Lot

87

FOTOGRAFIE | 24 Pressefotos u. a. Richard Burton, Alfred Hitchcock, Marlene Dietrich etc.

In Auktion 16 | Internationale Kunst | Fundstücke

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24 Pressefotos u. a. Richard Burton, Alfred Hitchcock, Marlene Dietrich, Hildegard Knef, Romy Schneider, Cornelia Froebess, Heinz Bennent, Uschi Glas. Alters- und Gebrauchsspuren.
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24 Pressefotos u. a. Richard Burton, Alfred Hitchcock, Marlene Dietrich, Hildegard Knef, Romy Schneider, Cornelia Froebess, Heinz Bennent, Uschi Glas. Alters- und Gebrauchsspuren.

Auktion 16 | Internationale Kunst | Fundstücke

Sale Date(s)
Lieu de la vente
Seestraße 7
Breitbrunn am Chiemsee
83254
Germany

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Mail: info@gailerauktionen.de
Tel. +49 (0)8054 9084230

Importantes Informations

Auktion 16 | Internationale Kunst | FundstĆ¼cke
Samstag, 01. Juli 2024 | ab 10.00 Uhr MESZ (Live-Auktion)


Vorbesichtigung:
11. bis 30. Mai 2024
TƤglich von 10:00 bis 17:00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen)

Zum Zustand der Lose: Da der Erhaltungszustand nur in AusnahmefƤllen im Katalog angegeben ist, bitten wir Sie, Zustandsberichte zu erfragen.

Regarding the condition of the lots: As the condition is usually not mentioned in the catalogue, please ask for condition reports for individual lots.

Eine Bearbeitung von Anmeldungen, die spƤter als 24 Stunden vor Beginn der Auktion eingehen, kann nicht garantiert werden.

Aufgeld: 28% (inkl. USt.), bei Zuschlag Ć¼bers Internet zzgl. 5,95 %
(Differenzbesteuerung Ā§ 25a UStG)

We cannot guarantee the processsing of applications submitted later than 24 hours prior to the auction. 

BuyerĀ“s premium: 28%, Internet surcharge: 5,95 % (margin scheme)

Conditions Générales de Ventes

Versteigerungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 GAILER Kunstauktionshaus am Chiemsee (im folgenden ā€žGAILERā€œ) versteigert in einer ƶffentlichen Versteigerung gemƤƟ Ā§Ā§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als KommissionƤr im eigenen Namen und fĆ¼r Rechnung der Auftraggeber (im folgenden ā€žKommittentenā€œ), die unbenannt bleiben.

2. Vorbesichtigung, Beschaffenheit, GewƤhrleistung

2.1 Die zur Versteigerung kommenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Dabei haften die Kunden fĆ¼r von ihnen verursachte SchƤden an den ausgestellten Objekten. Ist dem Bieter die Besichtigung zeitlich nicht mƶglich, zum Beispiel durch den Beginn der Auktion, so verzichtet er mit dem Bietvorgang auf sein Besichtigungsrecht.

2.2 Die zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden (Ā§Ā§ 434ff BGB). Im Onlinekatalog werden Beanstandungen des Erhaltungszustandes nur erwƤhnt, wenn sie nach Auffassung von GAILER den optischen Gesamteindruck des Gegenstandes maƟgeblich beeintrƤchtigen. Das Fehlen von Angaben zum Erhaltungszustand hat keinerlei ErklƤrungswirkung und bedeutet nicht, dass der Gegenstand frei von MƤngeln ist. Sie stellen insbesondere keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung im kaufrechtlichen Sinne dar. FĆ¼r jeden Gegenstand kƶnnen Interessenten vor der Auktion einen Zustandsbericht anfordern. Dieser Bericht, mĆ¼ndlich oder in Schriftform, enthƤlt keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive EinschƤtzung von GAILER zum Ausdruck. Die Angaben im Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Auch diese fungieren nicht als Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Sie dienen ausschlieƟlich und unverbindlich der Information. Gleiches gilt fĆ¼r AuskĆ¼nfte jedweder Art, sei es mĆ¼ndlich oder schriftlich.

2.3 Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Alle Angaben im Onlinekatalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Verƶffentlichung bekannten oder sonst allgemein zugƤnglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. GAILER behƤlt sich vor, Katalogangaben Ć¼ber die zu versteigernden GegenstƤnde zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt schriftlich am Ort der Versteigerung und/oder mĆ¼ndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.

2.4 Alle im Katalog befindlichen Abbildungen, sowie Darstellungen in den von GAILER sonstig genutzten Medien sind weder Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie fĆ¼r die Beschaffenheit i. S. d. Ā§Ā§ 434 BGB. Diese Abbildungen dienen lediglich dem Zweck, dem Interessenten Informationen und eine Vorstellung von dem Gegenstand zu geben. Im Rahmen der Auktion werden ausschlieƟlich die jeweiligen GegenstƤnde, nicht jedoch die Rahmen, Passepartouts oder das Bildglas versteigert. FĆ¼r Teile, die kein Bestandteil des versteigerten Gegenstandes sind, Ć¼bernimmt GAILER keine Haftung.

2.5 Eine Haftung von GAILER wegen etwaiger MƤngel wird ausdrĆ¼cklich ausgeschlossen, sofern GAILER seine Sorgfaltspflichten erfĆ¼llt hat. Die Haftung fĆ¼r Leben, Kƶrper- und GesundheitsschƤden bleibt davon unberĆ¼hrt.

2.6 Bei innerhalb der gesetzlichen GewƤhrleistungsfrist (Ā§ 438 BGB) vorgetragenen und begrĆ¼ndeten SachmƤngeln des Ersteigerers, die die Urheberschaft des Gegenstandes betreffen, verpflichtetet sich GAILER, seine AnsprĆ¼che gegenĆ¼ber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle der erfolgreichen Inanspruchnahme des Auftraggebers erstattet GAILER dem Erwerber das von dem Auftraggeber selbst tatsƤchlich Erlangte bis maximal zur Hƶhe des gesamten Kaufpreises. DarĆ¼ber hinaus verpflichtet sich GAILER bei erwiesener Unechtheit fĆ¼r die Dauer von einem Jahr zur RĆ¼ckgabe der vollstƤndigen Kommission, jedoch keine sonstigen dem KƤufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Voraussetzung ist jeweils, dass keine AnsprĆ¼che Dritter an dem Gegenstand bestehen und der Gegenstand in unverƤndertem Zustand am Sitz von GAILER zurĆ¼ckgegeben wird.

2.7 SchadensersatzansprĆ¼che gegen GAILER wegen Rechts- und SachmƤngeln sowie aus sonstigen RechtsgrĆ¼nden (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinn sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsƤtzlichem oder grob fahrlƤssigem Handeln von GAILER oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch GAILER beruhen.

3. Gebote

3.1 Alle Gebote beziehen sich auf den Zuschlagspreis und erhƶhen sich um das Aufgeld, Umsatzsteuer sowie ggf. Folgerecht und Zollumlage.

3.2 Von Kunden, die GAILER noch unbekannt sind, benƶtigt GAILER spƤtestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eine schriftliche Anmeldung mit gĆ¼ltigem Personaldokument und aktueller Meldeadresse. Ist der KƤufer eine Gesellschaft, Kƶrperschaft, Stiftung oder sonstige juristische Vereinigungen benƶtigt GAILER zusƤtzlich einen aktuellen und gĆ¼ltigen Unternehmensnachweis (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug). GAILER behƤlt sich das Recht vor, eine zeitnahe Bankauskunft, Referenzen oder ein Bardepot fĆ¼r die Zulassung zur Auktion anzufordern.

3.3 Gebote werden nur berĆ¼cksichtigt, wenn eine Bieternummer in der Auktion vorgewiesen werden kann. Diese Nummer erhƤlt jeder Kunde nach Vorlage eines gĆ¼ltigen Personaldokuments mit aktueller Meldeadresse und der Zulassung zur Auktion durch den Versteigerer.

3.4 Alle Gebote gelten als vom Kunden im eigenen Namen und fĆ¼r eigene Rechnung abgegeben. FĆ¼r Gebote, die im Namen eines Dritten abgeben werden sollen, sind dem Versteigerer 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn Namen und Anschrift des Vertretenen und eine schriftliche Vollmacht einschlieƟlich dessen Identifikationsnachweises zu Ć¼bermitteln. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem bietenden Kunden zustande.

3.5 Schriftliche Gebote (Gebote in Abwesenheit) werden in der Regel zugelassen, wenn diese mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei GAILER eingehen und, sofern erforderlich die weiteren Informationen gemƤƟ 3.2 vorliegen. MaƟgeblich fĆ¼r das schriftliche Gebot ist die Katalognummer. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Das schriftliche Gebot muss vom bietenden Kunden unterzeichnet sein. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Kunde GAILER, fĆ¼r ihn Gebote abzugeben. Die Bearbeitung der Gebote in Abwesenheit ist ein kostenloser Service von GAILER. Eine Zusicherung fĆ¼r deren AusfĆ¼hrung bzw. fehlerfreien DurchfĆ¼hrung kann daher nicht gegeben werden.

3.6 Telefonische Gebote kƶnnen fĆ¼r alle zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde mit einem Limitpreis ab ā‚¬ 200,00 abgegeben werden. Hierbei wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des am Telefon bietenden Kunden, Gebote abzugeben. Telefonische Gebote kƶnnen von GAILER aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklƤrt sich der Kunde mit der Aufzeichnung von TelefongesprƤchen einverstanden. FĆ¼r das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telefonverbindungen oder fĆ¼r sonstige Ɯbermittlungsfehler haftet GAILER nicht. Kommt eine telefonische Verbindung wƤhrend der Auktion nicht zustande, wird fĆ¼r den Bieter automatisch der Limitpreis geboten.

3.7 Internet-Gebote kƶnnen sowohl vor Beginn einer Versteigerung, wƤhrend einer Versteigerung, die im Internet live Ć¼bertragen wird, als auch nach Beendigung der Versteigerung nach MaƟgabe der nachstehenden Regelungen abgegeben werden. Gebote per Internet sind nur dann zulƤssig, wenn der Bieter von GAILER Ć¼ber das Internet durch Zusendung eines Benutzernamens und eines Passwortes zum Bieten zugelassen worden ist. Sie stellen nur dann gĆ¼ltige Gebote dar, wenn sie durch den Benutzernamen und das Passwort zweifelsfrei dem Bieter zuzuordnen sind. Die Ć¼ber das Internet Ć¼bertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Bieter/KƤufer anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offen steht. Gebote, die bei GAILER wƤhrend einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden im Rahmen der laufenden Versteigerung nur dann berĆ¼cksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet Ć¼bertragene Versteigerung handelt. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Versteigerungssaal berĆ¼cksichtigt. Auch bei Internet-Geboten haftet GAILER nicht fĆ¼r das Zustandekommen der technischen Verbindung oder fĆ¼r Ɯbertragungsfehler.

3.8 Bei gleich hohen Geboten, unabhƤngig ob im Auktionssaal, telefonisch, schriftlich oder per Internet abgegeben, entscheidet der zeitliche Eingang der Gebote. Schriftliche Gebote oder Gebote per Internet werden von GAILER nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu Ć¼berbieten.

3.9 Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn GAILER das Gebot annimmt.

3.10 Das Widerrufs- und RĆ¼ckgaberecht bei FernabsatzvertrƤgen (Ā§Ā§ 312 b ff BGB) findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung. Die Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende der vorliegenden Versteigerungsbedingungen.

3.11 Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend ZuschlƤge.

3.12 Nach dem GeldwƤschegesetz (nachfolgend GwG) ist GAILER zur Identifizierung des Kunden und/oder eines hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet. Kunden sind bei dieser Identifizierung zur Mitwirkung verpflichtet und mĆ¼ssen GAILER die hierfĆ¼r notwendigen Informationen und Unterlagen zur VerfĆ¼gung stellen. DiesbezĆ¼gliche VerƤnderungen der kundenbezogenen Daten, die sich im Laufe der GeschƤftsbeziehung ergeben, sind unverzĆ¼glich schriftlich gegenĆ¼ber GAILER mitzuteilen.

3.13 Bei einem nicht Nachkommen der Identifizierungspflicht durch den Kunden und/oder einer hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten gegenĆ¼ber GAILER oder einem aus anderen GrĆ¼nden bestehendem GeldwƤscheverdacht, ist GAILER dazu berechtigt, vom Vertrag zurĆ¼ckzutreten, wenn der Kunde den GeldwƤscheverdacht nicht unverzĆ¼glich, spƤtestens aber innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung durch GAILER ausrƤumt.

3.14 SchadensersatzansprĆ¼che von GAILER gegenĆ¼ber dem Kunden bleiben von einem RĆ¼cktritt, der aufgrund des GwG erfolgt ist, unberĆ¼hrt.

4. Aufruf, Versteigerungsablauf, Zuschlag

4.1. Die im Onlinekatalog angegebenen Preise sind Limitpreise.

4.2 Der Aufrufpreis ist gleichzeitig der Limitpreis; gesteigert wird nach dem Ermessen des Versteigerers, im Regelfall um circa 10 % des vorangegangenen Gebotes in Euro. Gebote kƶnnen persƶnlich im Auktionssaal sowie bei Abwesenheit schriftlich, telefonisch oder mittels Internet Ć¼ber einer von GAILER zugelassenen Plattform abgegeben werden.

4.3. GAILER behƤlt sich das Recht vor, wƤhrend der Versteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auƟerhalb der vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurĆ¼ckzuziehen.

4.4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Hƶchstbietenden. Mit dem Zuschlag kommt zwischen GAILER und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.

4.5 Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht nicht. GAILER kann den Zuschlag deshalb verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kunde GAILER nicht bekannt ist oder der Kunde nicht spƤtestens bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit in Form von BankauskĆ¼nften oder Garantien geleistet hat. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot erfolgt, entscheidet die zeitliche Reihenfolge oder das Los.

4.6. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĆ¼cknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtĆ¼mlich ein rechtzeitig abgegebenes hƶheres Gebot Ć¼bersehen worden ist oder wenn der Hƶchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel Ć¼ber den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn trotz abgegebenen Gebots ein Zuschlag nicht erteilt wird, haftet GAILER dem jeweiligen Kunden nur bei Vorsatz oder grober FahrlƤssigkeit.

4.7. Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn GAILER das Gebot innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Versteigerung schriftlich bestƤtigt

5. Kaufpreis, Zahlung, Verzug

5.1. Neben der Zuschlagssumme ist vom KƤufer ein Aufgeld von 28% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach Ā§ 25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei Objekten, die durch zwei Sterne (**) als regelbesteuert vermerkt sind, wird auf den Zuschlag ein Aufgeld von 24% berechnet. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

5.2. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in DrittlƤnder (auƟerhalb der EU) und ā€“ bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen ā€“ auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie fĆ¼r gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen KƤufer aus EU-LƤndern unterliegen der Umsatzsteuer. AuslƤndischen KƤufern auƟerhalb der EuropƤischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird.

5.3 Objekte, die aus einem Drittland eingefĆ¼hrt wurden, sind im Katalog mit einem ā€žNā€œ gekennzeichnet. Bei der Ɯbergabe dieser GegenstƤnde durch GAILER an den Kunden wird dieser zum Importeur und schuldet GAILER die aktuell gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer. So gekennzeichnete GegenstƤnde werden differenzbesteuert angeboten und die Einfuhrumsatzsteuer wird als Umlage in Hƶhe von 8 % weiterberechnet. Auf Anfrage unmittelbar nach der Auktion kann die Rechnung fĆ¼r diese Objekte regelbesteuert und ohne diese Umlage ausgestellt werden.

5.4 GemƤƟ der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (Ā§ 26 Abs.1 UrhG) ist vom Kunden auf alle Originale der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind und die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, eine pauschale Umlage von 2% auf den Zuschlagspreis zu entrichten. Im Katalog sind diese Objekte mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

5.5 Soweit der Kunde den Gegenstand per Live-Online-Gebot Ć¼ber eine externe Plattform (z.B. www.lot-tissimo.de) ersteigert hat, berechnet GAILER eine Umlage von 3,57 % zum Ausgleich der dadurch entstehenden Fremdkosten.

5.6 WƤhrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen der NachprĆ¼fung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.

5.7 Die Zahlung des mit dem Zuschlag fƤlligen Gesamtbetrages ist in Bar, per Ɯberweisung oder durch einen bankbestƤtigten Scheck zu entrichten. Schecks werden nur erfĆ¼llungshalber angenommen. Alle Steuern, Kosten, GebĆ¼hren der Ɯberweisung (inklusive der GAILER in Abzug gebrachten Bankspesen) gehen zu Lasten des Kunden. Barzahlungen ab ā‚¬ 10.000,00 pro Kalenderjahr werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Persƶnlich an der Versteigerung teilnehmende Kunden haben den Kaufpreis unverzĆ¼glich nach erfolgtem Zuschlag an GAILER zu zahlen. Bei Geboten in Abwesenheit gilt unbeschadet der sofortigen FƤlligkeit die Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspƤtet.

5.8 Die AushƤndigung der GegenstƤnde erfolgt erst nach vollstƤndiger Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten BetrƤge.

5.9 Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kƶnnen Zahlungen nur von dem registrierten Bieter akzeptiert werden. Nach Ausstellung und PrĆ¼fung (siehe 5.6) der Rechnung ist eine Umschreibung auf einen Dritten nicht mehr mƶglich.

5.10 Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fƤllig. Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Vertragsschluss, nach Zuschlagserteilung oder der Annahme des Nachgebotes, ein. Zahlungen sind in Euro an GAILER zu leisten. Entsprechendes gilt fĆ¼r Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als ErfĆ¼llung anerkannt werden.

5.11 Erfolgt nach Ablauf des 10. Tages nach Auktions- oder Kaufdatum die Zahlung des vollstƤndigen Kaufbetrages nicht, kommt der Bieter ohne gesonderte Mahnung in Verzug und hat insoweit die gesetzlichen Zinsen zu entrichten. Eine weitere Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Bleibt der Zahlungseingang bis zu dem genannten Datum aus, behƤlt sich GAILER sowohl im Namen des VerkƤufers als auch im eigenen Namen sƤmtliche Rechte vor. Insbesondere behƤlt sich GAILER vor, den Rechnungsbetrag zuzĆ¼glich der weiteren Kosten fĆ¼r den VerkƤufer einzuklagen bzw. im eigenen Namen SchadensersatzansprĆ¼che gemƤƟ den vereinbarten Versteigerungs- und Einlieferungsbedingungen (Aufgeld, Abgeld, Verzugszinsen sowie weitere VerzƶgerungsschƤden) geltend zu machen oder die Ware erneut in einer der nƤchsten Auktionen zu versteigern, wobei der KƤufer keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlƶs hat und einen etwaigen Mindererlƶs auszugleichen hat.

6. Abholung, GefahrenĆ¼bergang, Eigentumsvorbehalt, Export

6.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Abwesende Kunden sind verpflichtet, die erworbenen GegenstƤnde unverzĆ¼glich nach Mitteilung des Zuschlages bei GAILER abzuholen. GAILER organisiert die Versicherung und den Transport der versteigerten GegenstƤnde zum Kunden nur auf dessen schriftliche Anweisung hin und auf seine Kosten und Gefahr.

6.2. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand auf den KƤufer Ć¼ber, das Eigentum wird jedoch erst bei vollstƤndiger Bezahlung an den KƤufer Ć¼bertragen.

6.3 Ab dem Zuschlag lagert der Versteigerungsgegenstand auf Rechnung und Gefahr des KƤufers beim Versteigerer, der berechtigt ist, eine Versicherung abzuschlieƟen oder sonstige wertsichernde MaƟnahmen zu treffen. Er ist jederzeit berechtigt, den Gegenstand bei einem Dritten fĆ¼r Rechnung des KƤufers einzulagern; lagert der Gegenstand beim Versteigerer, kann dieser Zahlung eines Ć¼blichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen.

6.4 GAILER trƤgt in keinem Fall eine Haftung fĆ¼r Verlust oder BeschƤdigung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht Ć¼bergebener GegenstƤnde, es sei denn, GAILER fiele Vorsatz oder grobe FahrlƤssigkeit zur Last.

6.5 Der Kunde kann gegenĆ¼ber GAILER nur mit unbestrittenen oder rechtskrƤftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.6 Ein ZurĆ¼ckbehaltungsrecht des Kunden aufgrund von AnsprĆ¼chen aus einem anderen GeschƤft mit GAILER ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verzichtet er auf seine Rechte aus Ā§Ā§ 273, 320 BGB.

7. EinwilligungserklƤrung Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und KƤufe fĆ¼r Zwecke der DurchfĆ¼hrung und Abwicklung des VertragsverhƤltnisses, sowie zum Zwecke der Information Ć¼ber zukĆ¼nftige Auktionen und Angebote, elektronisch von GAILER gespeichert und verarbeitet werden. Sollte der Bieter im Rahmen der DurchfĆ¼hrung und Abwicklung dieses VertragsverhƤltnisses seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimmt der Kunde zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei, die allen AuktionshƤusern zugƤnglich ist, aufgenommen werden kann. Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann durch Streichen dieser Klausel oder jederzeit durch spƤtere ErklƤrung gegenĆ¼ber GAILER mit Wirkung fĆ¼r die Zukunft widersprochen werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Diese Versteigerungsbedingungen regeln sƤmtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und GAILER. Allgemeine GeschƤftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. MĆ¼ndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ƅnderungen bedĆ¼rfen zu ihrer GĆ¼ltigkeit der Schriftform.

8.2 ErfĆ¼llungsort und Gerichtsstand fĆ¼r den kaufmƤnnischen Verkehr ist Rosenheim. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des ƶffentlichen Rechts oder ein ƶffentlichrechtliches Sondervermƶgen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand fĆ¼r alle etwaigen Streitigkeiten aus der GeschƤftsbeziehung zwischen Gailer und dem Auftraggeber Rosenheim. Zwingende gesetzliche Bestimmungen Ć¼ber ausschlieƟliche GerichtsstƤnde bleiben von dieser Regelung unberĆ¼hrt.

8.3 Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen Ć¼ber VertrƤge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.

8.4 Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemƤƟ auch fĆ¼r den freihƤndigen Verkauf der zur Auktion eingelieferten GegenstƤnde und insbesondere fĆ¼r den Nachverkauf, auf den, da er Teil der Versteigerung ist, die Bestimmungen Ć¼ber KƤufe im Fernabsatz keine Anwendung finden.

8.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die GĆ¼ltigkeit der Ć¼brigen davon nicht berĆ¼hrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nƤchsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergƤnzungsbedĆ¼rftige LĆ¼cke aufweist. Die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen ist maƟgeblich.

GAILER Kunstauktionshaus am Chiemsee
Inhaber: Franz Gailer
SeestraƟe 7
D-83254 Breitbrunn am Chiemsee

Stand August 2020

See Full Terms And Conditions