368
Imi Knoebel, Mennigebilder (Serie i49 - i55)
7-part work: Each pigment colour on card under punched card Each 87 x 62.5 cm. Framed individually under glass. One sheet signed, dated, numbered and inscribed 'i'. Edition Galerie Fahnemann, Berlin. - Traces of studio.
Provenance
Galerie Fahnemann, Berlin; private collection, North Germany
7-teilige Arbeit: Jeweils Pigmentfarbe auf Karton unter ausgestanztem Karton Je 87 x 62,5 cm. Einzeln unter Glas gerahmt. Ein Blatt signiert, datiert und nummeriert sowie beschriftet 'i'. Edition Galerie Fahnemann, Berlin. - Mit Atelierspuren.
Provenienz
Galerie Fahnemann, Berlin; Privatsammlung, Norddeutschland
7-part work: Each pigment colour on card under punched card Each 87 x 62.5 cm. Framed individually under glass. One sheet signed, dated, numbered and inscribed 'i'. Edition Galerie Fahnemann, Berlin. - Traces of studio.
Provenance
Galerie Fahnemann, Berlin; private collection, North Germany
7-teilige Arbeit: Jeweils Pigmentfarbe auf Karton unter ausgestanztem Karton Je 87 x 62,5 cm. Einzeln unter Glas gerahmt. Ein Blatt signiert, datiert und nummeriert sowie beschriftet 'i'. Edition Galerie Fahnemann, Berlin. - Mit Atelierspuren.
Provenienz
Galerie Fahnemann, Berlin; Privatsammlung, Norddeutschland
Day Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
Venue Address
Noch keine Versandinformationen verfĆ¼gbar.
Shipping information not yet avalable.
Important Information
Versteigerung Sale
Kƶln Cologne
Mittwoch 5. Juni 2024 Wednesday 5 June
Moderne Kunst Modern Art
11 Uhr 11 am Lot 100 ā 262
Kƶln Cologne
Mittwoch 5. Juni 2024 Wednesday 5 June
Zeitgenƶssische Kunst Contemporary Art
14 Uhr 2 pm Lot 300 ā 433
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert ƶffentlich im Sinne des Ā§ 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als KommissionƤr fĆ¼r Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im VerhƤltnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maĆgeblich.
2. Lempertz behƤlt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, auĆerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĆ¼ckzuziehen.
3. SƤmtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte kƶnnen im Rahmen der Vorbesichtigung geprĆ¼ft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der InternetprƤsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschlieĆlich der Information. Gleiches gilt fĆ¼r Zustandsberichte und andere AuskĆ¼nfte in mĆ¼ndlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder BestƤtigungen der KĆ¼nstler, ihrer NachlƤsse oder der jeweils maĆgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrĆ¼cklich erwƤhnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgƤngig erwƤhnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĆ¼nden. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand verƤuĆert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. AnsprĆ¼che wegen GewƤhrleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Ćbergabe in begrĆ¼ndeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenĆ¼ber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. MaĆgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschlieĆlich den gesamten Kaufpreis. DarĆ¼ber hinaus verpflichtet sich Lempertz fĆ¼r die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur RĆ¼ckgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverƤndertem Zustand zurĆ¼ckgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer ƶffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/KƤufer persƶnlich teilnehmen kann. Die Regelungen Ć¼ber den VerbrauchsgĆ¼terverkauf finden nach Ā§ 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. AnsprĆ¼che auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer BeschƤdigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten AuskĆ¼nften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach Ā§Ā§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsƤtzlich oder grob fahrlƤssig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung fĆ¼r SchƤden aus der Verletzung des Lebens, des Kƶrpers oder der Gesundheit bleibt unberĆ¼hrt. Im Ćbrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behƤlt sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von Ā§ 1 Abs. 3 des GWG abhƤngig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhƤlt gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote kƶnnen auch schriftlich, telefonisch oder Ć¼ber das Internet abgegeben werden. AuftrƤge fĆ¼r Gebote in Abwesenheit mĆ¼ssen Lempertz zur ordnungsgemƤĆen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen Ć¼ber Widerrufsund RĆ¼ckgaberecht bei FernabsatzvertrƤgen (Ā§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: FĆ¼r das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklƤrt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote Ć¼ber das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor Ć¼ber das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. DurchfĆ¼hrung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein hƶheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von Ā§ 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurĆ¼cknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtĆ¼mlich ein rechtzeitig abgegebenes hƶheres Gebot Ć¼bersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel Ć¼ber den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschƶpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu Ć¼berbieten. Der Versteigerer kann fĆ¼r den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhƤngig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober FahrlƤssigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer DatenschutzerklƤrung unter www.lempertz.com/datenschutzerklƤrung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (Ā§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzĆ¼glich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurĆ¼cktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer Ć¼ber, das Eigentum erst bei vollstƤndigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzĆ¼glich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den Ć¼ber ā¬ 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusƤtzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Hƶhe von 7 % berechnet. FĆ¼r Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, Ā§ 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in DrittlƤnder (d.h. auĆerhalb der EU) und ā bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer ā auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. FĆ¼r Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (Ā§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemĆ¤Ć Ā§ 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine GebĆ¼hr in Hƶhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen Ć¼ber einem Betrag von ā¬ 10.000,00 ist Lempertz gemĆ¤Ć Ā§3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des KƤufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung fĆ¼r mehrere Rechnungen die Hƶhe von ā¬ 10.000,00 Ć¼berschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in DrittlƤnder mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. WƤhrend der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen der NachprĆ¼fung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĆ¼glich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tƤtigen. Eine Zahlung mit KryptowƤhrungen ist mƶglich. Die Rechnung wird per Email Ć¼bermittelt, es sei denn, der Ersteigerer ƤuĆert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Ćnderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Ćnderung kƶnnen zusƤtzliche GebĆ¼hren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (Ā§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsƤchlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĆ¼llung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der sƤumige Ersteigerer fĆ¼r einen Mindererlƶs gegenĆ¼ber der vorangegangenen Versteigerung und fĆ¼r die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieĆlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet fĆ¼r versteigerte Objekte nur fĆ¼r Vorsatz oder grobe FahrlƤssigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollstƤndigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises fĆ¼r Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. ErfĆ¼llungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Kƶln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Ćbereinkommen Ć¼ber VertrƤge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĆ¼ltigkeit der Ć¼brigen davon unberĆ¼hrt. Es wird auf die DatenschutzerklƤrung auf unserer WebprƤsenz hingewiesen.