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2205

Nägele, Reinhold Murrhardt 1884 - 1972

In NVK Auktionen 86 & 86M: Kunst | Antiquitäten &...

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Stuttgart
NĂ€gele, Reinhold
Murrhardt 1884 - 1972 Stuttgart, Maler und Grafiker, MitbegrĂŒnder der Stuttgarter Sezession, 1952 Verleihung des Professorentitels. "Hohenstaufen und Ruine Rechberg", in der Darstellung unten rechts gewidmet, monogr. und dat., unten rechts mit Bleistift sign., unten links bet. und dat., Radierung/gelbliches Papier, HxB: 19,5/25,5 cm (Platte). GebrĂ€unt, fleckig. Lit.: Brigitte Reinhardt, Reinhold NĂ€gele, Stuttgart 1984, S. 278, WVZ-Nr. 1913.13.
NĂ€gele, Reinhold
Murrhardt 1884 - 1972 Stuttgart, Maler und Grafiker, MitbegrĂŒnder der Stuttgarter Sezession, 1952 Verleihung des Professorentitels. "Hohenstaufen und Ruine Rechberg", in der Darstellung unten rechts gewidmet, monogr. und dat., unten rechts mit Bleistift sign., unten links bet. und dat., Radierung/gelbliches Papier, HxB: 19,5/25,5 cm (Platte). GebrĂ€unt, fleckig. Lit.: Brigitte Reinhardt, Reinhold NĂ€gele, Stuttgart 1984, S. 278, WVZ-Nr. 1913.13.

NVK Auktionen 86 & 86M: Kunst | Antiquitäten & Moderne Kunst | Design

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Important Information

30,07 % Aufgeld inkl. USt.

bei Objekten der Warengruppe Möbel & Einrichtung:

23,57 % Aufgeld inkl. USt.

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen:                                                                                                                                                                                                               Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der öffentlichen Versteigerung und dem öffentlichem Nachverkauf anerkannt.

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Yves Siebers Auktionen GmbH als KommissionĂ€r in eigenem Namen auf Rechnung der Auftraggeber durchgefĂŒhrt, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Eigenware.

2. Die Einlieferer bleiben unbenannt.

3. Die GewĂ€hrleistungsrechte des VerbrauchsgĂŒterkaufs gelten nicht fĂŒr den Verkauf von gebrauchten Sachen in einer öffentlich zugĂ€nglichen Versteigerung (§474 Absatz 2 BGB). Als öffentlich zugĂ€nglich gilt jeder Versteigerung, bei der den KĂ€ufern die Möglichkeit gewĂ€hrt wird, persönlich anwesend zu sein (§312g Absatz 2 Nr. 10 BGB). Öffentlich zugĂ€nglich ist jede Saalauktion und zwar auch fĂŒr Telefon- und Internetbieter, da auch diese die Möglichkeit hĂ€tten, persönlich teilzunehmen (BT DRS: 19/27424 S. 28).

4. Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB. Farbige Reproduktionen mĂŒssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Der Versteigerer ĂŒbernimmt fĂŒr Katalogangaben, Alter, Herkunft, GrĂ¶ĂŸe, Gewicht, BeschĂ€digungen oder sonstige MĂ€ngel keine GewĂ€hr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der KĂ€ufer zu erbringen. Ein Mangel muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und begrĂŒndete MĂ€ngel werden gegenĂŒber dem Einlieferer geltend gemacht. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. GewĂ€hrleistungsansprĂŒche können nur bei bezahlten Objekten geltend gemacht werden.

5. Jeder Bieter erhĂ€lt eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises vergeben wird. GemĂ€ĂŸ dem deutschen GeldwĂ€schegesetz (GwG) hat das Auktionsaus die Aufgabe der Sorgfaltspflicht (§10) nachzukommen. Hierzu dĂŒrfen vom Auktionshaus vor, wĂ€hrend und nach den Auktionen ungeschwĂ€rzte und gĂŒltige Ausweiskopien sĂ€mtlicher im In- und Ausland ansĂ€ssigen Kunden eingefordert werden. Ab einer Rechnungssumme (das Aufgeld inkludiert) von € 10.000,- (bei EdelmetallmĂŒnzen und –barren ab € 2.000,- inkl. Aufgeld) muss der Ausweis verlangt werden bzw. behĂ€lt sich das Auktionshaus die Warenausgabe bzw. den Versand an den Kunden oder einen BevollmĂ€chtigten vor, solange bis die Ausweiskopie vorliegt. Sollte der KĂ€ufer diesem nicht nachkommen behĂ€lt sich das Auktionshaus vor den Zuschlag aufzuheben. Der KĂ€ufer kann den Zuschlag nicht aufheben lassen.

6. Schriftliche BieterantrĂ€ge werden sorgfĂ€ltig bearbeitet, jedoch ohne GewĂ€hr. FĂŒr schriftliches, telefonisches oder online „Live Bieten“ muss der Auftrag spĂ€testens am Vortag der Versteigerung (12°°h) vorliegen. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von € 200,- möglich, bei Losen mit geringerem Limit werden automatisch € 200,- geboten. Der Limitpreis gilt beim telefonischen Bieten zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Es mĂŒssen hierfĂŒr die Auftragsformulare verwendet werden. Schriftliche AuftrĂ€ge können persönlich abgegeben werden, per Post oder Fax zugesandt werden. E-Mail-AuftrĂ€ge mĂŒssen mittels Fax oder Brief bestĂ€tigt werden. Der angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des Bieters. Der Zuschlag kann aber auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen, jedoch nicht unter dem Mindestpreis. Der Versteigerer ist durch den Auftrag berechtigt, fĂŒr den Bieter bis zu seinem angegebenen Höchstgebot in den ĂŒblichen Schritten mitzusteigern.

7. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen GrĂŒnden von der Versteigerung auszuschließen.

8. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Bei GegenstĂ€nden ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Diese sind als „o.L.“ gekennzeichnet. Gebote unter Limit können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt erteilt werden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt ist der Bieter 4 Wochen an sein Angebot gebunden. ErhĂ€lt er in dieser Zeit nicht den vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Angebot. Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.

a) Lose, welche bis 100 € limitiert sind, können wĂ€hrend und nach der Auktion zu Geboten bis 50% unter Limit zugeschlagen werden. Lose, welche ĂŒber 100 € limitiert sind, können wĂ€hrend und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten.

9. Der Versteigerer behĂ€lt sich vor, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen.

10. Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot bestehen und ist verbindlich. Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurĂŒcknehmen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten. Er kann aber auch den Zuschlag dem nĂ€chst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.

11. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr fĂŒr Verluste, Verwechslungen, BeschĂ€digungen etc. auf den KĂ€ufer ĂŒber.

12. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme und dem Aufgeld. Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld fĂŒr SaalzuschlĂ€ge und ZuschlĂ€ge schriftlicher Bieter betrĂ€gt 26,5 %. FĂŒr ZuschlĂ€ge, die ĂŒber „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 5 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso ĂŒbernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. FĂŒr diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.

13. Besteuerung

a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG GegenstĂ€nde, fĂŒr die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 26,5 % erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.

b) FĂŒr Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfĂŒllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis und dem verminderten Aufgeld von 22,3 % wird je die gesetzliche MwSt. erhoben.

c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:

Rgb = 19 %

Rgb * = 7 %

d) FĂŒr inlĂ€ndische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.

e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in DrittlĂ€nder, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in EU-MitgliedslĂ€nder. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in DrittlĂ€nder bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen. FĂŒr Rechnungen, die nachtrĂ€glich umgeschrieben werden mĂŒssen, behĂ€lt sich das Auktionshaus vor, eine BearbeitungsgebĂŒhr zu berechnen.

f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, GemĂ€lde) fĂŒr bestimmte KĂŒnstler, die nicht lĂ€nger als 70 Jahre verstorben sind, eine GebĂŒhr von bis zu 4 % des Zuschlagspreises fĂ€llig. Diese trĂ€gt je zur HĂ€lfte der KĂ€ufer und der Einlieferer. Diese Objekte sind nur im Printkatalog mit einemÂŽ # ÂŽ hinter der Losnummer gekennzeichnet. Nutzer des Online-Kataloges mĂŒssen dies individuell erfragen.

14. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder bankbestĂ€tigten Schecks erfolgen. Skonto kann nicht gewĂ€hrt werden. Alle Bieter haben den Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu ĂŒberweisen.

15. Der KĂ€ufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzĂŒglich abzuholen. Falls nicht anders vereinbart mĂŒssen die GegenstĂ€nde spĂ€testens 5 Werktage nach der Auktion abgeholt werden. Wenn möglich, kann in den Pausen eine Ausgabe der Waren erfolgen. Anspruch auf AushĂ€ndigung und Übereignung der Ware hat der Bieter erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Lagerung ersteigerter Objekte kann nach Absprache 14 Tag kostenfrei erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine LagergebĂŒhr von € 5,- pro Tag und Objekt. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des KĂ€ufers.

a) Ein Versand innerhalb Europas kann nach Absprache erfolgen und wird auf Gefahr und Kosten des KĂ€ufers durchgefĂŒhrt. Die Verpackungs- und Versandkosten ĂŒbernimmt der KĂ€ufer.

Die Ausfuhr von Waren in DrittlÀnder, die der Zollausfuhr und weiteren Genehmigungen unterliegen, hat der KÀufer dies selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen.

b) Bei jeglicher Dokumentenausstellung auf Wunsch des KĂ€ufers werden alle anfallenden Kosten vom selben getragen.

16. GerĂ€t der KĂ€ufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen können dann ohne weitere Benachrichtigung, auf seine Kosten, auf einer der nĂ€chsten Auktionen versteigert, oder einem unterlegenen Bieter zugeschlagen werden. In diesem Fall haftet der sĂ€umige KĂ€ufer fĂŒr einen Mindererlös, fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung und der VersteigerungsgebĂŒhren. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

17. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und darin abgebildete GegenstĂ€nde aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Yves Siebers GmbH und ihre Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

18. In den GeschĂ€ftsrĂ€umen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – fĂŒr jeden von ihm verschuldeten Schaden.

19. Gerichtsstand und ErfĂŒllungsort ist Stuttgart.

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