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Berlin


Weberei - - Tobias Biehler. Practische Anleitung für jeder Zeichnung zur Jaquard-Maschine. (Wien, 1839) Österreichisches Autorenmanuskript des 19. Jahrhunderts in deutscher Sprache auf Papier, mit lithographiertem Präsentationstitel zu Otto, König von Griechenland, Manuskript-Widmungsblatt und von Biehler signiertem autographen Manuskript auf seinem Vorwort und auf den "Allgemeinen Anmerkungen" (= Allgemeine Anmerkungen) lose eingefügten Text von zwei Seiten. Kollation: 3 Bll. mit 48 goldumrandeten Seidenmustern hinterlegt, 90 Textblätter und aufwändige Diagramme, teilweise ganzseitig, 46 auf dünnem Karton gezeichnete Webmuster, viele auf großen Faltblättern und Bildunterschriften gegenüberliegend, zu Beginn in der Bindung abgerissene Seitenreste obwohl das Ganze scheinbar vollständig ist. Zeitgenössischer grüner Samteinband mit Goldprägung, in einer maßgefertigten Faltschachtel aufbewahrt. Quer.-Folio.

Provenienz: Jonathan Hill, 1987 to Tomash, Tomash & Williams Add5, Sothebys, 19. Sept. 2018. No. 842. - Prachtvolles österreichisches Manuskript über das Weben mit Jacquardwebstühlen. Die Handschrift enthält Anleitungen, Abbildungen von Webstühlen, Stoffmustern, Fadenproben und 12 Seiten mit Lochkarten, Webmuster und Muster des Seidengewebes. Autor war der Wiener Seidenfabrikant Tobias Biehler (1810-1890), der das Manuskript drei Jahre vor der Patentierung seiner Webmaschine verfasste. Seine Maschine wurde erstmals 1843 privilegiert und patentiert (siehe: Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens, Band 25, Nr. 4103). Diese Erfindung machte Biehlers späteres Vermögen aus. Auf der dritten österreichischen Handelsausstellung 1845 (Wien) stellte Tobias Biehler seinen neu erfundenen Jacquard-Webstuhl sowie zwei Porträts auf Seide aus, die mit dieser Maschine hergestellt wurden. Mit seinem Unternehmen wurde er ein wohlhabender Bürger, später Gemeinderat und Kunstsammler mit einer reichen Sammlung von Miniaturen, Edelsteinen und Kameen. Der Jacquardwebstuhl wurde im 19. bis 20. Jahrhundert weltweit in der Textilindustrie eingesetzt, und sein Lochkartensystem beeinflusste die Entwicklung der Lochkartentechnologie für Computer. - Präsentationshandschrift an Otto, König von Griechenland, den zweiten Sohn König Ludwigs I. von Bayern, über Biehlers Jacquardwebstuhl, der 1804 von Joseph Marie Jacquard erfunden wurde und auf früheren Erfindungen der Franzosen Bouchon (1725), Falcon (1728) und Jacques Vaucanson (1740) basiert. Die Maschine wurde durch eine "Kartenkette" gesteuert, eine Anzahl von Lochkarten, die zu einer fortlaufenden Sequenz zusammengeschnürt wurden. Dieser Mechanismus ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Erfindungen in der Weberei, da das Jacquard-Fachwerk die automatische Herstellung unbegrenzter Musterwebvarianten ermöglichte. Dieses große Werk ist eine Beschreibung, wie ein Jacquardwebstuhl eingerichtet werden kann. Es beginnt mit einer Beschreibung des Webprozesses und des Notationssystems, das zur Beschreibung eines Musters verwendet wird. Danach folgt eine ausführliche Beschreibung des Jacquard-Webstuhls mit sehr detaillierten ganzseitigen Diagrammen der Mechanismen. Der letzte und größte Teil der Arbeit ist ein Mustertuch mit verschiedenen Webarten, einschließlich ihrer ursprünglichen Entwurfsunterlagen und Muster zusammen mit Mustern aus dem eigentlichen Stoff/Seide. Es gibt mehrere sehr detaillierte, ganzseitige Diagramme der Maschine und ihrer verschiedenen Mechanismen. Von großem Interesse sind die Erläuterungen der von der Maschine verwendeten "Computernotation", einschließlich zwölf Seiten mit den Lochkarten, die Webmuster und Muster des resultierenden Seidengewebes darstellen. Diese Verwendung von austauschbaren Lochkarten zur Steuerung einer Sequenz von Operationen wird als ein wichtiger Schritt in der Geschichte der Computerprogrammierung angesehen. Insgesamt gibt es über hundert goldumrandete Seidenmuster in verschiedenen Größen - Lit..: A. Bernhard - Walcher. Geschnittene Steine des 18. und 19. Jahrhunderts in den Antikensammlungen des Kunsthistorischen Museums Wien. Gemmenschneider und Gemmensammler in Wien und das k.k. Münz- und Antikenkabinett (1996).

Weaving. - A superb Austrian manuscript on weaving with Jacquard looms, containing instructions, illustrations of looms, cloth swatches, thread samples, and including 12 pages showing the punched cards representing weaving patterns and swatches of the resulting silk cloth, written by the Viennese silk manufacturer Tobias Biehler (1810-1890), three years before his weaving machine was patented. His machine was first privileged & patented in 1843 (see: Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens, vol. 25, no. 4103) and made Biehler's later fortune. At the third Austrian trade exhibition in 1845 (Vienna), Tobias Biehler exhibited his newly invented Jacquard-Weaving loom along with two portraits on silk, produced by this machine. He became a rich man with his enterprise, later a municipal councilor and an art collector with a rich collection of miniatures, gems and cameos. The Jacquard loom was employed by the textile industry worldwide during the 19th-20th centuries, and its system of punch cards influenced development of punch card technology for computers. - Presentation manuscript to Otto, King of Greece, the second son of King Ludwig I. of Bavaria, about Biehler's Jacquard loom, invented by Joseph Marie Jacquard in 1804, based on earlier inventions by the Frenchmen Bouchon (1725), Falcon (1728), and Jacques Vaucanson (1740). The machine was controlled by a "chain of cards", a number of punched cards laced together into a continuous sequence. Multiple rows of holes were punched on each card, with one complete card corresponding to one row of the design.This mechanism is probably one of the most important weaving inventions as Jacquard shedding made possible the automatic production of unlimited varieties of pattern weaving. This large work is a description of how to set up a Jacquard loom. It begins with a description of the weaving process and the notation system used to describe a pattern. This is followed by an in-depth description of the Jacquard loom with very detailed full-page diagrams of the mechanisms. The final, and largest, part of the work is a sampler of different weavings, including their initial design documents and patterns together with swatches from the actual cloth/silk. There are several very detailed full-page diagrams of the machine and its various mechanisms. Of great interested are the explanations of the "computational notation" used by the machine, including twelve pages showing the punched cards representing weaving patterns and swatches of the resulting silk cloth. This use of replaceable punched cards to control a sequence of operations is considered an important step in the history of computer programming. There are over a hundred gilt-edged silk swatches of various sizes in all. - Lit.: A. Bernhard - Walcher. Geschnittene Steine des 18. und 19. Jahrhunderts in den Antikensammlungen des Kunsthistorischen Museums Wien. Gemmenschneider und Gemmensammler in Wien und das k.k. Münz- und Antikenkabinett (1996).




Weberei - - Tobias Biehler. Practische Anleitung für jeder Zeichnung zur Jaquard-Maschine. (Wien, 1839) Österreichisches Autorenmanuskript des 19. Jahrhunderts in deutscher Sprache auf Papier, mit lithographiertem Präsentationstitel zu Otto, König von Griechenland, Manuskript-Widmungsblatt und von Biehler signiertem autographen Manuskript auf seinem Vorwort und auf den "Allgemeinen Anmerkungen" (= Allgemeine Anmerkungen) lose eingefügten Text von zwei Seiten. Kollation: 3 Bll. mit 48 goldumrandeten Seidenmustern hinterlegt, 90 Textblätter und aufwändige Diagramme, teilweise ganzseitig, 46 auf dünnem Karton gezeichnete Webmuster, viele auf großen Faltblättern und Bildunterschriften gegenüberliegend, zu Beginn in der Bindung abgerissene Seitenreste obwohl das Ganze scheinbar vollständig ist. Zeitgenössischer grüner Samteinband mit Goldprägung, in einer maßgefertigten Faltschachtel aufbewahrt. Quer.-Folio.

Provenienz: Jonathan Hill, 1987 to Tomash, Tomash & Williams Add5, Sothebys, 19. Sept. 2018. No. 842. - Prachtvolles österreichisches Manuskript über das Weben mit Jacquardwebstühlen. Die Handschrift enthält Anleitungen, Abbildungen von Webstühlen, Stoffmustern, Fadenproben und 12 Seiten mit Lochkarten, Webmuster und Muster des Seidengewebes. Autor war der Wiener Seidenfabrikant Tobias Biehler (1810-1890), der das Manuskript drei Jahre vor der Patentierung seiner Webmaschine verfasste. Seine Maschine wurde erstmals 1843 privilegiert und patentiert (siehe: Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens, Band 25, Nr. 4103). Diese Erfindung machte Biehlers späteres Vermögen aus. Auf der dritten österreichischen Handelsausstellung 1845 (Wien) stellte Tobias Biehler seinen neu erfundenen Jacquard-Webstuhl sowie zwei Porträts auf Seide aus, die mit dieser Maschine hergestellt wurden. Mit seinem Unternehmen wurde er ein wohlhabender Bürger, später Gemeinderat und Kunstsammler mit einer reichen Sammlung von Miniaturen, Edelsteinen und Kameen. Der Jacquardwebstuhl wurde im 19. bis 20. Jahrhundert weltweit in der Textilindustrie eingesetzt, und sein Lochkartensystem beeinflusste die Entwicklung der Lochkartentechnologie für Computer. - Präsentationshandschrift an Otto, König von Griechenland, den zweiten Sohn König Ludwigs I. von Bayern, über Biehlers Jacquardwebstuhl, der 1804 von Joseph Marie Jacquard erfunden wurde und auf früheren Erfindungen der Franzosen Bouchon (1725), Falcon (1728) und Jacques Vaucanson (1740) basiert. Die Maschine wurde durch eine "Kartenkette" gesteuert, eine Anzahl von Lochkarten, die zu einer fortlaufenden Sequenz zusammengeschnürt wurden. Dieser Mechanismus ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Erfindungen in der Weberei, da das Jacquard-Fachwerk die automatische Herstellung unbegrenzter Musterwebvarianten ermöglichte. Dieses große Werk ist eine Beschreibung, wie ein Jacquardwebstuhl eingerichtet werden kann. Es beginnt mit einer Beschreibung des Webprozesses und des Notationssystems, das zur Beschreibung eines Musters verwendet wird. Danach folgt eine ausführliche Beschreibung des Jacquard-Webstuhls mit sehr detaillierten ganzseitigen Diagrammen der Mechanismen. Der letzte und größte Teil der Arbeit ist ein Mustertuch mit verschiedenen Webarten, einschließlich ihrer ursprünglichen Entwurfsunterlagen und Muster zusammen mit Mustern aus dem eigentlichen Stoff/Seide. Es gibt mehrere sehr detaillierte, ganzseitige Diagramme der Maschine und ihrer verschiedenen Mechanismen. Von großem Interesse sind die Erläuterungen der von der Maschine verwendeten "Computernotation", einschließlich zwölf Seiten mit den Lochkarten, die Webmuster und Muster des resultierenden Seidengewebes darstellen. Diese Verwendung von austauschbaren Lochkarten zur Steuerung einer Sequenz von Operationen wird als ein wichtiger Schritt in der Geschichte der Computerprogrammierung angesehen. Insgesamt gibt es über hundert goldumrandete Seidenmuster in verschiedenen Größen - Lit..: A. Bernhard - Walcher. Geschnittene Steine des 18. und 19. Jahrhunderts in den Antikensammlungen des Kunsthistorischen Museums Wien. Gemmenschneider und Gemmensammler in Wien und das k.k. Münz- und Antikenkabinett (1996).

Weaving. - A superb Austrian manuscript on weaving with Jacquard looms, containing instructions, illustrations of looms, cloth swatches, thread samples, and including 12 pages showing the punched cards representing weaving patterns and swatches of the resulting silk cloth, written by the Viennese silk manufacturer Tobias Biehler (1810-1890), three years before his weaving machine was patented. His machine was first privileged & patented in 1843 (see: Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens, vol. 25, no. 4103) and made Biehler's later fortune. At the third Austrian trade exhibition in 1845 (Vienna), Tobias Biehler exhibited his newly invented Jacquard-Weaving loom along with two portraits on silk, produced by this machine. He became a rich man with his enterprise, later a municipal councilor and an art collector with a rich collection of miniatures, gems and cameos. The Jacquard loom was employed by the textile industry worldwide during the 19th-20th centuries, and its system of punch cards influenced development of punch card technology for computers. - Presentation manuscript to Otto, King of Greece, the second son of King Ludwig I. of Bavaria, about Biehler's Jacquard loom, invented by Joseph Marie Jacquard in 1804, based on earlier inventions by the Frenchmen Bouchon (1725), Falcon (1728), and Jacques Vaucanson (1740). The machine was controlled by a "chain of cards", a number of punched cards laced together into a continuous sequence. Multiple rows of holes were punched on each card, with one complete card corresponding to one row of the design.This mechanism is probably one of the most important weaving inventions as Jacquard shedding made possible the automatic production of unlimited varieties of pattern weaving. This large work is a description of how to set up a Jacquard loom. It begins with a description of the weaving process and the notation system used to describe a pattern. This is followed by an in-depth description of the Jacquard loom with very detailed full-page diagrams of the mechanisms. The final, and largest, part of the work is a sampler of different weavings, including their initial design documents and patterns together with swatches from the actual cloth/silk. There are several very detailed full-page diagrams of the machine and its various mechanisms. Of great interested are the explanations of the "computational notation" used by the machine, including twelve pages showing the punched cards representing weaving patterns and swatches of the resulting silk cloth. This use of replaceable punched cards to control a sequence of operations is considered an important step in the history of computer programming. There are over a hundred gilt-edged silk swatches of various sizes in all. - Lit.: A. Bernhard - Walcher. Geschnittene Steine des 18. und 19. Jahrhunderts in den Antikensammlungen des Kunsthistorischen Museums Wien. Gemmenschneider und Gemmensammler in Wien und das k.k. Münz- und Antikenkabinett (1996).



Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik, Historische Photographie

Sale Date(s)
Venue Address
Lehrter Str. 57,
Berlin
10557
Germany

For Jeschke, van Vliet Buch- und Kunstauktionen GmbH delivery information please telephone +49 30 22 66 77 00.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,85 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 5 % (ermäßigt bei Büchern) oder 16% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,85 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,7 5% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3-5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke Stand: März 2020

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