Lot

56

George Rickey, Three Lines up Staggered

In Evening Sale - Modern and Contemporary Art

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Köln
George Rickey, Three Lines up Staggered
Kinetic steel sculpture with 3 moving blades Height of the hanging with plinth approx. 120 cm. Blade length each 64 cm. Signed, dated and numbered 'Rickey 1990' on the plinth (scratched). Numbered 2/3. - With minor traces of age.

The present work is registered in the George Rickey Estate, East Chatham.

Provenance
Maxwell Davidson Gallery, New York (1990); Private collection, Bavaria

George Rickey was a close observer of nature. The structure of a young tree, its branches and its quiet movements in the wind have been the inspiration and starting point for the son of an engineer’s early kinetic metal sculptures since the beginning of the 1960s. With the thus won knowledge, Rickey designed basic shapes and structures of lines and areas which he assembled, following the laws of gravity, into seemingly simple, in reality highly complex, mobile constructions. “For the kinetic artist also,” Rickey wrote in 1970, “nature is omnipresent and touches him constantly. […] Nature has presented the landscape, the figure, and still life – as well as geometry, light, and mediating space – to the artist’s eye [...]. It is not in the imitation of appearance that kinetic art makes use of ‘nature’, but in the recognition of regularities, in the awareness of analogies, and in the correspondence to the comprehensive repertoire of movement in space.” (Quoted from Eberhard Roters, George Rickey, ein Porträt, in: Wieland Schmied, George Rickey, St. Gallen 1976, p. 11).
The sculpture on offer “Three Lines up Staggered” pertains to the group of works “Lines and Blades” created from 1961 onwards, in which Rickey combined one, two, or three needles with one another, and balances them out. Like hardly any other group of works, it embodies the idea of a moving coordinate system whose lines constantly form new constellations. Continuously changing images are thus created in front of our eyes.
George Rickey, Three Lines Up Staggered
Kinetische Edelstahlskulptur aus 3 beweglichen Klingen Höhe der Aufhängung mit Plinthe ca. 120 cm. Klingenlänge jeweils 64 cm. Auf der Plinthe geritzt signiert, datiert und nummeriert 'Rickey 1990'. Exemplar 2/3. - Mit geringfügigen Altersspuren.

Die vorliegende Arbeit ist im The George Rickey Estate, East Chatham registriert.

Provenienz
Maxwell Davidson Gallery, New York (1990); Privatsammlung, Bayern

George Rickey war ein genauer Beobachter der Natur. Die Struktur eines jungen Baumes, seine Verzweigungen und die leisen Bewegungen seiner Äste durch den Wind waren seit Beginn der 1960er Jahre für den Sohn eines Ingenieurs Inspiration und Ausgangspunkt seiner frühen kinetischen Metallskulpturen. Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse entwarf Rickey Grundformen und Grundstrukturen von Linien und Flächen, die er den Gesetzen der Gravitation folgend zu scheinbar einfachen, in Wirklichkeit hoch komplexen, beweglichen Konstruktionen montierte. „Auch für den kinetischen Künstler“, schrieb Rickey 1970, „ist die Natur allgegenwärtig und berührt ihn ständig. […] Die Natur hat dem Auge des Künstlers die Landschaft, Figur und Stillleben – als auch Geometrie, Licht und vermittelnden Raum – dargeboten […]. Nicht in der Imitation der Erscheinung bedient sich die kinetische Kunst der ‚Natur‘, sondern im Erkennen der Gesetzmäßigkeiten, im Bewusstwerden von Analogien und in der Entsprechung zum umfassenden Repertoire von Bewegung im Raum.“ (zit. nach Eberhard Roters, George Rickey, ein Porträt, in: Wieland Schmied, George Rickey, St. Gallen 1976, S. 11).
Die angebotene Skulptur „Three Lines up Staggered“ gehört zur Gruppe der seit 1961 entstandenen „Lines and Blades“, bei denen Rickey ein, zwei oder drei bewegliche Nadeln miteinander kombinierte und ins Gleichgewicht brachte. Wie kaum eine andere Werkgruppe verkörpert sie die Idee eines beweglichen Koordinatensystems, dessen Linien ständig neue Konstellationen bilden. Vor unseren Augen entstehen so kontinuierlich wechselnde Bilder.
George Rickey, Three Lines up Staggered
Kinetic steel sculpture with 3 moving blades Height of the hanging with plinth approx. 120 cm. Blade length each 64 cm. Signed, dated and numbered 'Rickey 1990' on the plinth (scratched). Numbered 2/3. - With minor traces of age.

The present work is registered in the George Rickey Estate, East Chatham.

Provenance
Maxwell Davidson Gallery, New York (1990); Private collection, Bavaria

George Rickey was a close observer of nature. The structure of a young tree, its branches and its quiet movements in the wind have been the inspiration and starting point for the son of an engineer’s early kinetic metal sculptures since the beginning of the 1960s. With the thus won knowledge, Rickey designed basic shapes and structures of lines and areas which he assembled, following the laws of gravity, into seemingly simple, in reality highly complex, mobile constructions. “For the kinetic artist also,” Rickey wrote in 1970, “nature is omnipresent and touches him constantly. […] Nature has presented the landscape, the figure, and still life – as well as geometry, light, and mediating space – to the artist’s eye [...]. It is not in the imitation of appearance that kinetic art makes use of ‘nature’, but in the recognition of regularities, in the awareness of analogies, and in the correspondence to the comprehensive repertoire of movement in space.” (Quoted from Eberhard Roters, George Rickey, ein Porträt, in: Wieland Schmied, George Rickey, St. Gallen 1976, p. 11).
The sculpture on offer “Three Lines up Staggered” pertains to the group of works “Lines and Blades” created from 1961 onwards, in which Rickey combined one, two, or three needles with one another, and balances them out. Like hardly any other group of works, it embodies the idea of a moving coordinate system whose lines constantly form new constellations. Continuously changing images are thus created in front of our eyes.
George Rickey, Three Lines Up Staggered
Kinetische Edelstahlskulptur aus 3 beweglichen Klingen Höhe der Aufhängung mit Plinthe ca. 120 cm. Klingenlänge jeweils 64 cm. Auf der Plinthe geritzt signiert, datiert und nummeriert 'Rickey 1990'. Exemplar 2/3. - Mit geringfügigen Altersspuren.

Die vorliegende Arbeit ist im The George Rickey Estate, East Chatham registriert.

Provenienz
Maxwell Davidson Gallery, New York (1990); Privatsammlung, Bayern

George Rickey war ein genauer Beobachter der Natur. Die Struktur eines jungen Baumes, seine Verzweigungen und die leisen Bewegungen seiner Äste durch den Wind waren seit Beginn der 1960er Jahre für den Sohn eines Ingenieurs Inspiration und Ausgangspunkt seiner frühen kinetischen Metallskulpturen. Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse entwarf Rickey Grundformen und Grundstrukturen von Linien und Flächen, die er den Gesetzen der Gravitation folgend zu scheinbar einfachen, in Wirklichkeit hoch komplexen, beweglichen Konstruktionen montierte. „Auch für den kinetischen Künstler“, schrieb Rickey 1970, „ist die Natur allgegenwärtig und berührt ihn ständig. […] Die Natur hat dem Auge des Künstlers die Landschaft, Figur und Stillleben – als auch Geometrie, Licht und vermittelnden Raum – dargeboten […]. Nicht in der Imitation der Erscheinung bedient sich die kinetische Kunst der ‚Natur‘, sondern im Erkennen der Gesetzmäßigkeiten, im Bewusstwerden von Analogien und in der Entsprechung zum umfassenden Repertoire von Bewegung im Raum.“ (zit. nach Eberhard Roters, George Rickey, ein Porträt, in: Wieland Schmied, George Rickey, St. Gallen 1976, S. 11).
Die angebotene Skulptur „Three Lines up Staggered“ gehört zur Gruppe der seit 1961 entstandenen „Lines and Blades“, bei denen Rickey ein, zwei oder drei bewegliche Nadeln miteinander kombinierte und ins Gleichgewicht brachte. Wie kaum eine andere Werkgruppe verkörpert sie die Idee eines beweglichen Koordinatensystems, dessen Linien ständig neue Konstellationen bilden. Vor unseren Augen entstehen so kontinuierlich wechselnde Bilder.

Evening Sale - Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 96
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

Köln Cologne
Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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