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Arnulf RainerVain bird1981/82oil on cardboard; framed51 x 73 cmsigned on the lower right: A.
Arnulf Rainer
Vain bird
1981/82
oil on cardboard; framed
51 x 73 cm
signed on the lower right: A. Rainer
label of the gallery Ulysses on the reverse
acquired by the gallery Ulysses in 1982, Vienna;
since then private property, Vienna
Arnulf Rainer. Hand- and Fingerpaintings 1981-1982, Galerie Ulysses (ed.), Vienna 1982, ill. o. p.
Arnulf Rainer
Eitler Vogel
1981/82
Öl auf Karton; gerahmt
51 x 73 cm
Signiert rechts unten: A. Rainer
Rückseitige Klebeetikette der Galerie Ulysses
1982 Galerie Ulysses, Wien;
seither Privatbesitz, Wien
Arnulf Rainer. Hand- and Fingerpaintings 1981-1982, Galerie Ulysses (Hg.), Wien 1982, Abb. o. S.
"Nachdem ich viele Kartons auf den Boden aufgelegt hatte und von einem zum anderen kroch, um die Farbmaterie als Schmiere, Markierung, Spur zu hinterlassen, fand ich zu einer sehr physischen Malweise…meine Hände waren dabei immer schmutzig, wund und offen, meine Knie aufgeschürft." (Quelle: Arnulf Rainer, Gejammer, 1982)
Arnulf Rainers Fingermalereien sind Explosionen an Farbe und Geste. Man spürt die körperliche Anstrengung, die den Prozess steuert. Beginnend mit chaotischen schwarzen Gesten, über rote und gelbe Wischer verdichtet sich die Bildsprache der vorliegenden Arbeit immer mehr zu einem engmaschigen, fächerförmig angeordneten Strichbündel. Die Impulsivität steigert sich Schicht um Schicht. Ungewöhnlich ist das Verschmieren der Farbe durch die Helligkeit von Weiß. Kratzer verfeinern die Linien und grobe Patzer aus einen Farb-Sandgemisch finalisieren und zentrieren die Arbeit. Die feine schillernde Buntheit erinnert an das aufgeplusterte Schwanzgefieder eines Vogels oder an eine kostbare Federkrone. Eine Assoziation die Arnulf Rainer in seiner Titelgebung "Eitler Vogel" verstärkt.
Die ersten Fingermalereien entstanden um 1975 aus einer Notwendigkeit heraus. Ein abgebrochener Pinsel, den Rainer spontan ersetzten musste. Dieses Experiment führte zu aggressiven singulären Handschlägen, meist in roter Farbe auf weißem Malgrund. Ein Schlag. Ein Bild. In der Weiterentwicklung sind die Arbeiten malerischer und bewusster gestaltet. Die Bildsprache wird feiner, vieldeutiger und geheimnisvoller. Sie bietet ein sinnliches Erlebnis von Materialität, Farbigkeit und Form.
Arnulf Rainer ist ein Forscher. Aus einer Werkgruppe entsteht die nächste. Körpersprache ist das große Forschungsthema. Die Schwäche einer Grimasse, eines Striches animiert ihn zur Verbesserung und lässt seine Arbeiten zum Bestmöglichen wachsen.
(Christa Armann)
Arnulf Rainer
Vain bird
1981/82
oil on cardboard; framed
51 x 73 cm
signed on the lower right: A. Rainer
label of the gallery Ulysses on the reverse
acquired by the gallery Ulysses in 1982, Vienna;
since then private property, Vienna
Arnulf Rainer. Hand- and Fingerpaintings 1981-1982, Galerie Ulysses (ed.), Vienna 1982, ill. o. p.
Arnulf Rainer
Eitler Vogel
1981/82
Öl auf Karton; gerahmt
51 x 73 cm
Signiert rechts unten: A. Rainer
Rückseitige Klebeetikette der Galerie Ulysses
1982 Galerie Ulysses, Wien;
seither Privatbesitz, Wien
Arnulf Rainer. Hand- and Fingerpaintings 1981-1982, Galerie Ulysses (Hg.), Wien 1982, Abb. o. S.
"Nachdem ich viele Kartons auf den Boden aufgelegt hatte und von einem zum anderen kroch, um die Farbmaterie als Schmiere, Markierung, Spur zu hinterlassen, fand ich zu einer sehr physischen Malweise…meine Hände waren dabei immer schmutzig, wund und offen, meine Knie aufgeschürft." (Quelle: Arnulf Rainer, Gejammer, 1982)
Arnulf Rainers Fingermalereien sind Explosionen an Farbe und Geste. Man spürt die körperliche Anstrengung, die den Prozess steuert. Beginnend mit chaotischen schwarzen Gesten, über rote und gelbe Wischer verdichtet sich die Bildsprache der vorliegenden Arbeit immer mehr zu einem engmaschigen, fächerförmig angeordneten Strichbündel. Die Impulsivität steigert sich Schicht um Schicht. Ungewöhnlich ist das Verschmieren der Farbe durch die Helligkeit von Weiß. Kratzer verfeinern die Linien und grobe Patzer aus einen Farb-Sandgemisch finalisieren und zentrieren die Arbeit. Die feine schillernde Buntheit erinnert an das aufgeplusterte Schwanzgefieder eines Vogels oder an eine kostbare Federkrone. Eine Assoziation die Arnulf Rainer in seiner Titelgebung "Eitler Vogel" verstärkt.
Die ersten Fingermalereien entstanden um 1975 aus einer Notwendigkeit heraus. Ein abgebrochener Pinsel, den Rainer spontan ersetzten musste. Dieses Experiment führte zu aggressiven singulären Handschlägen, meist in roter Farbe auf weißem Malgrund. Ein Schlag. Ein Bild. In der Weiterentwicklung sind die Arbeiten malerischer und bewusster gestaltet. Die Bildsprache wird feiner, vieldeutiger und geheimnisvoller. Sie bietet ein sinnliches Erlebnis von Materialität, Farbigkeit und Form.
Arnulf Rainer ist ein Forscher. Aus einer Werkgruppe entsteht die nächste. Körpersprache ist das große Forschungsthema. Die Schwäche einer Grimasse, eines Striches animiert ihn zur Verbesserung und lässt seine Arbeiten zum Bestmöglichen wachsen.
(Christa Armann)
Big Summer Auction
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Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart