Lot

2172

Teppich Amerikanischer Sarough

In Big sale

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Bonn
GROSSER TEPPICH AMERIKANISCHER SAROUGH, kleine Ausbesserungen, 461 x 344, Zustand C
GROSSER TEPPICH AMERIKANISCHER SAROUGH, kleine Ausbesserungen, 461 x 344, Zustand C

Big sale

Sale Date(s)
Lots: 1-1271
Lots: 1272-2256
Venue Address
Stiftsstraße 2 - 4
Bonn
53225
Germany

Der Versand ist ein freiwilliger Service des Hauses und erfolgt ausschlieƟlich auf Kosten und Risiko des KƤufers (siehe Versteigerungsbedingungen).

Bei Rechnungsversand (ausschlieƟlich per E-Mail, bitte Ć¼berprĆ¼fen Sie auch Ihren Spam Ordner) wird das Preisangebot des Versands im E-Mail Text vermerkt.

Falls die Versandkosten nicht im E-Mail Text stehen sollten, bitten wir Sie unser Versandteam unter logistic@zengen.de zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Rechnungsadresse ist gleich Versandadresse. Sollten diese voneinander abweichen, bitten wir Sie uns dies schnellst mƶglich unter der genannten E-Mailadresse mitzuteilen.

Shipping is a voluntary service of the house and is carried out at the buyer's expense and risk only (see conditions of sale).

Invoices will be sent by e-Mail only. Please double check your spam folder too. The shipping price offer will be noted in the e-Mail text.

If the shipping costs are not listed in the e-mail text, please contact our shipping team via logistic@zengen.de.

Please note: The billing address is the same as the shipping address. If they differ, please inform us as soon as possible via the e-mail address above.

Important Information

Aufgeld 25 %, Live-GebĆ¼hr 5 %, jeweils zuzĆ¼glich 19% USt.

Buyerā€™s Premium 25 %, live bidding fee 5 %, plus 19 % VAT in each case

 7. Juni 2024 11:00 Lots: 1-1271  -----  8. Juni 2024 11:00 Lots: 1272-2256

Vorbesichtigung: 1. bis einschlieƟlich 5. Juni 2024, tƤglich von 10 ā€“ 18 Uhr (auch am Wochenende)

Achtung: Donnerstag, der 6. Juni ist KEINE Besichtigung.

 

Preview: 1st ā€“ 5th June 2024, opening hours: 10 am ā€“ 6 pm (also applies for the weekend)

Attention: Thursday, 6th June NO preliminary viewing.

WICHTIG fĆ¼r die Abholung ersteigerter Ware: Am Montag, dem 10. Juni 2024 bleibt das Haus geschlossen! 

IMPORTANT for the collection of purchased goods: Please note that the auction house will be closed on Monday, 10th June 2024!

Bitte beachten Sie beim Live-Bieten:

Aufgeld 25 % zzgl. 19% USt. und Live-GebĆ¼hr 5 % zzgl. 19% USt.

Please note for live bidding:

Buyerā€™s Premium 25 % plus 19% VAT and live bidding fee 5 % plus 19 % VAT

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Die VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG (im weiteren Verlauf ā€žVON ZENGENā€œ genannt) fĆ¼hrt ihre Auktionen ausschlieƟlich zu den nachfolgenden Bedingungen durch, die mit der persƶnlichen, schriftlichen, telefonischen sowie Internet-Teilnahme an den Auktionen anerkannt werden. Die Bedingungen gelten sinngemƤƟ ebenfalls fĆ¼r den Frei- bzw. Nachverkauf.

 

I. Grundlagen der Versteigerung und SachmƤngel

1. VON ZENGEN handelt im Namen und fĆ¼r Rechnung seiner Auftraggeber (Einlieferer), die nicht bekannt gegeben werden (Vermittlerstatus). Die Versteigerungen sind ƶffentlich zugƤnglich nach Ā§ 312g Abs. 2 Nummer 10 BGB. Entsprechend finden die Vorschriften zum VerbrauchsgĆ¼terkauf nach Ā§Ā§ 474 ff keine Anwendung auf KaufvertrƤge, die auf den Versteigerungen zustande kommen.

 

2. SƤmtliche zur Versteigerung kommenden GegenstƤnde kƶnnen und sollten vom Bieter vor der Auktion besichtigt und geprĆ¼ft werden. Es handelt sich ausschlieƟlich um gebrauchte Objekte. Diese werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Versteigerung bzw. der Verkauf erfolgt im Rahmen der unten genannten Haftungsregelungen unter Ausschluss der SachmƤngelhaftung durch den Einlieferer und VON ZENGEN. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben dienen lediglich der Information und sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben Ć¼ber die Urheberschaft. Eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Bieters ergeben, wird von VON ZENGEN hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdrĆ¼cklich nicht Ć¼bernommen. Kein Ausschluss der Haftung in diesen gesamten Bedingungen gilt fĆ¼r die Haftung von VON ZENGEN fĆ¼r die Verletzung von Leben, Kƶrper und Gesundheit, fĆ¼r die Haftung fĆ¼r Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit und fĆ¼r die Haftung aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefƤhrden wĆ¼rde und auf deren ErfĆ¼llung der Vertragspartner daher berechtigter Weise vertrauen darf, insbesondere also die Verpflichtung zur Ɯbergabe des Gegenstandes nach Eingang der vollstƤndigen Zahlung des Rechnungsbetrags, Angaben Ć¼ber die Urheberschaft des Gegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib und Leben des Interessentens bzw. Bieters oder dessen Vertreter bzw. ErfĆ¼llungsgehilfen bezwecken. Bei leicht fahrlƤssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten allerdings ist die Haftung von VON ZENGEN auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

3. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene mĆ¼ndliche ƄuƟerungen sowie schriftliche Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der nƤheren Orientierung Ć¼ber den ƤuƟeren Zustand nach EinschƤtzung von VON ZENGEN. BeeintrƤchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass sich aus fehlenden Angaben ebenfalls nicht auf eine Vereinbarung Ć¼ber die Beschaffenheit schlieƟen lƤsst. AuskĆ¼nfte (in Text- oder Schriftform) zum Zustand der Auktionsobjekte werden erst ab einem Limit von 150 Euro erstellt. VON ZENGEN Ć¼bernimmt insbesondere keine GewƤhr fĆ¼r die FunktionsfƤhigkeit von Uhrwerken. Die Angabe ā€žgehfƤhigā€œ im Katalogtext stellt lediglich eine Hilfsangabe fĆ¼r den Bieter dar, dass das Uhrwerk augenscheinlich anlƤuft. Ebenso wird keine GewƤhr fĆ¼r die OriginalitƤt der einzelnen Uhrwerkssegmente Ć¼bernommen. Ferner Ć¼bernimmt VON ZENGEN keine GewƤhr fĆ¼r die Funktion der Elektrik, insbesondere nach den Sicherheitsbestimmungen desVDE von Lampen, elektrischen GerƤtschaften, etc. Die ƜberprĆ¼fung durch einen Fachelektriker obliegt allein dem KƤufer. Einem Auktionslos beigegebene Objekte sind nicht Bestandteil des Lots im kaufrechtlichen Sinne. Es besteht kein Anspruch auf diese Beigaben. Aus dem Fehlen derselben kann auch kein Sachmangel abgeleitet werden.
4. VON ZENGEN behƤlt sich das Recht vor, Katalogangaben jederzeit zu berichtigen. Diese berichtigten Angaben werden im Online-Katalog umgehend aktualisiert und sind gegenĆ¼ber den ausliegenden Print-Katalogen maƟgeblich. AuƟerdem behƤlt sich VON ZENGEN das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auƟerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurĆ¼ckzuziehen.
5. VON ZENGEN Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r SachmƤngel, soweit die obliegenden Sorgfaltspflichten erfĆ¼llt wurden, erklƤrt sich jedoch bereit, vorgetragene, begrĆ¼ndete MƤngelrĆ¼gen rechtzeitig innerhalb einer VerjƤhrungsfrist von 12 Monaten vom Zeitpunkt des Zuschlages an den Einlieferer bekannt zu geben. Wird VON ZENGEN vom Bieter vor Ablauf der VerjƤhrung nachgewiesen, dass Katalogangaben Ć¼ber die Urheberschaft unrichtig sind, wird dem Bieter auf Verlangen der gesamte Kaufpreis (Zuschlagsumme; Aufgeld; Mehrwertsteuer) Zug um Zug gegen RĆ¼ckgabe des Kaufobjektes zurĆ¼ckerstattet. SchadenersatzansprĆ¼che des Bieters wegen SachmƤngeln sowie aus sonstigen RechtsgrĆ¼nden (einschlieƟlich Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht VON ZENGEN oder seine ErfĆ¼llungsgehilfen vorsƤtzlich oder grob fahrlƤssig gehandelt haben. FĆ¼r nicht vorhersehbare oder entfernter liegende SchƤden haftet VON ZENGEN in keinem Falle, wenn diese oder seine ErfĆ¼llungsgehilfen ihre Sorgfaltspflichten erfĆ¼llt haben. Eine RĆ¼ckabwicklung setzt voraus, dass der ersteigerte Gegenstand sich in unverƤndertem Zustand seit der Versteigerung befindet und der KƤufer die Rechnung vollstƤndig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels kann VON ZENGEN vom KƤufer die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten SachverstƤndigen, welches den Mangel nachweist, verlangen. Erweist sich danach die Beanstandung als unbegrĆ¼ndet, trƤgt der KƤufer die Kosten des Gutachtens.
6. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten (Ā§Ā§ 41, 42 KGSG) holt VON ZENGEN, soweit zumutbar, rechtsverbindliche ErklƤrungen der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, RechtsmƤƟigkeit und Echtheit der Urkunden der jeweiligen GĆ¼ter ein und Ć¼berprĆ¼ft diese im Rahmen des zumutbaren Aufwandes, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. DarĆ¼berhinausgehende GewƤhrleistungen, Haftungen und Verantwortlichkeiten, insbesondere bei RĆ¼ckgabeersuchen fremder Staaten oder behƶrdlichen sowie gerichtlichen MaƟnahmen, werden nicht Ć¼bernommen.

 

II. Gebote und Zuschlag

1. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und ein entsprechendes Ausweisdokument zur Verifizierung vorzulegen. Beteiligt er sich als Vertreter eines Dritten an der Auktion, so haftet er selbst fĆ¼r etwaige ZuschlƤge. GleichermaƟen ist eine Telefonnummer anzugeben, unter welcher der Bieter regelmƤƟig zu erreichen ist. Bei Neukunden wird die rechtzeitige Ɯbermittlung von Referenzen (Kopie des Personalausweises, Kreditkartennummer, Referenzen von anderen AuktionshƤusern) erbeten. In EinzelfƤllen kann VON ZENGEN die Hinterlegung einer Sicherheitszahlung fĆ¼r die Zulassung als Bieter verlangen. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung als Bieter besteht nicht.

2. Gebote kƶnnen vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden von VON ZENGEN nur in dem Umfange ausgeschƶpft, der erforderlich ist, um das zweithƶchste Gebot um gerundet 10% zu Ć¼berbieten.

3. Um die AusfĆ¼hrung schriftlicher oder elektronisch Ć¼bermittelter Gebote sicherzustellen, mĆ¼ssen diese mindestens 24 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN eingegangen sein. FĆ¼r die Bearbeitung nicht fristgerecht eingereichter Gebote Ć¼bernimmt VON ZENGEN keine GewƤhr. Der Bieter ist fĆ¼r den Zugang beweispflichtig.

4. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Das Gebot beschrƤnkt sich ausschlieƟlich auf die angegebene Lot-Nummer. MaƟgeblich sind die eingetragenen Lot-Nummern und nicht der Titel oder die Beschreibung des Objekts.

5. Telefon-Gebote wƤhrend der Auktion oder Gebote Ć¼ber das Internet (Livebieten) bedĆ¼rfen der vorherigen Anmeldung bei VON ZENGEN in Form des dem Bieter zur VerfĆ¼gung gestellten Gebotsformulars und der Zulassung zum Bieten. Telefon-Gebote werden umgesetzt, indem der Bieter vor Aufruf des gewĆ¼nschten Lots von einem Vertreter des Auktionshauses angerufen wird. Dies geschieht ausschlieƟlich fĆ¼r einzelne Lot-Nummern mit einem Limitpreis ab 500,- Euro. Vorrausetzung fĆ¼r die Teilnahme als Telefon- oder Livebieter ist eine Gebotsabgabe/Anmeldung, die spƤtestens 24 Stunden vor dem Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN erfolgt sein muss. Bei den telefonischen Geboten handelt es sich um einen fĆ¼r den Bieter kostenlosen Service. VON ZENGEN Ć¼bernimmt jedoch keine GewƤhr fĆ¼r die VerfĆ¼gbarkeit des Telefon- oder Online-Verkehrs und keine Haftung dafĆ¼r, dass aufgrund technischer oder sonstiger Stƶrungen keine oder nicht vollstƤndige Gebote abgegeben werden kƶnnen. Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer Telefon-/Liveverbindung wƤhrend der Auktion besteht nicht. MaƟgeblich fĆ¼r die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Geschehen im Saal; bei gleichlautenden Geboten hat dieses immer Vorrang. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird vorab verbindlich das Limit (im Katalog angegebener Startpreis des Objekts) geboten. Untergebote sind nicht mƶglich. Sollte der Bieter wƤhrend der Auktion telefonisch nicht erreichbar sein und es keinen Gegenbieter geben, so erfolgt der Zuschlag demnach in jedem Fall zum Limit an ihn.

6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Hƶchstbietenden. VON ZENGEN kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Bieter das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf kein hƶheres Gebot erfolgt, wird das Lot dem Erstbietenden zugeschlagen. VON ZENGEN kann jederzeit den Zuschlag zurĆ¼cknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtĆ¼mlich ein rechtzeitig abgegebenes hƶheres Gebot Ć¼bersehen worden ist oder wenn der Hƶchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel Ć¼ber den Zuschlag bestehen.

7. Da es sich ausschlieƟlich um Privateinlieferungen handelt und VON ZENGEN lediglich den Status eines Vermittlers einnimmt, finden die Auktion und der Nachverkauf und die damit verbundenen Gebote in schriftlicher und telefonischer Form unter Ausschluss der Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes statt. Gleiches gilt fĆ¼r Internet-Gebote. Das Widerrufs- und RĆ¼ckgaberecht bei FernabsatzvertrƤgen findet darauf keine Anwendung (BGB Ā§Ā§ 312 b) - 312 d)).

 

III. Kaufpreis und Umsatzsteuer

1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstƤnden geht erst bei vollstƤndiger Bezahlung der Forderungen von VON ZENGEN an den KƤufer Ć¼ber. Bei Zahlung durch Ɯberweisung wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. ErfĆ¼llung gewertet.

2. Neben der Zuschlagssumme ist ein Aufgeld von 25 % zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld vom Bieter zu entrichten. Auch im Nachverkauf wird ein Aufgeld von 25 % zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld erhoben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der ein Interessent ein verbindliches, schriftliches Gebot mit einem bestimmten Betrag erteilt.
3. Soweit der KƤufer den Gegenstand online ersteigert hat (Livegebote oder Onlinegebote, die Ć¼ber den Katalog des Hauses oder Ć¼ber Online-Anbieter abgegeben werden kƶnnen), fƤllt fĆ¼r den KƤufer eine zusƤtzliche OnlinegebĆ¼hr in Hƶhe von netto 5 % vom Zuschlag (bei reinen Onlineauktionen/ sog. Timed auctions netto 3 %) an, die VON ZENGEN an den Onlinedienst abfĆ¼hrt.
4. VON ZENGEN ist nicht fĆ¼r die Einholung von Ausfuhrdokumenten/-genehmigungen verantwortlich. Besteht die Notwendigkeit zur generellen Einholung von Zolldokumenten, von CITES-Bescheinigungen oder von Genehmigungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Ausfuhrverbot von GegenstƤnden, so ist es Sache des KƤufers, diese beizubringen und die hierfĆ¼r anfallenden Kosten zu tragen.

 

IV. FƤlligkeit, Zahlung und Verzug

1. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fƤllig und zahlbar in bar oder durch EC-Karte. Zahlungen auswƤrtiger KƤufer, die schriftlich, per E-Mail, live oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fƤllig.

2. Bei Ɯberweisung oder Zahlung in fremder WƤhrung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlƶsungsentgelte zu Lasten des Bieters. Eine Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Scheck ist nicht mƶglich.

3. VON ZENGEN ist ermƤchtigt, die dem von ihm vertretenden Einlieferer zustehenden AnsprĆ¼che im eigenen Namen ā€“ auch gerichtlich ā€“ geltend zu machen.

4. Bei Zahlungsverzug kƶnnen unbeschadet weitergehender SchadensersatzansprĆ¼che ā€“ zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehƶren ā€“ Verzugszinsen in Hƶhe des bankĆ¼blichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Hƶhe des gesetzlichen Verzugszinses nach Ā§Ā§ 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen der verspƤteten Zahlung Schadenersatz statt der Leistung gefordert, kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird. Der sƤumige Bieter, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf damit erlƶschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, hat fĆ¼r einen Mindererlƶs und die durch den zusƤtzlichen Verkauf entstehenden Kosten aufzukommen. Auf einen eventuellen Mehrerlƶs hat er keinen Anspruch.

5. WƤhrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen der NachprĆ¼fung,

Irrtum vorbehalten.

 

V. Abholung, Versendung, Einlagerung

1. Die Lagerung erfolgt ab Zuschlag auf ausschlieƟliche Gefahr des KƤufers. Die Gefahr des zufƤlligen Untergangs und der zufƤlligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den KƤufer Ć¼ber. Objekte, die nicht spƤtestens vier Wochen nach Rechnungslegung abgeholt wurden, werden auf Kosten des KƤufers eingelagert. Die LagergebĆ¼hr betrƤgt netto 5 Euro pro Tag und pro Artikel, bei Mƶbeln und vergleichbar groƟen GegenstƤnden netto 10 Euro pro Tag und pro Artikel.

2. Der Bieter ist verpflichtet, die GegenstƤnde sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versand ist ein freiwilliger Service des Hauses und erfolgt ausschlieƟlich auf Kosten und Risiko des KƤufers. Die Kosten einer Transportversicherung trƤgt der KƤufer. Nach Anlieferung hat der KƤufer die Sachen unverzĆ¼glich auf TransportschƤden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spƤtere Reklamationen wegen verdeckter SchƤden sind ausgeschlossen.

3. Nichtannahme der ersteigerten, bezahlten Objekte nach ausdrĆ¼cklicher Aufforderung stellt eine Vertragsverletzung durch den KƤufer dar. VON ZENGEN kann in diesem Falle den Gegenstand am Leistungsort auf Kosten des KƤufers ƶffentlich versteigern lassen und den Erlƶs auf Kosten des KƤufers bei Gericht hinterlegen (Ā§ 372, 383 BGB). Die Lagerpflicht endet in jedem Fall nach Ablauf von zwei Jahren. Die Restanten kƶnnen dann nach eigenem Ermessen durch VON ZENGEN verwertet bzw. entsorgt werden.

4. In jedem Fall erlischt nach zweimonatiger Nichtbezahlung der Rechnung nach Rechnungslegung jeglicher Anspruch auf die erteilten ZuschlƤge.

 

VI. Allgemeines

1. SƤmtliche Rechtsbeziehungen zwischen Bieter, Einlieferer sowie VON ZENGEN sind durch diese Bedingungen geregelt. Allgemeine GeschƤftsbedingungen des Bieters haben keine Geltung. MĆ¼ndliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. ErfĆ¼llungsort und Gerichtstand fĆ¼r den kaufmƤnnischen Verkehr ist Bonn. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen Ć¼ber VertrƤge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.

3. In den GeschƤftsrƤumen haftet jeder Besucher fĆ¼r von ihm mindestens fahrlƤssig verursachte SchƤden.

4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĆ¼ltigkeit der Ć¼brigen davon unberĆ¼hrt.

 

VII. Datenschutzbestimmungen, GeldwƤscheprƤvention, Haftungshinweis

1. Der Bieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur DurchfĆ¼hrung und Abwicklung der Auktion sowie zum Zwecke der Information Ć¼ber zukĆ¼nftige Auktionen elektronisch von VON ZENGEN gespeichert und verarbeitet werden. Falls erforderlich, kƶnnen diese Daten auch an Dritte (z.B. Transport- und Versandunternehmen) jedoch ausschlieƟlich zum Zwecke der DurchfĆ¼hrung des VertragsverhƤltnisses weitergegeben werden. Im Rahmen der GeldwƤscheprƤvention ist VON ZENGEN gesetzlichen verpflichtet, die IdentitƤt des KƤufers eindeutig zu verifizieren und zu dokumentieren (Kopie des Personalausweises o.Ƥ.). Sollte der KƤufer im Rahmen seiner Gebote dem durch einen Kauf zustande kommenden VertragsverhƤltnis und den daraus resultierenden Pflichten nicht nachkommen, stimmt der KƤufer zu, dass diese Tatsache allen AuktionshƤusern des Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer e.V. mitgeteilt wird. Des Weiteren Ć¼bernimmt VON ZENGEN trotz sorgfƤltiger inhaltlicher PrĆ¼fung keinerlei Haftung fĆ¼r die Inhalte externer Links auf der eigenen Firmenhomepage, fĆ¼r deren Inhalt ausschlieƟlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich sind.

Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann jederzeit durch formlose ErklƤrung fĆ¼r die Zukunft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben widersprochen werden. Hierbei sei auf die detaillierten, von VON ZENGEN verƶffentlichten Datenschutzinformationen (www.zengen.de) hingewiesen.

VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG, Versteigerungsbedingungen, Stand 01/2024

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