darstellend einzelne Episoden aus dem Leben Christi, lassen sich nur Vermutungen anstellen.

Gutachten Dr. Ernst Buchner, München-Pasing, 16. September 1957: "[...] weise ich auf Grund formaler und koloristischer Verwandtschaftszüge mit Werken Rueland Frueaufs d. Ält. und des Meisters der Laufener Georgslegende einem originellen, um 1470-1480 tätigen Salzburger Meister zu."

Literatur: Stange, Alfred, Deutsche Malerei der Gotik. Salzburg, Bayern und Tirol in der Zeit von 1400 bis 1500 (= Deutsche Malerei der Gotik, Bd. 10). München/Berlin 1960, S. 27. - "Spätgotik in Salzburg". Ausst.-Kat. Museum Carolino Augusteum / Neues Haus und Gotischer Saal, Salzburg, 26. Mai - 1. Oktober 1972. Salzburg 1972, S. 113-115: zum Meister der Laufener Georgslegende, den Laufener Tafeln und der "Geißelung Christi" der Österreichischen Galerie (Kat.-Nr. 82-88).

Provenienz: Lempertz, Köln, Auktion 454, 3. Juni 1959, Kat.-Nr. 162. - Seitdem im Eigentum der damaligen Käufer. - Aus dem Nachlass eines Münchener Sammlerehepaares.

September Auction

Sale Date(s)
Lots: 1-419
Lots: 500-884
Lieu de la vente
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Versand nur auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer.

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Conditions Générales de Ventes

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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