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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Verleihungsurkunde zum Schwarzen-Adler-Orden

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Kirchheim Unter Teck
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Verleihungsurkunde zum Schwarzen-Adler-Orden anOrden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Verleihungsurkunde zum Schwarzen-Adler-Orden an Reichskanzler Bernhard von Bülow.Verleihungsurkunde zum Schwarzen-Adler-Orden an den Reichskanzler, Präsidenten des Staatsministeriums und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Grafen Bernhard von Bülow. Datiert: Neues Palais, den 23. Dezember 1900. Mit Originalunterschrift Kaiser Wilhelm II. und anhängender Siegelkapsel mit dem großen Ordenssiegel. Im Randfalz Gegensignatur Fürst von Pleß.Prächtige, großformatige Pergamenturkunde mit farbig illuminiertem preußischen Staatswappen, umgeben von der Ordenskette.Komplett mit Ordensstatuten im prächtigen Einband mit goldgeprägtem preußischen Adler.In Original-Verleihungskassette mit dem Bruststern des Schwarzen-Adler-Ordens in Goldprägung. Im Innendeckel Ex-Libris Bernhard Ernst von Bülow.Altersgemäße Gebrauchsspuren.Bernhard von Bülow entstammte der berühmten preußischen Adels- und Soldatenfamilie die über Jahrhunderte wichtige Funktionen in der preußischen Politik und Gesellschaft einnahm. Zu den bekanntesten Vertretern aus der Gruppe der Militärs zählen der berühmte General der Befreiungskriege und Träger des Großkreuzes des Eisernen Kreuzes Graf Bülow von Dennewitz und der Generalfeldmarschall Karl von Bülow (1915) sowie der U-Boot-Kommandant und Eichenlaubträger Otto von Bülow.Bernhard von Bülow erhielt den Schwarzen-Adler-Orden kurz nach seiner Ernennung zum Reichskanzler (1. 10. 1900). Seine Politik als Reichskanzler war von dem Bestreben gekennzeichnet, durch außenpolitische Erfolge dem hoch industrialisierten Deutschland politische Weltgeltung zu verschaffen. Unter Bewahrung der Privilegien der althergebrachten Machtelite (Adel, v. a. die ostelbischen Junker) versuchte Bülow, eine Verschärfung der immer offener auftretenden Klassengegensätze in der wilhelminischen Gesellschaft zu verhindern. Nachdem die Daily-Telegraph-Affäre" im Jahr 1908 zu einer öffentlichen Bloßstellung des Kaisers durch v. Bülow geführt hatte und der so genannte Bülow-Block an der Wahlrechtsreform und der nicht durchsetzbaren Reichsfinanzierungsreform zerbrochen war, nahm der Reichskanzler am 26. Juni 1909 seinen Abschied.Bedeutendes Verleihungsdokument eines führenden Politikers der wilhelminischen Ära und Trägers eines der bekanntesten Namen der preußischen Geschichte.Jörg Nimmergut beschrieb das hier angebotene Dokument in einem Artikel mit folgenden Sätzen: Grundsätzlich beeindruckt das Geschriebene den Betrachter nachhaltiger als das Gesprochene den Hörer. Das liegt zum einen an der Beständigkeit, zum anderen an der Ausgestaltung des Objekts. Die Dauerhaftigkeit, das im wahrsten Sinne des Wortes doppelt Begreifbare (einmal als Text, einmal als Realie) verleiht dem nicht alltäglichen Text Bedeutung in unserem Leben und sichert ihm einen unvergänglichen Platz."Die sogenannte Staatensukzession, nach der kein Staat ohne Rechtsnachfolger untergeht, führte zur Lagerung in staatlicher Obhut, zur archivalischen P?ege und zur wissenschaftlichen Forschung. Nachdem Dokumente und Urkunden als bedeutsamer Aspekt zwischenmenschlicher Kommunikation erkannt waren, nahm ihre Zahl sprunghaft zu. Zum einen hielten Gleichrangige fest, was sie untereinander vereinbart hatten, zum anderen wurden sie Beleg für den Gnadenerweis, den ein Untergebener von einem Höhergestellten erhielt.Erst hier setzt die volle Möglichkeit des Urkundensammelns ein, denn die vorgenannte Beziehung Höhergestellter zu Untergeordneten ist privatrechtlicher Natur. Der Urkundenbesitz über einen Gnadenbeweis kann im natürlichen Erbgang ein Ende haben, wodurch ein derartiges Dokument Handelsware wird. Das Angebot ist von unterschiedlicher Qualität, Urkunden von Rang wie in diesem Falle muss man eher als selten einstufen. Innerhalb der Urkundenlehre gilt die Faustregel: je wichtiger die Aussage in einem Dokument, desto prächtiger, ja feierlicher" die Ausgestaltung. Aus dem Einzelblatt wird die Mappe oder die Buchform bis hin zur Kassette. Die schon von jeher zur Beglaubigung angehängten Siegel werden in Buchsbaum- oder Metallkapseln eingelassen, die an mehrfarbig gedrehten Kordeln hängen. In diese Kategorie der außergewöhnlichen Dokumente ist die vorliegende Verleihungsurkunde des preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler an den ehemaligen Reichskanzler Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow (1849 - 1929) einzustufen.Die Urkunde ist aus Naturpergament und hat das Format 42,5 x 33,0 cm, davon entfallen 4,3 cm auf die eingefaltete Unterkante. Der handgeschriebene Eintrag nach der Verleihungspräambel lautet: dem Reichskanzler, Präsidenten des Staatsministeriums/und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten/Grafen Bernhard von Bülow (gegeben) Neues Palais, den 23. Dezember 1900 (Unterschrift) Wilhelm R.Die Eintragung erfolgte in Sütterlinschrift. Die Gegensignatur im Randfalz lautet: Fürst von Pleß. Die Urkunde wurde in Potsdam unterschrieben. Der Urkundentext ist in rot und schwarz im Buchdruck angefertigt. Das Wappen, signiert E.DiS.92", ist -ebenfalls gedruckt in den Farben schwarz, grau, gelb, rot und als Zusatzfarbe Goldbronze. Interessanterweise sind alle blauen Teile handkoloriert. Die Kassette hat die Abmessungen 44,8 x 31,5 x 4,8 cm und ist mit rotem Kaliko bezogen. Im Zentrum be?ndet sich ein geprägter goldener SAO-Stem mit einem Durchmesser von 83 mm. Der Innendeckel und die Einsätze in der Kassette sind mit dezentem goldgemusterten Papier ausgeschlagen.Im Innendeckel be?ndet sich ein Ex-Libris, das jedoch dem Vater des Beliehenen gehört.Bernhard Ernst von Bülow (l815 - 1879) war von 1839 - 48 im dänischen Staatsdienst, dannBundestagsgesandter für Holstein und Lauenburg, seit 1862 Staatsminister der mecklenburg-strelitz'schen Landesregierung. Ab 1873 war er Staatssekretär im Auswärtigen Amt und einer der engsten Vertrauten und Mitarbeiter von Fürst Bismarck. In der Kassette be?ndet sich weiterhin eine Aussparung für die Statuten, 22,7 x 28,2 x 1,0 cm mit einem Hebeband aus weißem Atlas. Die Statuten sind rot eingebunden mit goldenem Aufdruck. Die Vertiefung für die Siegelkapsel ist ll x ll x 2,9 cm. Die Bodenplatte der Kassette ist mit einem braun-orange-marmorierten Glanzpapier beklebt.Die Siegelkapsel selbst wurde aus Messing gedreht, hat geschnittene Verzierungen sowie einen wulstigen geriffelten Rand. In der Steckkapsel, Durchmesser 10,5 cm, be?ndet sich das preußische Staatssiegel in erstklassiger Erhaltung, Durchmesser 92 mm.Die Bülows sind ein mecklenburgisches Adelsgeschlecht mit gleichnamigen Stammhaus bei Rehna. Das Geschlecht tritt erstmals bei der Grundsteinlegung des Ratzeburger Doms (1154) auf, die Stammreihe beginnt mit Godofridus de Bulowe 1229. Zahlreiche Mitglieder der Familie nahmen höchste Ämter in Kirche und Staat, Militär- und Kulturleben ein, denken wir nur an Graf Bülow von Dennewitz. Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow trat 1874 in den diplomatischen Dienst ein und machte rasch Karriere. 1894 wurde er Botschafter in Rom und 1897 Staatssekretär im Auswärtigen Amt. 1900, am l7. Oktober, wurde er von Kaiser Wilhelm II. zum Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten berufen. Die Verleihung des SAO erfolgte aus Anlass dieser Berufung. Ohne parlamentarische Mehrheitsregierung verkörperteFull description on lot-tissimo.com
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Verleihungsurkunde zum Schwarzen-Adler-Orden anOrden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Verleihungsurkunde zum Schwarzen-Adler-Orden an Reichskanzler Bernhard von Bülow.Verleihungsurkunde zum Schwarzen-Adler-Orden an den Reichskanzler, Präsidenten des Staatsministeriums und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Grafen Bernhard von Bülow. Datiert: Neues Palais, den 23. Dezember 1900. Mit Originalunterschrift Kaiser Wilhelm II. und anhängender Siegelkapsel mit dem großen Ordenssiegel. Im Randfalz Gegensignatur Fürst von Pleß.Prächtige, großformatige Pergamenturkunde mit farbig illuminiertem preußischen Staatswappen, umgeben von der Ordenskette.Komplett mit Ordensstatuten im prächtigen Einband mit goldgeprägtem preußischen Adler.In Original-Verleihungskassette mit dem Bruststern des Schwarzen-Adler-Ordens in Goldprägung. Im Innendeckel Ex-Libris Bernhard Ernst von Bülow.Altersgemäße Gebrauchsspuren.Bernhard von Bülow entstammte der berühmten preußischen Adels- und Soldatenfamilie die über Jahrhunderte wichtige Funktionen in der preußischen Politik und Gesellschaft einnahm. Zu den bekanntesten Vertretern aus der Gruppe der Militärs zählen der berühmte General der Befreiungskriege und Träger des Großkreuzes des Eisernen Kreuzes Graf Bülow von Dennewitz und der Generalfeldmarschall Karl von Bülow (1915) sowie der U-Boot-Kommandant und Eichenlaubträger Otto von Bülow.Bernhard von Bülow erhielt den Schwarzen-Adler-Orden kurz nach seiner Ernennung zum Reichskanzler (1. 10. 1900). Seine Politik als Reichskanzler war von dem Bestreben gekennzeichnet, durch außenpolitische Erfolge dem hoch industrialisierten Deutschland politische Weltgeltung zu verschaffen. Unter Bewahrung der Privilegien der althergebrachten Machtelite (Adel, v. a. die ostelbischen Junker) versuchte Bülow, eine Verschärfung der immer offener auftretenden Klassengegensätze in der wilhelminischen Gesellschaft zu verhindern. Nachdem die Daily-Telegraph-Affäre" im Jahr 1908 zu einer öffentlichen Bloßstellung des Kaisers durch v. Bülow geführt hatte und der so genannte Bülow-Block an der Wahlrechtsreform und der nicht durchsetzbaren Reichsfinanzierungsreform zerbrochen war, nahm der Reichskanzler am 26. Juni 1909 seinen Abschied.Bedeutendes Verleihungsdokument eines führenden Politikers der wilhelminischen Ära und Trägers eines der bekanntesten Namen der preußischen Geschichte.Jörg Nimmergut beschrieb das hier angebotene Dokument in einem Artikel mit folgenden Sätzen: Grundsätzlich beeindruckt das Geschriebene den Betrachter nachhaltiger als das Gesprochene den Hörer. Das liegt zum einen an der Beständigkeit, zum anderen an der Ausgestaltung des Objekts. Die Dauerhaftigkeit, das im wahrsten Sinne des Wortes doppelt Begreifbare (einmal als Text, einmal als Realie) verleiht dem nicht alltäglichen Text Bedeutung in unserem Leben und sichert ihm einen unvergänglichen Platz."Die sogenannte Staatensukzession, nach der kein Staat ohne Rechtsnachfolger untergeht, führte zur Lagerung in staatlicher Obhut, zur archivalischen P?ege und zur wissenschaftlichen Forschung. Nachdem Dokumente und Urkunden als bedeutsamer Aspekt zwischenmenschlicher Kommunikation erkannt waren, nahm ihre Zahl sprunghaft zu. Zum einen hielten Gleichrangige fest, was sie untereinander vereinbart hatten, zum anderen wurden sie Beleg für den Gnadenerweis, den ein Untergebener von einem Höhergestellten erhielt.Erst hier setzt die volle Möglichkeit des Urkundensammelns ein, denn die vorgenannte Beziehung Höhergestellter zu Untergeordneten ist privatrechtlicher Natur. Der Urkundenbesitz über einen Gnadenbeweis kann im natürlichen Erbgang ein Ende haben, wodurch ein derartiges Dokument Handelsware wird. Das Angebot ist von unterschiedlicher Qualität, Urkunden von Rang wie in diesem Falle muss man eher als selten einstufen. Innerhalb der Urkundenlehre gilt die Faustregel: je wichtiger die Aussage in einem Dokument, desto prächtiger, ja feierlicher" die Ausgestaltung. Aus dem Einzelblatt wird die Mappe oder die Buchform bis hin zur Kassette. Die schon von jeher zur Beglaubigung angehängten Siegel werden in Buchsbaum- oder Metallkapseln eingelassen, die an mehrfarbig gedrehten Kordeln hängen. In diese Kategorie der außergewöhnlichen Dokumente ist die vorliegende Verleihungsurkunde des preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler an den ehemaligen Reichskanzler Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow (1849 - 1929) einzustufen.Die Urkunde ist aus Naturpergament und hat das Format 42,5 x 33,0 cm, davon entfallen 4,3 cm auf die eingefaltete Unterkante. Der handgeschriebene Eintrag nach der Verleihungspräambel lautet: dem Reichskanzler, Präsidenten des Staatsministeriums/und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten/Grafen Bernhard von Bülow (gegeben) Neues Palais, den 23. Dezember 1900 (Unterschrift) Wilhelm R.Die Eintragung erfolgte in Sütterlinschrift. Die Gegensignatur im Randfalz lautet: Fürst von Pleß. Die Urkunde wurde in Potsdam unterschrieben. Der Urkundentext ist in rot und schwarz im Buchdruck angefertigt. Das Wappen, signiert E.DiS.92", ist -ebenfalls gedruckt in den Farben schwarz, grau, gelb, rot und als Zusatzfarbe Goldbronze. Interessanterweise sind alle blauen Teile handkoloriert. Die Kassette hat die Abmessungen 44,8 x 31,5 x 4,8 cm und ist mit rotem Kaliko bezogen. Im Zentrum be?ndet sich ein geprägter goldener SAO-Stem mit einem Durchmesser von 83 mm. Der Innendeckel und die Einsätze in der Kassette sind mit dezentem goldgemusterten Papier ausgeschlagen.Im Innendeckel be?ndet sich ein Ex-Libris, das jedoch dem Vater des Beliehenen gehört.Bernhard Ernst von Bülow (l815 - 1879) war von 1839 - 48 im dänischen Staatsdienst, dannBundestagsgesandter für Holstein und Lauenburg, seit 1862 Staatsminister der mecklenburg-strelitz'schen Landesregierung. Ab 1873 war er Staatssekretär im Auswärtigen Amt und einer der engsten Vertrauten und Mitarbeiter von Fürst Bismarck. In der Kassette be?ndet sich weiterhin eine Aussparung für die Statuten, 22,7 x 28,2 x 1,0 cm mit einem Hebeband aus weißem Atlas. Die Statuten sind rot eingebunden mit goldenem Aufdruck. Die Vertiefung für die Siegelkapsel ist ll x ll x 2,9 cm. Die Bodenplatte der Kassette ist mit einem braun-orange-marmorierten Glanzpapier beklebt.Die Siegelkapsel selbst wurde aus Messing gedreht, hat geschnittene Verzierungen sowie einen wulstigen geriffelten Rand. In der Steckkapsel, Durchmesser 10,5 cm, be?ndet sich das preußische Staatssiegel in erstklassiger Erhaltung, Durchmesser 92 mm.Die Bülows sind ein mecklenburgisches Adelsgeschlecht mit gleichnamigen Stammhaus bei Rehna. Das Geschlecht tritt erstmals bei der Grundsteinlegung des Ratzeburger Doms (1154) auf, die Stammreihe beginnt mit Godofridus de Bulowe 1229. Zahlreiche Mitglieder der Familie nahmen höchste Ämter in Kirche und Staat, Militär- und Kulturleben ein, denken wir nur an Graf Bülow von Dennewitz. Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow trat 1874 in den diplomatischen Dienst ein und machte rasch Karriere. 1894 wurde er Botschafter in Rom und 1897 Staatssekretär im Auswärtigen Amt. 1900, am l7. Oktober, wurde er von Kaiser Wilhelm II. zum Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten berufen. Die Verleihung des SAO erfolgte aus Anlass dieser Berufung. Ohne parlamentarische Mehrheitsregierung verkörperteFull description on lot-tissimo.com

68. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Sale Date(s)
Venue Address
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Terms & Conditions

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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