Lot

441

A silver vase by Emmy Roth

In Decorative Art

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Köln
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Köln
A silver vase by Emmy Roth
Baluster-form vessel of slightly oval section with faint martelé decor; the broad mouth flanked by two angular handles. H 16.2; W 17; D 12.8 cm, weight 498 g.
Berlin, signet of Emmy Roth, 1920s.

Emmy Roth (1885 - 1942) learnt the art of gold and silversmithing in the ‘Atelier für kirchliche und profane Kunstgegenstände’ of C. A. Beumers in Düsseldorf and opened her first own workshop in Berlin around 1906/07. From 1923 to 1933, she had her studio at Clausewitzstraße 8 in Charlottenburg.
‘(Her) outstanding artistic qualities were based not least on her mastery of apparently all gold and silversmithing techniques. Her works show a confidence and versatility in jewellery as well as in silver chasing and in the use of a wide variety of materials (...) that was almost unique among her contemporaries.’ (Bröhan cat. vol. VI, p. 288).
According to Emmy Roth's ‘Confession as a modern silversmith’, it is concepts such as simplification, harmony, the effect of light and shadow through the hammer blow, deliberate tautness and simplicity, but above all usability and practicality, that make the creation of a lasting contemporary document possible. (Cf. Emmy Roth, Wie der moderne Silberschmied arbeitet, in: Der Kunstwanderer 8, 1925/26, p. 282 f.)
After the National Socialists seized power, Emmy Roth emigrated first to France and later to Palestine, where she died in 1942.
Works by the artist are rarely offered at auctions today. Her works can be found in numerous private and public collections, including the Grassi Museum in Leipzig, the Jüdisches Museum in Berlin and the Hamburg Museum für Kunst und Gewerbe.

Provenance
Hessian private collection.

Literature
Cf. Annelies Krekel-Aalberse, Jugendstil und Art Déco Silber, Munich 1989, pp. 145, 188, fig. 181. Numerous works by Emmy Roth are illustrated in cat. Frauensilber, Paula Straus, Emmy Roth & Co, Silberschmiedinnen aus der Bauhauszeit, Karlsruhe 2011, p. 77 ff.
Vase
Silber. Auf eingezogenem, einmal abgesetztem Fuß balusterförmiger Korpus mit leicht ovalem Querschnitt. Die glatte Wandung mit schwachem Martelé; die weite Öffnung flankiert von zwei doppelwandigen kantigen Handhaben. Marken: 800 mit Halbmond und Krone, Signet Emmy Roth (Bröhan VI, Nr. 267). H 16,2; B 17; T 12,8 cm, Gewicht 498 g.
Berlin, Emmy Roth, 1920er Jahre.

Emmy Roth (1885 - 1942) erlernte die Gold- und Silberschmiedekunst im 'Atelier für kirchliche und profane Kunstgegenstände' C. A. Beumers in Düsseldorf und eröffnete um 1906/07 ihre erste eigene Werkstatt in Berlin. Von 1923 - 1933 hatte sie ihr Atelier in der Clausewitzstraße 8 in Charlottenburg.
Ihre "herausragenden künstlerischen Qualitäten gründeten nicht zuletzt auf ihrer Beherrschung offenbar sämtlicher Techniken der Gold- und Silberschmiedekunst. Ihre Arbeiten zeigen beim Schmuck ebenso wie bei Treibarbeiten aus Silber, im Umgang mit verschiedensten Materialien (...) eine Sicherheit und Vielseitigkeit, die unter ihren Zeitgenossen nahezu einmalig war." (Bröhan Kat. Bd. VI, S. 288).
Nach Emmy Roths "Bekenntnis als moderner Silberschmied" sind es Begriffe wie Vereinfachung, Harmonie, Wirkung von Licht und Schatten durch den Hammerschlag, bewusste Straffheit und Einfachheit, aber vor allem auch Gebrauchsfähigkeit und Zweckmäßigkeit, die erst die Kreation eines bleibenden Zeitdokuments ermöglichen. (Vgl. Emmy Roth, Wie der moderne Silberschmied arbeitet, in: Der Kunstwanderer 8, 1925/26, S. 282 f.)
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten emigrierte Emmy Roth zunächst nach Frankreich, später nach Palästina, wo sie bis zu ihrem Tod 1942 lebte und arbeitete.
Arbeiten der Künstlerin werden heute nur selten auf Auktionen angeboten. Ihre Entwürfe befinden sich in zahlreichen privaten und öffentlichen Sammlungen - unter anderem im Grassi Museum, Leipzig, im Jüdischen Museum Berlin und im Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe.

Provenienz
Hessische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Annelies Krekel-Aalberse, Jugendstil und Art Déco Silber, München 1989, S. 145, 188, Abb. 181. Zahlreiche Arbeiten Emmy Roths sind abgebildet im Kat. Frauensilber, Paula Straus, Emmy Roth & Co., Silberschmiedinnen aus der Bauhauszeit, Karlsruhe 2011, S. 77 ff.
A silver vase by Emmy Roth
Baluster-form vessel of slightly oval section with faint martelé decor; the broad mouth flanked by two angular handles. H 16.2; W 17; D 12.8 cm, weight 498 g.
Berlin, signet of Emmy Roth, 1920s.

Emmy Roth (1885 - 1942) learnt the art of gold and silversmithing in the ‘Atelier für kirchliche und profane Kunstgegenstände’ of C. A. Beumers in Düsseldorf and opened her first own workshop in Berlin around 1906/07. From 1923 to 1933, she had her studio at Clausewitzstraße 8 in Charlottenburg.
‘(Her) outstanding artistic qualities were based not least on her mastery of apparently all gold and silversmithing techniques. Her works show a confidence and versatility in jewellery as well as in silver chasing and in the use of a wide variety of materials (...) that was almost unique among her contemporaries.’ (Bröhan cat. vol. VI, p. 288).
According to Emmy Roth's ‘Confession as a modern silversmith’, it is concepts such as simplification, harmony, the effect of light and shadow through the hammer blow, deliberate tautness and simplicity, but above all usability and practicality, that make the creation of a lasting contemporary document possible. (Cf. Emmy Roth, Wie der moderne Silberschmied arbeitet, in: Der Kunstwanderer 8, 1925/26, p. 282 f.)
After the National Socialists seized power, Emmy Roth emigrated first to France and later to Palestine, where she died in 1942.
Works by the artist are rarely offered at auctions today. Her works can be found in numerous private and public collections, including the Grassi Museum in Leipzig, the Jüdisches Museum in Berlin and the Hamburg Museum für Kunst und Gewerbe.

Provenance
Hessian private collection.

Literature
Cf. Annelies Krekel-Aalberse, Jugendstil und Art Déco Silber, Munich 1989, pp. 145, 188, fig. 181. Numerous works by Emmy Roth are illustrated in cat. Frauensilber, Paula Straus, Emmy Roth & Co, Silberschmiedinnen aus der Bauhauszeit, Karlsruhe 2011, p. 77 ff.
Vase
Silber. Auf eingezogenem, einmal abgesetztem Fuß balusterförmiger Korpus mit leicht ovalem Querschnitt. Die glatte Wandung mit schwachem Martelé; die weite Öffnung flankiert von zwei doppelwandigen kantigen Handhaben. Marken: 800 mit Halbmond und Krone, Signet Emmy Roth (Bröhan VI, Nr. 267). H 16,2; B 17; T 12,8 cm, Gewicht 498 g.
Berlin, Emmy Roth, 1920er Jahre.

Emmy Roth (1885 - 1942) erlernte die Gold- und Silberschmiedekunst im 'Atelier für kirchliche und profane Kunstgegenstände' C. A. Beumers in Düsseldorf und eröffnete um 1906/07 ihre erste eigene Werkstatt in Berlin. Von 1923 - 1933 hatte sie ihr Atelier in der Clausewitzstraße 8 in Charlottenburg.
Ihre "herausragenden künstlerischen Qualitäten gründeten nicht zuletzt auf ihrer Beherrschung offenbar sämtlicher Techniken der Gold- und Silberschmiedekunst. Ihre Arbeiten zeigen beim Schmuck ebenso wie bei Treibarbeiten aus Silber, im Umgang mit verschiedensten Materialien (...) eine Sicherheit und Vielseitigkeit, die unter ihren Zeitgenossen nahezu einmalig war." (Bröhan Kat. Bd. VI, S. 288).
Nach Emmy Roths "Bekenntnis als moderner Silberschmied" sind es Begriffe wie Vereinfachung, Harmonie, Wirkung von Licht und Schatten durch den Hammerschlag, bewusste Straffheit und Einfachheit, aber vor allem auch Gebrauchsfähigkeit und Zweckmäßigkeit, die erst die Kreation eines bleibenden Zeitdokuments ermöglichen. (Vgl. Emmy Roth, Wie der moderne Silberschmied arbeitet, in: Der Kunstwanderer 8, 1925/26, S. 282 f.)
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten emigrierte Emmy Roth zunächst nach Frankreich, später nach Palästina, wo sie bis zu ihrem Tod 1942 lebte und arbeitete.
Arbeiten der Künstlerin werden heute nur selten auf Auktionen angeboten. Ihre Entwürfe befinden sich in zahlreichen privaten und öffentlichen Sammlungen - unter anderem im Grassi Museum, Leipzig, im Jüdischen Museum Berlin und im Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe.

Provenienz
Hessische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Annelies Krekel-Aalberse, Jugendstil und Art Déco Silber, München 1989, S. 145, 188, Abb. 181. Zahlreiche Arbeiten Emmy Roths sind abgebildet im Kat. Frauensilber, Paula Straus, Emmy Roth & Co., Silberschmiedinnen aus der Bauhauszeit, Karlsruhe 2011, S. 77 ff.

Decorative Art

Sale Date(s)
Lots: 184
Lots: 172
Lots: 176
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Shipping information not yet available.

Important Information

AuktionKöln
Freitag 16. Mai 2025

10 Uhr | LOT 300 – 483 Silber
14 Uhr | LOT 484 – 655 Kunstkammer Die Sammlung L. Teil IIVorbesichtigungKÖLN

Samstag 10. Mai |
Vernissage 11 - 16 Uhr

Sonntag 11. Mai | 11 – 16 Uhr
Montag 12. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Dienstag 13. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch 14. Mai | 10 – 17.30 Uhr

MÜNCHEN (in Auswahl)

Dienstag 6. Mai | 10 – 17 Uhr
Mittwoch 7. Mai | 10 – 17 Uhr

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffent- lich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteige- rungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und ent- sprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbar- ten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Ex- perten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig er- wähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungs- zustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflich- tet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche in- nerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeb- lich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inan- spruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dau- er von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechts- grund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig er- teilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrläs- sig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lem- pertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Inter- net abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwen- dung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG er- folgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, ent- scheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum verein- barten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Ge-

bote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag un- ter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages ge- hen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/ Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatz- steuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätz- lich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem 1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitglieds- staat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die um- satzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmer- nachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschrei- bung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmit- telbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung kön- nen zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat be- rechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver- trages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wieder- holten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) fin- det keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

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