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Berlin

Zoologie - - Conrad Gessner. Historiae animalium. Opus Philosophis, Medicis, Grammaticis, Philologis, Poetis, et omnibus rerum linguarumque variarum studiosis ... Editio secunda novis iconibus nec non observationibus non paucis auctior, atque etiam multis in locis emendatior. 6 Teile in 2 Bde. Mit Titel- u. Kopfvignetten, Initialen u. über 1000 (teils ganzseitigen) Holzschnitten. Frankfurt a.M., H. Laurentius, 1617-21. 22 Bl., 967 S., 3 Bl., 99 S., 6 Bl., 732 S., 12 Bl. - 20 Bl., 1052, 30 S., 8 Bl., 170 S. Folio. Pgt. d. Zt. auf 5 Bünden mit handschriftlichen Rückentiteln, Streicheisenlinien u. blindgeprägten Deckeln (Schließen fehlen, Deckel etwas verzogen, Ecken bestoßen, Gelenke angeplatzt, etwas fleckig).

Zweite Frankfurter Auflage (dritte lateinische Ausgabe). - VD16 G 1723, G 1724, G 1730, G 1738 u. G 1744 - Adams G 532, 534-535, 538-539. - BM STC German 358. - Rudolphi 384, 438, 454, 487 u. 827. - Nissen ZBI 1549, 1550, 1553 u. 1556. - Nissen IVB 349 (III.). - Vollständiges Exemplar des Gessnerschen Thierbuchs mit sämtlichen sechs Teilen: 1) Liber Primus: De Quadrupedibus viviparis (1620), 2) Lib. II: De Quadrupedibus oviparis (1617), 3) Lib. III: De Avium natura (1617), 4) Lib. IV: De piscium et aquatilium animatium natura (1620), 5) Lib. V: De serpentium natura (1621) 6) De Scorpione. (1621). - Die 1551-1558 in Zürich und später (1617) in Frankfurt veröffentlichte Historiae animalium ist das erste Beispiel für ein modernes zoologisches Werk, das alle damals bekannten Tiere beschreiben und eine erste schriftliche Bibliographie der Naturgeschichte erstellen soll. Ein enzyklopädisches Werk, das als "ein Renaissance-Inventar der Zoologie" gilt. "Der Arzt und Naturforscher Konrad Gesner (1516-1565) gehört zu den Begründern der modernen Zoologie. Seine Tierbücher stellen das massgebende zoologische Werk zwischen Aristoteles und dem Erscheinen von Rays Klassifikation der Fauna dar" (Carter-Muir 77). "Bereits früh scheint Gessners Absicht festgestanden zu haben, eine Tierenzyklopädie zu publizieren, obwohl sein Plan, eine systematische Wiedergabe aller Wissensgebiete für Forscher, Lehrer und Bibliotheken als Referenz herauszugeben, noch viel weiter gefasst war. Für ihn war dies die Eroberung der geistigen Welt und der Natur durch Gedächtnis und Fleiss." (A. Rübel, Conrad Gessner als Zoologe, in: U. Leu/M. Ruoss (Hrsg.), Conrad Gessner 1516-2016, S. 148). "Die Zeichnungen sind zumeist wissenschaftlich-naturalistisch gehalten ... So entstand in Gesners Tierbüchern ein typo- und xylographisch, wie wissenschaftlich hochbedeutendes Monumentalwerk" (Leemann-v. E. 70). - Die schönen Holzschnitte (darunter Dürers berühmtes Nashorn, die Giraffe aus Breydenbachs "Peregrinatio in terram sanctam" und mehrere Abbildungen von Lucas Schan u. Gessner selbst), für die der Autor Vorlagen aus aller Welt von seinen Kollegen gesammelt hatte, sind wissenschaftlich-naturalistisch gehalten und stellen Vierfüssler, Vogelarten, Fische, Meerestiere und Schlangen dar. - S. 445 des ersten Teils mit hinterlegter Fehlstelle (mit geringem Textverlust). (Stellenweise stärker) gebräunt, jedoch wunderschönes, sehr gut erhaltenes Exemplar.

Second Frankfurt edition. - With title and head vignettes, initials and over 1000 (partly full-page) woodcuts. - 6 books in 2 volumes. - Contemporary vellum with 5 raised bands, handwritten title on the spine, blind stamps on the boards (clasps missing, boards slightly warped, corners bumped, joints slightly cracking, somewhat stained). - Complete copy of the Gessner animal book with all six parts. - Historiae animalium ("History of Animals") published in Zurich in 1551-1558 and later in 1617, is the first example of a modern work on zoology that aims to describe all the animals then known and a first written bibliography of natural history. An encyclopedic work considered "a Renaissance inventory of zoology". The beautiful woodcuts (including Dürer's famous rhinoceros, the giraffe from Breydenbach's "Peregrinatio in terram sanctam" and several illustrations by Lucas Schan and Gessner himself), for which the author had collected models from all over the world from his colleagues, are scientific-naturalistic and depict quadrupeds, birds, fish, sea animals and snakes. - P. 445 of the first book with a backed missing part (with little loss of text). Browned, but wonderful, very well preserved copy.





Zoologie - - Conrad Gessner. Historiae animalium. Opus Philosophis, Medicis, Grammaticis, Philologis, Poetis, et omnibus rerum linguarumque variarum studiosis ... Editio secunda novis iconibus nec non observationibus non paucis auctior, atque etiam multis in locis emendatior. 6 Teile in 2 Bde. Mit Titel- u. Kopfvignetten, Initialen u. über 1000 (teils ganzseitigen) Holzschnitten. Frankfurt a.M., H. Laurentius, 1617-21. 22 Bl., 967 S., 3 Bl., 99 S., 6 Bl., 732 S., 12 Bl. - 20 Bl., 1052, 30 S., 8 Bl., 170 S. Folio. Pgt. d. Zt. auf 5 Bünden mit handschriftlichen Rückentiteln, Streicheisenlinien u. blindgeprägten Deckeln (Schließen fehlen, Deckel etwas verzogen, Ecken bestoßen, Gelenke angeplatzt, etwas fleckig).

Zweite Frankfurter Auflage (dritte lateinische Ausgabe). - VD16 G 1723, G 1724, G 1730, G 1738 u. G 1744 - Adams G 532, 534-535, 538-539. - BM STC German 358. - Rudolphi 384, 438, 454, 487 u. 827. - Nissen ZBI 1549, 1550, 1553 u. 1556. - Nissen IVB 349 (III.). - Vollständiges Exemplar des Gessnerschen Thierbuchs mit sämtlichen sechs Teilen: 1) Liber Primus: De Quadrupedibus viviparis (1620), 2) Lib. II: De Quadrupedibus oviparis (1617), 3) Lib. III: De Avium natura (1617), 4) Lib. IV: De piscium et aquatilium animatium natura (1620), 5) Lib. V: De serpentium natura (1621) 6) De Scorpione. (1621). - Die 1551-1558 in Zürich und später (1617) in Frankfurt veröffentlichte Historiae animalium ist das erste Beispiel für ein modernes zoologisches Werk, das alle damals bekannten Tiere beschreiben und eine erste schriftliche Bibliographie der Naturgeschichte erstellen soll. Ein enzyklopädisches Werk, das als "ein Renaissance-Inventar der Zoologie" gilt. "Der Arzt und Naturforscher Konrad Gesner (1516-1565) gehört zu den Begründern der modernen Zoologie. Seine Tierbücher stellen das massgebende zoologische Werk zwischen Aristoteles und dem Erscheinen von Rays Klassifikation der Fauna dar" (Carter-Muir 77). "Bereits früh scheint Gessners Absicht festgestanden zu haben, eine Tierenzyklopädie zu publizieren, obwohl sein Plan, eine systematische Wiedergabe aller Wissensgebiete für Forscher, Lehrer und Bibliotheken als Referenz herauszugeben, noch viel weiter gefasst war. Für ihn war dies die Eroberung der geistigen Welt und der Natur durch Gedächtnis und Fleiss." (A. Rübel, Conrad Gessner als Zoologe, in: U. Leu/M. Ruoss (Hrsg.), Conrad Gessner 1516-2016, S. 148). "Die Zeichnungen sind zumeist wissenschaftlich-naturalistisch gehalten ... So entstand in Gesners Tierbüchern ein typo- und xylographisch, wie wissenschaftlich hochbedeutendes Monumentalwerk" (Leemann-v. E. 70). - Die schönen Holzschnitte (darunter Dürers berühmtes Nashorn, die Giraffe aus Breydenbachs "Peregrinatio in terram sanctam" und mehrere Abbildungen von Lucas Schan u. Gessner selbst), für die der Autor Vorlagen aus aller Welt von seinen Kollegen gesammelt hatte, sind wissenschaftlich-naturalistisch gehalten und stellen Vierfüssler, Vogelarten, Fische, Meerestiere und Schlangen dar. - S. 445 des ersten Teils mit hinterlegter Fehlstelle (mit geringem Textverlust). (Stellenweise stärker) gebräunt, jedoch wunderschönes, sehr gut erhaltenes Exemplar.

Second Frankfurt edition. - With title and head vignettes, initials and over 1000 (partly full-page) woodcuts. - 6 books in 2 volumes. - Contemporary vellum with 5 raised bands, handwritten title on the spine, blind stamps on the boards (clasps missing, boards slightly warped, corners bumped, joints slightly cracking, somewhat stained). - Complete copy of the Gessner animal book with all six parts. - Historiae animalium ("History of Animals") published in Zurich in 1551-1558 and later in 1617, is the first example of a modern work on zoology that aims to describe all the animals then known and a first written bibliography of natural history. An encyclopedic work considered "a Renaissance inventory of zoology". The beautiful woodcuts (including Dürer's famous rhinoceros, the giraffe from Breydenbach's "Peregrinatio in terram sanctam" and several illustrations by Lucas Schan and Gessner himself), for which the author had collected models from all over the world from his colleagues, are scientific-naturalistic and depict quadrupeds, birds, fish, sea animals and snakes. - P. 445 of the first book with a backed missing part (with little loss of text). Browned, but wonderful, very well preserved copy.




Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik, Historische Photographie

Sale Date(s)
Venue Address
Lehrter Str. 57,
Berlin
10557
Germany

For Jeschke, van Vliet Buch- und Kunstauktionen GmbH delivery information please telephone +49 30 22 66 77 00.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,85 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 5 % (ermäßigt bei Büchern) oder 16% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,85 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,7 5% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3-5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke Stand: März 2020

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