Lot

137

Moderne Skulptur "Harlekin" Material: Messing, Maße: ca. H.33cm x 25cm x 14,8cm

In Sonderauktion-Niederrheinische Privatsammlung

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Köln
Moderne Skulptur "Harlekin"
Material: Messing, Maße: ca. H.33cm x 25cm x 14,8cm
Moderne Skulptur "Harlekin"
Material: Messing, Maße: ca. H.33cm x 25cm x 14,8cm

Sonderauktion-Niederrheinische Privatsammlung

Sale Date(s)
Venue Address
Cäcilienstraße 42-44
Köln
50667
Germany

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Terms & Conditions

1. Die Versteigerung oder der Verkauf erfolgt im Namen oder für Rechnung der Einlieferer. Hierzu führt die Fa. Auktionshaus David über ein Losnummernverzeichnis die Adresse der Bieter/Käufer.

2. Katalognummern die Fa. Auktionshaus David behält sich das Recht vor, Katalognummern zu vereinigen, zu trennen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Gewährleistung die Fa. Auktionshaus David übernimmt keine Haftung für Mängel an den Waren. Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich an den Einlieferer. Die Katalogangaben sind keine Garantieangaben gemäß §443 BGB. Die Auktionsangebot sind gebraucht und können vor der Versteigerung besichtigt werden.

4. Garantie die Fa. Auktionshaus David garantiert selbständig eine Kaufpreisrückerstattung, wenn der Bieter/Käufer innerhalb von 30 Tagen nach der Auktion begründete Mängel und abweichende Beschaffenheit zu den Katalogangaben geltend macht. In Zweifelsfällen müssen diese Mängel durch Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Ausgeschlossen von der Garantie sind technisch bedingter Farbabweichungen im Katalog zum Original, Bagatellschäden, altersbedingte Gebrauchsspuren und normale Abnutzungserscheinungen, die den Wert nicht wesentlich beeinflussen. Im Übrigen haftet die Fa. Auktionshaus David oder seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Fa. Auktionshaus David oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

5. Bietaufträge müssen in schriftlicher Form erfolgen und gelten als unwiderruflich erteilt. Es kann eine Unterrichtung seitens der Fa. Auktionshaus David erfolgen, sollte ein Bietauftrag unterhalb des Höchstgebotes anderer Bietaufträge liegen; in diesem Fall wird der Bietauftrag nicht unwirksam. Bei versteigerungen beträgt die Steigerungsquote im Normalfall 10% zum nächst höheren 100er, 1.000er oder 10.000er-Betrag. Angegebene Schätzpreise (Estimates) stellen keine Limitpreise dar, sondern geben die (Preisspanne der) erwarteten Verkaufspreise wieder. Der untere Preis ist der Startpreis der Auktion. Der Limitpreis beruht auf einer Vereinbarung von der Fa. Auktionshaus David mit dem jeweiligen Einlieferer und muss den Bietern nicht mitgeteilt werden. Bei Nichterreichen des Limitpreises kann der Zuschlag "unter Vorbehalt" erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Einlieferers. Die Fa. Auktionshaus David kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limitpreis bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Schriftliche Gebote werden unabhängig von ihrer Höhe "billigst" bedient, d.h. verpflichtet sich die Fa. Auktionshaus David lediglich das letzte vorliegende Gebot mit höchstens der Summe zu überbieten, die als Steigerungsquote vorgegeben ist. Bei "Ohne Limit Angeboten" beginnt die Fa. Auktionshaus David beim höchsten, evtl. vor der Auktion abgegebenen schriftlichen Gebot.

6. Zuschlag Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots kein höheres Gebot erfolgt. Mit dem Zuschlag kommt Zwischen dem Bieter und dem Einlieferer ein Kaufvertrag zustande. Gebotseingänge am Tag der Auktion gelten nur unter Vorbehalt. Das Gleiche gilt für Erstbieter ohne Bonitätsreferenzen. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, falls hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernimmt die Fa. Auktionshaus David nicht. Der Anruf erfolgt auf Kosten der Fa. Auktionshaus David. Der Zuschlag kann im Namen des Einlieferers vorbehalten oder verweigert werden. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseingangs. Wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot oder ein Telefonauftrag übersehen wurde, ist die Fa. Auktionshaus David befugt, den Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut anzubieten. Dies gilt auch für alle Zwischenfälle und Beanstandungen unmittelbar nach dem Zuschlag oder nach der Auktion. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter 14 Tage an sein Gebot gebunden. Diese Klausel findet keine Anwendung auf Internetversteigerungen, bei denen der Zuschlag durch Zeitablauf zustande kommt.

7. Internet-Live-Bietsystem die Fa. Auktionshaus David übernimmt keine Garantie für die technische Möglichkeit des Aufbaus einer Internetverbindung oder der rechtzeitigen Übermittlung von Geboten während einer Auktion. Hierbei empfiehlt sich eine frühzeitige Gebotsabgabe um sicher in der Auktion berücksichtigt zu werden.

8. Zahlung und Aufgeld Der Zuschlag, verpflichtet zur sofortigen Zahlung in bar zzgl. 19% Aufgeld. Plus die gesetzliche Mehrwertsteuer auf das Aufgeld. Bei Objekten, die mit einem Stern gekennzeichnet sind, berechnen wir zusätzlich auf die Zuschlagssumme die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%. Die Mehrwertsteuer aus dem Aufgeld sowie die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer wird erstattet wenn binnen Monatsfrist ein zollamtlicher Ausfuhrnachweis erbracht wird oder die Ausfuhr durch den Versteigerer zu bewirken ist. Rechnungen an Fernbieter sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungen gelten erst nach unwiderruflicher Gutschrift als bewirkt. Eine spätere oder unbare Zahlung ist nur mit Einverständnis des Versteigerers zulässig. Alle Kosten, Steuern, Spesen etc. einer unbaren Zahlung gehen zu Lasten des Ersteigerers/Käufers.

9. (entfällt)

10. (entfällt)

11. Übergang von Besitz und Gefahr Besitz und Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung gehen unmittelbar mit Zuschlag/Kauf - das Eigentum erst bei vollständiger Zahlung - auf den Käufer über. Die Zustellung von ersteigerten/gekauften Waren erfolgt durch das Serviceunternehmen Fa. Brandel im Auftrag und zu Lasten des Käufers, falls dies auf dem Auftrag vermerkt war.

12. Abholung Ansonsten ist der Käufer verpflichtet, das ersteigerte gekaufte Gut sofort abzuholen und/oder den Kaufpreis zu entrichten. Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Auktions- bzw. Kaufdatum ab, kommt er in Verzug. Die Fa. Auktionshaus David hat hierauf die Wahl, auf Kosten des Käufers die Waren einzulagern oder an den Käufer zu versenden. In Falle der Einlagerung berechnet die Fa. Auktionshaus David 3% des Bruttoverkaufspreises (zzgl. Mehrwertsteuer) für Handling, Einlagerung sowie Versicherung, mindestens jedoch 5,- Euro pro Artikel (zzgl. Mehrwertsteuer) pro angefangenem Monat. Im Falle der Versendung erfolgt die Verpackung und Zustellung über das angeschlossene Serviceunternehmen Fa.Brandel (siehe hierzu Versand- und Lieferservice).

13. Zahlungsverzug Entrichtet der Käufer hat insoweit die gesetzlichen Zinsen zu entrichten. Eine weitere Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Können wir bis zu dem genannten Datum keine Gutschrift auf unserem Konto verzeichnen, behalten wir uns sowohl im Namen des Verkäufers als auch im eigenen Namen sämtliche Rechte vor. Insbesondere behalten wir uns vor, für den Verkäufer den Rechnungsbetrag zuzüglich der weiteren Kosten einzuklagen bzw. Im eigenen Namen Schadensersatzansprüche gemäß den vereinbarten Versteigerungs- und Lieferbedingungen (Aufgeld, Abgeld, Verzugszinsen sowie weitere Verzögerungsschäden) geltend zu machen oder die Ware erneut in einer der nächsten Auktionen zu versteigern, wobei der Käufer keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös hat und einen etwaigen Mindererlös auszugleichen hat.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Käufer Kaufmann ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz von der Fa. Auktionshaus David Auktionshaus. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

15. Verantwortlichkeit Für die Auktionen sind die im Katalog genannten Auktionatoren verantwortlich.

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