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Oskar Panizza. Eigenhändiges Manuskript: »Der naïve Schwindler
Unveröffentlichter umfangreicher Essay, nach einer doppelten Notiz am Oberrand von Blatt 1 und rückseitig auf Blatt 20 vorgesehen als Doppelnummer der »Zürcher Diskussionen«. - Auf liniertem Schreibpapier mit brauner Tinte verfasst. - Drei Blätter mit angesetzten Blättern für Fußnoten und Anmerkungen. - Einige Streichungen und Korrekturen, einige und teils farbige Auszeichnungen für den geplanten Satz. - Rechts oben eigenhändig paginiert.
»Unter den mannigfachen Tipen, die zwischen Gerichtssaal und Irrenanstalt hin und her schwankten, bildet der unzurechnungsfähige, oder planlose, oder auf Geisteskrankheit verdächtige Schwindler eine eigentümliche und markante Erscheinung. Ich glaube, Delbrück war der Erste, der den schwer zu faßenden Tipus unter der Bezeichnung ›psichisch abnormer Schwindler‹ schärfer zu umreißen versucht hat. Seine etwas magere, und besonders im kasuistischem Materjal unzulängliche, Studje will den patologischen Schwindler da festhalten, und seinen Geisteszustand dann als gegeben wißen, wenn es sich um eine zweklose Lüge handelt. Da die mit dem Vorteil verknüpfte Lüge den vulgären Schwindler kennzeichnet, so will er die scheinbar planlose Lüge als geistiges Karakteristikum für den patologischen Schwindler festgestellt wissen. ... i) Delbrück, K., Die patologische Lüge und die psichisch abnormen Schwindler. Stuttgart 1891 [...] Wir müssen uns also zur Karakterisirung des, Juristen wie Psichjatern gleich geläufigen, auf Unzurechnungsfähigkeit verdächtigen, Schwindlers nach einem andern Merkzeichen ansehen. Ich habe [ihn] an der Spitze dieses Aufsatzes, um ihn vom vulgären Schwindler zu unterscheiden, als naïven Schwindler bezeichnet. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob Einer sich des Schwindels als solchem bewußt ist, und dann einen, sei es widerrechtlichen [...] Zweck verfolgt, oder ob Einer schwindelt, ohne es zu merken, wie ein Naturkind [...]«. - Nach diesen einleitenden Überlegungen schildert Panizza einen »Fall eines naïven Schwindlers [...], ein junger Mann, der sich Docteur à lettres de Wyczlinski nannte« und geht im Folgenden auf verschiedene literarische und historische Schwindler ein: »Wahrscheinlich war Mörike’s sog. ›Peregrina‹ ein ärmliches zwischen traumhafter Fantastik, naïver Erotik und glanzlosem Vagantentum hin und her taumelndes Mädchen [...]«. - Ausführlich schildert er Aspekte der Betrügerin Thérèse Humbert und deren gerichtliche Verfolgung sowie Hintergründe der »Halsbandaffäre« und der Beteiligung der Gräfin de La Motte und des italienischen Hochstaplers Alessandro Cagliostro. - Schluss: »Wenn im Prozesse Humbert Dinge zur Sprache kommen, die den deutschen Kaiser als Gauner und als Mörder seines Hauptgläubigers bezichtigen, dann darf der Kaiser es nicht bis zu seiner Bezichtigung kommen lassen, denn der Sohn eines Gauners und Mörders kann nicht den deutschen Kaisertron besteigen«.
Ursprünglich mittig gefaltet, die ersten beiden Blätter dort mit kurzem Falzeinriss. - Insgesamt sehr gut erhalten.
Provenienz: Nachlass eines Lektors bei Drugulin, Leipzig. - Hauswedell & Nolte 2000, Auktion 347, KatNr. 2011 und Stargardt 2002, Auktion 676, KatNr. 272. - Privatsammlung USA
Unveröffentlichter umfangreicher Essay, nach einer doppelten Notiz am Oberrand von Blatt 1 und rückseitig auf Blatt 20 vorgesehen als Doppelnummer der »Zürcher Diskussionen«. - Auf liniertem Schreibpapier mit brauner Tinte verfasst. - Drei Blätter mit angesetzten Blättern für Fußnoten und Anmerkungen. - Einige Streichungen und Korrekturen, einige und teils farbige Auszeichnungen für den geplanten Satz. - Rechts oben eigenhändig paginiert.
»Unter den mannigfachen Tipen, die zwischen Gerichtssaal und Irrenanstalt hin und her schwankten, bildet der unzurechnungsfähige, oder planlose, oder auf Geisteskrankheit verdächtige Schwindler eine eigentümliche und markante Erscheinung. Ich glaube, Delbrück war der Erste, der den schwer zu faßenden Tipus unter der Bezeichnung ›psichisch abnormer Schwindler‹ schärfer zu umreißen versucht hat. Seine etwas magere, und besonders im kasuistischem Materjal unzulängliche, Studje will den patologischen Schwindler da festhalten, und seinen Geisteszustand dann als gegeben wißen, wenn es sich um eine zweklose Lüge handelt. Da die mit dem Vorteil verknüpfte Lüge den vulgären Schwindler kennzeichnet, so will er die scheinbar planlose Lüge als geistiges Karakteristikum für den patologischen Schwindler festgestellt wissen. ... i) Delbrück, K., Die patologische Lüge und die psichisch abnormen Schwindler. Stuttgart 1891 [...] Wir müssen uns also zur Karakterisirung des, Juristen wie Psichjatern gleich geläufigen, auf Unzurechnungsfähigkeit verdächtigen, Schwindlers nach einem andern Merkzeichen ansehen. Ich habe [ihn] an der Spitze dieses Aufsatzes, um ihn vom vulgären Schwindler zu unterscheiden, als naïven Schwindler bezeichnet. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob Einer sich des Schwindels als solchem bewußt ist, und dann einen, sei es widerrechtlichen [...] Zweck verfolgt, oder ob Einer schwindelt, ohne es zu merken, wie ein Naturkind [...]«. - Nach diesen einleitenden Überlegungen schildert Panizza einen »Fall eines naïven Schwindlers [...], ein junger Mann, der sich Docteur à lettres de Wyczlinski nannte« und geht im Folgenden auf verschiedene literarische und historische Schwindler ein: »Wahrscheinlich war Mörike’s sog. ›Peregrina‹ ein ärmliches zwischen traumhafter Fantastik, naïver Erotik und glanzlosem Vagantentum hin und her taumelndes Mädchen [...]«. - Ausführlich schildert er Aspekte der Betrügerin Thérèse Humbert und deren gerichtliche Verfolgung sowie Hintergründe der »Halsbandaffäre« und der Beteiligung der Gräfin de La Motte und des italienischen Hochstaplers Alessandro Cagliostro. - Schluss: »Wenn im Prozesse Humbert Dinge zur Sprache kommen, die den deutschen Kaiser als Gauner und als Mörder seines Hauptgläubigers bezichtigen, dann darf der Kaiser es nicht bis zu seiner Bezichtigung kommen lassen, denn der Sohn eines Gauners und Mörders kann nicht den deutschen Kaisertron besteigen«.
Ursprünglich mittig gefaltet, die ersten beiden Blätter dort mit kurzem Falzeinriss. - Insgesamt sehr gut erhalten.
Provenienz: Nachlass eines Lektors bei Drugulin, Leipzig. - Hauswedell & Nolte 2000, Auktion 347, KatNr. 2011 und Stargardt 2002, Auktion 676, KatNr. 272. - Privatsammlung USA
Auction 28 : Modern Art, Valuable Books
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Versand erfolgt weltweit auf unsere Empfehlung wenn keine andere Anweisung vorliegt. Versand- und Versicherungskosten berechnen wir dem Käufer.
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Buyer's Premium and VAT - Aufgeld und Mehrwertsteuer
Buyer's premium is 22% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 30% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 30% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 22% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können für Live-Bieten, Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 30% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 22% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.