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Allgemein : GEMEINSAMES FLUGZEUGFÜHRER- UND BEOBACHTERABZEICHEN IN GOLD MIT BRILLANTEN.
Luftwaffe - Allgemein : GEMEINSAMES FLUGZEUGFÜHRER- UND BEOBACHTERABZEICHEN IN GOLD MIT BRILLANTEN.
Gemeinsames Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen in Gold mit Brillanten.Der Luftwaffenadler Weißgold und vollständig mit Brillanten besetzt. Rückseitig auf dem Kranz verschraubt.
Der Lorbeer/Eichenkranz Gold (nachträglich ergänzt).
Die Nadel mit Sicherheitsverschluss. Auf der Rückseite Goldpunze "585".
Die Rückseite des Adlers mit aufgelötetem schmalen Weißgoldrahmen, der die Konturen des Adlers nachzeichnet. Der rückseitige Adler bzw.Brillantenfassungen "à jour" (durchbrochen) gearbeitet.
Bei dem Brillant - Adler handelt es sich um ein absolut zweifelsfreies Original aus der Fertigung der Deutschen Goldschmiede Werkstätten Berlin (ehemals Hofjuweliere Friedländer).
Der aus Gold gefertigte Kranz wurde nach 1945 ergänzt. Obgleich von guter Qualität entspricht er jedoch bei weitem nicht der Qualität eines zeitgenössischen Originals vor 1945.
Laut Angaben des Einlieferers ließ der Träger dieses Abzeichens, ein General der Luftwaffe, den Originalkranz in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei einem Juwelier entfernen und einschmelzen, da er das Geld für das Lebensnotwendige brauchte.
In späteren Jahren wieder zu Geld gekommen ließ er bei demselben Juwelier anhand seines normalen Flugzeugführer- und Beobachterabzeichens den Kranz wieder ergänzen.
Interessantes Stück dessen Werdegang die nach heutigen Maßstäben nur noch schwer nachvollziebaren Zustände nach Kriegsende symbolisiert.
Gemessen am Preis eines komplett originalen Abzeichens äußerst moderate Taxe.
Luftwaffe - Miscellaneous : GEMEINSAMES FLUGZEUGFÜHRER- UND BEOBACHTERABZEICHEN IN GOLD MIT BRILLANTEN.
Combined Pilot Observer badge with diamonds. This piece is marked with gold hallmark "585" on the reverse and various control numbers. The piece features the laurel/oak leaf wreath in gold and the Luftwaffe eagle in white gold set diamonds. The eagle is secured to the wreath with screw-type fasteners. Pin construction shows intricate mechanics with a locking device as the catch. Badge comes without case.This is a spectacular piece. It is a finely crafted period specimen of the third type. The back of the eagle has a soldered white gold narrow frame that carefully traces the contours of the eagle. The diamonds are set on the pierced body of the eagle representing the construction and gem set style typical for the period.
This badge type is considered the final variant in the development of the "Luftwaffe Double Badge" and an example of this type was awarded in the last months of the war to Generaloberst Robert Ritter von Greim on 17 April 1945 (sold in our 25th auction).
As a dating source for this piece, the Fighter Pilot Erich Hartmann was presented an exact version shortly after his 25 August 1944 ceremony awarding him the Oak leaves with Swords and Diamonds to the Knights Cross of the Iron Cross. Erich Hartmann's badge example is consistent with this piece offered in this auction and I am familiar with yet another similar example having been awarded a few months earlier.
These badges were hand-made ??in small numbers by goldsmiths from the company DGW (German Goldsmiths' Studio), Berlin. This company is known for the highly skilled craftsman of the Third Reich period.
The development of this badge variant and technical changes were due to the desire for perfecting the design of the Luftwaffe eagle and optimizing the brilliance of the stones when worn on the uniform. The chronological sequence of the different variants can be proven by known badges that all have an exact and traceable provenance. The Oberst Werner Molder's presented badge from 1940 corresponds to the fist type awarded starting in 1935 and running to the early years of the war.
SS Oberstgruppenfuhrer Sepp Dietrich's example was sold in our 41st Auction and corresponds to the second type representing the first jeweler's development using the first type as a baseline design platform.
Ritter von Greim's example was sold in our 25th Auction and its construction characteristics correspond to the last type, variant three most likely produced at the end of 1944 to the beginning of 1945. Reichsmarschall Hermann Goering also wore a type three award and the last in the series.
Our offered specimen corresponds to other examples presented as early as 1943 but for certain no later than the 1944 issued third variation types. They are consistent with two matching examples awarded to "Diamonds" recipients in the Luftwaffe in 1944.
Although the "Luftwaffe Combined Pilot and Observer's Badge with Diamonds" is one of the rarest and most beautiful awards of the Third Reich, thus far, no attempt has been made to publish a meaningful and comprehensive examination of this decoration.
The badges were personally presented by Reichsmarschall Hermann Goering for extra-ordinary contributions to the German Luftwaffe and to leading personalities of the Third Reich and the Allies of Germany. Almost all Luftwaffe personnel who received the Oak leaves with Swords and Diamonds to the Knights Cross of the Iron Cross and all Field Marshals of the Luftwaffe received the double badge with diamonds.
From the Luftwaffe recipients of the Oak leaves with Swords, only a relatively small number received this badge. Hermann Goering's criteria for the award was not exactly clear but his own personal sympathies may have played an important role in the decision of who was presented with this badge. Some important recipients were Generals Student, Löhr, Greim and part of his inner circle which included Bruno Loerzer and the women test pilots Hanna Reitsch and Melitta Gräfin Stauffenberg.
Some of the few recipients who did not belong to the Luftwaffe were such Third Reich
personalities as Reichsführer SS Heinrich Himmler, Grand Admiral Karl Doenitz,
Field Marshal Erwin Rommel, SS Oberstgruppenführer Sepp Dietrich, Generaloberst Dietl and the rescuer of Mussolini, SS-Sturmbannführer Otto Skorzenny.
Some of these awards went to the leaders of the Axis Powers and sympathetic foreign Statesmen like Il Duce, Benito Mussolini, the Finnish Marshal Mannerheim, the Romanian state leader Antonescu, the Spanish leader Generalissimo Franco and the Italian Air Marshal Italo Balbo.
A tremendous artifact and one of the very few original pieces of one of the finest and
rarest awards of the Third Reich.
Luftwaffe - Allgemein : GEMEINSAMES FLUGZEUGFÜHRER- UND BEOBACHTERABZEICHEN IN GOLD MIT BRILLANTEN.
Gemeinsames Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen in Gold mit Brillanten.Der Luftwaffenadler Weißgold und vollständig mit Brillanten besetzt. Rückseitig auf dem Kranz verschraubt.
Der Lorbeer/Eichenkranz Gold (nachträglich ergänzt).
Die Nadel mit Sicherheitsverschluss. Auf der Rückseite Goldpunze "585".
Die Rückseite des Adlers mit aufgelötetem schmalen Weißgoldrahmen, der die Konturen des Adlers nachzeichnet. Der rückseitige Adler bzw.Brillantenfassungen "à jour" (durchbrochen) gearbeitet.
Bei dem Brillant - Adler handelt es sich um ein absolut zweifelsfreies Original aus der Fertigung der Deutschen Goldschmiede Werkstätten Berlin (ehemals Hofjuweliere Friedländer).
Der aus Gold gefertigte Kranz wurde nach 1945 ergänzt. Obgleich von guter Qualität entspricht er jedoch bei weitem nicht der Qualität eines zeitgenössischen Originals vor 1945.
Laut Angaben des Einlieferers ließ der Träger dieses Abzeichens, ein General der Luftwaffe, den Originalkranz in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei einem Juwelier entfernen und einschmelzen, da er das Geld für das Lebensnotwendige brauchte.
In späteren Jahren wieder zu Geld gekommen ließ er bei demselben Juwelier anhand seines normalen Flugzeugführer- und Beobachterabzeichens den Kranz wieder ergänzen.
Interessantes Stück dessen Werdegang die nach heutigen Maßstäben nur noch schwer nachvollziebaren Zustände nach Kriegsende symbolisiert.
Gemessen am Preis eines komplett originalen Abzeichens äußerst moderate Taxe.
Luftwaffe - Miscellaneous : GEMEINSAMES FLUGZEUGFÜHRER- UND BEOBACHTERABZEICHEN IN GOLD MIT BRILLANTEN.
Combined Pilot Observer badge with diamonds. This piece is marked with gold hallmark "585" on the reverse and various control numbers. The piece features the laurel/oak leaf wreath in gold and the Luftwaffe eagle in white gold set diamonds. The eagle is secured to the wreath with screw-type fasteners. Pin construction shows intricate mechanics with a locking device as the catch. Badge comes without case.This is a spectacular piece. It is a finely crafted period specimen of the third type. The back of the eagle has a soldered white gold narrow frame that carefully traces the contours of the eagle. The diamonds are set on the pierced body of the eagle representing the construction and gem set style typical for the period.
This badge type is considered the final variant in the development of the "Luftwaffe Double Badge" and an example of this type was awarded in the last months of the war to Generaloberst Robert Ritter von Greim on 17 April 1945 (sold in our 25th auction).
As a dating source for this piece, the Fighter Pilot Erich Hartmann was presented an exact version shortly after his 25 August 1944 ceremony awarding him the Oak leaves with Swords and Diamonds to the Knights Cross of the Iron Cross. Erich Hartmann's badge example is consistent with this piece offered in this auction and I am familiar with yet another similar example having been awarded a few months earlier.
These badges were hand-made ??in small numbers by goldsmiths from the company DGW (German Goldsmiths' Studio), Berlin. This company is known for the highly skilled craftsman of the Third Reich period.
The development of this badge variant and technical changes were due to the desire for perfecting the design of the Luftwaffe eagle and optimizing the brilliance of the stones when worn on the uniform. The chronological sequence of the different variants can be proven by known badges that all have an exact and traceable provenance. The Oberst Werner Molder's presented badge from 1940 corresponds to the fist type awarded starting in 1935 and running to the early years of the war.
SS Oberstgruppenfuhrer Sepp Dietrich's example was sold in our 41st Auction and corresponds to the second type representing the first jeweler's development using the first type as a baseline design platform.
Ritter von Greim's example was sold in our 25th Auction and its construction characteristics correspond to the last type, variant three most likely produced at the end of 1944 to the beginning of 1945. Reichsmarschall Hermann Goering also wore a type three award and the last in the series.
Our offered specimen corresponds to other examples presented as early as 1943 but for certain no later than the 1944 issued third variation types. They are consistent with two matching examples awarded to "Diamonds" recipients in the Luftwaffe in 1944.
Although the "Luftwaffe Combined Pilot and Observer's Badge with Diamonds" is one of the rarest and most beautiful awards of the Third Reich, thus far, no attempt has been made to publish a meaningful and comprehensive examination of this decoration.
The badges were personally presented by Reichsmarschall Hermann Goering for extra-ordinary contributions to the German Luftwaffe and to leading personalities of the Third Reich and the Allies of Germany. Almost all Luftwaffe personnel who received the Oak leaves with Swords and Diamonds to the Knights Cross of the Iron Cross and all Field Marshals of the Luftwaffe received the double badge with diamonds.
From the Luftwaffe recipients of the Oak leaves with Swords, only a relatively small number received this badge. Hermann Goering's criteria for the award was not exactly clear but his own personal sympathies may have played an important role in the decision of who was presented with this badge. Some important recipients were Generals Student, Löhr, Greim and part of his inner circle which included Bruno Loerzer and the women test pilots Hanna Reitsch and Melitta Gräfin Stauffenberg.
Some of the few recipients who did not belong to the Luftwaffe were such Third Reich
personalities as Reichsführer SS Heinrich Himmler, Grand Admiral Karl Doenitz,
Field Marshal Erwin Rommel, SS Oberstgruppenführer Sepp Dietrich, Generaloberst Dietl and the rescuer of Mussolini, SS-Sturmbannführer Otto Skorzenny.
Some of these awards went to the leaders of the Axis Powers and sympathetic foreign Statesmen like Il Duce, Benito Mussolini, the Finnish Marshal Mannerheim, the Romanian state leader Antonescu, the Spanish leader Generalissimo Franco and the Italian Air Marshal Italo Balbo.
A tremendous artifact and one of the very few original pieces of one of the finest and
rarest awards of the Third Reich.
Decorations & Military Antiques - Military Guns
Sale Date(s)
Venue Address
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.