Lot

2365

FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig

In Big sale

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 (0)228 461955 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
1/5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 1 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 2 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 3 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 4 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 5 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 1 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 2 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 3 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 4 of 5
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig - Image 5 of 5
Interested in the price of this lot?
Subscribe to the price guide
Bonn
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig und silber staffiert, H 29, Bossierernr. 178, Modellnr. 73462, Entwurf Jörg DANIELCZYK von 1993, MEISSEN, 1997
FIGUR "SICH AUSZIEHENDE FRAU", farbig und silber staffiert, H 29, Bossierernr. 178, Modellnr. 73462, Entwurf Jörg DANIELCZYK von 1993, MEISSEN, 1997

Big sale

Sale Date(s)
Lots: 1-1391
Lots: 1392-2699
Venue Address
Stiftsstraße 2 - 4
Bonn
53225
Germany

Bitte kontaktieren Sie unser Versandteam unter info@zengen.de

Important Information

Vorbesichtigung: 4. September bis 8. September, tÀglich 10 - 18 Uhr auch am Wochenende, Donnerstag 9. September von 10 bis 14 Uhr.

Bitte beachten Sie mögliche Änderungen aufgrund der Anti-Corona-Maßnahmen auf der Homepage bzw. der Startseite. Es gelten die Bestimmungen der "3G-Regeln".

Aufgeld 22 %, Live: 3 %, jeweils zuzĂŒgl. 19 % USt.

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Die VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG (im weiteren Verlauf „VON ZENGEN“ genannt) fĂŒhrt ihre Auktionen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen durch, die mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen sowie Internet-Teilnahme an den Auktionen anerkannt werden. Die Bedingungen gelten sinngemĂ€ĂŸ ebenfalls fĂŒr den Frei- bzw. Nachverkauf.

 

I. Grundlagen der Versteigerung und SachmÀngel

1. VON ZENGEN handelt im Namen und fĂŒr Rechnung seiner Auftraggeber (Einlieferer), die nicht bekannt gegeben werden (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist öffentlich i. S. des §. 383 Abs. 3 Satz 1 BGB und § 474 Abs. 2 BGB.

2. SĂ€mtliche zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde können und sollten vom Ersteigerer vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden. Es handelt sich ausschließlich um gebrauchte Objekte. Diese werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Versteigerung bzw. der Verkauf erfolgt im Rahmen der unten genannten Haftungsregelungen unter Ausschluss der SachmĂ€ngelhaftung durch den Einlieferer und VON ZENGEN. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben dienen lediglich der Information und sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben ĂŒber die Urheberschaft. Eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Ersteigerers ergeben, wird von VON ZENGEN hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdrĂŒcklich nicht ĂŒbernommen. Kein Ausschluss der Haftung in diesen gesamten Bedingungen gilt fĂŒr die Haftung von VON ZENGEN fĂŒr die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, fĂŒr die Haftung fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit und fĂŒr die Haftung aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefĂ€hrden wĂŒrde und auf deren ErfĂŒllung der Vertragspartner daher berechtigter Weise vertrauen darf, insbesondere also die Verpflichtung zur Übergabe des Gegenstandes nach Eingang des vollstĂ€ndigen Zuschlagspreises, Angaben ĂŒber die Urheberschaft des Gegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib und Leben des Interessentens bzw. Ersteigerers oder dessen Vertreter bzw. ErfĂŒllungsgehilfen bezwecken. Bei leicht fahrlĂ€ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten allerdings ist die Haftung von VON ZENGEN auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

3. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene mĂŒndliche Äußerungen sowie schriftliche Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der nĂ€heren Orientierung ĂŒber den Ă€ußeren Zustand nach EinschĂ€tzung von VON ZENGEN. BeeintrĂ€chtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass sich aus fehlenden Angaben ebenfalls nicht auf eine Vereinbarung ĂŒber die Beschaffenheit schließen lĂ€sst. AuskĂŒnfte (in Text- oder Schriftform) zum Zustand der Auktionsobjekte werden erst ab einem Limit von 150 Euro erstellt. VON ZENGEN ĂŒbernimmt insbesondere keine GewĂ€hr fĂŒr die FunktionsfĂ€higkeit von Uhrwerken. Die Angabe „gangbar“ im Katalogtext stellt lediglich eine Hilfsangabe fĂŒr den Ersteigerer dar, dass das Uhrwerk augenscheinlich lĂ€uft. Ebenso wird keine GewĂ€hr fĂŒr die OriginalitĂ€t der einzelnen Uhrwerkssegmente ĂŒbernommen. Ferner ĂŒbernimmt VON ZENGEN keine GewĂ€hr fĂŒr die Funktion der Elektrik, insbesondere nach den Sicherheitsbestimmungen desVDE von Lampen, elektrischen GerĂ€tschaften, etc. Die ÜberprĂŒfung durch einen Fachelektriker obliegt allein dem Ersteigerer. Einem Auktionslos beigegebene Objekte sind nicht Bestandteil des Lots im kaufrechtlichen Sinne. Es besteht kein Anspruch auf diese Beigaben. Aus dem Fehlen derselben kann auch kein Sachmangel abgeleitet werden.
4. VON ZENGEN behĂ€lt sich das Recht vor, Katalogangaben zu berichtigen. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen im Online-Katalog und werden dort kenntlich gemacht. Außerdem behĂ€lt sich VON ZENGEN das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurĂŒckzuziehen.
5. VON ZENGEN ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr SachmĂ€ngel, soweit die obliegenden Sorgfaltspflichten erfĂŒllt wurden, erklĂ€rt sich jedoch bereit, vorgetragene, begrĂŒndete MĂ€ngelrĂŒgen rechtzeitig innerhalb einer VerjĂ€hrungsfrist von 12 Monaten vom Zeitpunkt des Zuschlages an den Einlieferer bekannt zu geben. Wird VON ZENGEN vom Ersteigerer vor Ablauf der VerjĂ€hrung nachgewiesen, dass Katalogangaben ĂŒber die Urheberschaft unrichtig sind, wird dem Ersteigerer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis (Zuschlagsumme; Aufgeld; Mehrwertsteuer) Zug um Zug gegen RĂŒckgabe des Kaufobjektes zurĂŒckerstattet. SchadenersatzansprĂŒche des Ersteigerers wegen SachmĂ€ngeln sowie aus sonstigen RechtsgrĂŒnden (einschließlich Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht VON ZENGEN oder seine ErfĂŒllungsgehilfen vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig gehandelt haben. FĂŒr nicht vorhersehbare oder entfernter liegende SchĂ€den haftet VON ZENGEN in keinem Falle, wenn diese oder seine ErfĂŒllungsgehilfen ihre Sorgfaltspflichten erfĂŒllt haben. Eine RĂŒckabwicklung setzt voraus, dass der ersteigerte Gegenstand sich in unverĂ€ndertem Zustand seit der Versteigerung befindet und der Ersteigerer die Rechnung vollstĂ€ndig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels kann VON ZENGEN vom Ersteigerer die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten SachverstĂ€ndigen, welches den Mangel nachweist, verlangen. Erweist sich danach die Beanstandung als unbegrĂŒndet, trĂ€gt der Ersteigerer die Kosten des Gutachtens.
6. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten (§§ 41, 42 KGSG) holt VON ZENGEN, soweit zumutbar, rechtsverbindliche ErklĂ€rungen der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, RechtsmĂ€ĂŸigkeit und Echtheit der Urkunden der jeweiligen GĂŒter ein und ĂŒberprĂŒft diese im Rahmen des zumutbaren Aufwandes, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. DarĂŒberhinausgehende GewĂ€hrleistungen, Haftungen und Verantwortlichkeiten, insbesondere bei RĂŒckgabeersuchen fremder Staaten oder behördlichen sowie gerichtlichen Maßnahmen, werden nicht ĂŒbernommen.

 

II. Gebote und Zuschlag

1. Jeder Ersteigerer hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter eines Dritten an der Auktion beteiligt. Gleichermaßen ist eine Telefonnummer anzugeben, unter welcher der Ersteigerer regelmĂ€ĂŸig zu erreichen ist. Bei Neukunden wird die rechtzeitige Übermittlung von Referenzen (Kopie des Personalausweises, Kreditkartennummer, Referenzen durch andere AuktionshĂ€user) erbeten. In EinzelfĂ€llen kann VON ZENGEN die Hinterlegung eines Bardepots fĂŒr die Zulassung als Ersteigerer fordern. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung als Ersteigerer besteht nicht.

2. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per Email abgegeben werden. Sie werden von VON ZENGEN nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um das zweithöchste Gebot um 10% zu ĂŒberbieten.

3. Um die AusfĂŒhrung schriftlicher oder elektronisch ĂŒbermittelter Gebote sicherzustellen, mĂŒssen diese mindestens 24 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN eingegangen sein. FĂŒr die Bearbeitung nicht fristgerecht eingereichter Gebote ĂŒbernimmt VON ZENGEN keine GewĂ€hr. Der Ersteigerer ist fĂŒr den Zugang beweispflichtig.

4. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Ersteigerers sowie der Lot-Nummer erforderlich. Das Gebot beschrĂ€nkt sich ausschließlich auf die angegebene Lot-Nummer.

5. Telefonische Gebote wĂ€hrend der Auktion oder Gebote ĂŒber das Internet (Livebieten) bedĂŒrfen der vorherigen Anmeldung bei VON ZENGEN in Form des ihm zur VerfĂŒgung gestellten Gebotsformulars und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden umgesetzt, indem der Ersteigerer vor Aufruf des gewĂŒnschten Lots von einem Vertreter des Auktionshauses angerufen wird. Dies geschieht ausschließlich fĂŒr einzelne Lot-Nummern mit einem Limitpreis ab 500,- Euro. Vorrausetzung fĂŒr die telefonische oder live Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spĂ€testens 24 Stunden vor dem Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN eingeht. Bei den telefonischen bzw. Geboten handelt es sich um einen fĂŒr den Ersteigerer kostenlosen Service. VON ZENGEN ĂŒbernimmt jedoch keine GewĂ€hr fĂŒr die VerfĂŒgbarkeit des Telefon- oder Online-Verkehrs und keine Haftung dafĂŒr, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder nicht vollstĂ€ndige Angebote abgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer Telefon-/Liveverbindung wĂ€hrend der Auktion besteht nicht. Maßgeblich fĂŒr die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Geschehen im Saal. In jedem Fall bietet ein Telefonbieter den Limitpreis des Objektes, zu dem er angerufen werden möchte. Untergebote am Telefon werden nicht akzeptiert und fĂŒhren zum zukĂŒnftigen Ausschluss des Ersteigerers vom Bieten.

6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. VON ZENGEN kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen; in letzterem Fall bleibt der Ersteigerer vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Ersteigerer das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot erfolgt, wird der Artikel dem Erstbietenden zugeschlagen. VON ZENGEN kann jederzeit den Zuschlag zurĂŒcknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen.

7. Das Widerrufs- und RĂŒckgaberecht findet bei per Telefongebot, per schriftlichem Gebot, per Gebot in Textform oder per Internet-/Livegebot ersteigerten Objekten keine Anwendung.

 

III. Kaufpreis und Umsatzsteuer

1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst bei vollstĂ€ndiger Bezahlung der Forderungen von VON ZENGEN an den Ersteigerer ĂŒber. Bei Zahlung durch Überweisung wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. ErfĂŒllung gewertet.

2. Neben der Zuschlagssumme ist ein Aufgeld von 22 % zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld vom Ersteigerer zu entrichten. Auch im Nachverkauf wird ein Aufgeld von 22 % zzgl. 19 % MwSt. erhoben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der ein Interessent ein verbindliches, schriftliches Gebot mit einem bestimmten Betrag erteilt. Da es sich ausschließlich um Privateinlieferungen handelt und VON ZENGEN lediglich den Status eines Vermittlers einnimmt, finden die Auktion und der Nachverkauf und die damit verbundenen Gebote in schriftlicher und telefonischer Form unter Ausschluss der Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes statt. Gleiches gilt fĂŒr Internet-Gebote. Das Widerrufs- und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen findet darauf keine Anwendung (BGB §§ 312 b) - 312 d)).

3. Soweit der Kunde den Gegenstand online ersteigert hat (Livegebote oder sogenannte verdeckte Onlinegebote, die ĂŒber den Katalog des Hauses oder ĂŒber Lot-tissimo/ATG abgegeben werden können), fĂ€llt fĂŒr den KĂ€ufer eine zusĂ€tzliche OnlinegebĂŒhr in Höhe von drei (3) % vom Zuschlag zzgl. 19 % MwSt. an, die VON ZENGEN an den Onlinedienst ATG/Lot-tissimo abfĂŒhrt.
4. VON ZENGEN ist nicht fĂŒr die Einholung von Ausfuhrdokumenten/-genehmigungen verantwortlich. Besteht die Notwendigkeit zur generellen Einholung von Zolldokumenten, von CITES-Bescheinigungen oder von Genehmigungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungs-/Ausfuhrverbot von GegenstĂ€nden, die dem Artenschutzabkommen oder dem KGSG unterliegen, so ist es Sache des Ersteigerers, diese beizubringen und die hierfĂŒr anfallenden Kosten zu tragen.

 

IV. FĂ€lligkeit, Zahlung und Verzug

1. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar oder durch EC-Karte. Zahlungen auswÀrtiger Ersteigerer, die schriftlich, per Email, live oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fÀllig.

2. Bei Überweisung oder Zahlung in fremder WĂ€hrung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsentgelte zu Lasten des Ersteigerers. Eine Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Scheck ist nicht möglich.

3. VON ZENGEN ist ermĂ€chtigt, die dem von ihm vertretenden Einlieferer zustehenden AnsprĂŒche im eigenen Namen – auch gerichtlich – geltend zu machen.

4. Bei Zahlungsverzug können unbeschadet weitergehender SchadensersatzansprĂŒche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des bankĂŒblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen der verspĂ€teten Zahlung Schadenersatz statt der Leistung gefordert, kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird. Der sĂ€umige Ersteigerer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf damit erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, hat fĂŒr einen Mindererlös und die durch den zusĂ€tzlichen Verkauf entstehenden Kosten aufzukommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

5. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen der NachprĂŒfung,

Irrtum vorbehalten.

 

V. Abholung, Versendung, Einlagerung

1. Die Lagerung erfolgt ab Zuschlag auf ausschließliche Gefahr des Ersteigerers. Die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer ĂŒber. Objekte, die nicht spĂ€testens vier Wochen nach Rechnungslegung abgeholt wurden, werden auf Kosten des Ersteigerers eingelagert. Die LagergebĂŒhr betrĂ€gt 5 Euro pro Tag und pro Artikel, bei Möbeln und vergleichbar großen GegenstĂ€nden 10 Euro pro Tag und pro Artikel.

2. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die GegenstĂ€nde sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Die Versendung versteigerter Sachen auf Wunsch des Ersteigerers geschieht auf dessen Kosten und Gefahr. Die Kosten einer Transportversicherung trĂ€gt der Ersteigerer. Nach Anlieferung hat der Ersteigerer die Sachen unverzĂŒglich auf TransportschĂ€den zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spĂ€tere Reklamationen wegen verdeckter SchĂ€den sind ausgeschlossen.

3. Nichtannahme der ersteigerten, bezahlten Sachen nach ausdrĂŒcklicher Aufforderung stellt eine Vertragsverletzung durch Ersteigerer dar. VON ZENGEN kann in diesem Falle den Gegenstand am Leistungsort auf Kosten des Ersteigerers öffentlich versteigern lassen und den Erlös auf Kosten des Ersteigerers bei Gericht hinterlegen (§372, 383 BGB). Die Lagerpflicht endet in jedem Fall nach Ablauf von zwei Jahren. Die Restanten können dann nach eigenem Ermessen durch VON ZENGEN verwertet bzw. entsorgt werden.

4. In jedem Fall erlischt nach zweimonatiger Nichtbezahlung der Rechnung nach Rechnungslegung jeglicher Anspruch auf die erteilten ZuschlÀge.

 

VI. Allgemeines

1. SĂ€mtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ersteigerer, Einlieferer sowie VON ZENGEN sind durch diese Bedingungen geregelt. Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des Ersteigerers haben keine Geltung. MĂŒndliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. ErfĂŒllungsort und Gerichtstand fĂŒr den kaufmĂ€nnischen Verkehr ist Bonn. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.

3. In den GeschĂ€ftsrĂ€umen haftet jeder Besucher fĂŒr von ihm mindestens fahrlĂ€ssig verursachte SchĂ€den.

4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt.

 

VII. Datenschutzbestimmungen, Haftungshinweis

1. Der Ersteigerer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur DurchfĂŒhrung und Abwicklung der Auktion sowie zum Zwecke der Information ĂŒber zukĂŒnftige Auktionen elektronisch von VON ZENGEN gespeichert und verarbeitet werden. Falls erforderlich, können diese Daten auch an Dritte (z.B. Transport- und Versandunternehmen) jedoch ausschließlich zum Zwecke der DurchfĂŒhrung des VertragsverhĂ€ltnisses weitergegeben werden. Sollte der Ersteigerer im Rahmen seiner Gebote dem durch einen Kauf zustande kommenden VertragsverhĂ€ltnis und den daraus resultierenden Pflichten nicht nachkommen, stimmt der Ersteigerer zu, dass diese Tatsache allen AuktionshĂ€usern des Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer e.V. mitgeteilt wird. Des Weiteren ĂŒbernimmt VON ZENGEN trotz sorgfĂ€ltiger inhaltlicher PrĂŒfung keinerlei Haftung fĂŒr die Inhalte externer Links auf der eigenen Firmenhomepage, fĂŒr deren Inhalt ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich sind.

Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann jederzeit durch formlose ErklĂ€rung fĂŒr die Zukunft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben widersprochen werden. Hierbei sei auf die detaillierten, von VON ZENGEN veröffentlichten Datenschutzinformationen (www.zengen.de) hingewiesen.

VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG, Versteigerungsbedingungen, Stand 08/2021

See Full Terms And Conditions