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F. Josephus, Alle Bücher ... von den alten Geschichten der Juden. 2 Tle. in 1 Bd. Straßburg 1561.
Josephus, Flavius: Alle Bücher ... von den alten Geschichten der Juden. Durch D. Caspar Hedion verteütscht ... und an vilen orten trefflich gebessert und gemehret. 2 Tle. in 1 Bd. Straßburg: S. Emmel 1561. 32 x 20,7 cm. 12 nn., 356 röm. num., 18 nn.; 12 nn., 171 röm. num., 8 nn. Bll. Blindgepr. Schweinsleder über Holzdeckeln auf 4 Bünden mit Schließenresten.
(Bestoßen, fleckig und stark berieben. Bezugsdefekte an Ecken und Kanten. Kapitale erneuert. Oberes Kapital eingerissen. Schließen verloren. Vorsätze mit Leinenstreifen verbunden. Hinterer Spiegel erneuert und mit dem letzten bedruckten Blatt verbunden. Außenrand des Haupttitels ergänzt. Haupttitel finger-, alters- und im Rand wasserfleckig. Haupttitel und Blatt A2 angerändert. Die Blätter A3-A5 mit ergänztem Außenrand. Die ersten 50 Blatt stärker wasserrandig, danach in der oberen rechte Ecke mit schwachem Wasserfleck. Blatt CLXXIIII mit großem Einriss im Oberrand. Blatt CCLXX mit Einriss im Unterrand. Mehrere Blätter mit kleineren, teils hinterlegten Einrissen. Blatt CCCXXX verso mit hs. Notiz von alter Hand. Der zweite Titel besonders im Rand gebräunt bzw. braunfleckig. Die letzten 4 Blätter mit verstärktem Außenrand. Mit wenigen Unterstreichungen. Gebräunt, gebrauchs- und leicht braunfleckig.)
VD16 J 975. Fürst II, 122. Goed. II, 319, 5. - Deutsche Josephus-Übersetzung durch den Straßburger Reformator und Historiker Caspar Hedio (1494-1552). - Mit interessantem Besitzvermerk von alter Hand auf dem vorderen Vorsatz (Sebastian zu Sultz) und einer auf 1573 datierten Notiz zu einer Priesterweihe auf dem fliegenden Vorsatzblatt. Auf dem Spiegel darüber hinaus der satirische Vers „Nux, asinus, mulier, simili sunt lege ligati: haec tria nil recte faciunt, si verbera cessent“ mit der darunter stehenden deutschen Übersetzung und einer weiteren, auf das Jahr 1596 datierten Übersetzung des Verses ins Deutsche von anderer Hand. Zentral montiert ein gestochenes Wappenexlibris (Löwe mit drei Rosen), das an das Wappen der Familie Peregi/Pereghy erinnert und von I. Beck gestochen wurde. Das Exlibris in der Kartusche auf das Jahr 1622 datiert. - Vollständiger Titel: Flavii Josephi des Hochberüempten Histori beschreibers alle Bücher. Nemlich zwentzig von den alten geschichten der Juden. Syben vom Jüdischen Krieg, und Zerstörung Hierusalem. Zwey wider Appionem Grammaticum, vom Alten Herkommen der Juden. Eins von Meysterschafft der vernunfft unnd der Machabeer Martyrung. Item. Beschreibung des lebens Flavii Josephi, so vormals in Teütscher spraach nicht außgangen ist.
Josephus, Flavius: Alle Bücher ... von den alten Geschichten der Juden. Durch D. Caspar Hedion verteütscht ... und an vilen orten trefflich gebessert und gemehret. 2 Tle. in 1 Bd. Straßburg: S. Emmel 1561. 32 x 20,7 cm. 12 nn., 356 röm. num., 18 nn.; 12 nn., 171 röm. num., 8 nn. Bll. Blindgepr. Schweinsleder über Holzdeckeln auf 4 Bünden mit Schließenresten.
(Bestoßen, fleckig und stark berieben. Bezugsdefekte an Ecken und Kanten. Kapitale erneuert. Oberes Kapital eingerissen. Schließen verloren. Vorsätze mit Leinenstreifen verbunden. Hinterer Spiegel erneuert und mit dem letzten bedruckten Blatt verbunden. Außenrand des Haupttitels ergänzt. Haupttitel finger-, alters- und im Rand wasserfleckig. Haupttitel und Blatt A2 angerändert. Die Blätter A3-A5 mit ergänztem Außenrand. Die ersten 50 Blatt stärker wasserrandig, danach in der oberen rechte Ecke mit schwachem Wasserfleck. Blatt CLXXIIII mit großem Einriss im Oberrand. Blatt CCLXX mit Einriss im Unterrand. Mehrere Blätter mit kleineren, teils hinterlegten Einrissen. Blatt CCCXXX verso mit hs. Notiz von alter Hand. Der zweite Titel besonders im Rand gebräunt bzw. braunfleckig. Die letzten 4 Blätter mit verstärktem Außenrand. Mit wenigen Unterstreichungen. Gebräunt, gebrauchs- und leicht braunfleckig.)
VD16 J 975. Fürst II, 122. Goed. II, 319, 5. - Deutsche Josephus-Übersetzung durch den Straßburger Reformator und Historiker Caspar Hedio (1494-1552). - Mit interessantem Besitzvermerk von alter Hand auf dem vorderen Vorsatz (Sebastian zu Sultz) und einer auf 1573 datierten Notiz zu einer Priesterweihe auf dem fliegenden Vorsatzblatt. Auf dem Spiegel darüber hinaus der satirische Vers „Nux, asinus, mulier, simili sunt lege ligati: haec tria nil recte faciunt, si verbera cessent“ mit der darunter stehenden deutschen Übersetzung und einer weiteren, auf das Jahr 1596 datierten Übersetzung des Verses ins Deutsche von anderer Hand. Zentral montiert ein gestochenes Wappenexlibris (Löwe mit drei Rosen), das an das Wappen der Familie Peregi/Pereghy erinnert und von I. Beck gestochen wurde. Das Exlibris in der Kartusche auf das Jahr 1622 datiert. - Vollständiger Titel: Flavii Josephi des Hochberüempten Histori beschreibers alle Bücher. Nemlich zwentzig von den alten geschichten der Juden. Syben vom Jüdischen Krieg, und Zerstörung Hierusalem. Zwey wider Appionem Grammaticum, vom Alten Herkommen der Juden. Eins von Meysterschafft der vernunfft unnd der Machabeer Martyrung. Item. Beschreibung des lebens Flavii Josephi, so vormals in Teütscher spraach nicht außgangen ist.
Venator & Hanstein - Autumn Auctions 2024
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6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer
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