Lot

63

Andy Warhol, Mick Jagger

In Evening Sale - Modern and Contemporary Art

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Köln
Andy Warhol, Mick Jagger
Colour screenprint on card 111 x 73.7 cm. Framed under glass. Signed and numbered. Also signed by Mick Jagger. Proof 248/250 (+50 A.P. +3 P.P.). Edition Seabird Editions, London (stamp verso). - Minor traces of age.

Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints, A Catalogue Raisonné 1962-1987, New York 2003, cat.rais. no.II.145

Provenance
American State of the Arts Gallery Exchange, New York (1978); private collection, Hamburg

Initially, Andy Warhol took recourse to photo material from the media as source material for his works. In the 1970s, however, he began to take photographs himself. With his polaroid camera, he took pictures of the stars of his time and used the individual, personally influenced photographs as a basis for his graphic work.
He had a close friendship with Mick Jagger since 1964 and designed the notorious Rolling Stones record cover “Sticky Fingers” in 1971. In 1975, Jagger and his bandmates rented Andy Warhol’s house on Long Island in preparation for their America tour. On this occasion, a series of photographs of the musician were created, showing him bare-chested in various poses. Warhol converted the photographs into colour serigraphs, which were published as a ten-part portfolio in the same year.
Warhol developed a design within the Jagger portraits that would be ground-breaking for his later work. He collaged torn coloured paper segments onto the photo template, replacing the thus covered areas by drawn lines whilst also emphasizing the photograph by retracing the outlines. The motif is alienated and emphasized in a multifaceted way and subjected to strong dynamics that let the viewer's gaze constantly wander. The Mick Jagger portraits, each signed by Warhol and Jagger, are a unique testimony to the collaboration between these two leading figures of pop culture.
Andy Warhol, Mick Jagger
Farbserigraphie auf Karton 111 x 73,7 cm. Unter Glas gerahmt. Signiert und nummeriert. Von Mick Jagger ebenfalls signiert. Exemplar 248/250 (+50 A.P. +3 P.P.). Edition Seabird Editions, London (mit rückseitigem Stempel). - Mit geringfügigen Altersspuren.

Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints, A Catalogue Raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr.II.145

Provenienz
American State of the Arts Gallery Exchange, New York (1978); Privatsammlung, Hamburg

Andy Warhol greift als Vorlagen für seine Werke zunächst auf Fotomaterial aus den Medien zurück, beginnt aber in den 1970er Jahren selbst zu fotografieren. Mit seiner Polaroidkamera lichtet er die Stars seiner Zeit ab und nutzt die individuellen, persönlich geprägten Fotos als Grundlage für seine grafischen Arbeiten.
Mit Mick Jagger verbindet ihn seit 1964 eine enge Freundschaft, 1971 entwirft Warhol das berühmt-berüchtigte Plattencover des Rolling Stones-Albums „Sticky Fingers“. Um sich 1975 auf eine Amerika-Tour vorzubereiten, mietet Jagger mit seinen Bandkollegen das Haus von Andy Warhol auf Long Island. Bei dieser Gelegenheit entsteht eine Serie von Fotos des Musikers, die ihn mit nacktem Oberkörper in unterschiedlichen Posen zeigen. Die Aufnahmen setzt Warhol in farbige Serigraphien um, die als zehnteiliges Portfolio noch im selben Jahr herausgegeben werden.
In den Jagger-Porträts entwickelt Warhol eine Gestaltung, die wegweisend für sein Spätwerk werden wird. Er collagiert gerissene farbige Papiersegmente auf die Fotovorlage und ersetzt die dadurch abgedeckten Partien durch gezeichnete Linien, akzentuiert aber auch teils die Fotografie durch eine freie Nachzeichnung. Das Motiv wird auf vielschichtige Art verfremdet, betont und einer starken Dynamik unterworfen, die den Blick des Betrachters stetig wandern lässt.
Die Mick Jagger-Porträts, die jeweils von Warhol und Jagger signiert sind, bilden ein einzigartiges Zeugnis der Zusammenarbeit dieser beiden Leitfiguren der Popkultur.
Andy Warhol, Mick Jagger
Colour screenprint on card 111 x 73.7 cm. Framed under glass. Signed and numbered. Also signed by Mick Jagger. Proof 248/250 (+50 A.P. +3 P.P.). Edition Seabird Editions, London (stamp verso). - Minor traces of age.

Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints, A Catalogue Raisonné 1962-1987, New York 2003, cat.rais. no.II.145

Provenance
American State of the Arts Gallery Exchange, New York (1978); private collection, Hamburg

Initially, Andy Warhol took recourse to photo material from the media as source material for his works. In the 1970s, however, he began to take photographs himself. With his polaroid camera, he took pictures of the stars of his time and used the individual, personally influenced photographs as a basis for his graphic work.
He had a close friendship with Mick Jagger since 1964 and designed the notorious Rolling Stones record cover “Sticky Fingers” in 1971. In 1975, Jagger and his bandmates rented Andy Warhol’s house on Long Island in preparation for their America tour. On this occasion, a series of photographs of the musician were created, showing him bare-chested in various poses. Warhol converted the photographs into colour serigraphs, which were published as a ten-part portfolio in the same year.
Warhol developed a design within the Jagger portraits that would be ground-breaking for his later work. He collaged torn coloured paper segments onto the photo template, replacing the thus covered areas by drawn lines whilst also emphasizing the photograph by retracing the outlines. The motif is alienated and emphasized in a multifaceted way and subjected to strong dynamics that let the viewer's gaze constantly wander. The Mick Jagger portraits, each signed by Warhol and Jagger, are a unique testimony to the collaboration between these two leading figures of pop culture.
Andy Warhol, Mick Jagger
Farbserigraphie auf Karton 111 x 73,7 cm. Unter Glas gerahmt. Signiert und nummeriert. Von Mick Jagger ebenfalls signiert. Exemplar 248/250 (+50 A.P. +3 P.P.). Edition Seabird Editions, London (mit rückseitigem Stempel). - Mit geringfügigen Altersspuren.

Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints, A Catalogue Raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr.II.145

Provenienz
American State of the Arts Gallery Exchange, New York (1978); Privatsammlung, Hamburg

Andy Warhol greift als Vorlagen für seine Werke zunächst auf Fotomaterial aus den Medien zurück, beginnt aber in den 1970er Jahren selbst zu fotografieren. Mit seiner Polaroidkamera lichtet er die Stars seiner Zeit ab und nutzt die individuellen, persönlich geprägten Fotos als Grundlage für seine grafischen Arbeiten.
Mit Mick Jagger verbindet ihn seit 1964 eine enge Freundschaft, 1971 entwirft Warhol das berühmt-berüchtigte Plattencover des Rolling Stones-Albums „Sticky Fingers“. Um sich 1975 auf eine Amerika-Tour vorzubereiten, mietet Jagger mit seinen Bandkollegen das Haus von Andy Warhol auf Long Island. Bei dieser Gelegenheit entsteht eine Serie von Fotos des Musikers, die ihn mit nacktem Oberkörper in unterschiedlichen Posen zeigen. Die Aufnahmen setzt Warhol in farbige Serigraphien um, die als zehnteiliges Portfolio noch im selben Jahr herausgegeben werden.
In den Jagger-Porträts entwickelt Warhol eine Gestaltung, die wegweisend für sein Spätwerk werden wird. Er collagiert gerissene farbige Papiersegmente auf die Fotovorlage und ersetzt die dadurch abgedeckten Partien durch gezeichnete Linien, akzentuiert aber auch teils die Fotografie durch eine freie Nachzeichnung. Das Motiv wird auf vielschichtige Art verfremdet, betont und einer starken Dynamik unterworfen, die den Blick des Betrachters stetig wandern lässt.
Die Mick Jagger-Porträts, die jeweils von Warhol und Jagger signiert sind, bilden ein einzigartiges Zeugnis der Zusammenarbeit dieser beiden Leitfiguren der Popkultur.

Evening Sale - Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 1-70
Lieu de la vente
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Importantes Informations

Versteigerung Sale
Köln Cologne
Dienstag 4. Juni Tuesday 4 June 2024
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 70

Conditions Générales de Ventes

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

See Full Terms And Conditions

Tags: Andy Warhol, Modern & Impressionist Art