7019
Märklin fahrbare Dampf-Feuerwehrspritze 4067/2, uralt, stehender Kessel, KD 5,5, mit Brenner,
Toy Trains and accessories, military toys, tin toys and live steam toys
Sale Date(s)
Venue Address
Noch keine Versandinformationen verfĂźgbar.
Shipping information not yet avalable.
Important Information
Zeitplan
Mittwoch, 15.05., ab 13:00 Uhr
13:00 - 13:30 Lot 7000 - 7039 Dampfspielzeug 40 Lots
13:30 - 15:00 Lot 8000 - 8190 Militärspielzeug 191 Lots
15:30 - 17:30 Lot 9000 - 9256 Blechspielzeug und Autos 257 Lots
17:30 - 18:00 Lot 9500 - 9539 Varia 40 Lots
Donnerstag, 16.05., ab 10:00 Uhr
10:00 - 14:00 Lot 1 - 482 Eisenbahn Spur 0 482 Lots
14:00 - 18:00 Lot 6000 - 6464 Eisenbahn Spur H0 465 Lots
Freitag, 17.05., ab 10.00 Uhr
10:00 - 12:00 Lot 1000 - 1346 Eisenbahn Spur 1/2/3 347 Lots
12:30 - 13:00 Lot 2000 - 2046 Eisenbahn Spur 1/G neu 47 Lots
13:00 - 14:00 Lot 3000 - 3178 EisenbahnzubehĂśr klein 179 Lots
14:00 - 14:15 Lot 3500 - 3520 Eisenbahnfiguren 21 Lots
14:15 - 14:30 Lot 4000 - 4049 Lampen und Signale 50 Lots
15:00 - 16:00 Lot 4500 - 4621 EisenbahnzubehĂśr groĂ 122 Lots
16:00 - 16:30 Lot 5000 - 5073 Schienen, Konvolute und Trafos 74 Lots
16:30 - 17:00 Lot 5500 - 5531 Literatur 32 Lots
Aufgeld 25 % (+ 19 % MwSt)
Dies gilt auch fĂźr den Export in Länder auĂerhalb der EU.
Genauere Zustandsbeschreibung gerne per Telefon: 0 92 86 / 9 50 50
Keine RĂźcknahme bei Artikeln mit Zustand Z3 und Z4.
Angegeben ist der Limit- bzw. Schätzpreis. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Nutzen Sie den Vorteil der Besichtigung, denn eine Rßcknahme ersteigerter Gegenstände ist nicht mÜglich.
Bei Konvoluten ßbernehmen wir keine Gewähr fßr den Inhalt, auch nicht nach Vorbesichtigung.
Elektrische Funktionen sind nicht geprĂźft.
Irrtum der Bildnummerierung vorbehalten. Bei schriftlichen Geboten gilt immer die Katalognummer aus dem Textteil.
Gebote werden nur in ganzen Euro akzeptiert. Gebote mit Cent-Beträgen werden abgerundet.
Häufig verwendete Abkßrzungen:
AT = Angel- / KlapptĂźre zum Ăffnen
BRH = Bremserhaus
BRHh = Bremserhaus hochstehend
CL = Chromlithographie, Lithographie
EB = elektrische Beleuchtung
E = Elastolin
GA = Gussräder
gW = groĂe Windleitbleche
HL = handlackiert
kW = kleine Windleitbleche
oW = ohne Windleitbleche
L = Lineol
LS = Lackschäden
LT = LadetĂźre
lith. = lithographiert
NB = Nachbau
NV = nicht vollständig
NW = neuwertig
OK = Originalkarton
Ola(m) = Oberlichtaufsatz (mittig)
OZ = Originalzustand
rest. = restauriert
RS = Rostschäden
SP = Schätzpreis
SSP = Spielspuren
ST = SchiebetĂźre zum Ăffnen
STA = Stromabnehmer
TĂ = TĂźrĂśffnung
tw = teilweise
V = verschmutzt
UW = Uhrwerk
ĂL = Ăźberlackiert
Z1 = sehr guter Zustand
Z2 = guter Zustand
Z3 = schlechter Zustand
Z4 = beschädigt, defekt, nachlackiert, Lackschäden, Rostschäden, nicht vollständig, verändert
ZP = Zuschlagpreis
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung der Von der Warth und Lankes KG (im folgenden âVersteigererâ genannt) erfolgt zu nachstehenden Bedingungen, die durch die persĂśnliche, schriftliche, telefonische oder online Teilnahme per Internet an den Versteigerungen anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten sinngemäà auch fĂźr den freihändigen Verkauf:
1. Grundlagen der Versteigerung
Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und fĂźr Rechnung des Einlieferers. Eigenware des Versteigerers ist gesondert gekennzeichnet.
2. Zustand der zur Versteigerung bestimmten Gegenstände
Die zur Versteigerung bestimmten Gegenstände kĂśnnen vor der Versteigerung besichtigt und auf eigene Gefahr geprĂźft werden. Es besteht somit die MĂśglichkeit, sich Ăźber deren Zustand und Wert ins Bild zu setzen und zu informieren. Die Gegenstände sind gebraucht. FĂźr offene oder verdeckte Mängel Ăźbernimmt der Versteigerer keine Haftung, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfĂźllt hat. Der Versteigerer gibt keine Gewährleistung oder Zusicherung hinsichtlich des erwarteten oder wahrscheinlichen Verkaufspreises der zu versteigernden Gegenstände ab. Die Katalogbeschreibungen, nach bestem Wissen und Gewissen durchgefĂźhrt, sind keine Garantie im Rechtssinne; Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten. Das gleiche gilt fĂźr mĂźndliche oder schriftliche AuskĂźnfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Funktionen und von auĂen nicht sichtbare Veränderungen sind nicht geprĂźft. Tachostände gelten, soweit nicht ausdrĂźcklich anders vereinbart, als nicht garantiert.
3. Voraussetzungen fĂźr die Teilnahme an der Auktion
Jede Teilnahme an der Auktion erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen werden jeder interessierten Person bekannt gemacht und sind während der Ausstellung und Auktion im Auktionssaal angeschlagen. Zum Mitbieten und Ersteigern eines Objektes ist die Registrierung erforderlich. Zur Registrierung hat der Bieter dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen. Handelt der Bieter als Vertreter hat der Bieter zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es ist Sache des Bieters, sich gegen Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigung und ZerstÜrung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung rechtzeitig zu schßtzen.
4. Betreten des Versteigerungsgeländes
Das Betreten des Versteigerungsgeländes zum Zweck der Besichtigung oder der Teilnahme am Versteigerungstermin erfolgt auf eigene Gefahr.
5. Ablauf der Versteigerung
Der Versteigerer kann Nummern des Katalogs vorziehen, vereinen, trennen, auĂerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurĂźckziehen. Gesteigert wird um ca. 10%.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des hĂśchsten Gebotes ein Ăbergebot nicht gegeben wird. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Los. Uneinigkeit Ăźber das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges Angebot behoben. Dies gilt auch dann, wenn irrtĂźmlich ein rechtzeitig abgegebenes hĂśheres Gebot Ăźbersehen worden ist. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĂźnde ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebots entsprechende Sicherheiten vor der Auktion erbracht hat. Bei Ablehnung eines Gebots bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich.
Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, wird also das Limit nicht erreicht, so ist der Bieter 2 Wochen an sein Gebot gebunden (§ 158 BGB). Der Gegenstand kann im Fall eines Nachgebots des Limits auch ohne RĂźcksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräuĂert werden. Erhält der Bieter nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. FĂźr das Wirksamwerden des Zuschlages genĂźgt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung (Rechnung) an die vom Bieter genannte Adresse. Vorbehaltszuschläge erlĂśschen ohne RĂźckfrage an den Vorbehaltsbieter, wenn ein anderer ein hĂśheres Gebot abgibt.
Schriftliche Aufträge werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Diese mßssen einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Der Bieter ist fßr den Zugang beweispflichtig. Die Gebote mßssen klar formuliert sein. Es sind HÜchstgebote, es kann auch darunter zugeschlagen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig.
Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen ßber Fernabsatzverträge gem. §§ 312b ff. BGB finden keine Anwendung.
6. Zusammensetzung des Kaufpreises
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, sowie einem Aufgeld von 25 % und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, nur auf das Aufgeld. Der Kaufpreis, zuzĂźglich Aufgeld und gesetzlicher MwSt., ist mit dem Zuschlag fällig und muss am Tag des Zuschlages geleistet werden. Die Zahlung kann nur bar, mit bestätigtem Bundesbank-Scheck oder per Scheck mit unwiderruflicher Bankbestätigung bzw. Bonitätserklärung der Hausbank des Bieters erfolgen. Nachträgliche telegrafische Ăberweisung ist nur nach Hinterlegung eines bestätigten Schecks mĂśglich. Kreditkarten kĂśnnen nicht akzeptiert werden. Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen NachprĂźfung und eventuellen Berichtigung erteilt.
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahme
Der Zuschlag verpflichtet neben der Zahlung zur sofortigen Abnahme durch den Bieter. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr fßr nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen unmittelbar auf den Ersteigerer ßber. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen erwirbt der Bieter erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer. Die Abholung der versteigerten Gegenstände hat innerhalb von 5 Tagen auf eigene Gefahr und Kosten des Käufers zu erfolgen. Gerät der Käufer mit der Abnahme in Verzug, ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der Termin fßr die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer abzustimmen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre HĂśhe beläuft sich bei Verbrauchern (§ 13 BGB) auf 5% Ăźber Basiszinssatz der EZB p.a., bei Unternehmern (§ 14 BGB) auf 8% Ăźber Basiszinssatz der EZB p.a. AuĂerdem kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann der Versteigerer nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3 % der Gesamtforderung erheben, es sei denn der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer HĂśhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Versteigerung mit einem nach pflichtgemäĂem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer einen MindererlĂśs gegenĂźber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieĂlich Provision und Auslagen des Versteigerers zu zahlen hat. Auf einen MehrerlĂśs hat er in diesem Fall keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlĂśschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig. Der Käufer haftet fĂźr alle aus der Nichtzahlung oder Zahlungsverspätung entstehenden Schäden, insbesondere fĂźr die Kosten der Einlagerung oder einen MindererlĂśs. Eine eventuell geleistete Anzahlung wird auf den Schaden angerechnet. Gebote des seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommenden Bieters, oder solche Gebote, die in seinem Namen abgegeben werden, kĂśnnen bei kĂźnftigen Geboten abgelehnt oder von einer Anzahlung abhängig gemacht werden.
8. Abtransport, Haftung fßr Beschädigungen
Der Abtransport der ersteigerten Gegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Bieters. Der Bieter haftet fßr Beschädigungen, die beim Transport am Eigentum des Verkäufers entstehen.
9. Haftung
a) FĂźr Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sowie alle juristischen Personen gilt: Der Versteigerer haftet â gleich aus welchem Rechtsgrund â nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b) FĂźr Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt Ziffer 9a entsprechend mit der MaĂgabe, dass die Haftung des Versteigerers bei der Verletzung von Leben, KĂśrper oder Gesundheit nicht ausgeschlossen oder begrenzt ist.
c) Ein Bieter, der fĂźr einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem ebenfalls als Selbstschuldner.
d) Bei Beschädigung ausgestellter Objekte ist der Verursacher haftbar.
10. Reichweite der AGB
Die vorstehenden Bedingungen gelten fĂźr alle zum Verkauf gestellten Gegenstände, auch wenn diese ohne vorherige Besichtigung, nach der Versteigerung oder im Freiverkauf erworben werden. Diese Bedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter / Käufer und dem Versteigerer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters / Käufers haben keine Geltung. MĂźndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ănderungen bedĂźrfen zu ihrer GĂźltigkeit der Schriftform.
11. Gerichtsstand, ErfĂźllungsort
Alle Geschäfte, auf die diese Versteigerungsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschlieĂlich deutschem Recht. Gerichtsstand und ErfĂźllungsort ist, soweit dies vereinbart werden kann, fĂźr beide Teile Hof, Deutschland. Das Ăbereinkommen der Vereinten Nationen Ăźber Verträge mit internationalem Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit oder teilweiser Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten alle Ăźbrigen ihre GĂźltigkeit.
Der Versteigerer