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40

Württemberg : An important meerschaum pipe from the Württemberg royal family.

In 80. Auction

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Kirchheim Unter Teck

German Militaria - Württemberg : An important meerschaum pipe from the Württemberg royal family.

The pipe bowl is meerschaum with a sculpted royal Württemberg coat of arms. Underlaid with crossed marshal's batons and the Grand Cross of the Austrian Military Order of Maria Theresa.

The sculpted initials "FF" of Ferdinand Friedrich of Württemberg on the back.

The lid and mount made of silver, partially gilt, in the shape of the detachable Württemberg crown in the most elaborate and finest goldsmith's work.

With various master's marks and silver marquetry (13 Löth).

The ebony shaft is trimmed with silver and mother-of-pearl. The mouthpiece made of carved amber.

Total length approx. 50 cm. Height of the bowl 14.5 cm.

A pipe of exceptional craftsmanship and elaborate workmanship in keeping with its royal provenance.

A rare and splendid memento of this Austrian military leader from the House of Württemberg.


Ferdinand Friedrich August, Duke of Württemberg (* 21 October 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20 January 1834 in Wiesbaden) was an Austrian field marshal.

Ferdinand Friedrich August was a son of Duke Friedrich Eugen von Württemberg (1732-1797) from his marriage to Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736-1798).

At the age of 18, he joined the Austrian army as a lieutenant colonel. During his participation in the Turkish War, he was promoted to major general on 9 April 1788 and to field marshal lieutenant on 20 August 1790. After the outbreak of war against revolutionary France, he took part in the battles in the Netherlands and on the Lower Rhine in 1796. In March 1793, under Archduke Charles, he took part in the Battle of Neerwinden with his second encounter. He threw back the French left wing under General Champmorin and stormed Leau. On 7 April, he took over the siege of Condé and forced the commanding General Chancel to surrender on 11 July 1792. For this success, the duke was awarded the Commander's Cross of the Order of Maria Theresa on 23 July 1793. In spring 1794, he helped the bishopric of Liège, which was threatened by French troops, but was unable to prevent its loss. In the campaign of 1795, he led his army corps against the invasion of the French army under Marshal Jourdan on the Rhine and operated between the Lahn and Sieg rivers. Between 9 and 16 September, he fought several battles at Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch and Freylingen, which forced him to retreat hastily. The conclusion of a convention in Ehrenbreitstein on 4 January 1796 finally brought this campaign to an end. On 21 March 1796, Duke Ferdinand was promoted to field commander. In the campaign of 1796, he took command of an 18,000-strong corps on the Lower Rhine, which operated against the left wing of the Sambre and Meuse army of the French general Kleber. At the end of June 1796, a physical ailment forced him to leave active military service, whereupon he withdrew to Vienna.

When Bonaparte advanced from Italy against Inner Austria in the spring of 1797, Duke Ferdinand was reactivated and appointed Commanding General in Inner and Upper Austria on 18 March. On 12 April 1796, he took over the organisation of the Volunteer Corps for the protection of Vienna and moved into his headquarters in Klosterneuburg. However, the peace preliminaries of Leoben concluded by Archduke Karl on 18 April rendered the further formation obsolete. Twice in 1798-1799 and 1805 he acted as military plenipotentiary in St Petersburg. As Commanding General of Inner Austria, he took up residence in Graz and supported the actions of the Russian auxiliary corps in Upper Italy in August 1799. On 5 September 1800, he was appointed Commanding General above and below the Enns and City Commander of Vienna. On 1 April 1805, the Emperor honoured him with the title of Imperial Field Marshal. He remained city commander of Vienna until 1820; his last command was as governor of the federal fortress of Mainz from 1829 to 1834.

As a member of the royal house, Ferdinand held a seat in Württemberg's chamber of the estates since 1851. However, he never attended in person and did not allow himself to be represented.

Ferdinand was married twice. On 18 March 1795, he married Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5 April 1771-25 April 1829), daughter of Prince Christian Günther I von Schwarzburg-Sondershausen and Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. The marriage ended in divorce in 1801.

His second wife, whom he married on 23 February 1817 in Marseilles, was Pauline von Metternich-Winneburg (29 November 1771-23 June 1855), daughter of Franz Georg von Metternich-Winneburg and Maria Beatrix von Kageneck and sister of Klemens Wenzel von Metternich.


Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.




Militaria Deutschland - Württemberg : Bedeutende Meerschaumpfeife aus dem Württembergischen Königshaus.

Der Pfeifenkopf Meerschaum mit plastischem königlich württembergischen Wappen. Von gekreuzten Marschallstäben und dem Großkreuz des österreichischen Militär - Maria - Theresien - Ordens unterlegt.

Auf der Rückseite die skulptierten Initialen "FF" Ferdinand Friedrichs von Württemberg.

Der Deckel und die Montierung aus Silber, teilweise vergoldet, in Form der abnehmbaren württembergischen Krone in aufwendigster und feinster Goldschmiedearbeit.

Mit verschiedenen Meistermarken und Silbermarhe (13 Löth).

Der Holm aus Ebenholz mit Silber- und Perlmuttbesatz. Das Mundstück aus geschnitztem Bernstein.

Gesamtlänge ca.50 cm. Höhe des Pfeifenkopfs 14,5 cm.

Kunsthandwerklich außerordentlich qualitätvolle und aufwendig gearbeitete Pfeife entsprechend der königlichen Provenienz.

Seltenes und prächtiges Erinnerungsstück an diesen österreichischen Heerführer aus dem Hause Württemberg.


Ferdinand Friedrich August, Herzog zu Württemberg (* 21. Oktober 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20. Januar 1834 in Wiesbaden) war ein österreichischer Feldmarschall.

Ferdinand Friedrich August war ein Sohn des Herzogs Friedrich Eugen von Württemberg (1732?1797) aus dessen Ehe mit Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736?1798).

Mit 18 Jahren trat er als Oberstleutnant in die österreichische Armee ein. Bei der Teilnahme am Türkenkrieg wurde er am 9. April 1788 zum Generalmajor und am 20. August 1790 zum Feldmarschallleutnant befördert und nahm nach Ausbruch des Krieges gegen das revolutionäre Frankreich an den Kämpfen in den Niederlanden und 1796 am Niederrhein teil. Im März 1793 griff er unter Erzherzog Karl mit seinem zweiten Treffen in die Schlacht bei Neerwinden ein. Er warf dabei den linken Flügel der Franzosen unter General Champmorin zurück und erstürmte Leau. Am 7. April übernahm er die Belagerung von Condé und zwang den befehlshabenden General Chancel am 11. Juli 1792 zur Kapitulation. Für diesen Erfolg wurde der Herzog am 23. Juli 1793 mit dem Commandeurkreuz des Maria Theresien-Ordens ausgezeichnet. Im Frühjahr 1794 half er dem durch französische Truppen bedrohten Bistum Lüttich, konnte aber dessen Verlust nicht verhindern. Im Feldzug von 1795 führte er sein Armeecorps gegen den Einfall der französischen Armee unter Marschall Jourdan an den Rhein und operierte zwischen Lahn und Sieg. Zwischen 9. und 16. September führte er bei Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch und Freylingen mehrere Gefechte, die ihn zum eiligen Rückzuge nötigten. Der Abschluss einer Konvention in Ehrenbreitstein am 4. Jänner 1796 beendete schließlich diesen Feldzug. Am 21. März 1796 wurde Herzog Ferdinand zum Feldzeugmeister befördert. Im Feldzug von 1796 übernahm er am Niederrhein den Befehl über ein 18.000 Mann starkes Korps, welches gegen den linken Flügel der Sambre- und Maas-Armee des französischen Generals Kleber operierte. Ende Juni 1796 zwang ihn ein körperliches Leiden den aktiven Heeresdienst zu verlassen, worauf er sich nach Wien zurückzog.

Als Bonaparte im Frühjahr 1797 aus Italien gegen Innerösterreich vordrang, wurde Herzog Ferdinand reaktiviert und am 18. März zum Kommandierenden General in Inner- und Oberösterreich ernannt. Am 12. April 1796 übernahm er zum Schutze Wiens die Organisation des Freiwilligen Corps, sein Hauptquartier bezog er in Klosterneuburg. Durch die am 18. April von Erzherzog Karl abgeschlossenen Friedenspräliminarien von Leoben wurde die weitere Aufstellung aber hinfällig. Zweimal 1798?1799 und 1805 fungierte er als Militärbevollmächtigter in Sankt Petersburg. Als Kommandierender General von Innerösterreich nahm er seinen Aufenthalt in Graz und unterstützte im August 1799 das Vorgehen des russischen Hilfskorps in Oberitalien. Am 5. September 1800 wurde er zum Kommandierenden General ob und unter der Enns und zum Stadtkommandanten von Wien ernannt. Am 1. April 1805 ehrte ihn der Kaiser mit der Würde eines kaiserlichen Feldmarschalls. Bis 1820 blieb er Stadtkommandant von Wien; sein letztes Kommando war von 1829 bis 1834 die Position eines Gouverneurs der Bundesfestung Mainz.

Seit 1851 besaß Ferdinand als Mitglied des königlichen Hauses ein Mandat in der württembergischen Kammer der Standesherren. Er war allerdings nie persönlich anwesend und ließ sich auch nicht vertreten.

Ferdinand war zweimal verheiratet. Am 18. März 1795 heiratete er Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5. April 1771?25. April 1829), Tochter des Fürsten Christian Günther I. von Schwarzburg-Sondershausen und der Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. Die Ehe wurde 1801 geschieden.

Seine zweite Frau, die er am 23. Februar 1817 in Marseilles heiratete, war Pauline von Metternich-Winneburg (29. November 1771?23. Juni 1855), Tochter von Franz Georg von Metternich-Winneburg und Maria Beatrix von Kageneck und Schwester von Klemens Wenzel von Metternich.



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German Militaria - Württemberg : An important meerschaum pipe from the Württemberg royal family.

The pipe bowl is meerschaum with a sculpted royal Württemberg coat of arms. Underlaid with crossed marshal's batons and the Grand Cross of the Austrian Military Order of Maria Theresa.

The sculpted initials "FF" of Ferdinand Friedrich of Württemberg on the back.

The lid and mount made of silver, partially gilt, in the shape of the detachable Württemberg crown in the most elaborate and finest goldsmith's work.

With various master's marks and silver marquetry (13 Löth).

The ebony shaft is trimmed with silver and mother-of-pearl. The mouthpiece made of carved amber.

Total length approx. 50 cm. Height of the bowl 14.5 cm.

A pipe of exceptional craftsmanship and elaborate workmanship in keeping with its royal provenance.

A rare and splendid memento of this Austrian military leader from the House of Württemberg.


Ferdinand Friedrich August, Duke of Württemberg (* 21 October 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20 January 1834 in Wiesbaden) was an Austrian field marshal.

Ferdinand Friedrich August was a son of Duke Friedrich Eugen von Württemberg (1732-1797) from his marriage to Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736-1798).

At the age of 18, he joined the Austrian army as a lieutenant colonel. During his participation in the Turkish War, he was promoted to major general on 9 April 1788 and to field marshal lieutenant on 20 August 1790. After the outbreak of war against revolutionary France, he took part in the battles in the Netherlands and on the Lower Rhine in 1796. In March 1793, under Archduke Charles, he took part in the Battle of Neerwinden with his second encounter. He threw back the French left wing under General Champmorin and stormed Leau. On 7 April, he took over the siege of Condé and forced the commanding General Chancel to surrender on 11 July 1792. For this success, the duke was awarded the Commander's Cross of the Order of Maria Theresa on 23 July 1793. In spring 1794, he helped the bishopric of Liège, which was threatened by French troops, but was unable to prevent its loss. In the campaign of 1795, he led his army corps against the invasion of the French army under Marshal Jourdan on the Rhine and operated between the Lahn and Sieg rivers. Between 9 and 16 September, he fought several battles at Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch and Freylingen, which forced him to retreat hastily. The conclusion of a convention in Ehrenbreitstein on 4 January 1796 finally brought this campaign to an end. On 21 March 1796, Duke Ferdinand was promoted to field commander. In the campaign of 1796, he took command of an 18,000-strong corps on the Lower Rhine, which operated against the left wing of the Sambre and Meuse army of the French general Kleber. At the end of June 1796, a physical ailment forced him to leave active military service, whereupon he withdrew to Vienna.

When Bonaparte advanced from Italy against Inner Austria in the spring of 1797, Duke Ferdinand was reactivated and appointed Commanding General in Inner and Upper Austria on 18 March. On 12 April 1796, he took over the organisation of the Volunteer Corps for the protection of Vienna and moved into his headquarters in Klosterneuburg. However, the peace preliminaries of Leoben concluded by Archduke Karl on 18 April rendered the further formation obsolete. Twice in 1798-1799 and 1805 he acted as military plenipotentiary in St Petersburg. As Commanding General of Inner Austria, he took up residence in Graz and supported the actions of the Russian auxiliary corps in Upper Italy in August 1799. On 5 September 1800, he was appointed Commanding General above and below the Enns and City Commander of Vienna. On 1 April 1805, the Emperor honoured him with the title of Imperial Field Marshal. He remained city commander of Vienna until 1820; his last command was as governor of the federal fortress of Mainz from 1829 to 1834.

As a member of the royal house, Ferdinand held a seat in Württemberg's chamber of the estates since 1851. However, he never attended in person and did not allow himself to be represented.

Ferdinand was married twice. On 18 March 1795, he married Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5 April 1771-25 April 1829), daughter of Prince Christian Günther I von Schwarzburg-Sondershausen and Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. The marriage ended in divorce in 1801.

His second wife, whom he married on 23 February 1817 in Marseilles, was Pauline von Metternich-Winneburg (29 November 1771-23 June 1855), daughter of Franz Georg von Metternich-Winneburg and Maria Beatrix von Kageneck and sister of Klemens Wenzel von Metternich.


Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.




Militaria Deutschland - Württemberg : Bedeutende Meerschaumpfeife aus dem Württembergischen Königshaus.

Der Pfeifenkopf Meerschaum mit plastischem königlich württembergischen Wappen. Von gekreuzten Marschallstäben und dem Großkreuz des österreichischen Militär - Maria - Theresien - Ordens unterlegt.

Auf der Rückseite die skulptierten Initialen "FF" Ferdinand Friedrichs von Württemberg.

Der Deckel und die Montierung aus Silber, teilweise vergoldet, in Form der abnehmbaren württembergischen Krone in aufwendigster und feinster Goldschmiedearbeit.

Mit verschiedenen Meistermarken und Silbermarhe (13 Löth).

Der Holm aus Ebenholz mit Silber- und Perlmuttbesatz. Das Mundstück aus geschnitztem Bernstein.

Gesamtlänge ca.50 cm. Höhe des Pfeifenkopfs 14,5 cm.

Kunsthandwerklich außerordentlich qualitätvolle und aufwendig gearbeitete Pfeife entsprechend der königlichen Provenienz.

Seltenes und prächtiges Erinnerungsstück an diesen österreichischen Heerführer aus dem Hause Württemberg.


Ferdinand Friedrich August, Herzog zu Württemberg (* 21. Oktober 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20. Januar 1834 in Wiesbaden) war ein österreichischer Feldmarschall.

Ferdinand Friedrich August war ein Sohn des Herzogs Friedrich Eugen von Württemberg (1732?1797) aus dessen Ehe mit Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736?1798).

Mit 18 Jahren trat er als Oberstleutnant in die österreichische Armee ein. Bei der Teilnahme am Türkenkrieg wurde er am 9. April 1788 zum Generalmajor und am 20. August 1790 zum Feldmarschallleutnant befördert und nahm nach Ausbruch des Krieges gegen das revolutionäre Frankreich an den Kämpfen in den Niederlanden und 1796 am Niederrhein teil. Im März 1793 griff er unter Erzherzog Karl mit seinem zweiten Treffen in die Schlacht bei Neerwinden ein. Er warf dabei den linken Flügel der Franzosen unter General Champmorin zurück und erstürmte Leau. Am 7. April übernahm er die Belagerung von Condé und zwang den befehlshabenden General Chancel am 11. Juli 1792 zur Kapitulation. Für diesen Erfolg wurde der Herzog am 23. Juli 1793 mit dem Commandeurkreuz des Maria Theresien-Ordens ausgezeichnet. Im Frühjahr 1794 half er dem durch französische Truppen bedrohten Bistum Lüttich, konnte aber dessen Verlust nicht verhindern. Im Feldzug von 1795 führte er sein Armeecorps gegen den Einfall der französischen Armee unter Marschall Jourdan an den Rhein und operierte zwischen Lahn und Sieg. Zwischen 9. und 16. September führte er bei Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch und Freylingen mehrere Gefechte, die ihn zum eiligen Rückzuge nötigten. Der Abschluss einer Konvention in Ehrenbreitstein am 4. Jänner 1796 beendete schließlich diesen Feldzug. Am 21. März 1796 wurde Herzog Ferdinand zum Feldzeugmeister befördert. Im Feldzug von 1796 übernahm er am Niederrhein den Befehl über ein 18.000 Mann starkes Korps, welches gegen den linken Flügel der Sambre- und Maas-Armee des französischen Generals Kleber operierte. Ende Juni 1796 zwang ihn ein körperliches Leiden den aktiven Heeresdienst zu verlassen, worauf er sich nach Wien zurückzog.

Als Bonaparte im Frühjahr 1797 aus Italien gegen Innerösterreich vordrang, wurde Herzog Ferdinand reaktiviert und am 18. März zum Kommandierenden General in Inner- und Oberösterreich ernannt. Am 12. April 1796 übernahm er zum Schutze Wiens die Organisation des Freiwilligen Corps, sein Hauptquartier bezog er in Klosterneuburg. Durch die am 18. April von Erzherzog Karl abgeschlossenen Friedenspräliminarien von Leoben wurde die weitere Aufstellung aber hinfällig. Zweimal 1798?1799 und 1805 fungierte er als Militärbevollmächtigter in Sankt Petersburg. Als Kommandierender General von Innerösterreich nahm er seinen Aufenthalt in Graz und unterstützte im August 1799 das Vorgehen des russischen Hilfskorps in Oberitalien. Am 5. September 1800 wurde er zum Kommandierenden General ob und unter der Enns und zum Stadtkommandanten von Wien ernannt. Am 1. April 1805 ehrte ihn der Kaiser mit der Würde eines kaiserlichen Feldmarschalls. Bis 1820 blieb er Stadtkommandant von Wien; sein letztes Kommando war von 1829 bis 1834 die Position eines Gouverneurs der Bundesfestung Mainz.

Seit 1851 besaß Ferdinand als Mitglied des königlichen Hauses ein Mandat in der württembergischen Kammer der Standesherren. Er war allerdings nie persönlich anwesend und ließ sich auch nicht vertreten.

Ferdinand war zweimal verheiratet. Am 18. März 1795 heiratete er Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5. April 1771?25. April 1829), Tochter des Fürsten Christian Günther I. von Schwarzburg-Sondershausen und der Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. Die Ehe wurde 1801 geschieden.

Seine zweite Frau, die er am 23. Februar 1817 in Marseilles heiratete, war Pauline von Metternich-Winneburg (29. November 1771?23. Juni 1855), Tochter von Franz Georg von Metternich-Winneburg und Maria Beatrix von Kageneck und Schwester von Klemens Wenzel von Metternich.



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80. Auction

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Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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Terms & Conditions

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

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tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

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drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

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sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

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chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

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den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

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lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

See Full Terms And Conditions