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263

Erlaubnispflichtige Waffen (Militärische Ordonanzwaffen) : Halbautomatische Pistole Pistole Mod....

In Thies & Schmid: 5th Gun Auction

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Kirchheim Unter Teck

Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH - Erlaubnispflichtige Waffen (Militärische Ordonanzwaffen) : Halbautomatische Pistole Pistole Mod.: FN Mod. 1910/22 für Serbien (deutsche Beute - Bezeichnung 641 j) Hersteller: FABRIQUE NATIONALE D`ARMES DE GUERRE HERSTAL BELGIQUE S.Nr.: 16517 Kal.: 7,65mm Brw.

Halbautomatische Pistole

Pistole Mod.: FN Mod. 1910/22

für Serbien

(deutsche Beute - Bezeichnung641 j) Hersteller:FABRIQUE NATIONALE D`ARMES DE GUERRE HERSTALBELGIQUE

S.Nr.: 16517 Kal.: 7,65mm Brw.

Fast neuwertig erhaltene Pistole Modell FN 1910/22 im Kaliber 7,65mm k Brw. aus dem Serbien - Kontrakt welche beim deutschen Militär entsprechend der Liste D 50/1 des HWA als erbeutete Pistole geführt wurde, mit originaler Brünierung diese zu über 98% erhalten und nur an der Mündungsmutter minimal unwesentlich berieben . Linksseitige Schlittenbeschriftung zweizeilig wie folgt: FABRIQUE NATIONALE D´ARMES DE GUERRE HERSTAL BELGIQUE darunter BROWNING´S PATENT DEPOSE; unter genanntem Schriftzug ziviler belgischer Beschuss kursives kleines Löwe P.V. Stern über A und FN Pfeil. Auf der Verschlussoberseite befindet sich das serbische Wappen.

An der linken Griffstückseite befindet sich in senkrechter linearer Folge oben genannter belgischer Beschuss sowie am vorderen Abzugsbügelansatz der Firmenstempel FN im Rechteck. An der rechten Seite des Abzugsbügels befinden sich diverse firmeninterne Abnahmen wie O im Quadrat, S im Kreis sowie eine 6. Am Lauf im Bereich des Auswurffensters befindet sich der zeitgenössische belgische Beschuss sowie die Kaliberngabe 7,65mm Brw..

Die vollständige Seriennummer befindet sich rechtsseitig am Schlitten nach dem typischen serbischen Schriftzug, rechtsseitig an der langen Mündungsmutter sowie am Griffstück oberhalb des Abzugsbügels.

An der Waffe befinden sich die originalen mit Fischhaut und dem FN Firmenlogo versehenen schwarzen Plastikgriffschalen in perfekten Zustand. In der Waffe befindet sich ein sehr schön erhaltenes originales brüniertes Magazin mit kursiven FN im Oval über 7,65 und militärische Abnahme 140 am Magazinrücken.

Unüblicherweise besitzt die Waffe das Kaliber 7,65mm Brw. und nicht das Kaliber 9mm k Brw. wie üblicherweise der Serbien Kontrakt. Außergewöhnlich ist hierbei, dass zum einen, der äußerlich nrgl. Verschluss innseitig die Nr. 216817 aufweist und die verlängerte zur Waffe nrgl. Mündungsmutter die Passgenauigkeit hinsichtlich der Bohrung der Laufführung für die Läufe im Kaliber 7,65mm Brw. entspricht.

Sehr schön erhaltene äußerst seltene Pistole Mod. FN 1910/22 im Kal. 7,65mm Brw..




Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH - Military Guns (License Required). : FN Model 1910/22 Pistol.

Pistol is marked "FABRIQUE NATIONALE D' ARMES DE GUERRE HERSTAL BELGIQUE" and "BROWNING'S PATENT DEPOSE" and with the serial number 16517. This 7,65 mm FN production pistol retains 98% of its original factory finish showing light wear and represents a Serbian contract pistol captured by the German military (German capture markings 641j). This pistol is also marked with civilian Belgium test proofs (lion P.V., star over A and FN arrow) below the logo. This pistol features all associated contemporary acceptance stamps and test proofs in all the correct locations. The complete serial number is stamped to the slide after the typical Serbian logo and to the frame above the trigger guard. The textured black plastic grip plates with FN logo are in perfect condition. Included is a blued magazine marked with cursive FN in oval over "7,65" along with military acceptance stamp "140". Contrary to Serbian contract, the pistol features the caliber 7,65mm and NOT 9mm. The bolt is stamped with the number 216817. Rare superbly conditioned FN Model 1910/22 pistol in caliber 7,65mm.     

Erlaubnispflichtige Schusswaffe / License required

Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.

All guns are antique firearms as described

Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH - Erlaubnispflichtige Waffen (Militärische Ordonanzwaffen) : Halbautomatische Pistole Pistole Mod.: FN Mod. 1910/22 für Serbien (deutsche Beute - Bezeichnung 641 j) Hersteller: FABRIQUE NATIONALE D`ARMES DE GUERRE HERSTAL BELGIQUE S.Nr.: 16517 Kal.: 7,65mm Brw.

Halbautomatische Pistole

Pistole Mod.: FN Mod. 1910/22

für Serbien

(deutsche Beute - Bezeichnung641 j) Hersteller:FABRIQUE NATIONALE D`ARMES DE GUERRE HERSTALBELGIQUE

S.Nr.: 16517 Kal.: 7,65mm Brw.

Fast neuwertig erhaltene Pistole Modell FN 1910/22 im Kaliber 7,65mm k Brw. aus dem Serbien - Kontrakt welche beim deutschen Militär entsprechend der Liste D 50/1 des HWA als erbeutete Pistole geführt wurde, mit originaler Brünierung diese zu über 98% erhalten und nur an der Mündungsmutter minimal unwesentlich berieben . Linksseitige Schlittenbeschriftung zweizeilig wie folgt: FABRIQUE NATIONALE D´ARMES DE GUERRE HERSTAL BELGIQUE darunter BROWNING´S PATENT DEPOSE; unter genanntem Schriftzug ziviler belgischer Beschuss kursives kleines Löwe P.V. Stern über A und FN Pfeil. Auf der Verschlussoberseite befindet sich das serbische Wappen.

An der linken Griffstückseite befindet sich in senkrechter linearer Folge oben genannter belgischer Beschuss sowie am vorderen Abzugsbügelansatz der Firmenstempel FN im Rechteck. An der rechten Seite des Abzugsbügels befinden sich diverse firmeninterne Abnahmen wie O im Quadrat, S im Kreis sowie eine 6. Am Lauf im Bereich des Auswurffensters befindet sich der zeitgenössische belgische Beschuss sowie die Kaliberngabe 7,65mm Brw..

Die vollständige Seriennummer befindet sich rechtsseitig am Schlitten nach dem typischen serbischen Schriftzug, rechtsseitig an der langen Mündungsmutter sowie am Griffstück oberhalb des Abzugsbügels.

An der Waffe befinden sich die originalen mit Fischhaut und dem FN Firmenlogo versehenen schwarzen Plastikgriffschalen in perfekten Zustand. In der Waffe befindet sich ein sehr schön erhaltenes originales brüniertes Magazin mit kursiven FN im Oval über 7,65 und militärische Abnahme 140 am Magazinrücken.

Unüblicherweise besitzt die Waffe das Kaliber 7,65mm Brw. und nicht das Kaliber 9mm k Brw. wie üblicherweise der Serbien Kontrakt. Außergewöhnlich ist hierbei, dass zum einen, der äußerlich nrgl. Verschluss innseitig die Nr. 216817 aufweist und die verlängerte zur Waffe nrgl. Mündungsmutter die Passgenauigkeit hinsichtlich der Bohrung der Laufführung für die Läufe im Kaliber 7,65mm Brw. entspricht.

Sehr schön erhaltene äußerst seltene Pistole Mod. FN 1910/22 im Kal. 7,65mm Brw..




Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH - Military Guns (License Required). : FN Model 1910/22 Pistol.

Pistol is marked "FABRIQUE NATIONALE D' ARMES DE GUERRE HERSTAL BELGIQUE" and "BROWNING'S PATENT DEPOSE" and with the serial number 16517. This 7,65 mm FN production pistol retains 98% of its original factory finish showing light wear and represents a Serbian contract pistol captured by the German military (German capture markings 641j). This pistol is also marked with civilian Belgium test proofs (lion P.V., star over A and FN arrow) below the logo. This pistol features all associated contemporary acceptance stamps and test proofs in all the correct locations. The complete serial number is stamped to the slide after the typical Serbian logo and to the frame above the trigger guard. The textured black plastic grip plates with FN logo are in perfect condition. Included is a blued magazine marked with cursive FN in oval over "7,65" along with military acceptance stamp "140". Contrary to Serbian contract, the pistol features the caliber 7,65mm and NOT 9mm. The bolt is stamped with the number 216817. Rare superbly conditioned FN Model 1910/22 pistol in caliber 7,65mm.     

Erlaubnispflichtige Schusswaffe / License required

Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.

All guns are antique firearms as described

Thies & Schmid: 5th Gun Auction

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Steingaustr. 18
Kirchheim unter Teck
73239
Germany

Versand gemäß Instruktionen des Kunden

Shipment according to buyer's instructions.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH (nachstehend Versteigerer genannt),
vertreten durch den Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die
angebotenen Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im
eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen in
Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite „online -
Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die Originalität der Gegenstände wird garantiert. Berechtigte Reklamationen müssen
innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hinaus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der Gegenstände, die wir empfehlen
möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besichtigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen. Das Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen
nach der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der Versteigerer
ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen. Die Festlegung der jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen. Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung anderer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher möglich. Die Ausführung der
schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewissenhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausgestellt wurde. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft. Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbesondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen an sein Gebot
gebunden.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 23 % sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG), die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 20 % Aufgeld = Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet. Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet. Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl. Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K. oder der Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma Andreas Thies e. K. bzw. Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzuheben und die Ware nochmals zu versteigern oder
freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23 % sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen, am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand. Zahlungen in
Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung verbindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben. Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung. Wird ein Gegenstand trotzdem vor Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berechtigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag mitzunehmen. Ein Versand erfolgt erst nach entsprechender Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine Lagergebühr von 10 € pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind gebraucht. Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher Art. Er verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen, geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.


10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw. zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen. Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter. Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb ausdrücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des 3. Reiches verpflichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen einzelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden. Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der Firma AThies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nehmen Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpflichten. Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB). Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH bieten diese Gegenstände und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes werden diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Schusswaffen

Schusswaffen für deren Erwerb eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist dürfen an inländische Kunden nur gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises und der entsprechenden Waffenbesitzkarte ausgehändigt werden. Die vorschriftsmäßige Anzeige gemäß § 34 WaffG. wird gegen eine Gebühr von Euro 10 fällig.

Käufer mit Wohnsitz im Ausland erhalten die von ihnen ersteigerten Waffen nur auf dem Versandweg nachdem die entsprechenden in- und ausländischen Bewilligungen vorgelegt wurden.

Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann auf Wunsch gegen eine Pauschalgebühr von Euro 40 die Ausfuhrbewilligung für Sendungen in Mitgliedsländer der EU bzw. Euro 90 für Sendungen in Drittländer im Auftrag des jeweiligen Erwerbers beantragen. Der Zuschlag erfolgt ungeachtet des Vorhandenseins einer gültigen Erwerbsberechtigung rechtsverbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der ersteigerten Gegenstände.

Ausländische Bieter sowie Käufer mit Wohnsitz im Ausland sind für eine strikte Einhaltung der an ihrem Heimatwohnsitz gültigen Bestimmungen über Erwerb und Besitz von Waffen sowie von Kriegsmaterial selbst verantwortlich. Das Auktionshaus Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann aus Schadensfällen, die aus einer Nichtbeachtung dieser Vorschriften resultieren, keinerlei Haftung übernehmen.

Die Funktionsfähigkeit der versteigerten Schusswaffen wird nicht überprüft. Alle im Katalog aufgeführten Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, als Sammlerwaffen verkauft.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

See Full Terms And Conditions