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560

Irving Penn, Fish made of Fish (New York)

In Photography

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Irving Penn, Fish made of Fish (New York)
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Köln
Irving Penn, Fish made of Fish (New York)
Vintage gelatin silver print. 24.6 x 34.1 cm. Flush-mounted to original card, signed, dated, titled, inscribed 'Print made c. 1939' in ink as well as copyright stamps and stamp 'Signed silver prints of this negative not exceeding 13' (number handwritten), on the verso. - Mounted firmly to card, matted and framed under glass.

Provenance
Pace/MacGill Gallery, New York; private collection, Northern Germany

Literature
Irving Penn Photographs. A Donation in Memory of Lisa Fonssagrives-Penn, exhib.cat. Moderna Museet, Stockholm, Stockholm 1995, ill. p. 51 (variant)

Although created several years before the actual beginning of his career, Irving Penn's early work 'Fish made of Fish' already shows those characteristics that would later establish his reputation as one of the most recognised photographers of the 20th century: Here, the visually concise composition, reduced to its essentials, goes hand in hand with Penn's typical high-level technical precision.
The photograph, in which the graphic artist's trained eye is clearly evident, dates from 1939, when Irving Penn, who had completed his art and design studies at the 'Philadelphia Museum School of Industrial Art' a year earlier, was working as a freelance designer in New York. Four years later, Alexander Liberman, art director at 'Vogue', offered him a position in the magazine's graphics department and encouraged him to realise his ideas in photography. In October 1943, the first cover of 'Vogue' photographed by Penn was published, for which he created numerous portraits, fashion spreads, still lifes and photo essays during his long career and alongside his work as a freelance advertising photographer. The still life was to occupy a central position in his oeuvre throughout his life: well into old age, he arranged food, objects or skulls into compositions that derived their visual power from the balanced interplay of line and volume.
Irving Penn, Fish made of Fish (New York)
Vintage, Gelatinesilberabzug. 24,6 x 34,1 cm. Auf Originalkarton aufgezogen, dort rückseitig mit Tinte signiert, datiert, betitelt, beschriftet 'Print made c. 1939', mit Copyrightstempeln sowie dem Stempel 'Signed silver prints of this negative not exceeding 13' (Ziffer handschriftlich). - Fest auf Karton montiert, freiliegend unter Passepartout und Glas gerahmt.

Provenienz
Pace/MacGill Gallery, New York; Privatsammlung, Norddeutschland

Literatur
Irving Penn Photographs. A Donation in Memory of Lisa Fonssagrives-Penn, Ausst.kat. Moderna Museet, Stockholm, Stockholm 1995, S. 51 mit Abb. (einer Variante)

Obgleich einige Jahre vor dem eigentlichen Beginn seiner Karriere entstanden, weist Irving Penns frühe Arbeit 'Fish made of Fish' bereits jene Merkmale auf, die später seinen Ruf als einem der anerkanntesten Photographen des 20. Jahrhunderts begründen sollten: Die visuell prägnante, auf das Wesentliche reduzierte Komposition geht hier Hand in Hand mit der für Penn typischen, hochgradigen technischen Präzision.
Die Photographie, in der das geschulte Auge des Graphikers klar zutage tritt, datiert in das Jahr 1939. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete Irving Penn, der ein Jahr zuvor sein Kunst und Designstudium an der 'Philadelphia Museum School of Industrial Art' abgeschlossen hatte, als freischaffender Designer in New York. Vier Jahre später bot ihm Alexander Liberman, Art Director bei der 'Vogue', eine Stelle in der Grafikabteilung der Zeitschrift an und ermunterte ihn, seine Bildideen fortan photographisch umzusetzen. Im Oktober 1943 erschien die erste von Penn photographierte Titelseite der 'Vogue', für die er in seiner langen Karriere und neben seiner Tätigkeit als freier Werbephotograph zahlreiche Portraits, Modestrecken, Stillleben und Photoessays schuf. Das Stillleben sollte Zeit seines Lebens eine zentrale Stellung in seinem OEeuvre einnehmen, bis ins hohe Alter arrangierte er Lebensmittel, Gegenstände oder Totenköpfe zu Kompositionen, deren visuelle Kraft aus dem ausgewogenen Zusammenspiel von Linie und Volumen resultiert.
Irving Penn, Fish made of Fish (New York)
Vintage gelatin silver print. 24.6 x 34.1 cm. Flush-mounted to original card, signed, dated, titled, inscribed 'Print made c. 1939' in ink as well as copyright stamps and stamp 'Signed silver prints of this negative not exceeding 13' (number handwritten), on the verso. - Mounted firmly to card, matted and framed under glass.

Provenance
Pace/MacGill Gallery, New York; private collection, Northern Germany

Literature
Irving Penn Photographs. A Donation in Memory of Lisa Fonssagrives-Penn, exhib.cat. Moderna Museet, Stockholm, Stockholm 1995, ill. p. 51 (variant)

Although created several years before the actual beginning of his career, Irving Penn's early work 'Fish made of Fish' already shows those characteristics that would later establish his reputation as one of the most recognised photographers of the 20th century: Here, the visually concise composition, reduced to its essentials, goes hand in hand with Penn's typical high-level technical precision.
The photograph, in which the graphic artist's trained eye is clearly evident, dates from 1939, when Irving Penn, who had completed his art and design studies at the 'Philadelphia Museum School of Industrial Art' a year earlier, was working as a freelance designer in New York. Four years later, Alexander Liberman, art director at 'Vogue', offered him a position in the magazine's graphics department and encouraged him to realise his ideas in photography. In October 1943, the first cover of 'Vogue' photographed by Penn was published, for which he created numerous portraits, fashion spreads, still lifes and photo essays during his long career and alongside his work as a freelance advertising photographer. The still life was to occupy a central position in his oeuvre throughout his life: well into old age, he arranged food, objects or skulls into compositions that derived their visual power from the balanced interplay of line and volume.
Irving Penn, Fish made of Fish (New York)
Vintage, Gelatinesilberabzug. 24,6 x 34,1 cm. Auf Originalkarton aufgezogen, dort rückseitig mit Tinte signiert, datiert, betitelt, beschriftet 'Print made c. 1939', mit Copyrightstempeln sowie dem Stempel 'Signed silver prints of this negative not exceeding 13' (Ziffer handschriftlich). - Fest auf Karton montiert, freiliegend unter Passepartout und Glas gerahmt.

Provenienz
Pace/MacGill Gallery, New York; Privatsammlung, Norddeutschland

Literatur
Irving Penn Photographs. A Donation in Memory of Lisa Fonssagrives-Penn, Ausst.kat. Moderna Museet, Stockholm, Stockholm 1995, S. 51 mit Abb. (einer Variante)

Obgleich einige Jahre vor dem eigentlichen Beginn seiner Karriere entstanden, weist Irving Penns frühe Arbeit 'Fish made of Fish' bereits jene Merkmale auf, die später seinen Ruf als einem der anerkanntesten Photographen des 20. Jahrhunderts begründen sollten: Die visuell prägnante, auf das Wesentliche reduzierte Komposition geht hier Hand in Hand mit der für Penn typischen, hochgradigen technischen Präzision.
Die Photographie, in der das geschulte Auge des Graphikers klar zutage tritt, datiert in das Jahr 1939. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete Irving Penn, der ein Jahr zuvor sein Kunst und Designstudium an der 'Philadelphia Museum School of Industrial Art' abgeschlossen hatte, als freischaffender Designer in New York. Vier Jahre später bot ihm Alexander Liberman, Art Director bei der 'Vogue', eine Stelle in der Grafikabteilung der Zeitschrift an und ermunterte ihn, seine Bildideen fortan photographisch umzusetzen. Im Oktober 1943 erschien die erste von Penn photographierte Titelseite der 'Vogue', für die er in seiner langen Karriere und neben seiner Tätigkeit als freier Werbephotograph zahlreiche Portraits, Modestrecken, Stillleben und Photoessays schuf. Das Stillleben sollte Zeit seines Lebens eine zentrale Stellung in seinem OEeuvre einnehmen, bis ins hohe Alter arrangierte er Lebensmittel, Gegenstände oder Totenköpfe zu Kompositionen, deren visuelle Kraft aus dem ausgewogenen Zusammenspiel von Linie und Volumen resultiert.

Photography

Sale Date(s)
Lots: 178
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen

Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es

gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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