Lot

2138

Jacob Philipp Hackert, View of the Arno Valley and Fiesole

In Old Masters and 19th Century

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Jacob Philipp Hackert, View of the Arno Valley and Fiesole
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Köln
Jacob Philipp Hackert, View of the Arno Valley and Fiesole
Oil on canvas (relined). 73.5 x 105 cm.
Signed and dated lower right: Fiesoli/Filippo Hackert/1804.

Certificate
Dr. Claudia Nordhoff, Rome, 8.4.2013.

Provenance
Commissioned by Sir John Francis Edward Acton, Palermo. - Presumably Marianna Anne Acton, Palermo. - Presumably Sir Ferdinand Richard Edward Dalberg-Acton. - Presumably John Emerich Edward Lyon-Dalberg-Acton, 1st Baron Acton. - South German family ownership - Auction Lempertz. Cologne, 16.05.2018, Lot 1301. - Rhenish private collection

Literature
Claudia Nordhoff (ed.): Jakob Philipp Hackert, Briefe (1761-1806). Göttingen 2012, p. 199

As Claudia Nordhoff iterates, this “View of the Arno Vally and Fiesole”, painted in 1804, is an important example of Jacob Philipp Hackert's late period. It is remarkable for several reasons: It was housed in a private collection for over 100 years and only recorded in contemporary documents. These documents include Hackert's private correspondence with none other than Johann Wolfgang von Goethe. The work held great personal significance for the artist, as it was commissioned by an old and dear friend, the Englishman Sir John Francis Edward Acton. The first version of this landscape, painted for Grand Duke Karl-August of Saxony-Weimar-Eisenach, has been lost since WWII. The composition, which Goethe praised so highly, has only survived in this version, a fact that lends the work even greater art historical significance (cf. expertise Nordhoff; Nordhoff 2012, op. cit., p. 199).

The work depicts the region north of Florence with a view of Fiesole. As mentioned previously, Hackert first painted a version of this composition for the Grand Duke of Saxony-Weimar-Eisenach. After Goethe received the initial version in Weimar with such enthusiasm, Hackert told him of his plan to create a second version. He wanted to create “a repetition of this composition for Mr Ackton, as it characterises the country and he has not found anything more beautiful in the surroundings of Florence” (from the German).
Goethe described the first version in the “Intelligenzblatt der Jenaischen Allgemeinen Literaturzeitung“. It is worth reproducing Goethe's description in part here, “The […] painting depicts […] the surroundings of Florence; the peaks of the Massa Carrara mountain range rise up in the blue distance, and nearer the slope of the Apennines leads downwards towards Pisa and Livorno. We see Fiesole on the right on its lofty hill, and to the left the peaks around Florence, crowned by peasant cottages. Between them the verdant plain between Prato and Pistoja, fed by the river Arno […] one recognises many of the cottages, churches, and abbeys, and feels that one could almost walk the paths, climb the hill of Fiesole, and follow the River Arno…” (from the German).

It is hard to imagine a more poetic description of Hackert's image than that penned by Goethe. The poet immerses himself in the landscape, walking it once more in his mind's eye. His description allowed a sympathetic, educated audience in Germany to share in his viewing of Hackert's work, merging it with memories of his own trip to Italy.
Claudia Nordhoff points out that this version of the landscape for John Francis Edward Acton is not merely a replica, but an independent work. Hackert made changes to this version, apparently in response to Goethe's criticism. Goethe, who was also knowledgeable in economic matters, mentioned that Hackert had painted too many cattle in the foreground of the first version which did not belong there, “because the area around Florence is primarily rich in oil and wine, but cannot support many cattle” - an observation that modern travellers to Florence can confirm. The reduction of the animals in the foreground was beneficial to the composition since it opens up the view of the mountains of Massa Carrara more effectively.
Jacob Philipp Hackert, Blick auf das Arnotal und Fiesole
Öl auf Leinwand (doubliert). 73,5 x 105 cm.
Signiert und datiert unten rechts: Fiesoli/Filippo Hackert/1804.

Gutachten
Dr. Claudia Nordhoff, Rom, 8.4.2013.

Provenienz
In Auftrag gegeben von Sir John Francis Edward Acton, Palermo. – Wohl Marianna Anne Acton, Palermo. – Wohl Sir Ferdinand Richard Edward Dalberg-Acton. – Wohl John Emerich Edward Lyon-Dalberg-Acton, 1st Baron Acton. – In Italien erworben und seit mehr als 100 Jahren in süddeutschem Familienbesitz. – Auktion Lempertz. Köln, 16.05.2018, Lot 1301. – Rheinische Privatsammlung

Literatur
Claudia Nordhoff (Hg.): Jakob Philipp Hackert, Briefe (1761-1806). Göttingen 2012, S. 199.

Dieser „Blick auf das Arnotal und Fiesole“ aus dem Jahr 1804 ist ein „bedeutendes Werk“ aus der späten Schaffensphase Jacob Philipp Hackerts, wie Claudia Nordhoff konstatiert hat. Es ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Über 100 Jahre lang befand es sich in einer Privatsammlung und ist lange Zeit nur durch zeitgenössische Dokumente bekannt gewesen. Zu diesen Dokumenten zählt die Korrespondenz Hackerts mit keinem Geringeren als Johann Wolfgang von Goethe. Das Werk besaß für den Künstler zudem eine große persönliche Bedeutung, denn beim Auftraggeber handelte es sich um einen guten alten Freund, den Engländer Sir John Francis Edward Acton. Schließlich ist die erste Fassung der Landschaft, für Großherzog Karl-August von Sachsen-Weimar-Eisenach gemalt, seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen. Die Komposition, von Goethe überschwänglich gelobt, hat sich somit nur in diesem Werk erhalten, ihm kommt entsprechend eine umso größere kunsthistorische Bedeutung zu (vgl. Gutachten Nordhoff; Nordhoff 2012, op. cit., S. 199).

Die Ansicht zeigt die Gegend nördlich von Florenz mit Blick auf Fiesole. Wie erwähnt malte Hackert zunächst eine Fassung für den Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach. Nachdem Goethe das fertige Gemälde in Weimar mit Begeisterung in Empfang nimmt, berichtet Hackert ihm von seinem Vorhaben, eine zweite Fassung zu malen. Er werde „für Mr Ackton repetion machen, weil sie das Land Karakterisieren und er nahe bey florentz nichts Schöneres findet.“
Goethe hat die erste Fassung im „Intelligenzblatt der Jenaischen Allgemeinen Literaturzeitung“ besprochen. Es lohnt, seine Beschreibung des Gemäldes zumindest in Teilen wiederzugeben: „Das […] Gemälde stellt die […] Gegend um Florenz dar; in blauer Ferne ragen Gebirgsgipfel von Massa Carrara hervor, näher der gegen Pisa und Livorno hin sich absenkende Theil der Appeninen. Rechts liegt Fiesole auf seinem luftigen Hügel, zur Linken die mit Landhäusern gekrönten Höhen bei Florenz, dazwischen die fruchtbare, vom Arno durchflossene Ebene gegen Prato und Pistoja hin […] man kann die zahlreichen Landhäuser, die Kirchen und Klöster alle wiedererkennen, jedem Pfad nachgehen, den Hügel von Fiesole besteigen, den Arno verfolgen…“

Eine bessere, poetischere Beschreibung von Hackerts Komposition als diese von Goethe lässt sich wohl schwerlich vorstellen. Der Dichter taucht förmlich ein in die Landschaft Hackerts und durchwandert sie noch einmal im Geiste. Mit seiner Beschreibung lässt er dabei ein verständiges, gebildetes Publikum in Deutschland Teil haben an seiner Bildbetrachtung, die mit den Erinnerungen an seine eigene italienische Reise zu verschmelzen scheint.
Claudia Nordhoff hat betont, dass die vorliegende Landschaft für John Francis Edward Acton keine bloße Replik darstellt, sondern als eigenständiges Werk anzusehen ist. Hackert hat an dieser Fassung einige Änderungen vorgenommen, mit denen er wohl auch auf eine Kritik Goethes reagierte. Goethe, auch in volkswirtschaftlichen Fragen kundig, hatte an der ersten Fassung moniert, Hackert habe zu viel Vieh im Vordergrund gemalt; diese gehörten in dieser Vielzahl nicht dorthin: „Denn die Gegend um Florenz ist vornehmlich ergiebig an Öl und Wein, ernährt hingegen nur wenig Vieh“ - eine Beobachtung, die der heutige Toskana-Reisende nach wie vor macht. Die Reduktion der Tierstaffage im Vordergrund war der Komposition in jedem Fall zuträglich. So wird in der vorliegenden zweiten Fassung die Weite der Landschaft, die - wie Goethe schreibt - einen Ausblick über das Arnotal bis zu den Bergen bei Massa Carrara erlaubt, besser erlebbar.

Abb. 1: Sir John Francis Edward Acton, Francesco Bartolozzi, nach/after Carlo Marsigli, Kupferstich/Stipple engraving © National Portrait Gallery, London
Jacob Philipp Hackert, View of the Arno Valley and Fiesole
Oil on canvas (relined). 73.5 x 105 cm.
Signed and dated lower right: Fiesoli/Filippo Hackert/1804.

Certificate
Dr. Claudia Nordhoff, Rome, 8.4.2013.

Provenance
Commissioned by Sir John Francis Edward Acton, Palermo. - Presumably Marianna Anne Acton, Palermo. - Presumably Sir Ferdinand Richard Edward Dalberg-Acton. - Presumably John Emerich Edward Lyon-Dalberg-Acton, 1st Baron Acton. - South German family ownership - Auction Lempertz. Cologne, 16.05.2018, Lot 1301. - Rhenish private collection

Literature
Claudia Nordhoff (ed.): Jakob Philipp Hackert, Briefe (1761-1806). Göttingen 2012, p. 199

As Claudia Nordhoff iterates, this “View of the Arno Vally and Fiesole”, painted in 1804, is an important example of Jacob Philipp Hackert's late period. It is remarkable for several reasons: It was housed in a private collection for over 100 years and only recorded in contemporary documents. These documents include Hackert's private correspondence with none other than Johann Wolfgang von Goethe. The work held great personal significance for the artist, as it was commissioned by an old and dear friend, the Englishman Sir John Francis Edward Acton. The first version of this landscape, painted for Grand Duke Karl-August of Saxony-Weimar-Eisenach, has been lost since WWII. The composition, which Goethe praised so highly, has only survived in this version, a fact that lends the work even greater art historical significance (cf. expertise Nordhoff; Nordhoff 2012, op. cit., p. 199).

The work depicts the region north of Florence with a view of Fiesole. As mentioned previously, Hackert first painted a version of this composition for the Grand Duke of Saxony-Weimar-Eisenach. After Goethe received the initial version in Weimar with such enthusiasm, Hackert told him of his plan to create a second version. He wanted to create “a repetition of this composition for Mr Ackton, as it characterises the country and he has not found anything more beautiful in the surroundings of Florence” (from the German).
Goethe described the first version in the “Intelligenzblatt der Jenaischen Allgemeinen Literaturzeitung“. It is worth reproducing Goethe's description in part here, “The […] painting depicts […] the surroundings of Florence; the peaks of the Massa Carrara mountain range rise up in the blue distance, and nearer the slope of the Apennines leads downwards towards Pisa and Livorno. We see Fiesole on the right on its lofty hill, and to the left the peaks around Florence, crowned by peasant cottages. Between them the verdant plain between Prato and Pistoja, fed by the river Arno […] one recognises many of the cottages, churches, and abbeys, and feels that one could almost walk the paths, climb the hill of Fiesole, and follow the River Arno…” (from the German).

It is hard to imagine a more poetic description of Hackert's image than that penned by Goethe. The poet immerses himself in the landscape, walking it once more in his mind's eye. His description allowed a sympathetic, educated audience in Germany to share in his viewing of Hackert's work, merging it with memories of his own trip to Italy.
Claudia Nordhoff points out that this version of the landscape for John Francis Edward Acton is not merely a replica, but an independent work. Hackert made changes to this version, apparently in response to Goethe's criticism. Goethe, who was also knowledgeable in economic matters, mentioned that Hackert had painted too many cattle in the foreground of the first version which did not belong there, “because the area around Florence is primarily rich in oil and wine, but cannot support many cattle” - an observation that modern travellers to Florence can confirm. The reduction of the animals in the foreground was beneficial to the composition since it opens up the view of the mountains of Massa Carrara more effectively.
Jacob Philipp Hackert, Blick auf das Arnotal und Fiesole
Öl auf Leinwand (doubliert). 73,5 x 105 cm.
Signiert und datiert unten rechts: Fiesoli/Filippo Hackert/1804.

Gutachten
Dr. Claudia Nordhoff, Rom, 8.4.2013.

Provenienz
In Auftrag gegeben von Sir John Francis Edward Acton, Palermo. – Wohl Marianna Anne Acton, Palermo. – Wohl Sir Ferdinand Richard Edward Dalberg-Acton. – Wohl John Emerich Edward Lyon-Dalberg-Acton, 1st Baron Acton. – In Italien erworben und seit mehr als 100 Jahren in süddeutschem Familienbesitz. – Auktion Lempertz. Köln, 16.05.2018, Lot 1301. – Rheinische Privatsammlung

Literatur
Claudia Nordhoff (Hg.): Jakob Philipp Hackert, Briefe (1761-1806). Göttingen 2012, S. 199.

Dieser „Blick auf das Arnotal und Fiesole“ aus dem Jahr 1804 ist ein „bedeutendes Werk“ aus der späten Schaffensphase Jacob Philipp Hackerts, wie Claudia Nordhoff konstatiert hat. Es ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Über 100 Jahre lang befand es sich in einer Privatsammlung und ist lange Zeit nur durch zeitgenössische Dokumente bekannt gewesen. Zu diesen Dokumenten zählt die Korrespondenz Hackerts mit keinem Geringeren als Johann Wolfgang von Goethe. Das Werk besaß für den Künstler zudem eine große persönliche Bedeutung, denn beim Auftraggeber handelte es sich um einen guten alten Freund, den Engländer Sir John Francis Edward Acton. Schließlich ist die erste Fassung der Landschaft, für Großherzog Karl-August von Sachsen-Weimar-Eisenach gemalt, seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen. Die Komposition, von Goethe überschwänglich gelobt, hat sich somit nur in diesem Werk erhalten, ihm kommt entsprechend eine umso größere kunsthistorische Bedeutung zu (vgl. Gutachten Nordhoff; Nordhoff 2012, op. cit., S. 199).

Die Ansicht zeigt die Gegend nördlich von Florenz mit Blick auf Fiesole. Wie erwähnt malte Hackert zunächst eine Fassung für den Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach. Nachdem Goethe das fertige Gemälde in Weimar mit Begeisterung in Empfang nimmt, berichtet Hackert ihm von seinem Vorhaben, eine zweite Fassung zu malen. Er werde „für Mr Ackton repetion machen, weil sie das Land Karakterisieren und er nahe bey florentz nichts Schöneres findet.“
Goethe hat die erste Fassung im „Intelligenzblatt der Jenaischen Allgemeinen Literaturzeitung“ besprochen. Es lohnt, seine Beschreibung des Gemäldes zumindest in Teilen wiederzugeben: „Das […] Gemälde stellt die […] Gegend um Florenz dar; in blauer Ferne ragen Gebirgsgipfel von Massa Carrara hervor, näher der gegen Pisa und Livorno hin sich absenkende Theil der Appeninen. Rechts liegt Fiesole auf seinem luftigen Hügel, zur Linken die mit Landhäusern gekrönten Höhen bei Florenz, dazwischen die fruchtbare, vom Arno durchflossene Ebene gegen Prato und Pistoja hin […] man kann die zahlreichen Landhäuser, die Kirchen und Klöster alle wiedererkennen, jedem Pfad nachgehen, den Hügel von Fiesole besteigen, den Arno verfolgen…“

Eine bessere, poetischere Beschreibung von Hackerts Komposition als diese von Goethe lässt sich wohl schwerlich vorstellen. Der Dichter taucht förmlich ein in die Landschaft Hackerts und durchwandert sie noch einmal im Geiste. Mit seiner Beschreibung lässt er dabei ein verständiges, gebildetes Publikum in Deutschland Teil haben an seiner Bildbetrachtung, die mit den Erinnerungen an seine eigene italienische Reise zu verschmelzen scheint.
Claudia Nordhoff hat betont, dass die vorliegende Landschaft für John Francis Edward Acton keine bloße Replik darstellt, sondern als eigenständiges Werk anzusehen ist. Hackert hat an dieser Fassung einige Änderungen vorgenommen, mit denen er wohl auch auf eine Kritik Goethes reagierte. Goethe, auch in volkswirtschaftlichen Fragen kundig, hatte an der ersten Fassung moniert, Hackert habe zu viel Vieh im Vordergrund gemalt; diese gehörten in dieser Vielzahl nicht dorthin: „Denn die Gegend um Florenz ist vornehmlich ergiebig an Öl und Wein, ernährt hingegen nur wenig Vieh“ - eine Beobachtung, die der heutige Toskana-Reisende nach wie vor macht. Die Reduktion der Tierstaffage im Vordergrund war der Komposition in jedem Fall zuträglich. So wird in der vorliegenden zweiten Fassung die Weite der Landschaft, die - wie Goethe schreibt - einen Ausblick über das Arnotal bis zu den Bergen bei Massa Carrara erlaubt, besser erlebbar.

Abb. 1: Sir John Francis Edward Acton, Francesco Bartolozzi, nach/after Carlo Marsigli, Kupferstich/Stipple engraving © National Portrait Gallery, London

Old Masters and 19th Century

Sale Date(s)
Lots: 197
Lots: 235
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

shipping@lempertz.com

Tel.: 0049221925729 19

Important Information

Cologne
Vernissage Thursday, 9 Nov, 6 pm
Friday, 10 Nov, 10 am - 5.30 pm
Saturday, 11 Nov, 10 am - 4 pm, by appointment only
Sunday, 12 Nov, 11 am - 4 pm
Monday, 13 Nov - Wednesday, 14 Nov, 10 am - 5.30 pm

In selection
Munich, St. Anna-Platz 3
Monday, 6 Nov and Tuesday, 7 Nov, 10 am - 5 pm

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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