1712
A pair of Nymphenburg porcelain vases with floral still lifes
"Vase No 20-26" models with handles formed as female heads, each fired in two parts and screw-mounted. Decorated on the display sides with finely painted bouquets of summer flowers in baskets. With the original metal mountings. Impressed "bindenschild" mark, one incised "No. 22" and both "1/5". The shaft of one restored. Localised retouches to the gilding. H 33.3, D 27.5 and 27.7 cm.
Around 1825/30, decor tentatively attributed to Johann Baptist Reis (Reiß) or Franz Xaver Nachtmann.
It seems like an obvious choice to attribute the decor of these vases to Nymphenburg's most renowned flower painter Franz Xaver Nachtmann (1799 - 1846). Nachtmann reached the pinnacle of his career at the Nymphenburg porcelain manufactory by 1823 at the latest, when he was appointed head painter of the flower department (Hantschmann 1997, p. 449), .
For a long time, therefore, such flower paintings were attributed exclusively to Nachtmann. However, Katharina Hantschmann was also able to identify Johann Baptist Ries (or Rieß) (1753 - 1825) as an outstanding flower painter on the basis of the archival records. A magnificent vase with splendid fruit and flower still lifes after Rachel Ruysch, from 1824/25 (formerly Bavarian National Museum collection inv. no. 77/287, illustrated in Hantschmann 1997, cat. 191), initially executed by Ries and completed by Nachtmann after his death in 1825, is not only a testimony to the painterly quality of both artists, but rather proof of the artistic and technical closeness that united these two Nymphenburg artists.
Literature
This form pub. in Hantschmann, Nymphenburger Porzellan, 1797-1847, Munich/Berlin 1996, p. 182, mod. 437.
For these artists see ibid, p. 331 and 449 ff.
Cf. this ground colour in Ziffer, Nymphenburger Porzellan. Sammlung Bäuml, Stuttgart 1997, no. 1191-1196.
Porzellan, Biscuitporzellan, pompejiroter Aufglasurfond, farbiger Aufglasurdekor, Matt- und Glanzvergoldung, originale Metallmontierung. Modell "Vase No 20-26", mit Frauenkopfhenkeln. Jeweils zweiteilig gebrannt und verschraubt. Auf der Schauseite in einem goldradierten Mäanderrahmen die fein gemalten üppigen Stileben mit Sommerblumen, Beeren, einem geflochtenen Korb, einem Rotkehlchen und einer Bronzevase mit Putten und Rocaillen. Pressmarke Bindenschild, geritzt "No. 22" (ein Krater) und "1/5". Ein Schaft restauriert, Vergoldung in Stellen retuschiert. H 33,3, D 27,5 und 27,7 cm.
Nymphenburg, um 1825/30, der Dekor wohl Johann Baptist Reis (Reiß) oder Franz Xaver Nachtmann, zugeschrieben.
Es liegt recht nahe, in den prächtigen Malereien der beiden Kratere die Hand von Nymphenburgs renommiertesten Blumenmaler Franz Xaver Nachtmann (1799 - 1846) zu sehen. Spätestens 1823, mit der Ernennung zum leitenden Maler des Blumenfachs (Hantschmann 1997, S. 449) erreichte Nachtmann den Höhepunkt seiner Karriere in der Nymphenburger Porzellanmanufaktur.
Lange Zeit wurden solche Blumenmalereien daher ausschließlich Nachtmann zugeschrieben. Katharina Hantschmann konnte jedoch anhand der Archivalien auch Johann Baptist Ries (oder Rieß) (1753 - 1825) als hervorragenden Blumenmaler identifizieren. Eine Prunkvase mit prächtigen Früchte- und Blumenstillleben nach Rachel Ruysch, von 1824/25 (ehemals Sammlung Bayerisches Nationalmuseum Inv.Nr. 77/287, abgebildet bei Hantschmann 1997, Kat. 191), zunächst ausgeführt von Ries, nach seinem Tod 1825 vollendet von Nachtmann, ist nicht nur Zeugnis der malerischen Qualität beider Künstler sondern vielmehr ein Beweis der künstlerischen und technischen Nähe, welche diese beiden Nymphenburger Künstler vereinte.
Literatur
Die Form vgl. Hantschmann, Nymphenburger Porzellan, 1797-1847, München/Berlin 1996, S. 182, Mod. 437.
Zu den Künstlern s. ibd, S.331 und 449 ff.
Vgl. die Fondfarbe bei Ziffer, Nymphenburger Porzellan. Sammlung Bäuml, Stuttgart 1997, Nr. 1191-1196.
"Vase No 20-26" models with handles formed as female heads, each fired in two parts and screw-mounted. Decorated on the display sides with finely painted bouquets of summer flowers in baskets. With the original metal mountings. Impressed "bindenschild" mark, one incised "No. 22" and both "1/5". The shaft of one restored. Localised retouches to the gilding. H 33.3, D 27.5 and 27.7 cm.
Around 1825/30, decor tentatively attributed to Johann Baptist Reis (Reiß) or Franz Xaver Nachtmann.
It seems like an obvious choice to attribute the decor of these vases to Nymphenburg's most renowned flower painter Franz Xaver Nachtmann (1799 - 1846). Nachtmann reached the pinnacle of his career at the Nymphenburg porcelain manufactory by 1823 at the latest, when he was appointed head painter of the flower department (Hantschmann 1997, p. 449), .
For a long time, therefore, such flower paintings were attributed exclusively to Nachtmann. However, Katharina Hantschmann was also able to identify Johann Baptist Ries (or Rieß) (1753 - 1825) as an outstanding flower painter on the basis of the archival records. A magnificent vase with splendid fruit and flower still lifes after Rachel Ruysch, from 1824/25 (formerly Bavarian National Museum collection inv. no. 77/287, illustrated in Hantschmann 1997, cat. 191), initially executed by Ries and completed by Nachtmann after his death in 1825, is not only a testimony to the painterly quality of both artists, but rather proof of the artistic and technical closeness that united these two Nymphenburg artists.
Literature
This form pub. in Hantschmann, Nymphenburger Porzellan, 1797-1847, Munich/Berlin 1996, p. 182, mod. 437.
For these artists see ibid, p. 331 and 449 ff.
Cf. this ground colour in Ziffer, Nymphenburger Porzellan. Sammlung Bäuml, Stuttgart 1997, no. 1191-1196.
Porzellan, Biscuitporzellan, pompejiroter Aufglasurfond, farbiger Aufglasurdekor, Matt- und Glanzvergoldung, originale Metallmontierung. Modell "Vase No 20-26", mit Frauenkopfhenkeln. Jeweils zweiteilig gebrannt und verschraubt. Auf der Schauseite in einem goldradierten Mäanderrahmen die fein gemalten üppigen Stileben mit Sommerblumen, Beeren, einem geflochtenen Korb, einem Rotkehlchen und einer Bronzevase mit Putten und Rocaillen. Pressmarke Bindenschild, geritzt "No. 22" (ein Krater) und "1/5". Ein Schaft restauriert, Vergoldung in Stellen retuschiert. H 33,3, D 27,5 und 27,7 cm.
Nymphenburg, um 1825/30, der Dekor wohl Johann Baptist Reis (Reiß) oder Franz Xaver Nachtmann, zugeschrieben.
Es liegt recht nahe, in den prächtigen Malereien der beiden Kratere die Hand von Nymphenburgs renommiertesten Blumenmaler Franz Xaver Nachtmann (1799 - 1846) zu sehen. Spätestens 1823, mit der Ernennung zum leitenden Maler des Blumenfachs (Hantschmann 1997, S. 449) erreichte Nachtmann den Höhepunkt seiner Karriere in der Nymphenburger Porzellanmanufaktur.
Lange Zeit wurden solche Blumenmalereien daher ausschließlich Nachtmann zugeschrieben. Katharina Hantschmann konnte jedoch anhand der Archivalien auch Johann Baptist Ries (oder Rieß) (1753 - 1825) als hervorragenden Blumenmaler identifizieren. Eine Prunkvase mit prächtigen Früchte- und Blumenstillleben nach Rachel Ruysch, von 1824/25 (ehemals Sammlung Bayerisches Nationalmuseum Inv.Nr. 77/287, abgebildet bei Hantschmann 1997, Kat. 191), zunächst ausgeführt von Ries, nach seinem Tod 1825 vollendet von Nachtmann, ist nicht nur Zeugnis der malerischen Qualität beider Künstler sondern vielmehr ein Beweis der künstlerischen und technischen Nähe, welche diese beiden Nymphenburger Künstler vereinte.
Literatur
Die Form vgl. Hantschmann, Nymphenburger Porzellan, 1797-1847, München/Berlin 1996, S. 182, Mod. 437.
Zu den Künstlern s. ibd, S.331 und 449 ff.
Vgl. die Fondfarbe bei Ziffer, Nymphenburger Porzellan. Sammlung Bäuml, Stuttgart 1997, Nr. 1191-1196.
Decorative Arts incl. Highly Important Mortars from the Schwarzach Collection IV
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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.