Lot

142

Richter, GerhardPortrait of Heiner Friedrich. 1970 Colour photography. Unique on white photo

In Modern, Post War & Contemporary Art

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 (0)89 2317100 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
1/2
Richter, GerhardPortrait of Heiner Friedrich. 1970 Colour photography. Unique on white photo - Image 1 of 2
Richter, GerhardPortrait of Heiner Friedrich. 1970 Colour photography. Unique on white photo - Image 2 of 2
Richter, GerhardPortrait of Heiner Friedrich. 1970 Colour photography. Unique on white photo - Image 1 of 2
Richter, GerhardPortrait of Heiner Friedrich. 1970 Colour photography. Unique on white photo - Image 2 of 2
Auctioneer has chosen not to publish the price of this lot
München
Richter, Gerhard
Portrait of Heiner Friedrich. 1970 Colour photography. Unique on white photo paper, mounted on thin white cardboard and additionally on strong cardboard 40 x 30.4 cm Signed and dated ''Richter, 1970'' on the back of the backing cardboard in pencil and titled ''Portrait Heiner'' by hand. Framed. Includes: an expert report by Hubertus Butin dated October 2019 Catalogue raisonné: cf. catalogue raisonné Butin no. 30 Provenance: In private ownership in South Germany since 1970sRichter, Gerhard
1932 Dresden - lebt in Köln und Düsseldorf

Porträt Heiner Friedrich. 1970

Farbfotographie. Unikat auf weißem Fotopapier, auf dünnem weißen Karton und zusätzlich auf festem Karton aufgelegt
40 x 30,4 cm

Auf der Rückseite des Unterlagekartons mit Bleistift signiert und datiert "Richter, 1970" sowie eigenhändig betitelt "Portrait Heiner". Rahmen.

Dabei: Gutachten von Hubertus Butin vom Oktober 2019

Werkverzeichnis: Vgl. Werkverzeichnis Butin Nr. 30

Provenienz: Privatbesitz Süddeutschland seit 1970er Jahren

Laut schriftlicher Einschätzung von Hubertus Butin handelt es sich um eine originale künstlerische Fotoarbeit von Gerhard Richter, die der Künstler dann als Vorlage für seinen farbigen Offsetdruck von 1970 "Heiner Friedrich" (vgl. WVZ Butin 30) verwendete. Das fotographische Motiv stammt ursprünglich von Brigid Polk. (Brigid Berlin alias Brigid Polk gehörte zum engsten Freundeskreis Andy Warhols. 1970 traf sie in München mit dem Maler Gerhard Richter zusammen, der nach Polaroid-Selbstbildnissen der Künstlerin seine legendäre Werkgruppe Brigid Polk schuf). Der Galerist Heiner Friedrich gab 1970 die Auflagengrafik dieses Portraits als Beitrag der Galerie Friedrich zur Kölner Kunstmarktmappe heraus, die Editionen von 27 Künstlern enthält. Gerhard Richter würdigt mit dem Porträt den Galeristen Heiner Friedrich, dem er viel zu verdanken hatte. Dieser nämlich hatte dem 1961 aus der DDR zugewanderten und an der Düsseldorfer Kunstakademie ausgebildeten jungen Maler in seiner Münchner Galerie 1964 die erste Einzelausstellung ausgerichtet, ihn - neben Künstlern wie Beuys, Polke, Twombly und Warhol - unter Vertrag genommen und als Freund und Förderer begleitet. Damit bewies er schon früh ein untrügliches Gespür für die künstlerische Qualität von Gerhard Richters Werken und schuf die Grundlage für dessen heutigen Erfolg als bedeutendster deutscher Künstler der Gegenwart. Zugleich profilierte sich auch der später in New York etablierte Galerist als einer der wichtigsten Wegbereiter der zeitgenössischen Kunst. Das Bildnis ist nicht nur eine Hommage Richters an einen Freund, sondern auch ein herausragendes zeithistorisches Dokument der künstlerischen Avantgarde der 1960er Jahre. Indem er den Galeristen zum Motiv macht, reflektiert er darüber hinaus die Bedingungen des Kunstbetriebs, auf den der Künstler in Form von Ausstellungen, Sammler- und Museumskontakten, Publikationen etc. angewiesen ist. Das Porträt in die Kölner Kunstmarktmappe einzubringen, ist eine konzeptuelle Entscheidung vor dem Hintergrund, dass sich Heiner Friedrich unter dem Motto "Kunst für alle" mit druckgrafischen Editionen für eine demokratische Verbreitung der Kunst einsetzte. Im Oeuvre von Gerhard Richter spielen Porträts als Chiffre für Zeitgeschichte eine zentrale Rolle - sie begleiten seine Entwicklung von den frühen Familienbildern über die "48 Porträts" auf der Biennale 1972 bis hin zum berühmten RAF-Zyklus von 1977. Dabei machte er die Verwendung von Fotografien als Vorlage für seine Ölgemälde zur künstlerischen Strategie und das ins Unscharfe aufgelöste Motiv zu seinem unverwechselbaren Stilmerkmal. Technik und Form dienen folglich Gerhard Richters malerischem Umgang mit Figuration und Abstraktion und stützen seinen Zweifel an der objektiven Realität. Das Bildnis von Heiner Friedrich ist durch Motiv und Form ein für Richter repräsentatives Werk, zugleich aber auch ein außergewöhnliches Unikat. Dafür adaptiert er eine Fotoaufnahme von Brigid Polk, die als Warhols legendäre Muse eine gewisse Berühmtheit erlangte und der der Maler später eine eigene Werkserie widmete. Er verzichtet auf die Übertragung in Öl, sondern unterzieht sie einer fototechnischen Steigerung ihrer malerischen Qualität, die alle Stilmerkmale seiner Kunstauffassung trägt. Damit deklariert der Maler die Fotografie als eigenständiges, mit "Richter 1970" signiertes Bild, dem er den Status als Original zuweist und das die Vorlage für eine Reihe von Offsetdrucken bildet. Mit dem Porträt von Heiner Friedrich, das durch die leichte Überbelichtung, die aus der Bewegung erfasste Kopfhaltung, die geschlossenen Augen sowie die unscharfe Wiedergabe einem Schnappschuss ähnelt, unterläuft Gerhard Richter die Konventionen des klassischen Bildnisses. Stattdessen enthebt er den - auf zahlreichen Fotos von Menschen umringten und lachenden - Galeristen (evtl. Abbildung!) der irdisch-materiellen Wirklichkeit und entrückt ihn in eine andere Sphäre. Dadurch verweist er auf seine Fähigkeit zum Zugang zu einer transzendenten Ebene, nämlich jener der Kunst. Er schildert den Kunstförderer als einen Menschen, der gleichsam mit geschlossenen Augen sieht, der über ein vom Verstand gelöstes, intuitives Gespür für die Kunst und damit über eine Gabe verfügt, die derjenigen des Künstlers nahe kommt. GS
- - -

27.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable


Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
Richter, Gerhard
Portrait of Heiner Friedrich. 1970 Colour photography. Unique on white photo paper, mounted on thin white cardboard and additionally on strong cardboard 40 x 30.4 cm Signed and dated ''Richter, 1970'' on the back of the backing cardboard in pencil and titled ''Portrait Heiner'' by hand. Framed. Includes: an expert report by Hubertus Butin dated October 2019 Catalogue raisonné: cf. catalogue raisonné Butin no. 30 Provenance: In private ownership in South Germany since 1970sRichter, Gerhard
1932 Dresden - lebt in Köln und Düsseldorf

Porträt Heiner Friedrich. 1970

Farbfotographie. Unikat auf weißem Fotopapier, auf dünnem weißen Karton und zusätzlich auf festem Karton aufgelegt
40 x 30,4 cm

Auf der Rückseite des Unterlagekartons mit Bleistift signiert und datiert "Richter, 1970" sowie eigenhändig betitelt "Portrait Heiner". Rahmen.

Dabei: Gutachten von Hubertus Butin vom Oktober 2019

Werkverzeichnis: Vgl. Werkverzeichnis Butin Nr. 30

Provenienz: Privatbesitz Süddeutschland seit 1970er Jahren

Laut schriftlicher Einschätzung von Hubertus Butin handelt es sich um eine originale künstlerische Fotoarbeit von Gerhard Richter, die der Künstler dann als Vorlage für seinen farbigen Offsetdruck von 1970 "Heiner Friedrich" (vgl. WVZ Butin 30) verwendete. Das fotographische Motiv stammt ursprünglich von Brigid Polk. (Brigid Berlin alias Brigid Polk gehörte zum engsten Freundeskreis Andy Warhols. 1970 traf sie in München mit dem Maler Gerhard Richter zusammen, der nach Polaroid-Selbstbildnissen der Künstlerin seine legendäre Werkgruppe Brigid Polk schuf). Der Galerist Heiner Friedrich gab 1970 die Auflagengrafik dieses Portraits als Beitrag der Galerie Friedrich zur Kölner Kunstmarktmappe heraus, die Editionen von 27 Künstlern enthält. Gerhard Richter würdigt mit dem Porträt den Galeristen Heiner Friedrich, dem er viel zu verdanken hatte. Dieser nämlich hatte dem 1961 aus der DDR zugewanderten und an der Düsseldorfer Kunstakademie ausgebildeten jungen Maler in seiner Münchner Galerie 1964 die erste Einzelausstellung ausgerichtet, ihn - neben Künstlern wie Beuys, Polke, Twombly und Warhol - unter Vertrag genommen und als Freund und Förderer begleitet. Damit bewies er schon früh ein untrügliches Gespür für die künstlerische Qualität von Gerhard Richters Werken und schuf die Grundlage für dessen heutigen Erfolg als bedeutendster deutscher Künstler der Gegenwart. Zugleich profilierte sich auch der später in New York etablierte Galerist als einer der wichtigsten Wegbereiter der zeitgenössischen Kunst. Das Bildnis ist nicht nur eine Hommage Richters an einen Freund, sondern auch ein herausragendes zeithistorisches Dokument der künstlerischen Avantgarde der 1960er Jahre. Indem er den Galeristen zum Motiv macht, reflektiert er darüber hinaus die Bedingungen des Kunstbetriebs, auf den der Künstler in Form von Ausstellungen, Sammler- und Museumskontakten, Publikationen etc. angewiesen ist. Das Porträt in die Kölner Kunstmarktmappe einzubringen, ist eine konzeptuelle Entscheidung vor dem Hintergrund, dass sich Heiner Friedrich unter dem Motto "Kunst für alle" mit druckgrafischen Editionen für eine demokratische Verbreitung der Kunst einsetzte. Im Oeuvre von Gerhard Richter spielen Porträts als Chiffre für Zeitgeschichte eine zentrale Rolle - sie begleiten seine Entwicklung von den frühen Familienbildern über die "48 Porträts" auf der Biennale 1972 bis hin zum berühmten RAF-Zyklus von 1977. Dabei machte er die Verwendung von Fotografien als Vorlage für seine Ölgemälde zur künstlerischen Strategie und das ins Unscharfe aufgelöste Motiv zu seinem unverwechselbaren Stilmerkmal. Technik und Form dienen folglich Gerhard Richters malerischem Umgang mit Figuration und Abstraktion und stützen seinen Zweifel an der objektiven Realität. Das Bildnis von Heiner Friedrich ist durch Motiv und Form ein für Richter repräsentatives Werk, zugleich aber auch ein außergewöhnliches Unikat. Dafür adaptiert er eine Fotoaufnahme von Brigid Polk, die als Warhols legendäre Muse eine gewisse Berühmtheit erlangte und der der Maler später eine eigene Werkserie widmete. Er verzichtet auf die Übertragung in Öl, sondern unterzieht sie einer fototechnischen Steigerung ihrer malerischen Qualität, die alle Stilmerkmale seiner Kunstauffassung trägt. Damit deklariert der Maler die Fotografie als eigenständiges, mit "Richter 1970" signiertes Bild, dem er den Status als Original zuweist und das die Vorlage für eine Reihe von Offsetdrucken bildet. Mit dem Porträt von Heiner Friedrich, das durch die leichte Überbelichtung, die aus der Bewegung erfasste Kopfhaltung, die geschlossenen Augen sowie die unscharfe Wiedergabe einem Schnappschuss ähnelt, unterläuft Gerhard Richter die Konventionen des klassischen Bildnisses. Stattdessen enthebt er den - auf zahlreichen Fotos von Menschen umringten und lachenden - Galeristen (evtl. Abbildung!) der irdisch-materiellen Wirklichkeit und entrückt ihn in eine andere Sphäre. Dadurch verweist er auf seine Fähigkeit zum Zugang zu einer transzendenten Ebene, nämlich jener der Kunst. Er schildert den Kunstförderer als einen Menschen, der gleichsam mit geschlossenen Augen sieht, der über ein vom Verstand gelöstes, intuitives Gespür für die Kunst und damit über eine Gabe verfügt, die derjenigen des Künstlers nahe kommt. GS
- - -

27.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable


Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

Modern, Post War & Contemporary Art

Sale Date(s)
Lieu de la vente
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

For Kunstauktionshaus Neumeister delivery information please telephone +49 (0)89 2317100.

Importantes Informations

3% LIVE Surcharge + VAT

27.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable

Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

Artist resale rights:
2.00 % on hammer price over 400 EUR
1.50 % on hammer price over 50,000 EUR
0.50 % on hammer price over 200,000 EUR
0.25 % on hammer price over 350,000 EUR
0.12 % on hammer price over 500,000 EUR



27.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable


Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium


19.00 % VAT on the hammer price
22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium


Artist resale rights:
2.00 % on hammer price over 400 EUR
1.50 % on hammer price over 50,000 EUR
0.50 % on hammer price over 200,000 EUR
0.25 % on hammer price over 350,000 EUR
0.12 % on hammer price over 500,000 EUR



19.00 % VAT on the hammer price
22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

Conditions Générales de Ventes

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

See Full Terms And Conditions