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Vase
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Freiburg
Farbloses, transparentes Glas mit spiralförmiger Bandeinschmelzung in verschiedenen Braun- und Beigetönen, die Oberfläche in Battuto-Technik mattiert. Standfläche mit ausgeschliffenem Abriss, geplätteter ovoider Korpus. Unter dem Boden Salvadore Murano signiert. H. 32 cm.
Farbloses, transparentes Glas mit spiralförmiger Bandeinschmelzung in verschiedenen Braun- und Beigetönen, die Oberfläche in Battuto-Technik mattiert. Standfläche mit ausgeschliffenem Abriss, geplätteter ovoider Korpus. Unter dem Boden Salvadore Murano signiert. H. 32 cm.

Auction 171 - Auktionshaus Peege

Sale Date(s)
Lots: 1–449
Lots: 450–819
Lots: 820–1231
Venue Address
Dreikönigstr. 43
Freiburg
79102
Germany

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Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Aufgeld 22 %, Live-Gebühr 3 %, jeweils zuzügl. 19 % USt.

Buyer's Premium 22 %, Live fee 3 %, plus 19 % VAT

 

INHALTSVERZEICHNIS

Auktion 171

 

4. Mai 2022

1–45 Keramik und Jugendstil/ Ceramics and Art Nouveau

46–65 Modernes Glas/ Modern Glas

66–74 Bronzen/ Bronze

75–104 Miniaturen/ Miniatures

105–174 Spielzeug/ Toys

175–377 Edler Schmuck/ Jewellery

378–449 Gold- und Silbermünzen/ Coins

 

5. Mai 2022

450–512 Militaria/ Militaria                        

513–536 Briefmarken und Postkarten/ Stamps and Postcards

537–591 Uhren, Werkzeuge, Messinstrumente/ Clocks & Watches, Tools and Measuring Instruments    

592–657 Vitrinen- und Tafelsilber/ Silver                            

658–722 Feine Porzellane/ Fine Porcelain

723–729 Edles Glas/ Glass

730–755 Volkskunst/ Folk Art              

756–766 Skulpturen/ Sculptures 

767–771 Ikonen/ Icons      

772–775 Fayencen/ Faiences                   

776–806 Asiatika und Afrikana/ Asian and African Art              

807–819 Messing/ Brass

 

6. Mai 2022

820–894 Mobiliar/ Furniture

895–905 Orientteppiche/ Oriental Carpets

906–1035 Ölgemälde/ Oil Paintings

1036–1091 Aquarelle, Pastelle und Zeichnungen/ Watercolours, Pastels and Drawings

1092–1181 Alte und Neue Grafik/ Graphics 

1182–1207 Rahmen/ Frames  

1208–1215 Musikinstrumente/ Musical Instruments

1216–1231 Bücher/ Books

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.
2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung.
3. Der Versteigerer haftet bei Leistungsstörungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
4. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe Beschädigungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis berücksichtigt.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen.
6. Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot übersehen worden ist. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für Schaden und Verlust auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Erwerber über.
8. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbehaltsbieter unterrichtet. Gebote mit Vorbehalts-Zuschlägen sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.
9. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 22 % an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen mit Scheckkarte und Geheimzahl. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
10. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann in Vertretung des Einlieferers wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Für einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
11. Ersteigerte Gegenstände werden erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
12. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
13. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann ausgeführt werden, wenn sie deutlich ausgefüllt und unterschrieben sind und rechtzeitig vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
14. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Aufträge dieser Art können nur ausgeführt werden bei einem Limitpreis ab € 100,00. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann eine Gewähr nicht übernommen werden.
15. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder für den Freiverkauf.
16. Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Käufer und Verkäufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
18. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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