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328

1933-1945: Abzeichen für Diplomaten des aus dem Besitz Hans - Otto Meissners.

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Kirchheim Unter Teck

Abzeichen für Diplomaten des Reichsaußenministeriums aus dem Besitz Hans - Otto Meissners. Silber. Über dem Hoheitsadler gravierte Bezeichnung "R:A:M: TOKIO / NR. 3". An Nadel. Auf der Rückseite Herstellerzeichen "C.E. JUNCKER BERLIN SW" sowie Silberstempel "900". Dazu ein Exemplar des Buches von Hans Otto Meissner: In stürmischer Zeit. Als Diplomat in London, Tokio, Moskau, Mailand. Bechtle Verlag, Esslingen und München 1990. Hans-Otto Meissner (* 4. Juni 1909 in Straßburg; † 8. September 1992 in Unterwössen) war ein deutscher Diplomat und Schriftsteller. Er war der Sohn des Staatsministers Otto Meissner. Nach dem Abschluss seines Studiums an der Universität Göttingen arbeitete Meissner 1933 zunächst einige Monate im preußischen Justizdienst. Im Dezember 1933 bestand er das Eintrittsexamen für den Auswärtigen Dienst. Am 12. Dezember 1933 wurde er in die SS (Mitgliedsnummer 241.955) aufgenommen, und zwar in die so genannte Motor-SS (seit dem 1. Mai 1940 im Rang eines Hauptsturmführers). Nach Meissners eigenen Angaben in seiner Autobiographie soll Josias zu Waldeck und Pyrmont ihm diese Mitgliedschaft nahegelegt haben.[2] Im Februar 1934 trat Meissner als Beamter des höheren Dienstes im Rang eines Attachés in den diplomatischen Dienst ein. Er gehörte zunächst der Abteilung IV "Osteuropa, Skandinavien, Ostasien" an. Zu den jungen Führungsbeamten, die mit ihm in den Staatsdienst kamen, zählte unter anderem Ernst vom Rath. 1934 wurde Meissner in der Kaserne der Leibstandarte SS Adolf Hitler in Lichterfelde, der ehemaligen Hauptkadettenanstalt - in die er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Berliner Gliederung der Motor-SS beordert worden war, um im Falle einer SA-Erhebung die Anstalt zu verteidigen -, Augenzeuge von Exekutionen, im Zuge der als "Röhm-Putsch" bekannten politischen Säuberungswelle. Am 1. November 1934 wurde Meissner mit einer Dissertation über Vollmacht und Ratifikation bei völkerrechtlichen Verträgen nach deutschem Recht zum Dr. jur. promoviert. Vom August 1935 bis März 1936 war Meissner an der deutschen Botschaft in London beschäftigt. Nach dem Bestehen der diplomatisch-konsularischen Prüfung am 24. Juni 1936 wurde er im September desselben Jahres an die deutsche Botschaft in Tokyo entsandt. Dort war er von Dezember 1936 bis Dezember 1938 - seit Juli 1938 im Rang eine Legationssekretärs - unter Botschafter Eugen Ott tätig. Während dieser Zeit, am 12. Dezember 1936, wurde Meissner zudem Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.762.629). Am 22. September 1937 heiratete er Estelle Dittenberger. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor, Andrea Meissner (* 1. März 1943). Von März 1939 bis zur Kriegserklärung am 3. September 1939 wurde er erneut an der deutschen Botschaft in London eingesetzt. Von September 1939 bis März 1940 wurde er in der Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin im Referat II (Militärischer Nachrichten- und Propagandadienst) beschäftigt, um dann vom März bis Juli 1940 an der deutschen Botschaft in Moskau zu wirken. Vom August 1940 bis Januar 1941 diente er in der Wehrmacht (XXXXI. Armeekorps), um vom Januar 1941 bis März 1941 erneut an der Botschaft in Moskau zu arbeiten. Es folgte, vom März bis Dezember 1941, erneuter Dienst im XXXXI. Korps des deutschen Heeres, in dem er bis zum Oberleutnant der Reserve (ab 1. November 1941) befördert wurde. Nach einer Verwundung an der Ostfront in der Panzerschlacht an der Dubysa im Dezember 1941 kehrte er in den Diplomatischen Dienst zurück. Nachdem er bereits im August 1941 den Rang eines Gesandtschaftsrates erhalten hatte, wurde Meissner im Dezember unter der Bezeichnung eines Konsuls die Leitung des deutschen Generalkonsulats in Mailand übertragen, das er bis 1945 führte. Er hatte dabei auch die Funktion des Kulturreferenten. In dieser Funktion nahm er an der Tagung der Antijüdischen Auslandsaktion unter Horst Wagner Anfang April 1944 in Krummhübel teil, wo sich die "Judenreferenten" (da es keine hauptamtliche Judenreferenten gab, handelte es sich um mit "Judenangelegenheiten" vertraute Mitarbeiter, meistens die Kulturreferenten) der Botschaften trafen, um über eine Verschärfung der europaweiten Judenverfolgung und eine Verstärkung der propagandistischen Maßnahmen gegen die öffentliche Anprangerung der Judenverfolgung durch die Alliierten zu beraten.[4] Laut Tagungsprotokoll empfahl Meissner, "bei der antijüdischen Informationsarbeit in Italien die starke jüdische Beteiligung an verbotenen Handlungen (Schwarzhandel, Sabotage usw.) herauszustellen".[5] Der Historiker Sebastian Weitkamp bewertet die im Tagungsprotokoll dokumentierten Aussagen Meissners als "Vorschläge zur Intensivierung der antisemitischen Propaganda".[6] Am 1. Mai 1944 wurde Meissner zum Konsul I. Klasse ernannt. Im Mai 1945 wurde Meissner, zwei Wochen nach Kriegsende, gemeinsam mit seinem Konsulatspersonal von amerikanischen Truppen bei Bellagio verhaftet und im Gefangenenlager Nr. 334 bei Scandicci interniert. Nach einigen Wochen in diesem Lager wurden er und seine Mithäftlinge in ein komfortables Lager in einer Hotelanlage im Badeort Salsomaggiore verlegt. Meissner selbst meinte später, dass wahrscheinlich ein briefliches Hilfeersuchen seinerseits an Papst Pius XII. - seit seiner Zeit als Nuntius im Berlin der 1920er Jahre ein enger Freund der Familie Meissner - zu dieser Verbesserung der Situation geführt habe.[7] Nach 1945 Nach dem Krieg bestritt Meissner die Echtheit des Tagungsprotokolls der Krummhübler Tagung vom April 1944 und leugnete bei einer Vernehmung in alliierter Haft am 29. April 1947, seine dort dokumentierten antisemitischen Vorschläge gemacht zu haben.[8] Nach seiner Entlassung aus der amerikanischen Internierung im Oktober 1947 betätigte Meissner sich als freiberuflicher Journalist und Schriftsteller. Bis 1991 veröffentlichte er zahlreiche Reiseberichte, Romane und Lebensbeschreibungen großer Entdecker. Hinzu kamen autobiographische Schriften sowie Werke zur jüngeren Zeitgeschichte. Seine Bücher wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt, u. a. ins Bulgarische, Dänische, Englische, Finnische, Französische, Italienische, Niederländische, Norwegische, Polnische, Portugiesische, Russische, Schwedische, Slowenische, Spanische und Tschechische. Daneben trat er öffentlich als Präsident des Deutschen Instituts für Lebensformen hervor, ein Amt, in das er am 28. Juni 1953 in Bad Pyrmont auf dem Gründungskongress der Gesellschaft gewählt wurde. Seine Wahl wurde begründet mit seinen "Verdienste[n] um die Wiederbelebung kultivierter Umgangsformen".[9] 1956 heiratete Meissner in zweiter Ehe die Schriftstellerin Marianne Mertens. Trotz vereinzelter Kritik wegen seiner Vergangenheit als NS-Diplomat wurde Meissner im Nachkriegsdeutschland mit zahlreichen Ehrungen bedacht. 1986 bekam er auf Vorschlag von Franz Josef Strauß das Große Bundesverdienstkreuz verliehen. In diesem Zusammenhang kam es zu Kontroversen wegen seiner Teilnahme an der Krummhübler Tagung, wobei Meissner sich darauf berief, ahnungslos zu der Tagung gefahren zu sein.Schönes geprägtes Originalexemplar dieses seltenen Abzeichens für das Diplomatische Korps das von Hans Otto Meissner während seiner Zeit als Diplomat in Tokio getragen wurde. Insignia for Diplomats of the Reichs Foreign Ministry from the Estate of Hans - Otto Meissner Silver insignia features national eagle and is engraved: "R:A:M: TOKIO / NR. 3". Reverse features undamaged pin and the manufacturer's mark " C. E. JUNCKER BERLIN SW" with silver hallmark "900". Included is a copy of the book by Hans Otto Meissner: "In Stormy Times. As a Diplomat in London, Tokyo, Moscow, Milan". Bechtle Verlag, Esslingen and Munich, 1990. Hans-Otto Meissner (4 June 1909 in Strasbourg - 8 September 1992 in Unterwössen) was a German Diplomat and writer. He was the son of the minister of State Otto Meissner. After completing his studies at the University of Göttingen, Meissner worked for a few months in the

Abzeichen für Diplomaten des Reichsaußenministeriums aus dem Besitz Hans - Otto Meissners. Silber. Über dem Hoheitsadler gravierte Bezeichnung "R:A:M: TOKIO / NR. 3". An Nadel. Auf der Rückseite Herstellerzeichen "C.E. JUNCKER BERLIN SW" sowie Silberstempel "900". Dazu ein Exemplar des Buches von Hans Otto Meissner: In stürmischer Zeit. Als Diplomat in London, Tokio, Moskau, Mailand. Bechtle Verlag, Esslingen und München 1990. Hans-Otto Meissner (* 4. Juni 1909 in Straßburg; † 8. September 1992 in Unterwössen) war ein deutscher Diplomat und Schriftsteller. Er war der Sohn des Staatsministers Otto Meissner. Nach dem Abschluss seines Studiums an der Universität Göttingen arbeitete Meissner 1933 zunächst einige Monate im preußischen Justizdienst. Im Dezember 1933 bestand er das Eintrittsexamen für den Auswärtigen Dienst. Am 12. Dezember 1933 wurde er in die SS (Mitgliedsnummer 241.955) aufgenommen, und zwar in die so genannte Motor-SS (seit dem 1. Mai 1940 im Rang eines Hauptsturmführers). Nach Meissners eigenen Angaben in seiner Autobiographie soll Josias zu Waldeck und Pyrmont ihm diese Mitgliedschaft nahegelegt haben.[2] Im Februar 1934 trat Meissner als Beamter des höheren Dienstes im Rang eines Attachés in den diplomatischen Dienst ein. Er gehörte zunächst der Abteilung IV "Osteuropa, Skandinavien, Ostasien" an. Zu den jungen Führungsbeamten, die mit ihm in den Staatsdienst kamen, zählte unter anderem Ernst vom Rath. 1934 wurde Meissner in der Kaserne der Leibstandarte SS Adolf Hitler in Lichterfelde, der ehemaligen Hauptkadettenanstalt - in die er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Berliner Gliederung der Motor-SS beordert worden war, um im Falle einer SA-Erhebung die Anstalt zu verteidigen -, Augenzeuge von Exekutionen, im Zuge der als "Röhm-Putsch" bekannten politischen Säuberungswelle. Am 1. November 1934 wurde Meissner mit einer Dissertation über Vollmacht und Ratifikation bei völkerrechtlichen Verträgen nach deutschem Recht zum Dr. jur. promoviert. Vom August 1935 bis März 1936 war Meissner an der deutschen Botschaft in London beschäftigt. Nach dem Bestehen der diplomatisch-konsularischen Prüfung am 24. Juni 1936 wurde er im September desselben Jahres an die deutsche Botschaft in Tokyo entsandt. Dort war er von Dezember 1936 bis Dezember 1938 - seit Juli 1938 im Rang eine Legationssekretärs - unter Botschafter Eugen Ott tätig. Während dieser Zeit, am 12. Dezember 1936, wurde Meissner zudem Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.762.629). Am 22. September 1937 heiratete er Estelle Dittenberger. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor, Andrea Meissner (* 1. März 1943). Von März 1939 bis zur Kriegserklärung am 3. September 1939 wurde er erneut an der deutschen Botschaft in London eingesetzt. Von September 1939 bis März 1940 wurde er in der Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin im Referat II (Militärischer Nachrichten- und Propagandadienst) beschäftigt, um dann vom März bis Juli 1940 an der deutschen Botschaft in Moskau zu wirken. Vom August 1940 bis Januar 1941 diente er in der Wehrmacht (XXXXI. Armeekorps), um vom Januar 1941 bis März 1941 erneut an der Botschaft in Moskau zu arbeiten. Es folgte, vom März bis Dezember 1941, erneuter Dienst im XXXXI. Korps des deutschen Heeres, in dem er bis zum Oberleutnant der Reserve (ab 1. November 1941) befördert wurde. Nach einer Verwundung an der Ostfront in der Panzerschlacht an der Dubysa im Dezember 1941 kehrte er in den Diplomatischen Dienst zurück. Nachdem er bereits im August 1941 den Rang eines Gesandtschaftsrates erhalten hatte, wurde Meissner im Dezember unter der Bezeichnung eines Konsuls die Leitung des deutschen Generalkonsulats in Mailand übertragen, das er bis 1945 führte. Er hatte dabei auch die Funktion des Kulturreferenten. In dieser Funktion nahm er an der Tagung der Antijüdischen Auslandsaktion unter Horst Wagner Anfang April 1944 in Krummhübel teil, wo sich die "Judenreferenten" (da es keine hauptamtliche Judenreferenten gab, handelte es sich um mit "Judenangelegenheiten" vertraute Mitarbeiter, meistens die Kulturreferenten) der Botschaften trafen, um über eine Verschärfung der europaweiten Judenverfolgung und eine Verstärkung der propagandistischen Maßnahmen gegen die öffentliche Anprangerung der Judenverfolgung durch die Alliierten zu beraten.[4] Laut Tagungsprotokoll empfahl Meissner, "bei der antijüdischen Informationsarbeit in Italien die starke jüdische Beteiligung an verbotenen Handlungen (Schwarzhandel, Sabotage usw.) herauszustellen".[5] Der Historiker Sebastian Weitkamp bewertet die im Tagungsprotokoll dokumentierten Aussagen Meissners als "Vorschläge zur Intensivierung der antisemitischen Propaganda".[6] Am 1. Mai 1944 wurde Meissner zum Konsul I. Klasse ernannt. Im Mai 1945 wurde Meissner, zwei Wochen nach Kriegsende, gemeinsam mit seinem Konsulatspersonal von amerikanischen Truppen bei Bellagio verhaftet und im Gefangenenlager Nr. 334 bei Scandicci interniert. Nach einigen Wochen in diesem Lager wurden er und seine Mithäftlinge in ein komfortables Lager in einer Hotelanlage im Badeort Salsomaggiore verlegt. Meissner selbst meinte später, dass wahrscheinlich ein briefliches Hilfeersuchen seinerseits an Papst Pius XII. - seit seiner Zeit als Nuntius im Berlin der 1920er Jahre ein enger Freund der Familie Meissner - zu dieser Verbesserung der Situation geführt habe.[7] Nach 1945 Nach dem Krieg bestritt Meissner die Echtheit des Tagungsprotokolls der Krummhübler Tagung vom April 1944 und leugnete bei einer Vernehmung in alliierter Haft am 29. April 1947, seine dort dokumentierten antisemitischen Vorschläge gemacht zu haben.[8] Nach seiner Entlassung aus der amerikanischen Internierung im Oktober 1947 betätigte Meissner sich als freiberuflicher Journalist und Schriftsteller. Bis 1991 veröffentlichte er zahlreiche Reiseberichte, Romane und Lebensbeschreibungen großer Entdecker. Hinzu kamen autobiographische Schriften sowie Werke zur jüngeren Zeitgeschichte. Seine Bücher wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt, u. a. ins Bulgarische, Dänische, Englische, Finnische, Französische, Italienische, Niederländische, Norwegische, Polnische, Portugiesische, Russische, Schwedische, Slowenische, Spanische und Tschechische. Daneben trat er öffentlich als Präsident des Deutschen Instituts für Lebensformen hervor, ein Amt, in das er am 28. Juni 1953 in Bad Pyrmont auf dem Gründungskongress der Gesellschaft gewählt wurde. Seine Wahl wurde begründet mit seinen "Verdienste[n] um die Wiederbelebung kultivierter Umgangsformen".[9] 1956 heiratete Meissner in zweiter Ehe die Schriftstellerin Marianne Mertens. Trotz vereinzelter Kritik wegen seiner Vergangenheit als NS-Diplomat wurde Meissner im Nachkriegsdeutschland mit zahlreichen Ehrungen bedacht. 1986 bekam er auf Vorschlag von Franz Josef Strauß das Große Bundesverdienstkreuz verliehen. In diesem Zusammenhang kam es zu Kontroversen wegen seiner Teilnahme an der Krummhübler Tagung, wobei Meissner sich darauf berief, ahnungslos zu der Tagung gefahren zu sein.Schönes geprägtes Originalexemplar dieses seltenen Abzeichens für das Diplomatische Korps das von Hans Otto Meissner während seiner Zeit als Diplomat in Tokio getragen wurde. Insignia for Diplomats of the Reichs Foreign Ministry from the Estate of Hans - Otto Meissner Silver insignia features national eagle and is engraved: "R:A:M: TOKIO / NR. 3". Reverse features undamaged pin and the manufacturer's mark " C. E. JUNCKER BERLIN SW" with silver hallmark "900". Included is a copy of the book by Hans Otto Meissner: "In Stormy Times. As a Diplomat in London, Tokyo, Moscow, Milan". Bechtle Verlag, Esslingen and Munich, 1990. Hans-Otto Meissner (4 June 1909 in Strasbourg - 8 September 1992 in Unterwössen) was a German Diplomat and writer. He was the son of the minister of State Otto Meissner. After completing his studies at the University of Göttingen, Meissner worked for a few months in the

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)| Decorations & Military Antiques - Military Guns

Sale Date(s)
Venue Address
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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Terms & Conditions

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

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den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

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lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

See Full Terms And Conditions