Lot

260

"Evening in the Meadows", Druck nach John Cousen, 18. Jh., 22x28,5 cm, hinter Glas und Rahmen

In Kunst und Antiquitäten

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"Evening in the Meadows", Druck nach John Cousen, 18. Jh., 22x28,5 cm, hinter Glas und Rahmen
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Satow
"Evening in the Meadows", Druck nach John Cousen, 18. Jh., 22x28,5 cm, hinter Glas und Rahmen
"Evening in the Meadows", Druck nach John Cousen, 18. Jh., 22x28,5 cm, hinter Glas und Rahmen

Kunst und Antiquitäten

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Terms & Conditions

1. Das Auktionshaus versteigert öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer). Eigenware ist besonders gekennzeichnet (E). Zwangsversteigerungen werden gesondert bekanntgemacht.

 2.  Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprĂĽft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Die Sachen sind z. T. gebraucht und können u. U. Beschädigungen und altersbedingte Spuren aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mĂĽndliche Erklärungen, die schriftlich bestätigt sein mĂĽssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw.  Zusicherung von Eigenschaften nach gem. den §§ 43 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere fĂĽr Angaben ĂĽber Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden Gegenstände stammen ausschlieĂźlich von dem jeweiligen Einlieferer. FĂĽr offene und versteckte Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung ĂĽbernommen werden. Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilte Beanstandungen wird der Versteigerer jedoch nach Möglichkeit dem Einlieferer ĂĽbermitteln. SchadensersatzanspĂĽche gegen die Auktionshaus Satow GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen RechtsgrĂĽnden (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwengungen) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder Ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit haben. Einer Pflichtverletzung steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂĽllungsgehilfen gleich.

3. Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgefĂĽhrten Gegenstände auĂźerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit Preisen. Gesteigert wird in der Regel um 10 %.    

 4. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von GrĂĽnden verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurĂĽckweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Zweifel ĂĽber den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den Gegenstand neu anbieten. Schriftliche und fernmĂĽndliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgefĂĽhrt. Die abgegebenen Summen gelten als Höchstlimit fĂĽr einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten. Telefonische Gebote werden ab 20,- Euro angenommen, bei Nichterreichen des telefonischen Bieters gilt der Katalogpreis.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer ĂĽber; das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter fĂĽr 3 Wochen an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Nimmt der Käufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise ErfĂĽllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂĽllung verlangen. Unabhängig davon kann er den Gegenstand gem. § 20 der Versteigerungsvorschriften freihändig verkaufen. Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen.

 6.  Grundlage fĂĽr die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 23,8 % inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Der Endpreis (Kaufpreis) ist sofort fällig und bar oder mit bankbestätigtem Scheck in Euro an den Aussteller der Rechnung zu zahlen. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmĂĽndlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.

 7. Die Abholzeiten fĂĽr ersteigerte Ware werden durch den Versteigerer bekanntgegeben.   

 8. ErfĂĽllungsort sind die Geschäftsräume des Auktionshauses Satow. Gerichtsstand ist Rostock.

    9.  Die Auktionsbedingungen entsprechen der Verordnung ĂĽber gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsvorschriften) vom 12.01.1961 in der Fassung vom 01.06.1976 (BGB 1. § 1345 ff.). 

 10. Durch die Abgabe eines Gebots oder die Erteilung eines Kaufvertrages erkennt der Bieter sie an. Sie gelten sinngemäß auch fĂĽr den freihändigen Verkauf nach Beendigung der Auktion. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂĽltigkeit der ĂĽbrigen unberĂĽhrt.

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