Lot

254

Etui zum Ehrenpokal der Luftwaffe

In Spring Auction 2024 No. 113

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Ginsheim-Gustavsburg
Etui zum Ehrenpokal der Luftwaffe, Leder (blau), innen m. blauem Samt, im Deckel wattierte
Seide, Fertigung unbekannt. (3188)
Etui zum Ehrenpokal der Luftwaffe, Leder (blau), innen m. blauem Samt, im Deckel wattierte
Seide, Fertigung unbekannt. (3188)

Spring Auction 2024 No. 113

Sale Date(s)
Lots: 1-465
Lots: 466-1361
Venue Address
Haagweg 43
Ginsheim-Gustavsburg
65462
Germany

Versand innerhalb der EU durch das Auktionshaus mƶglich. Dieser erscheint als Angebot auf Ihrer Rechnung. Versicherung laut Bedingungen der DHL.

(davon ausgenommen sind: zerbrechliche Objekte, Porzellan-Service, Mƶbel, Werke hinter Glas, und zu schwere, zu groƟe/ sperrige GegenstƤnde max. MaƟ 100x50x50cm). HierfĆ¼r arbeiten wir mit Mailboxes Kerz Mainz zusammen. Angebot unter:

  • Mail Boxes Etc. 0098  Ā«  Versandservice S. Kerz GmbH  Ā«  WeiƟliliengasse 13  Ā«  55116 Mainz
  • Fon +49 (0) 6131 60 07 461  Ā«  Fax +49 (0) 6131 60 07 462  
  • Mail: kerz@mailboxes-mainz.de ā€¢ Homepage: www.mbe.de/dembe0098

Shipping within the EU possible through the auction house. This will appear as an offer on your invoice. Insurance according to DHL conditions. (Excluded from this are: fragile objects, porcelain service, furniture, works behind glass, and objects that are too heavy, too large/bulky, max. dimensions 100x50x50cm). For this we work together with Mailboxes Kerz Mainz. Offer at:

  • Mail Boxes Etc. 0098  Ā«  Versandservice S. Kerz GmbH  Ā«  WeiƟliliengasse 13  Ā«  55116 Mainz
  • Fon +49 (0) 6131 60 07 461  Ā«  Fax +49 (0) 6131 60 07 462  
  • Mail: kerz@mailboxes-mainz.de ā€¢ Homepage: www.mbe.de/dembe0098

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĆ¼fen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyerā€™s premium and VAT please check particular lot.

Bezahlung und Abholung innerhalb von 14 Tagen. Danach fallen Mahn- und Lagerkosten an.

Payment  and collection within 14 days. After dunning and storage costs have been incurred.

Die Lose 1-465 werden am Freitag, 15.03.24, ab 15 Uhr aufgerufen. Die Lose 466-1361 werden am Samstag, 16.03.24, ab 11 Uhr aufgrufen. Wir rufen ca. 150 Lose pro Stunde auf. 

 

Terms & Conditions

standard | standard



Auktionsbedingungen

Mit der persƶnlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- und Freihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
I. Allgemeines

1. Die Kunst- und Auktionshaus Wiesbaden GmbH, Haagweg 43, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, Telefon +49 (0)611 - 174 68 42, Telefax +49 (0)611 - 174 68 77, E-Mail: info@auktionshaus-wiesbaden.de, Amtsgericht - Registergericht: Darmstadt HRA 104450, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, vertreten durch die Gesellschafter. (im nachfolgenden Auktionshaus genannt) versteigert die zur Versteigerung kommenden GegenstƤnde als Vermittler in fremden Namen und auf Rechnung der Einlieferer (im Nachfolgenden auch Auftraggeber genannt), die unbenannt bleiben, oder im behƶrdlichen Auftrag. Auf Verlangen des KƤufers (auch Bieter genannt), insbesondere bei auftretenden MƤngeln, gibt das Auktionshaus den Namen des Auftraggebers bekannt.

2. Das Auktionshaus verfĆ¼gt Ć¼ber eine behƶrdliche Erlaubnis fĆ¼r Versteigerungen gemƤƟ Ā§ 34b GewO. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine ƶffentlich zugƤngliche Versteigerung i. S. der Ā§Ā§ 474 Abs. 2 Satz 2, 312d Abs. 2 Nr. 4 BGB. Ein Widerrufsrecht hinsichtlich des bei der Versteigerung durch Zuschlag gem. Ā§ 156 BGB zustande kommenden Kaufvertrages besteht nicht.

3. Allgemeine GeschƤftsbedingungen der Bieter finden keine Anwendung, ohne dass es eines ausdrĆ¼cklichen Widerspruchs des Versteigerers gegen die Verwendung der Allgemeinen GeschƤftsbedingungen des Bieters bedarf.
II. Auktionskatalog, Besichtigung, PrĆ¼fung

1. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde werden von dem Auktionshaus vorab in einem Auktionskatalog prƤsentiert. In diesem wird den einzelnen GegenstƤnden eine Katalognummer zugeordnet. Zudem wird der fĆ¼r den jeweiligen Gegenstand vom Auftraggeber festgelegte Limitpreis angegeben.

2. SƤmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung wƤhrend der Ɩffnungszeiten sowie in der fĆ¼r die Versteigerung angesetzten Zeit besichtigt und geprĆ¼ft werden. Dabei haften die Interessenten fĆ¼r die von ihnen verursachten SchƤden an den ausgestellten GegenstƤnden. Die Sachen sind in der Regel gebraucht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben sind keine Beschaffenheitsangaben i.S.d. Ā§ 434 ff. BGB, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, die Vertragsgegenstand werden.

3. Das Auktionshaus ist berechtigt, im Auktionskatalog angebotene GegenstƤnde ohne Angabe von GrĆ¼nden bis zum Zuschlag aus der Versteigerung zu nehmen. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass ein Auftraggeber einen Gegenstand von der Versteigerung zurĆ¼ckzieht. Ein Anspruch, auf einen im Auktionskatalog prƤsentierten Gegenstand bieten zu dĆ¼rfen, besteht nicht.

4. Das Auktionshaus behƤlt sich das Recht vor, Verkaufs-/Losnummern zu vereinen, zu trennen, auƟerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurĆ¼ckzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern. Die Verkaufs-/Losnummer ist die Nummer, unter der die GegenstƤnde in der Auktion aufgerufen werden, bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.

5. Dem Auktionshaus steht es frei, Bieter von der Teilnahme an den Versteigerungen auszuschlieƟen, wenn Zweifel an dessen BonitƤt oder IdentitƤt bestehen oder, wenn sich der Wohnsitz bzw. die Lieferanschrift des Bieters in einem Land befindet, in welches der angebotene Gegenstand nicht eingefĆ¼hrt werden darf.

6. Dem Auktionshaus steht es frei, von dem Bieter einen BonitƤtsnachweis zu verlangen oder die Annahme eines Gebotes von einer Anzahlung oder einer Sicherheitsleitung abhƤngig zu machen. Zudem kann das Auktionshaus einen Bieter von der T eilnahme an der Versteigerung ausschlieƟen, wenn der Bieter bereits erworbene GegenstƤnde noch nicht bezahlt hat.
III. Versteigerung

1. Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt durch die persƶnliche Teilnahme an der Auktion in dem Auktionssaal des Auktionshauses. Weiterhin kƶnnen Gebote Ć¼ber die Homepage des Auktionshauses, schriftlich, telefonisch, per T elefax oder E-Mail sowie Ć¼ber die Online- Plattformen the-saleroom.com oder lot-tissimo abgegeben werden.

2. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusƤtzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

3. Um die AusfĆ¼hrung schriftlicher Gebote sowie von Geboten per Telefax oder E-Mail sicherzustellen, mĆ¼ssen diese bei dem Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. SpƤter eingegangene Gebote kƶnnen, mĆ¼ssen aber nicht mehr berĆ¼cksichtigt werden. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes sind die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Verkaufsnummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmƤƟig zu erreichen ist. Das Gebot beschrƤnkt sich ausschlieƟlich auf die angegebene Verkaufsnummer. Schriftliche Gebote werden vom Auktionshaus nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot um eine Steigerungsstufe zu Ć¼berbieten.

4. Zur Teilnahme an einer Versteigerung per Telefon oder Ć¼ber die Homepage des Auktionshauses muss der Bieter dem Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Verkaufsnummer mitteilen. Zudem muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter wƤhrend der Versteigerung zu erreichen ist. Das Auktionshaus Ć¼bernimmt keine GewƤhr fĆ¼r das Zustandekommen oder den Bestand einer Telefonverbindung beim Aufruf des jeweiligen Gegenstandes. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trƤgt der Bieter. Kommt eine Telefonverbindung nicht zustande gilt fĆ¼r den Telefonbieter der im Auktionskatalog angegebene Limitpreis als geboten. Wird die Telefonverbindung wƤhrend des Bietvorgangs unterbrochen, so gilt der zuletzt fĆ¼r den Telefonbieter aufgerufene Betrag.

5. Bei einer Teilnahme an der Versteigerung Ć¼ber die Homepage des Auktionshauses oder die Internetportale the-saleroom.com sowie lot-tissimo trƤgt der Bieter das Risiko fĆ¼r die Ɯbermittlung seiner Gebote.

6. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Auktionshaus abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Ɯbergebot fĆ¼hrt nicht zum Erlƶschen des vorangegangenen Gebotes.

7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des Hƶchstgebots an den Hƶchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben und nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhƤlt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel an der Person oder der IdentitƤt des Bieters oder darĆ¼ber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot Ć¼bersehen, so kann das Auktionshaus den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen und den Gegenstand neu ausbieten. In diesen FƤllen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegenĆ¼ber einem Zuschlag sind unverzĆ¼glich, d.h. vor Aufruf der nƤchsten Verkaufsnummer, zu erheben. Es wird gewƶhnlich um 10 % gesteigert. Es liegt im Ermessen des Auktionators, eine andere Steigerungsrate zu wƤhlen.

8. Wird das mit dem Bieter vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der

Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits ohne RĆ¼cksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf verƤuƟert werden. Gebote mit VorbehaltszuschlƤgen sind fĆ¼r Bieter fĆ¼r vier Wochen verbindlich, fĆ¼r das Auktionshaus jedoch freibleibend. Der SchƤtzpreis ist kein Limit; der Zuschlag kann auch unter dem SchƤtzpreis erfolgen.
IV. Kaufvertrag, Kaufpreis, FƤlligkeit

1. Mit der Erteilung des Zuschlages kommt ein Kaufvertrag Ć¼ber den angebotenen Gegenstand zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber zustande. Es gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufƤlligen Untergangs und der zufƤlligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Bieter Ć¼ber. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Gegenstandes. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstƤnden geht erst mit vollstƤndiger Kaufpreiszahlung auf den Bieter Ć¼ber. Der Bieter ist zur Vorleistung verpflichtet.

2. FĆ¼r die DurchfĆ¼hrung der Versteigerung erhƤlt das Auktionshaus eine Provision (Aufgeld) in Hƶhe von 23% des Kaufpreises fĆ¼r den zugeschlagenen Gegenstand von dem Bieter zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf diese Provision erhoben wird.

3. Eine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis wird nicht gesondert erhoben. Soweit diese anfƤllt, ist sie bereits im Zuschlagspreis enthalten. Auftraggeber und Bieter sind fĆ¼r die ordnungsgemƤƟe Versteuerung selbst verantwortlich.

4. Der Kaufpreis und das Aufgeld werden mit dem Zuschlag fƤllig und sind an das Auktionshaus sofort in bar oder mit bankbestƤtigtem Scheck zu bezahlen. Schecks werden erfĆ¼llungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berĆ¼hrt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware wird in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehƤndigt. Zudem ist eine Bezahlung per EC-Karte oder per Rechnung mƶglich. Im Falle einer Bezahlung per Rechnung wird der ersteigerte Gegenstand erst nach dem Eingang des Rechnungsbetrages an den jeweiligen Bieter ausgehƤndigt. Bei Erwerbern, die schriftlich, per Telefax, per E-Mail, telefonisch oder Ć¼ber die Online-Plattformen the-saleroom.com oder lot-tissimo geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fƤllig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Bieter nicht gestattet, es sei denn, diese ist unbestritten oder rechtskrƤftig festgestellt.

5. Der Bieter ist verpflichtet, sofort nach der Auktion die Ware in Empfang zu nehmen bzw. bis spƤtestens 14 Tage nach der Auktion abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Versendung ersteigerter GegenstƤnde erfolgt nach ausdrĆ¼cklicher Beauftragung auf Kosten und Gefahr des Bieters. FĆ¼r den Versand stellt das Auktionshaus dem Bieter die Versandkosten (inkl. Verpackung und Personalkosten) zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung.

6. GerƤt der Bieter mit der Abholung in Verzug, so ist das Auktionshaus berechtigt, die ersteigerten GegenstƤnde auf Kosten des Bieters einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu Ć¼bergeben. FĆ¼r die Einlagerung fallen pro Gegenstand und Monat Lagerkosten in Hƶhe von 5 % des Kaufpreises mindestens jedoch in Hƶhe von 20,00 ā‚¬ zzgl. Mehrwertsteuer an. Dem Bieter ist es gestattet, nachzuweisen, dass Lagerkosten Ć¼berhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Hƶhe angefallen sind, dem Auktionshaus, dass hƶhere Lagerkosten angefallen sind. Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprĆ¼che bleibt vorbehalten.

7. Der sƤumige Bieter trƤgt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Die Herausgabe eingelagerter GegenstƤnde ist nur an den vom Auktionshaus schriftlich mitgeteilten Terminen mƶglich.

8. Die Ware wird nur gegen vollstƤndige Zahlung des Kaufpreises ausgehƤndigt. Das Eigentum geht erst bei vollstƤndiger Zahlung des Kaufpreises auf den Bieter Ć¼ber. Bis zu diesem Zeitpunkt behƤlt sich der Auftraggeber das Eigentum an der Ware vor. Bei Zahlungsverzug werden als Mindestschaden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen in Hƶhe von 5 % (bei GeschƤften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist) bzw. von 9 % (bei GeschƤften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist) Ć¼ber dem Basiszinssatz der EuropƤischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines hƶheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Ɯbrigen kann der Auftraggeber bei Zahlungsverzug seine gesetzlichen Rechte geltend machen.
V. Haftung

1. Soweit der Kaufvertrag zwischen Unternehmern auf Auftraggeber- und Bieterseite, zwischen Verbrauchern auf Auftraggeber- und Bieterseite und zwischen Verbrauchern als Auftraggebern und Unternehmern als Bietern zustande kommt, wird jegliche Haftung des Auftraggebers fĆ¼r Sach- und/oder RechtsmƤngel (Ā§Ā§ 434 und 435 BGB) ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat den Mangel arglistig verschwiegen, eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben, es handelt sich um eine neu hergestellte Sache oder dem Auftraggeber fƤllt Vorsatz zur Last (Ā§ 276 Abs.3 BGB). Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht fĆ¼r SchƤden, aus der Verletzung des Lebens, Kƶrpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlƤssigen Pflichtverletzung des Auftraggebers oder einer vorsƤtzlichen oder fahrlƤssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines ErfĆ¼llungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht fĆ¼r sonstige SchƤden, die auf einer grob fahrlƤssigen Pflichtverletzung des Auftraggebers oder auf einer vorsƤtzlichen oder grob fahrlƤssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder ErfĆ¼llungsgehilfen beruhen.

2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auktionshauses wird ebenfalls insgesamt ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht fĆ¼r SchƤden aus der Verletzung des Lebens, Kƶrpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlƤssigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder einer vorsƤtzlichen oder fahrlƤssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines ErfĆ¼llungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht fĆ¼r sonstige SchƤden, die auf einer grob fahrlƤssigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder auf einer vorsƤtzlichen oder grob fahrlƤssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder ErfĆ¼llungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht fĆ¼r Vorsatz des Auktionshauses, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner ErfĆ¼llungsgehilfen im Sinne des Ā§ 276 Abs.3 BGB.

Das Auktionshaus verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene MƤngelrĆ¼gen des Bieters dem Auftraggeber zu Ć¼bermitteln, sofern es dem Bieter aus tatsƤchlichen GrĆ¼nden nicht mƶglich ist, diesen noch zu erreichen.
VI. Datenschutz

Der Bieter ist mit der Speicherung und Verwendung der von ihm an das Auktionshaus Ć¼bermittelten Daten (insb. Vor- und Nachname, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E- Mailadresse) sowie der von ihm ersteigerten GegenstƤnde durch das Auktionshaus zur DurchfĆ¼hrung und Abwicklung des Kaufvertrages einverstanden.
VII. Schlussbestimmungen

1. ErfĆ¼llungsort ist Wiesbaden. Ist der Bieter Vollkaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Es gilt ausschlieƟlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Ć¼brigen Bestimmungen davon unberĆ¼hrt. Die unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende andere Regelung ersetzt werden.

3. MĆ¼ndliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Ƅnderungen und ErgƤnzungen dieser Versteigerungsbedingungen bedĆ¼rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fĆ¼r die Aufhebung, Ƅnderung und ErgƤnzung der Schriftformklausel selbst. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberĆ¼hrt.
Versteigerungsbedingungen



1. Die Kunst- und Auktionshaus Wiesbaden GmbH & Co.KG, Wiesbadener StraƟe 61, 55252 Mainz-Kastel, Telefon +49 (0)611 - 174 68 42, Telefax +49 (0)611 - 174 68 77, E- Mail: info@auktionshaus-wiesbaden.de, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRA 8658, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, vertreten durch die persƶnlich haftende Ge- sellschafterin, die Kunst- und Auktionshaus FĆ¼sser und Daschmann Verwaltungs GmbH, Wiesbadener StraƟe 61, 55252 Mainz-Kastel, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRB 22707, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, diese vertreten durch die GeschƤfts- fĆ¼hrer Alexandra FĆ¼sser und Reno Daschmann, (im nachfolgenden Auktionshaus ge- nannt) wird beauftragt und ermƤchtigt, auf Grundlage dieser vom Auftraggeber anerkannte Versteigerungsbedingungen, im Namen und fĆ¼r Rechnung des Auftraggebers die in der umseitig aufgefĆ¼hrten Liste genannten GegenstƤnde zu versteigern.

Der Auftraggeber versichert, dass er EigentĆ¼mer oder vom EigentĆ¼mer zum Verkauf er- mƤchtigter VerfĆ¼gungsberechtigter der zur Versteigerung gegebenen Sache ist. Er ver- sichert weiter, dass ihm nichts darĆ¼ber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelie- ferten GegenstƤnde durch nicht rechtmƤƟig erworbenen Besitz oder durch Rechte Drit- ter belastet sind, Er Ć¼bernimmt die Haftung fĆ¼r die Richtigkeit seiner Versicherung.

Die Versteigerung erfolgt voraussichtlich im Rahmen einer der beiden auf den Verstei- gerungsauftrag folgenden Auktionen. Terminverschiebungen und Verlegungen behƤlt sich der Versteigerer vor. SchadensersatzansprĆ¼che wegen einer nicht oder zu einem anderen Termin stattfindenden Auktion kƶnnen nicht geltend gemacht werden.

2. FĆ¼r die Echtheit der eingelieferten GegenstƤnde garantiert der Auftraggeber. Der Auf- traggeber hat das Auktionshaus wegen aller AnsprĆ¼che von dritter Seite freizustellen, die wegen Sach- oder RechtsmƤngel des zu Versteigerung gelangenden Gegenstandes gegen das Auktionshaus erhoben werden. Davon bleiben unberĆ¼hrt AnsprĆ¼che des Auf- traggebers gegen das Auktionshaus oder dessen ErfĆ¼llungsgehilfen wegen Vorsatz oder grober FahrlƤssigkeit.

3. Die in der Auktion nicht verkauften GegenstƤnde Ć¼berlƤsst der Auftraggeber dem Aukti- onshaus auf die Dauer von vier Wochen nach dem Versteigerungstermin zum freihƤndi- gen Verkauf zu nachstehenden Bedingungen.

4. Dieser Auftrag wird als Alleinauftrag vereinbart. Das Auktionshaus ist von den Be- schrƤnkungen des Ā§ 181 BGB befreit; es kann also die GegenstƤnde auch selbst oder auftragsgemƤƟ fĆ¼r Dritte ersteigern bzw. - nach erfolgsloser Versteigerung - freihƤndig selbst oder fĆ¼r Dritte erwerben. Der Selbsteintritt steht einem Verkauf an Dritte gleich. FĆ¼r die Versteigerung wird ein Mindestpreis/Limitpreis (Zuschlagpreis ohne Aufgeld und ohne Mehrwertsteuer) laut der umseitigen Liste vereinbart. Wird ein vereinbartes Limit nicht erreicht, kann das Auktionshaus den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Der Auf- traggeber hat seine Entscheidung hierzu umgehend schriftlich zu Ć¼bermitteln.

Hat der Auftraggeber keinen Limitpreis gesetzt, erteilt das Auktionshaus den Zuschlag nach pflichtgemƤƟen Ermessen ohne Bindung an einen eventuell angegebenen SchƤtz- preis.

5. FĆ¼r die Versteigerung der GegenstƤnde erhƤlt das Auktionshaus vom Auftraggeber als Provision 19% vom Zuschlagpreis zuzĆ¼glich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf diese Provision erhoben wird.

6. Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurĆ¼ck, so hat er 30 % des SchƤtzwertes oder, wenn ein SchƤtzwert nicht festgelegt wurde, des Limitpreises, min- destens jedoch 20,00 ā‚¬ zu zahlen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Das Auktionshaus ist bevollmƤchtigt, das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) nebst Auf- geld bzw. den bei freihƤndigem Verkauf vereinbarten VerƤuƟerungspreis sowie eventu- ellen Verzugsschaden auf Kosten des Auftraggebers wahlweise im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers auƟergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und einzuziehen und das vom Auftraggeber zu zahlende Aufgeld und die darauf entfal- lene Mehrwertsteuer abzuziehen.

Das Auktionshaus erteilt dem Auftraggeber binnen vier bis sechs Wochen nach Durch- fĆ¼hrung der Auktion bzw. erfolgtem freihƤndigen Verkaufs eine Abrechnung. Das dem Auftraggeber danach zustehende Guthaben wird mit Zugang der Abrechnung unter Vo- raussetzung fƤllig, dass das zugeschlagene Gebot bzw. der Kaufpreis bis dahin beim Auktionshaus eingegangen ist.

8. Der Auftraggeber liefert die GegenstƤnde auf seine Rechnung und Gefahr in die Ge- schƤftsrƤume des Auktionshauses oder an einen von dessen BevollmƤchtigen ange- mieteten Lagerort ein. Bei Einlieferung aus DrittlƤndern ist der Auftraggeber verpflich- tet, fĆ¼r die ordnungsgemƤƟe Zollabfertigung und deren Kosten zu sorgen.

9. Die Verwahrung der GegenstƤnde durch das Auktionshaus erfolgt kostenlos. Ein An- spruch auf Aufbewahrung oder RĆ¼ckgabe des Verpackungsgutes besteht nicht.

10. Die An- und Ablieferung, Transport und Lagerung des Versteigerungsgutes gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Dieser hat auf seine Rechnung das eingelie- ferte fĆ¼r die Dauer der Lagerung, des Transportes und fĆ¼r die Dauer der Vorbesichti- gung und Auktion gegen alle BeschƤdigungen oder den Verlust zu versichern.

Das Auktionshaus haftet fĆ¼r Verluste oder BeschƤdigungen der fĆ¼r den Auftraggeber verwahrten KunstgegenstƤnde nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen ErfĆ¼llungsgehilfen Vorsatz oder grobe FahrlƤssigkeit angelastet werden kann.

11. Versicherungen kƶnnen vom Auktionshaus auf ausdrĆ¼cklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden, wenn die Hƶhe der gewĆ¼nschten Versiche- rungssumme vor der Einlieferung durch den Auftraggeber mitgeteilt wird.

12. Nicht versteigerte GegenstƤnde sind vom Auftraggeber vier Wochen nach der Auktion abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht bis spƤtestens sechs Wochen nach der Auktion, so ist das Auktionshaus befugt, die nicht verkaufte Ware zur Aufbewahrung oder RĆ¼ck- sendung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einem Spediteur zu Ć¼bergeben. Al- ternativ ist das Auktionshaus befugt, den Gegenstand in der folgenden Auktion mit ei- nem um 50 reduzierten Limitpreis erneut anzubieten.

13. Erweist sich nach Zustandekommen des Versteigerungsauftrags, insbesondere auf- grund nƤherer Untersuchungen des Versteigerungsgutes nach pflichtgemƤƟem Ermes- sen des Auktionshauses eine Einholung eines Gutachtens oder Reparaturen, Restau- rierungsarbeiten, etc. als erforderlich, lehnt aber der Auftraggeber die Ɯbernahme der Kosten dafĆ¼r ab, kann das Auktionshaus die DurchfĆ¼hrung des Auftrages ablehnen.

14. ErfĆ¼llungsort ist Wiesbaden. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann oder hat er keinen all- gemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Es gilt aus- schlieƟlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Ć¼brigen Bestimmungen davon unberĆ¼hrt. Die unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende andere Regelung ersetzt werden.

16. MĆ¼ndliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Ƅnderungen und ErgƤnzungen dieser Auktionsbedingungen bedĆ¼rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fĆ¼r die Aufhebung, Ƅnderung und ErgƤnzung der Schriftformklausel selbst. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberĆ¼hrt

17. Das Auktionshaus weist auf die geltenden Bestimmungen des Ā§ 26 UrhG mit folgendem Inhalt hin:

Wird das Original eines Werkes der bildenden KĆ¼nste oder eines Lichtbildwerkes wei- terverƤuƟert und ist hieran ein KunsthƤndler oder Versteigerer als Erwerber, VerƤuƟe- rer oder Vermittler beteiligt, so hat der VerƤuƟerer dem Urheber einen Anteil des Ve- rƤuƟerungserlƶses zu entrichten.

Als VerƤuƟerungserlƶs im Sinne des Satzes 1 gilt der Verkaufspreis ohne Steuern. Ist der VerƤuƟerer eine Privatperson, so haftet der als Erwerber oder Vermittler beteiligte KunsthƤndler oder Versteigerer neben ihm als Gesamtschuldner; im VerhƤltnis zuei- nander ist der VerƤuƟerer allein verpflichtet. Die Verpflichtung nach Satz 1 entfƤllt, wenn der VerƤuƟerungserlƶs weniger als 400 ā‚¬ betrƤgt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Versteigerer von allen eventuellen AnsprĆ¼chen aus Ā§ 26 UrhG in vollem Umfang freizustellen.

See Full Terms And Conditions

Tags: Militaria