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559

Jan Erasmus Quellinus - Jacobs journey from Labans house to Canaan

In September Auction

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München
Jan Erasmus Quellinus
1634 Antwerpen - 1715 Mechelen

Jacobs journey from Labans house to Canaan

Signed lower left. Oil auf canvas. 187 x 231.5 cm. Restored. Framed (205 x 249 cm).

Labans Söhne beneideten Jakob um seinen Reichtum. Sie behaupteten, dass dieser sich auf Kosten ihres Vaters bereichert hätte. In dieser Situation sprach Gott zu Jakob: "Kehr zurück in das Land deiner Väter und zu deiner Verwandtschaft! Ich bin mit dir." Mit den Töchtern Labans, Rahel und Lea, machte er sich auf den Weg nach Kanaan. Jan Erasmus Quellinus stellt eine Szene dar, in welcher Jakob mit den Frauen und zwei Kindern Rast macht, bei ihm auch zwei Diener als Kamelführer.

Jan Erasmus Quellinus war vermutlich Schüler seines Vaters Erasmus Quellinus d. J. (1607-1678). Nach Beendigung seiner Ausbildung ging er nach Italien, als Mitglied der Bentvueghels in Rom führte er den Bentnamen "Seederboom". Nach seiner Rückkehr aus Italien wurde er 1660/61 Meister der Lukasgilde in Antwerpen. Bis 1698 meldete er 18 Lehrlinge an, was seine Bedeutung als Lehrmeister unterstreicht. Quellinus war zweimal verheiratet: mit Catharina Hemelare und Cornelia Teniers (Heirat 1662), der Tochter des bedeutenden Künstlers David Teniers II und Anna Brueghel. Jan Erasmus Quellinus war Hofmaler Leopolds I. und Josephs I., weshalb er sich ab ca. 1680 bei seinen Signaturen häufig sichtlich stolz als Maler der kaiserlichen Majestät bezeichnete.

Ein thematisch unserem Gemälde vergleichbares Werk Quellinus wurde am 18. November 2015 bei Christies Amsterdam versteigert (Kat.-Nr. 76). Dieses im Katalog als "Jacob and his family on the way to Canaan" bezeichnete und ebenfalls signierte Gemälde (142,5 x 223,5 cm) ist 1687 datiert. Eine Vorzeichnung zu diesem Gemälde befindet sich im Puschkin-Museum, Moskau (Inv.-Nr. 7086). Neuere Forschungen haben ergeben, dass es sich bei dieser Darstellung mit Wahrscheinlichkeit um jene Reise Jakobs handelt, die er nach der Versöhnung mit Esau antrat und die ihn nach Succoth führte, wo er ein Haus und einen Altar baute.

Während Jan Erasmus Quellinus bei seinen Gemälden biblischen Inhalts hinsichtlich der Kleidung der Protagonisten ganz dem klassischen akademischen Kanon verpflichtet ist (so auch bei dem letztgenannten Gemälde), fällt bei unserem Werk auf, dass die am Brunnen stehende Frau (Rahel?) mit ihrem glänzenden Brokatkleid und eleganten Pantoffeln ungewöhnlich reich und modern gekleidet ist. Dazu passt ihre Frisur, die der aktuellen Mode der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entspricht. Eine weitere Auffälligkeit betrifft Jakob: Sein Gesicht ist von äußerster Porträthaftigkeit, ist stark individualisiert. Hier arbeitet Quellinus sonst eher mit tradierten "Idealtypen". Der uns anschauende Kamelführer trägt um seinen Hals ein Jabot nach der aktuellen Mode, seine Frisur entspricht ebenfalls dem Zeitgeschmack des ausgehenden 17. Jahhrunderts.

Die oben genannten Besonderheiten des Gemäldes lassen unweigerlich an ein sog. Portrait historié denken, ein Gemälde auf welchem die dargestellten, real existierenden Personen als Göttinnen und Götter der antiken Mythologie oder als Gestalten der biblischen Geschichte dargestellt werden. Allein das Format des vorliegenden Gemäldes lässt darauf schließen, dass es sich bei den Dargestellten um eine durchaus wohlhabende, vorerst noch nicht zu identifizierende Familie im Antwerpen der 1680er Jahre gehandelt haben muss.

Gutachten Dr. Jean-Pierre De Bruyn, Antwerpen, Juli 2022. Dort "um 1687" datiert.

provenance: private collection, North Germany.
Jan Erasmus Quellinus
1634 Antwerpen - 1715 Mechelen

Jakobs Reise von Labans Haus nach Kanaan

(Genesis 31, 17-35). L. u. signiert. Öl auf Lwd. 187 x 231,5 cm. Rest. Rahmen (205 x 249 cm).

Labans Söhne beneideten Jakob um seinen Reichtum. Sie behaupteten, dass dieser sich auf Kosten ihres Vaters bereichert hätte. In dieser Situation sprach Gott zu Jakob: "Kehr zurück in das Land deiner Väter und zu deiner Verwandtschaft! Ich bin mit dir." Mit den Töchtern Labans, Rahel und Lea, machte er sich auf den Weg nach Kanaan. Jan Erasmus Quellinus stellt eine Szene dar, in welcher Jakob mit den Frauen und zwei Kindern Rast macht, bei ihm auch zwei Diener als Kamelführer.

Jan Erasmus Quellinus war vermutlich Schüler seines Vaters Erasmus Quellinus d. J. (1607-1678). Nach Beendigung seiner Ausbildung ging er nach Italien, als Mitglied der Bentvueghels in Rom führte er den Bentnamen "Seederboom". Nach seiner Rückkehr aus Italien wurde er 1660/61 Meister der Lukasgilde in Antwerpen. Bis 1698 meldete er 18 Lehrlinge an, was seine Bedeutung als Lehrmeister unterstreicht. Quellinus war zweimal verheiratet: mit Catharina Hemelare und Cornelia Teniers (Heirat 1662), der Tochter des bedeutenden Künstlers David Teniers II und Anna Brueghel. Jan Erasmus Quellinus war Hofmaler Leopolds I. und Josephs I., weshalb er sich ab ca. 1680 bei seinen Signaturen häufig sichtlich stolz als Maler der kaiserlichen Majestät bezeichnete.

Ein thematisch unserem Gemälde vergleichbares Werk Quellinus wurde am 18. November 2015 bei Christies Amsterdam versteigert (Kat.-Nr. 76). Dieses im Katalog als "Jacob and his family on the way to Canaan" bezeichnete und ebenfalls signierte Gemälde (142,5 x 223,5 cm) ist 1687 datiert. Eine Vorzeichnung zu diesem Gemälde befindet sich im Puschkin-Museum, Moskau (Inv.-Nr. 7086). Neuere Forschungen haben ergeben, dass es sich bei dieser Darstellung mit Wahrscheinlichkeit um jene Reise Jakobs handelt, die er nach der Versöhnung mit Esau antrat und die ihn nach Succoth führte, wo er ein Haus und einen Altar baute.

Während Jan Erasmus Quellinus bei seinen Gemälden biblischen Inhalts hinsichtlich der Kleidung der Protagonisten ganz dem klassischen akademischen Kanon verpflichtet ist (so auch bei dem letztgenannten Gemälde), fällt bei unserem Werk auf, dass die am Brunnen stehende Frau (Rahel?) mit ihrem glänzenden Brokatkleid und eleganten Pantoffeln ungewöhnlich reich und modern gekleidet ist. Dazu passt ihre Frisur, die der aktuellen Mode der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entspricht. Eine weitere Auffälligkeit betrifft Jakob: Sein Gesicht ist von äußerster Porträthaftigkeit, ist stark individualisiert. Hier arbeitet Quellinus sonst eher mit tradierten "Idealtypen". Der uns anschauende Kamelführer trägt um seinen Hals ein Jabot nach der aktuellen Mode, seine Frisur entspricht ebenfalls dem Zeitgeschmack des ausgehenden 17. Jahhrunderts.

Die oben genannten Besonderheiten des Gemäldes lassen unweigerlich an ein sog. Portrait historié denken, ein Gemälde auf welchem die dargestellten, real existierenden Personen als Göttinnen und Götter der antiken Mythologie oder als Gestalten der biblischen Geschichte dargestellt werden. Allein das Format des vorliegenden Gemäldes lässt darauf schließen, dass es sich bei den Dargestellten um eine durchaus wohlhabende, vorerst noch nicht zu identifizierende Familie im Antwerpen der 1680er Jahre gehandelt haben muss.

Gutachten Dr. Jean-Pierre De Bruyn, Antwerpen, Juli 2022. Dort "um 1687" datiert.

Provenienz: Norddeutsche Privatsammlung.
Jan Erasmus Quellinus
1634 Antwerpen - 1715 Mechelen

Jacobs journey from Labans house to Canaan

Signed lower left. Oil auf canvas. 187 x 231.5 cm. Restored. Framed (205 x 249 cm).

Labans Söhne beneideten Jakob um seinen Reichtum. Sie behaupteten, dass dieser sich auf Kosten ihres Vaters bereichert hätte. In dieser Situation sprach Gott zu Jakob: "Kehr zurück in das Land deiner Väter und zu deiner Verwandtschaft! Ich bin mit dir." Mit den Töchtern Labans, Rahel und Lea, machte er sich auf den Weg nach Kanaan. Jan Erasmus Quellinus stellt eine Szene dar, in welcher Jakob mit den Frauen und zwei Kindern Rast macht, bei ihm auch zwei Diener als Kamelführer.

Jan Erasmus Quellinus war vermutlich Schüler seines Vaters Erasmus Quellinus d. J. (1607-1678). Nach Beendigung seiner Ausbildung ging er nach Italien, als Mitglied der Bentvueghels in Rom führte er den Bentnamen "Seederboom". Nach seiner Rückkehr aus Italien wurde er 1660/61 Meister der Lukasgilde in Antwerpen. Bis 1698 meldete er 18 Lehrlinge an, was seine Bedeutung als Lehrmeister unterstreicht. Quellinus war zweimal verheiratet: mit Catharina Hemelare und Cornelia Teniers (Heirat 1662), der Tochter des bedeutenden Künstlers David Teniers II und Anna Brueghel. Jan Erasmus Quellinus war Hofmaler Leopolds I. und Josephs I., weshalb er sich ab ca. 1680 bei seinen Signaturen häufig sichtlich stolz als Maler der kaiserlichen Majestät bezeichnete.

Ein thematisch unserem Gemälde vergleichbares Werk Quellinus wurde am 18. November 2015 bei Christies Amsterdam versteigert (Kat.-Nr. 76). Dieses im Katalog als "Jacob and his family on the way to Canaan" bezeichnete und ebenfalls signierte Gemälde (142,5 x 223,5 cm) ist 1687 datiert. Eine Vorzeichnung zu diesem Gemälde befindet sich im Puschkin-Museum, Moskau (Inv.-Nr. 7086). Neuere Forschungen haben ergeben, dass es sich bei dieser Darstellung mit Wahrscheinlichkeit um jene Reise Jakobs handelt, die er nach der Versöhnung mit Esau antrat und die ihn nach Succoth führte, wo er ein Haus und einen Altar baute.

Während Jan Erasmus Quellinus bei seinen Gemälden biblischen Inhalts hinsichtlich der Kleidung der Protagonisten ganz dem klassischen akademischen Kanon verpflichtet ist (so auch bei dem letztgenannten Gemälde), fällt bei unserem Werk auf, dass die am Brunnen stehende Frau (Rahel?) mit ihrem glänzenden Brokatkleid und eleganten Pantoffeln ungewöhnlich reich und modern gekleidet ist. Dazu passt ihre Frisur, die der aktuellen Mode der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entspricht. Eine weitere Auffälligkeit betrifft Jakob: Sein Gesicht ist von äußerster Porträthaftigkeit, ist stark individualisiert. Hier arbeitet Quellinus sonst eher mit tradierten "Idealtypen". Der uns anschauende Kamelführer trägt um seinen Hals ein Jabot nach der aktuellen Mode, seine Frisur entspricht ebenfalls dem Zeitgeschmack des ausgehenden 17. Jahhrunderts.

Die oben genannten Besonderheiten des Gemäldes lassen unweigerlich an ein sog. Portrait historié denken, ein Gemälde auf welchem die dargestellten, real existierenden Personen als Göttinnen und Götter der antiken Mythologie oder als Gestalten der biblischen Geschichte dargestellt werden. Allein das Format des vorliegenden Gemäldes lässt darauf schließen, dass es sich bei den Dargestellten um eine durchaus wohlhabende, vorerst noch nicht zu identifizierende Familie im Antwerpen der 1680er Jahre gehandelt haben muss.

Gutachten Dr. Jean-Pierre De Bruyn, Antwerpen, Juli 2022. Dort "um 1687" datiert.

provenance: private collection, North Germany.
Jan Erasmus Quellinus
1634 Antwerpen - 1715 Mechelen

Jakobs Reise von Labans Haus nach Kanaan

(Genesis 31, 17-35). L. u. signiert. Öl auf Lwd. 187 x 231,5 cm. Rest. Rahmen (205 x 249 cm).

Labans Söhne beneideten Jakob um seinen Reichtum. Sie behaupteten, dass dieser sich auf Kosten ihres Vaters bereichert hätte. In dieser Situation sprach Gott zu Jakob: "Kehr zurück in das Land deiner Väter und zu deiner Verwandtschaft! Ich bin mit dir." Mit den Töchtern Labans, Rahel und Lea, machte er sich auf den Weg nach Kanaan. Jan Erasmus Quellinus stellt eine Szene dar, in welcher Jakob mit den Frauen und zwei Kindern Rast macht, bei ihm auch zwei Diener als Kamelführer.

Jan Erasmus Quellinus war vermutlich Schüler seines Vaters Erasmus Quellinus d. J. (1607-1678). Nach Beendigung seiner Ausbildung ging er nach Italien, als Mitglied der Bentvueghels in Rom führte er den Bentnamen "Seederboom". Nach seiner Rückkehr aus Italien wurde er 1660/61 Meister der Lukasgilde in Antwerpen. Bis 1698 meldete er 18 Lehrlinge an, was seine Bedeutung als Lehrmeister unterstreicht. Quellinus war zweimal verheiratet: mit Catharina Hemelare und Cornelia Teniers (Heirat 1662), der Tochter des bedeutenden Künstlers David Teniers II und Anna Brueghel. Jan Erasmus Quellinus war Hofmaler Leopolds I. und Josephs I., weshalb er sich ab ca. 1680 bei seinen Signaturen häufig sichtlich stolz als Maler der kaiserlichen Majestät bezeichnete.

Ein thematisch unserem Gemälde vergleichbares Werk Quellinus wurde am 18. November 2015 bei Christies Amsterdam versteigert (Kat.-Nr. 76). Dieses im Katalog als "Jacob and his family on the way to Canaan" bezeichnete und ebenfalls signierte Gemälde (142,5 x 223,5 cm) ist 1687 datiert. Eine Vorzeichnung zu diesem Gemälde befindet sich im Puschkin-Museum, Moskau (Inv.-Nr. 7086). Neuere Forschungen haben ergeben, dass es sich bei dieser Darstellung mit Wahrscheinlichkeit um jene Reise Jakobs handelt, die er nach der Versöhnung mit Esau antrat und die ihn nach Succoth führte, wo er ein Haus und einen Altar baute.

Während Jan Erasmus Quellinus bei seinen Gemälden biblischen Inhalts hinsichtlich der Kleidung der Protagonisten ganz dem klassischen akademischen Kanon verpflichtet ist (so auch bei dem letztgenannten Gemälde), fällt bei unserem Werk auf, dass die am Brunnen stehende Frau (Rahel?) mit ihrem glänzenden Brokatkleid und eleganten Pantoffeln ungewöhnlich reich und modern gekleidet ist. Dazu passt ihre Frisur, die der aktuellen Mode der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entspricht. Eine weitere Auffälligkeit betrifft Jakob: Sein Gesicht ist von äußerster Porträthaftigkeit, ist stark individualisiert. Hier arbeitet Quellinus sonst eher mit tradierten "Idealtypen". Der uns anschauende Kamelführer trägt um seinen Hals ein Jabot nach der aktuellen Mode, seine Frisur entspricht ebenfalls dem Zeitgeschmack des ausgehenden 17. Jahhrunderts.

Die oben genannten Besonderheiten des Gemäldes lassen unweigerlich an ein sog. Portrait historié denken, ein Gemälde auf welchem die dargestellten, real existierenden Personen als Göttinnen und Götter der antiken Mythologie oder als Gestalten der biblischen Geschichte dargestellt werden. Allein das Format des vorliegenden Gemäldes lässt darauf schließen, dass es sich bei den Dargestellten um eine durchaus wohlhabende, vorerst noch nicht zu identifizierende Familie im Antwerpen der 1680er Jahre gehandelt haben muss.

Gutachten Dr. Jean-Pierre De Bruyn, Antwerpen, Juli 2022. Dort "um 1687" datiert.

Provenienz: Norddeutsche Privatsammlung.

September Auction

Sale Date(s)
Lots: 1-419
Lots: 500-884
Lieu de la vente
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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Conditions Générales de Ventes

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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