Lot

457

Bing Personenwagen, Spur 0, mit Inneneinrichtung und 4 AT, Fixkupplungen, rest., L 30

In Große Spielzeugauktion - Eisenbahnen, Blech- u...

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Bing Personenwagen, Spur 0, mit Inneneinrichtung und 4 AT, Fixkupplungen, rest., L 30
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Döhlau
Bing Personenwagen, Spur 0, mit Inneneinrichtung und 4 AT, Fixkupplungen, rest., L 30
Bing Personenwagen, Spur 0, mit Inneneinrichtung und 4 AT, Fixkupplungen, rest., L 30

Große Spielzeugauktion - Eisenbahnen, Blech- und Militärspielzeug, Sammlungen

Sale Date(s)
Lots: 3000 - 4816
Lots: 7000- 19092
Lots: 1 - 134
Lots: 1500 - 2908
Lots: 200 - 1311
Lots: 6000 - 6807
Venue Address
Triftfeldstr. 1
Döhlau
95182
Germany

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Important Information

Aufgeld 25 % (+ 19 % MwSt)

Dies gilt auch fĂŒr den Export in LĂ€nder außerhalb der EU.

Genauere Zustandsbeschreibung gerne per Telefon: 0 92 86 / 9 50 50

Keine RĂŒcknahme bei Artikeln mit Zustand Z3 und Z4.

Angegeben ist der Limit- bzw. SchÀtzpreis. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Nutzen Sie den Vorteil der Besichtigung, denn eine RĂŒcknahme ersteigerter GegenstĂ€nde ist nicht möglich.

Bei Konvoluten ĂŒbernehmen wir keine GewĂ€hr fĂŒr den Inhalt, auch nicht nach Vorbesichtigung.

Elektrische Funktionen sind nicht geprĂŒft.

Irrtum der Bildnummerierung vorbehalten. Bei schriftlichen Geboten gilt immer die Katalognummer aus dem Textteil.

Gebote werden nur in ganzen Euro akzeptiert. Gebote mit Cent-BetrÀgen werden abgerundet.

HĂ€ufig verwendete AbkĂŒrzungen:
AT = Angel- / KlapptĂŒre zum Öffnen
BRH = Bremserhaus
BRHh = Bremserhaus hochstehend
CL = Chromlithographie, Lithographie
EB = elektrische Beleuchtung
E = Elastolin
GA = GussrÀder
gW = große Windleitbleche
HL = handlackiert
kW = kleine Windleitbleche
oW = ohne Windleitbleche
L = Lineol
LS = LackschÀden
LT = LadetĂŒre
lith. = lithographiert
NB = Nachbau
NV = nicht vollstÀndig
NW = neuwertig
OK = Originalkarton
Ola(m) = Oberlichtaufsatz (mittig)
OZ = Originalzustand
rest. = restauriert
RS = RostschÀden
SP = SchÀtzpreis
SSP = Spielspuren
ST = SchiebetĂŒre zum Öffnen
STA = Stromabnehmer
TÖ = TĂŒröffnung
tw = teilweise
V = verschmutzt
UW = Uhrwerk
ÜL = ĂŒberlackiert
Z1 = sehr guter Zustand
Z2 = guter Zustand
Z3 = schlechter Zustand
Z4 = beschÀdigt, defekt, nachlackiert, LackschÀden, RostschÀden, nicht vollstÀndig, verÀndert
ZP = Zuschlagpreis

Terms & Conditions

Die Versteigerung erfolgt freiwillig fĂŒr Namen und Rechnung der Auftraggeber. Eigenware ist mit nur einer Nummer gekennzeichnet. Bei Abgabe eines Gebotes, eines schriftlichen Kaufantrages und fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf gelten folgende Bedingungen:

1. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und auf eigene Gefahr geprĂŒft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden.

2. FĂŒr Katalogangaben, Ursprung, Alter, Echtheit, Zustand usw. ĂŒbernimmt der Versteigerer keine Haftung. Die Katalog­beschreibungen, nach bestem Wissen und Gewissen durchgefĂŒhrt, sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des §§ 459 ff BGB. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Elektrische Funktionen und von außen nicht sichtbare Ver­Ànderungen sind nicht geprĂŒft.

3. Der Versteigerer kann Nummern vorziehen, vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurĂŒckziehen. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Limit oder Mindest- bzw. Richtpreis, falls vereinbart.

4. Gesteigert wird um ca. 10 %. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden (§ 158 BGB). ErhĂ€lt er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. FĂŒr das Wirksam­werden des Zuschlages genĂŒgt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse. VorbehaltszuschlĂ€ge erlöschen ohne RĂŒckfrage an den Vorhalts­bieter, wenn ein anderer ein höheres Gebot abgibt.

5. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, gilt das zuerst Abgegebene. Uneinigkeit ĂŒber das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges Angebot behoben. Dies gilt auch dann, wenn ein höheres Gebot ĂŒbersehen worden ist.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Barzahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den KĂ€ufer ĂŒber; das Eigentum wird erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung ĂŒbertragen.

7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, sowie einem Aufgeld von 25 % auf die Brutto-Zuschlagssumme zzgl. der gesetzlichen MwSt (derzeit 19 %) nur auf das Aufgeld.

8. Schriftliche AuftrĂ€ge werden angenommen und sorgfĂ€ltig bearbeitet, jedoch ohne GewĂ€hr. Diese mĂŒssen einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Die Gebote mĂŒssen klar formuliert sein. Es sind Höchstgebote, es kann also auch darunter zu­geschlagen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fĂ€llig. Angegeben ist der Limitpreis. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

9. Solange der VerkĂ€ufer/Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen GegenstĂ€nde, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken verĂ€ußern und erwerben.

Diese sind: staatsbĂŒrgerliche AufklĂ€rung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklĂ€rung und der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der militĂ€rhistorischen und uniformkundlichen Forschung.

Der VerkĂ€ufer/Einlieferer und Versteigerer bieten die im Katalog genannten Auktionsexponate nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur fĂŒr die oben genannten GrĂŒnde zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von GrĂŒnden nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine GewĂ€hr dafĂŒr bietet, dass die Auktionsexponate den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

10. Der Versteigerer hat als Verpflichteter gemĂ€ĂŸ GeldwĂ€schegesetz (GwG) die geldwĂ€scherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Hierzu gehört im Falle der BegrĂŒndung einer GeschĂ€ftsbeziehung die Feststellung der IdentitĂ€t durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und NationalitĂ€t) und das ÜberprĂŒfen der IdentitĂ€t des VerkĂ€ufers/Einlieferers und Ersteigerers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten bei hochwertigen Auktionsexponaten im Wert ab 10.000,00 Euro, welche in bar gezahlt werden.

11. Gebote werden nur in ganzen Euro akzeptiert. Gebote mit Cent-BetrÀgen werden abgerundet.

12. Gerichtsstand und ErfĂŒllungsort ist fĂŒr beide Teile Hof.

13. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten alle ĂŒbrigen ihre GĂŒltigkeit.

Der Versteigerer

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