Lot

717

GROßE ORDENSPANGE FELDWEBEL

In 123. Auktion

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Berlin
GROßE ORDENSPANGE FELDWEBEL, EK II 1914/Ehrenkreuz f. Frontkämpfer/Dienstauszeichnung 1. Klasse f. 15 Jahre, kraus genähte, gefütterte Spange, Tragenadel fehlt
GROßE ORDENSPANGE FELDWEBEL, EK II 1914/Ehrenkreuz f. Frontkämpfer/Dienstauszeichnung 1. Klasse f. 15 Jahre, kraus genähte, gefütterte Spange, Tragenadel fehlt

123. Auktion

Sale Date(s)
Lots: 1-1053
Lots: 1054-2100
Venue Address
Motzstraße 15
Berlin
10777
Germany

Mindestversandkosten 

Deutschland                  12€

Europa                           25€

Übersee/Overseas         39€

Important Information

Wir bleiben für Sie erreichbar und haben sozusagen Bring-it-in & Take-away!

Für Einlieferungen oder Abholungen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin!

030 - 211 95 38 und bleiben Sie gesund!

Vorbesichtigungen sind arbeitstäglich von 11-17 Uhr bis zum Freitag 5. März 2021 möglich

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

 

1 Inhalt

 

2 Allgemeine Bestimmungen

 

2.1 Anwendungsbereich

 

2.2 Sinngemäße Anwendung

 

2.3 Fernabsatz

 

2.4 Ermächtigung des Versteigerers

 

2.5 Rechtswahl

 

2.6 Gerichtsstand / Erfüllungsort

 

3 Katalog

 

3.1 Katalogbeschreibungen

 

3.2 Preisangaben

 

4 Besichtigung

 

4.1 Besichtigungsmöglichkeiten

 

4.2 Prüfung von Eigenschaften

 

5 Versteigerung

 

5.1 Aufruf

 

5.2 Los

 

5.3 Gebote

 

5.3.1 Gebote Anwesender

 

5.3.2 Schriftliche Gebote

 

5.3.3 telefonische Gebote

 

5.3.4 Internetgebote

 

5.3.5 Rücknahme von Geboten

 

5.3.6 Zurückweisung

 

5.3.7 Haftung

 

5.3.8 Untergebote

 

6 Zuschlag

 

6.1 Erteilung

 

6.2 Verweigerung

 

6.3 Zuschlag unter Vorbehalt

 

6.4 gleiche Gebote

 

6.5 Erneuter Aufruf

 

6.6 Wirkung des Zuschlages

 

6.7 Person des Ersteigerers

 

6.8 Freiverkauf

 

7 Kaufpreiszahlung

 

7.1 Zusammensetzung

 

7.2 Fälligkeit

 

7.3 Zahlung

 

7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer

 

7.5 Zurückbehaltungsrecht des Versteigerers

 

7.6 Eigentumsvorbehalt

 

7.7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht des Ersteigerers

 

7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung

 

8 Abnahme Gefahrenübergang Einlagerung Versand

 

8.1 Abnahme

 

8.2 Gefahrenübergang

 

8.3 Versand

 

9 Gewährleistung / Haftung

 

9.1 Allgemein

 

9.2 Gewährleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)

 

9.3 Gewährleistung als Kommissionär

 

9.4 sonstige Haftung

 

10 Versteigerung von Gegenständen, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthalten

 

2 Allgemeine Bestimmungen

 

2.1 Anwendungsbereich

 

Diese Versteigerungsbedingungen gelten für die Besichtigung, die Versteigerung einschließlich

 

Nachverkauf und die Abwicklung der durch die Versteigerung zustande gekommenen

 

Vereinbarung durch "Berliner Auktionshaus GmbH & Co.KG", folgend

"Berliner Auktionshaus" genannt, einschließlich deren Rückabwicklung.

 

2.2 Sinngemäße Anwendung

 

Soweit "Berliner Auktionshaus" Versteigerungen auf elektronischem Wege (online-

 

Versteigerung) betreibt oder Waren freihändig verkauft, gelten diese VB sinngemäß, soweit

 

nicht „Besondere Geschäftsbedingungen“ (BVB-Online, BVB-Verkauf) etwas anderes

 

bestimmen.

 

2.3 Fernabsatz

 

Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b – 312d BGB) finden keine Anwendung

 

2.4 Ermächtigung des Versteigerers

 

"Berliner Auktionshaus" bietet (mangels einer abweichenden ausdrücklichen Erklärung) die

 

angebotenen Versteigerungsgegenstände auf Grundlage der vom Einlieferer erteilten Aufträge,

 

im Rahmen der von ihr durchgeführten Versteigerung, im Namen und für Rechnung der

 

Einlieferer an.

 

"Berliner Auktionshaus" ist vom Einlieferer bevollmächtigt, mit Wirkung für die Einlieferer als

 

deren Vertreter sämtliche Erklärungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen, die für die

 

Übertragung des Eigentums und/oder zur Übergabe an den Ersteigerer erforderlich sind oder

 

damit zusammenhängen. "Berliner Auktionshaus" ist in gleicher Weise bevollmächtigt,

 

Forderungen der Einlieferer einzuziehen und ggf. gerichtlich geltend zu machen. Es besteht kein

 

Anspruch auf die Benennung des Auftraggebers/Einlieferers.

 

2.5 Rechtswahl

 

Sämtliche Rechtsbeziehungen, auf die sich diese VB erstrecken, unterliegen ausschließlich dem

 

deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des internationalen

 

Kaufrechts, soweit dem nicht zwingenderes Recht entgegensteht.

 

2.6 Gerichtsstand / Erfüllungsort

 

Gerichtsstand ist Berlin, unabhängig davon wo sich ein strittiges Objekt befindet.

 

Ist der Ersteigerer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich

 

rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ebenfalls der Sitz von

 

"Berliner Auktionshaus", derzeit Berlin.

 

In Aktivprozessen kann "Berliner Auktionshaus" einen hiervon abweichenden zulässigen

 

Gerichtsort wählen.

 

3 Beschreibungen

 

3.1 Beschreibungen

 

Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen der

 

individualisierenden Objektbeschreibung der zu versteigernden Gegenstände. Beschreibungen

 

beinhalten keine Beschaffenheits- oder gar Originalitätsgarantie im Sinne des § 443 BGB,

 

soweit nicht eine solche Garantie ausdrücklich erklärt wird. Dies gilt auch dann, wenn der

 

Beschreibung eine Expertise beigefügt ist oder auf eine solche verwiesen wird.

 

Garantieerklärungen werden mangels einer anderen Erklärung nur im Namen des Einlieferers

 

oder des Garantiegebers abgegeben. Katalogbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsangaben,

 

sondern lediglich ein freiwilliger Service von "Berliner Auktionshaus". Es obliegt dem Bieter,

 

die angebotenen Gegenstände eingehend zu besichtigen und deren Beschaffenheit und

 

Provenience zu prüfen. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind grundsätzlich

 

gebraucht.

 

3.2 Preisangaben

 

Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.

 

4 Besichtigung

 

4.1 Besichtigungsmöglichkeiten & Prüfung von Eigenschaften

 

Alle Versteigerungsgegenstände können vor der Auktion, bzw. vor der Bestellung in den

 

Geschäftsräumen des "Berliner Auktionshaus" zu den ausgewiesenen Zeiten eingehend

 

besichtigt werden. "Berliner Auktionshaus" ermöglicht für Fernbieter zusätzlich den

 

besonderen Service der "Ansichtssendung". Hierfür hat der Interessent den doppelten

 

Limitpreis zzgl. Provision und Versandkosten vorab an "Berliner Auktionshaus" zu zahlen und

 

sich zu verpflichten, das oder die Objekte am gleichen, spätestens am darauffolgenden Werktag

 

zu retournieren. Die Sicherheitsleistung wird bei unbeschadeter Retournierung zurückerstattet

 

oder bei Rechnungslegung mit der Gesamtsumme verrechnet. Bei Schäden, Verlust oder

 

Zerstörung hat der Interessent keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung der

 

Sicherheitsleistung und muss für mögliche weitere Kosten in diesem Zusammenhang

 

vollumfänglich aufkommen.

 

5 Versteigerung

 

5.1 Aufruf

 

Nach Aufruf des einzelnen Versteigerungsloses und Nennung des Betrages für das erste Gebot

 

(Mindestgebot) durch den Versteigerer beginnt die Versteigerung durch die Abgabe von

 

Geboten durch die Anwesenden, Telefonbieter, sowie ev. Live-Bieter über das Internet.

 

5.2 Los

 

Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummern. "Berliner Auktionshaus" ist

 

jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, zurückzuziehen oder außerhalb der

 

Reihenfolge aufzurufen.

 

5.3 Gebote

 

Gebote werden in deutscher Sprache und in Euro abgegeben.

 

5.3.1 Gebote Anwesender und Internet-Live-Bieter

 

Ein Gebot ist wirksam abgegeben, wenn es zur Kenntnis des Versteigerers gelangt. Ein

 

Übergebot, dass zeitgleich mit dem Zuschlag oder danach abgegeben wird, kann unbeachtet

 

bleiben.

 

5.3.2 Schriftliche Gebote

 

Schriftliche Gebote werden vom "Berliner Auktionshaus" gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr

 

ausgeführt. Es verpflichtet sich, nur eine Steigerungsstufe über dem nächst darunter liegenden

 

Gebot auszunutzen (ca. 5-10%). Gebote wie, „oder“ und „maximal“ (für mehrere Lose), bleiben

 

im Zweifel unberücksichtigt

 

Die Bietschritte müssen von jedem Bietern eingehalten werden.

 

20€-70€= 5€, 80,90,100,110,120,135,150,165,180,200,220,240,260,280,300,330,360,400-1000€ =

 

50€, 1100-5000€ = 100€, 5500-20.000€ = 500€, 20.000-100.000€ = 1.000€

 

Gebote welche nicht den Bietschritten entsprechen, werden auf den nächst höheren Schritt

 

erhöht. Gebote wie z.B. 111€ werden auf 120€ erhöht, Gebote wie 516€ werden auf 550€ erhöht

 

usw. . Schriftliche Gebote können vom Versteigerer unbeachtet bleiben, wenn sie nicht am Tag

 

vor dem Beginn der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind.

 

5.3.3 Telefonische Gebote

 

Telefonisches Bieten ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, mit Einzelgebotshöhe von

 

mindestens 100.-EUR möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises. Es wird keine

 

Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung oder für fehlerhafte telefonische

 

Auskünfte, gleich welcher Art übernommen.

 

5.3.4 Live Internetgebote

 

Live Bieten über das Internet ist nur nach vorheriger Anmeldung bei den jeweiligen Anbietern

 

und Freischaltung durch das "Berliner Auktionshaus" möglich und bedeutet automatisch

 

bieten des Limitpreises. Es wird keine Gewähr für das Zustandekommen der

 

Internetverbindung übernommen.

 

5.3.5 Rücknahme von Geboten

 

Für das Zurückziehen von schon erteilten Gebotsaufträgen wird eine pauschale

 

Bearbeitungsgebühr von 30 EUR netto je Los erhoben, sofern der Rücktritt später als 5

 

Werktage vor der Auktion erfolgt. Generell bedarf es dazu der Schriftform.

 

5.3.6 Zurückweisung

 

Der Versteigerer darf Gebote ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Ein Bieter bleibt an sein

 

Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot unwirksam ist oder vom Versteigerer

 

zurückgewiesen wird.

 

5.3.7 Haftung

 

Bei der Vielzahl von Geboten kann es zu Eingabefehlern kommen, so dass ein Bieter, für ein von

 

ihm bebotenes Objekt möglicherweise keinen Zuschlag erhalten könnte.

 

Eine Schadensersatzforderung schliessen wir in solchen Fällen grundsätzlich aus.

 

5.3.8 Untergebote

 

Untergebote werden auf Ausruf erhöht und gelten.

 

6 Zuschlag

 

6.1 Erteilung

 

Der Zuschlag erfolgt gegen Höchstgebot und wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein

 

höheres Gebot abgegeben wird.

 

6.2 Verweigerung

 

Das "Berliner Auktionshaus" kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern,

 

insbesondere wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist oder wenn der Bieter aus einer anderen

 

Versteigerung des "Berliner Auktionshaus" in Zahlungsverzug ist oder er eine vereinbarte

 

Sicherheit nicht leistet oder keine hinreichenden Referenzen anbieten kann.

 

6.3 Zuschlag unter Vorbehalt

 

"Berliner Auktionshaus" kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Vorbehalten werden

 

kann der Zuschlag insbesondere unter der Voraussetzung der Zustimmung des Einlieferers, der

 

nicht sofortigen Zahlung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon und/oder ohne

 

Vorhandensein oder Hinterlegung einer hinreichenden Kaufpreissicherheit. Vorbehalten werden

 

kann der Zuschlag auch unter der Voraussetzung einer fehlenden schriftlichen Erklärung oder

 

des fehlenden Nachweises, dass die versteigerten Gegenstände, die unter § 86a StGB fallen oder

 

zumindest fallen können, ausschließlich für die unter 10 genannten zulässigen Zwecke

 

verwendet werden. Schlägt "Berliner Auktionshaus" unter Vorbehalt zu, bleibt der Bieter für

 

die Dauer von vier Wochen nach dem Zuschlag an sein Gebot gebunden. Die Annahme erfolgt

 

mit Absendung der Annahmeerklärung des Versteigerers an die vom Bieter genannte Anschrift.

 

Verstreicht die Frist ohne Annahmeerklärung, wird der Zuschlag gegenstandslos und der

 

Versteigerer kann das Los erneut aufrufen. Im Zweifel kann das "Berliner Auktionshaus" den

 

Zuschlag endgültig versagen und das Los erneut aufrufen. Die bis dahin abgegebenen Gebote

 

bleiben bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich.

 

6.4 Gleich hohe Gebote

 

Bei gleich hohem Ferngebot entscheidet der Zeitpunkt des tatsächlichen Einganges. Geben

 

mehrere Personen zeitgleich ein gleich lautendes Angebot ab, entscheidet das Los.

 

6.5 Erneuter Aufruf

 

Uneinigkeit über das Höchstgebot oder begründete Zweifel am Zuschlag werden durch

 

nochmaligen Aufruf des Loses behoben. Dies gilt auch, wenn versehentlich ein rechtzeitig

 

abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Einwände gegen den Zuschlag kann der Versteigerer

 

unbeachtet lassen, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Zuschlag erhoben werden. Mit dem

 

erneuten Aufruf erlischt ein bereits erteilter Zuschlag.

 

6.6 Wirkung des Zuschlages

 

Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer (Bieter) zustande.

 

Auf die Anwesenheit beider Parteien bei Erteilung des Zuschlages kommt es nicht an.

 

Maßgebend für den Zuschlagpreis ist das Versteigerungsprotokoll.

 

6.7 Person des Ersteigerers

 

Der Ersteigerer ist verpflichtet, dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen

 

und dies ggf. zu belegen. Der Versteigerer ist berechtigt, diese Daten für die Abwicklung des

 

durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrages zu speichern und gegebenenfalls dem

 

Einlieferer mitzuteilen.

 

6.8 Freiverkauf nach der Auktion

 

Der Freiverkauf einer Auktion ist immer auch Bestandteil der jeweiligen Auktion und rechtlich

 

dieser gleichgestellt. Aufträge zu freien Losen werden nach einer Auktion wie Gebote behandelt

 

und der Zuschlag erfolgt zum Zeitpunkt des Einganges.

 

Sämtliche Angebote zu freien Losen erfolgen unter Vorbehalt auf Zuschlagsfehler.

 

Rechnungsstellung bedeutet nicht automatisch Verfügbarkeit des in Rechnung gestellten

 

Objektes. Jedweder freier Verkauf nach der Auktion erfolgt vorbehaltlich Zwischenverkaufs im

 

Auktionshaus. Ansprüche auf Herausgabe können nicht gestellt werden.

 

7 Kaufpreiszahlung

 

Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis an das "Berliner Auktionshaus"

 

als Vertreter des Einlieferers zu entrichten.

 

7.1 Zusammensetzung

 

Der Kaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis und dem Aufgeld von 18% zusammen.

 

Daneben können weitere Entgelte für Finanzierung, Lagerung, Versand und Versicherung

 

anfallen. Bei der Versteigerung im Namen des Einlieferers ist vom Ersteigerer zusätzlich die

 

jeweils gültige Mehrwertsteuer auf das Aufgeld zu zahlen. Auslandslieferungen sind unter

 

bestimmten Voraussetzungen von der MwSt befreit. Sobald diese erfüllt sind und der

 

Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die gezahlte MwSt zurückerstattet. "Berliner

 

Auktionshaus" ist berechtigt, zuwenig erhobene MwSt nachzufordern, falls die Finanzbehörde

 

den ermäßigten Steuersatz nicht anerkennt.

 

7.2 Fälligkeit

 

Der Gesamtpreis ist mit Zuschlag auf Gebote von Anwesenden sofort fällig.

 

Bei Zuschlag auf schriftliche und zulässige fernmündliche Gebote wird der Gesamtpreis 8 Tage

 

nach Absendung der Rechnung an die vom Ersteigerer mitgeteilte Anschrift ohne weitere

 

Kosten fällig. Längstes Zahlungsziel ist 1 Kalendermonat nach der entsprechenden Auktion.

 

Hierfür kann "Berliner Auktionshaus" eine Gebühr berechnen.

 

7.3 Zahlung

 

Zahlungen anwesender Bieter sind in Bar, mit Kartenzahlung oder OneCoin direkt zu leisten.

 

Die Entgegennahme von Schecks kann "Berliner Auktionshaus" ablehnen. Erfüllung tritt erst

 

mit unwiderruflicher Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto vom "Berliner

 

Auktionshaus" ein. Macht "Berliner Auktionshaus" von einer vom Ersteigerer erteilten

 

Einzugsermächtigung Gebrauch, tritt Erfüllung erst mit wirksamer Bestätigung des

 

Versteigerers gegenüber seiner kontoführenden Bank ein. Bei Bezahlung durch Scheck oder

 

Auslandsüberweisungen, hat der Käufer alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

 

7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer

 

EG-Inländer, die von ihnen erworbene Versteigerungsgegenstände in das Ausland ausführen,

 

erhalten die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, wenn sie binnen zwei Wochen den deutschen

 

zollamtlichen Ausfuhrnachweis vorlegen. Versendet der Versteigerer die

 

Versteigerungsgegenstände in das Ausland, kommt es auf den Ausfuhrnachweis nicht an, wenn

 

die VAT-Nummer des Ersteigerers bei Erteilung des Versandauftrages angegeben worden ist.

 

7.5 Zurückbehaltungsrecht des Versteigerers

 

Die Herausgabe oder Lieferung, auch bei Zuschlag auf schriftliche Gebote, erfolgt frühestens

 

nach vollständiger Erfüllung der Gesamtpreisforderung.

 

7.6 Eigentumsvorbehalt

 

Wird ein Gegenstand vor Erfüllung der Gesamtpreisforderung herausgegeben, so steht die

 

Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der

 

Gesamtpreisforderung. Der Ersteigerer ist nicht berechtigt, die Ware bis dahin weiter zu

 

veräußern oder Veränderungen daran vorzunehmen.

 

7.7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht des Ersteigerers

 

Der Ersteigerer kann gegen die Forderung auf Zahlung des Gesamtpreises nur mit

 

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher ein

 

Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung

 

Bei Zahlung später als 8 Tage nach Rechnungsstellung ist das "Berliner Auktionshaus"

 

berechtigt, Finanzierungskosten wenigstens in Höhe von 5% der Zuschlagsumme zu berechnen.

 

Verweigert der Ersteigerer die Abnahme oder bezahlt er nach einmaliger Mahnung

 

(Mahngebühr 5€) nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen, kann das "Berliner Auktionshaus"

 

wahlweise seine Rechte durch Inkassounternehmen, Anwälte oder direkten Mahnbescheid

 

geltend machen oder den Zuschlag widerrufen und die Gegenstände frei verkaufen oder erneut

 

versteigern. Die Rechte des Ersteigerers erlöschen und er haftet für den etwaigen Mindererlös

 

und die dem Einlieferer und dem Versteigerer hieraus entstehenden Nachteile, insbesondere für

 

die dadurch insgesamt verlorene Provision und sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang.

 

Auf einen Mehrerlös hat der Ersteigerer keinen Anspruch.

 

8 Abnahme Gefahrenübergang Einlagerung Versand

 

8.1 Abnahme

 

Der Ersteigerer ist mit Zuschlag zur sofortigen Abnahme des Versteigerungsgegenstandes

 

verpflichtet. Der Versteigerer kann im Katalog oder im Versteigerungstermin abweichende

 

Abholfristen angeben.

 

8.2 Gefahrenübergang

 

Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes sowie der

 

zufälligen Verschlechterung oder Beschädigung des Versteigerungsgegenstandes auf den

 

Ersteigerer über.

 

8.3 Versand

 

Die Einlagerung, Demontage, Montage und Versand erfolgen auf Kosten und Risiko des

 

Ersteigerers. Der Versteigerer haftet insoweit nur für von ihm vorsätzlich und schuldhaft

 

verursachte Schäden. Spediteure und vergleichbare Unternehmen sind nicht Erfüllungsgehilfen

 

des Versteigerers. Schäden an erhaltenen Sendungen sind, unerheblich davon ob verdeckt oder

 

offen, innerhalb von 3 Tagen dem Versteigerer mitzuteilen. Laut AdSB haften Spediteure nur

 

bei Reklamationen innerhalb dieser Zeit. Der Versand erfolgt grundsätzlich im versicherten

 

Paket. Mindestversandpauschale innerhalb Deutschlands ist 12 € (Europa 25 € / Übersee 50 €),

 

unabhängig von Wert oder Gewicht jeder registrierten Sendung! Der Käufer trägt sämtliche

 

Versandkosten und auch die Versandgefahr.

 

Andere Versandformen können postalisch nicht ausreichend versichert werden. Folgende

 

Varianten sind möglich: Selbstabholung, versicherter Versand, Beauftragung einer Spedition zu

 

Lasten des Käufers oder Abschluss einer Einzelversandversicherung zu Lasten des Käufers.

 

Auch für Inlandssendungen gilt: Porto und Versicherungskosten für Wertgut, sperriges oder

 

zerbrechliches Gut werden individuell berechnet und können auch nachgefordert werden.

 

9 Gewährleistung / Haftung

 

9.1 Allgemein

 

Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand

 

versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr für offene

 

oder verdeckte Mängel oder das Vorliegen der im Katalog beschriebenen Beschaffenheiten.

 

Bücher und Alben sind z.B. nicht auf Vollständigkeit geprüft, normale Gebrauchsspuren,

 

Anmerkungen oder Ausstreichungen, werden z.B. im Katalog und beim Aufruf nicht erwähnt.

 

Materialbeschaffenheit wird nach Augenschein und Erfahrung beschrieben. Es werden

 

grundsätzlich nur zerstörungsfreie Prüfmethoden angewendet (z.B. optisch/UV/magnetisch).

 

In der Regel werden Objekte nicht zerlegt. Es steht jedem Bieter frei, vor der Auktion Objekte

 

auf eigene Kosten zerstörungsfrei (z.B. Röntgen/Mikroskop) und nach Absprache mit "Berliner

 

Auktionshaus" und dem jeweiligen Einlieferer, prüfen zu lassen. Kosten sogenannter Gutachten

 

gehen grundsätzlich zu Lasten des Interessenten und werden nicht erstattet.

 

9.2 Gewährleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)

 

Die Versteigerungsgegenstände werden im Namen des Einlieferers versteigert. "Berliner

 

Auktionshaus" übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit oder Originalität von

 

Gegenständen. Es verpflichtet sich jedoch, nach vorbehaltloser Erteilung des Zuschlages,

 

vorgetragenen M.ngelrügen an den Einlieferer zu übermitteln.

 

9.3 Gewährleistung als Kommissionär

 

"Berliner Auktionshaus" haftet für Mängel nur in Fällen der schuldhaften Verletzung eigener

 

Sorgfaltspflichten; eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn "Berliner Auktionshaus" den Fehler

 

infolge leichter Fahrlässigkeit nicht erkannte. Die Gew.hrleistungsansprüche sind in diesem

 

Rahmen auf Ansprüche aus §§ 437 Nr. 3, 311a BGB beschränkt.

 

9.4 sonstige Haftung

 

Schäden, die aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern zwischen "Berliner

 

Auktionshaus" und dem Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Ersteigerers.

 

"Berliner Auktionshaus" haftet Dritten gegenüber nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige

 

Pflichtverletzungen und darüber hinaus nur im Rahmen der abgeschlossenen

 

Auktionsversicherung. Bei Verlust, Zerstörung, etc. wird höchstens zum aktuellen Limit laut

 

Katalog, abzgl. der vereinbarten Provision erstattet.

 

10 Versteigerung von Gegenständen, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthalten

 

Solange der Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den

 

Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§

 

86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken (der

 

staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher

 

Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der

 

Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und

 

uniformkundlichen Forschung) erwerben. Der Verkäufer bietet die im Katalog genannten Gegenstände

 

nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur

 

für die oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im

 

Sinne § 86 a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter §§

 

86, 86a StGB fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen

 

und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass diese

 

Gegenstände den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

 

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