Lot

271

Franz Götze. Musikmanuskripte. Zwischen 1895 u. 1915.

In Venator & Hanstein - Autumn Auctions 2024

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Köln

GÖTZE, FRANZ (1859 Weimar - 1934 Amsterdam)

Umfangreiche Sammlung von Musikmanuskripten. Ca. 500 lose Blätter, 9 gebundene Manuskripte (von den gebundenen Manuskripten 2 gedruckt) sowie einige gedruckte, im Selbstverlag erschienene Orchesternoten zu Werken Franz Götzes. Meist im Folioformat. Entstehungszeitraum: zwischen 1895 und 1915.

(Unsortiertes Konvolut. Mit unterschiedlich starken Alters- und Gebrauchsspuren.)

Franz Götze war ein deutscher Theaterkapellmeister und Komponist. Der Sohn des Weimarer Korepetitors und Theaterkapellmeisters in Magdeburg, Carl Götze (1836-1887), lebte und arbeitete zunächst in Berlin und trat später eine Stelle als Theaterkapellmeister in Amsterdam an. Zu seinen bekanntesten Werken zählen die Opern „Utopia“ und „Die Rose von Thiessow“, die beide auf Texten Paul Wendts beruhen, der Bühnenstücke mit Bezug zur Geschichte Pommerns veröffentlichte. - Weitgehend unerschlossenes, in den Niederlanden entdecktes Nachlasskonvolut. Eine Fundgrube für Musikliebhaber mit wohl einigen bisher unbekannten Kompositionen Götzes. - Eine Sortierung der Einzelblätter und eine Überprüfung auf Vollständigkeit der einzelnen Manuskripte konnte aufgrund des Umfangs nicht erfolgen. Interessenten werden gebeten, die Vorbesichtigungstermine wahrzunehmen.

Enthält u. a.:
- Musikmanuskript zu „Utopia“, einer Volksoper in 3 Aufzügen von Paul Wendt. 1891.
- Klavierauszug zu „Die Rose von Thiessow“. Manuskript den Bühnen gegenüber. Um 1895.
- Musikmanuskript zu „Rosa Margarethe. Märchen in 5 Bildern“. Um 1906.
- Partitur zu „Der Liebeslehrling“, einer Operette in 3 Akten von Pordes-Milo und Georg Runsky.
- Musikmanuskript zu „Ludwig's Hymne“, einer für Doppel-Männerchor und großes Orchester geschriebenen Jubelhymne für Kaiser Wilhelm I.
- Charakterstück für Pianoforte zu „Haschemännchen“.
- Partitur zur „Katzenpolka“.
- Charakterstück für Violine und Klavier zu „Waldeinsamkeit“.
- Partitur zur Ballettfantasie „Woudsprookje (Waldmärchen)“.
- Musikmanuskript zu „Arkona“, einem Musikdrama in 3 Akten. 1914.
- Ouvertüre zur Oper „Arkona“. Klavierauszug zu vier Händen.
- Klavierauszug zum Märchenspiel in Tanzform „Der Rattenfänger“. - Mit Widmung an Götzes Tochter Johanna „Hansi“ Elisabeth und Unterschrift von Franz Götze auf dem Titelblatt, datiert 31. Mai 1900.
- Klavierauszug zu „Lob der Frauen“ von Alexander Cialliano.
- PIanoforte zu „Füll mir den Becher“, einer Dichtung von Otfried Hagen. - Vorhanden sind weitere Manuskripte zu Stücken von Ottfried Hagen, u. a. zu „Leichtes Blut“, „Furio!“, „Vergebliches Ständchen“ und „Gute Nacht“.
- „Variationen über das Volkslied ‚Aus der Jugendzeit‘“, Pianofortestimme.
- Klavierauszug zu „Stimmrecht-Weibchen“, einer Schwankoperette in 3 Akten von Marion und Marcel Corma.

Außerdem:
- Götze, Carl. Musikmanuskript zu „Dunja oder Der Schatz des Königs von Basra“. 250 SS. in blauer Tinte auf Notenpapier. In Halbleinen gebunden. Auf dem letzten Blatt verso von Carl Götze unterzeichnet.
- Götze, Carl. Musikmanuskript „Trio für Pianoforte, Violine und Cello. Op. 115“.
- Götze, Carl. Klavierbegleitung zu „Kennst du das Meer?“. Op. 185.
- Götze, Carl. Musikmanuskript zu „Früh auf“, einem Marsch mit 29 Orchesterstimmen.
- Götze, Carl. Musikmanuskript zu dem Marsch „Am Strande!“.
- Götze, Carl. Musikmanuskript „Romanze für Fagott solo“.
- Lobe, J. C.: Lehrbuch der musikalischen Komposition. Zweiter Band. Die Lehre von der Instrumentation. Leipzig: Breitkopf und Härtel 1878. - Mit eigenhändigem Besitzvermerk Franz Götzes auf dem Titel.
- Konfirmationsalbum für Tochter Johanna Elisabeth mit handschriftlichen Erinnerungsworten von Familienmitgliedern. 5 Blatt. April 1905. - Stark lädiertes, in Einzelblättern vorliegendes Album.

GÖTZE, FRANZ (1859 Weimar - 1934 Amsterdam)

Umfangreiche Sammlung von Musikmanuskripten. Ca. 500 lose Blätter, 9 gebundene Manuskripte (von den gebundenen Manuskripten 2 gedruckt) sowie einige gedruckte, im Selbstverlag erschienene Orchesternoten zu Werken Franz Götzes. Meist im Folioformat. Entstehungszeitraum: zwischen 1895 und 1915.

(Unsortiertes Konvolut. Mit unterschiedlich starken Alters- und Gebrauchsspuren.)

Franz Götze war ein deutscher Theaterkapellmeister und Komponist. Der Sohn des Weimarer Korepetitors und Theaterkapellmeisters in Magdeburg, Carl Götze (1836-1887), lebte und arbeitete zunächst in Berlin und trat später eine Stelle als Theaterkapellmeister in Amsterdam an. Zu seinen bekanntesten Werken zählen die Opern „Utopia“ und „Die Rose von Thiessow“, die beide auf Texten Paul Wendts beruhen, der Bühnenstücke mit Bezug zur Geschichte Pommerns veröffentlichte. - Weitgehend unerschlossenes, in den Niederlanden entdecktes Nachlasskonvolut. Eine Fundgrube für Musikliebhaber mit wohl einigen bisher unbekannten Kompositionen Götzes. - Eine Sortierung der Einzelblätter und eine Überprüfung auf Vollständigkeit der einzelnen Manuskripte konnte aufgrund des Umfangs nicht erfolgen. Interessenten werden gebeten, die Vorbesichtigungstermine wahrzunehmen.

Enthält u. a.:
- Musikmanuskript zu „Utopia“, einer Volksoper in 3 Aufzügen von Paul Wendt. 1891.
- Klavierauszug zu „Die Rose von Thiessow“. Manuskript den Bühnen gegenüber. Um 1895.
- Musikmanuskript zu „Rosa Margarethe. Märchen in 5 Bildern“. Um 1906.
- Partitur zu „Der Liebeslehrling“, einer Operette in 3 Akten von Pordes-Milo und Georg Runsky.
- Musikmanuskript zu „Ludwig's Hymne“, einer für Doppel-Männerchor und großes Orchester geschriebenen Jubelhymne für Kaiser Wilhelm I.
- Charakterstück für Pianoforte zu „Haschemännchen“.
- Partitur zur „Katzenpolka“.
- Charakterstück für Violine und Klavier zu „Waldeinsamkeit“.
- Partitur zur Ballettfantasie „Woudsprookje (Waldmärchen)“.
- Musikmanuskript zu „Arkona“, einem Musikdrama in 3 Akten. 1914.
- Ouvertüre zur Oper „Arkona“. Klavierauszug zu vier Händen.
- Klavierauszug zum Märchenspiel in Tanzform „Der Rattenfänger“. - Mit Widmung an Götzes Tochter Johanna „Hansi“ Elisabeth und Unterschrift von Franz Götze auf dem Titelblatt, datiert 31. Mai 1900.
- Klavierauszug zu „Lob der Frauen“ von Alexander Cialliano.
- PIanoforte zu „Füll mir den Becher“, einer Dichtung von Otfried Hagen. - Vorhanden sind weitere Manuskripte zu Stücken von Ottfried Hagen, u. a. zu „Leichtes Blut“, „Furio!“, „Vergebliches Ständchen“ und „Gute Nacht“.
- „Variationen über das Volkslied ‚Aus der Jugendzeit‘“, Pianofortestimme.
- Klavierauszug zu „Stimmrecht-Weibchen“, einer Schwankoperette in 3 Akten von Marion und Marcel Corma.

Außerdem:
- Götze, Carl. Musikmanuskript zu „Dunja oder Der Schatz des Königs von Basra“. 250 SS. in blauer Tinte auf Notenpapier. In Halbleinen gebunden. Auf dem letzten Blatt verso von Carl Götze unterzeichnet.
- Götze, Carl. Musikmanuskript „Trio für Pianoforte, Violine und Cello. Op. 115“.
- Götze, Carl. Klavierbegleitung zu „Kennst du das Meer?“. Op. 185.
- Götze, Carl. Musikmanuskript zu „Früh auf“, einem Marsch mit 29 Orchesterstimmen.
- Götze, Carl. Musikmanuskript zu dem Marsch „Am Strande!“.
- Götze, Carl. Musikmanuskript „Romanze für Fagott solo“.
- Lobe, J. C.: Lehrbuch der musikalischen Komposition. Zweiter Band. Die Lehre von der Instrumentation. Leipzig: Breitkopf und Härtel 1878. - Mit eigenhändigem Besitzvermerk Franz Götzes auf dem Titel.
- Konfirmationsalbum für Tochter Johanna Elisabeth mit handschriftlichen Erinnerungsworten von Familienmitgliedern. 5 Blatt. April 1905. - Stark lädiertes, in Einzelblättern vorliegendes Album.

Venator & Hanstein - Autumn Auctions 2024

Sale Date(s)
Lots: 1-577
Lots: 600-1668
Venue Address
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

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6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

 

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