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119

Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.Orden & Ehrenzeichen

In 68. Auktion - Orden und militärhistorische Ant...

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Kirchheim Unter Teck

Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
1791 ging der Rote-Adler-Orden zusammen mit den fränkischen Fürstentümern endgültig an Preußen über und wurde durch König Friedrich Wilhelm II. durch Bestätigungsurkunde vom 12. Juni 1792 zum zweiten Orden des Königreiches erklärt (Großer Roter-Adler-Orden).

Für eine genauere Schilderung der Geschichte des Ordens und der Ordensinsignien vgl. Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, zwei Bände, Osnabrück 1979.

Nachdem der Rote-Adler-Orden 1810 von König Friedrich Wilhelm III. in 3 Klassen untergliedert und die Form der Ordenskreuze verändert wurde, konnten die bisherigen Inhaber des Großen Roten-Adler-Ordens ihre Dekorationen zwar weiterhin tragen. Die Insignien waren jedoch nach dem Tode der Beliehenen rückgabepflichtig und wurden nach erfolgter Rückführung an die Generalordenskommission fast ausnahmslos eingeschmolzen. Es haben sich daher kaum Originalexemplare bis heute erhalten. Die wenigen bekannten Stücke befinden sich in Museumsbesitz, so z. B. die Ordensdekorationen des französischen Erzkanzlers Cambacerès im Museum der Ehrenlegion in Paris.

Ordenskreuz, Gold und Emaille. Am schönen, langen Originalband aus feinster Moiréeseide. Die weißen Emailleeinlagen der Kreuzarme als separate Plättchen auf den Kreuzkorpus aufgesetzt. Die roten Adler auf den hauchdünn gefertigten goldenen Strahlenbündeln zwischen den Kreuzarmen beidseitig in allerfeinster transluzieder roter Emaille mit fein guillochiertem Untergrund. Die Medaillons mit der Chiffre „FWR" König Friedrich Wilhelm II. in feiner Emaillemalerei . Die Krone in besonders plastischer Goldschmiedearbeit und besonders fein ziseliert.

Ein Kreuzarm der Rückseite mit größerem Emaillechip.

Das Reversmedaillon mit tragebedingten Kratzern.

Insgesamt in sehr schöner Erhaltung und eine der bedeutendsten preußischen Ordensdekorationen, die in den letzten Jahrzehnten auf einer Auktion angeboten wurde. Eines der ganz wenigen erhalten gebliebenen Originalexemplare vor 1810.

Neck Badge of the Order 1792-1810. In 1791, together with the Franconian principalities, the order finally transferred to Prussia and was declared the second order of the kingdom by King Frederick William II on 12 June 1792 (Grand Order of the Red Eagle).

For a more detailed description of the history of the order and its insignia, see Friedhelm Heyde, "die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedailen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, two volumes, Osnabrück 1979".

After the Red Eagle order was subdivided into three classes by King Friedrich Wilhelm III in 1810 and the design of the crosses was changed, the previous holders of the Great Red Eagle order could still wear the older version. The decoration however, had to be returned after the death of the recipient and wer

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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
1791 ging der Rote-Adler-Orden zusammen mit den fränkischen Fürstentümern endgültig an Preußen über und wurde durch König Friedrich Wilhelm II. durch Bestätigungsurkunde vom 12. Juni 1792 zum zweiten Orden des Königreiches erklärt (Großer Roter-Adler-Orden).

Für eine genauere Schilderung der Geschichte des Ordens und der Ordensinsignien vgl. Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, zwei Bände, Osnabrück 1979.

Nachdem der Rote-Adler-Orden 1810 von König Friedrich Wilhelm III. in 3 Klassen untergliedert und die Form der Ordenskreuze verändert wurde, konnten die bisherigen Inhaber des Großen Roten-Adler-Ordens ihre Dekorationen zwar weiterhin tragen. Die Insignien waren jedoch nach dem Tode der Beliehenen rückgabepflichtig und wurden nach erfolgter Rückführung an die Generalordenskommission fast ausnahmslos eingeschmolzen. Es haben sich daher kaum Originalexemplare bis heute erhalten. Die wenigen bekannten Stücke befinden sich in Museumsbesitz, so z. B. die Ordensdekorationen des französischen Erzkanzlers Cambacerès im Museum der Ehrenlegion in Paris.

Ordenskreuz, Gold und Emaille. Am schönen, langen Originalband aus feinster Moiréeseide. Die weißen Emailleeinlagen der Kreuzarme als separate Plättchen auf den Kreuzkorpus aufgesetzt. Die roten Adler auf den hauchdünn gefertigten goldenen Strahlenbündeln zwischen den Kreuzarmen beidseitig in allerfeinster transluzieder roter Emaille mit fein guillochiertem Untergrund. Die Medaillons mit der Chiffre „FWR" König Friedrich Wilhelm II. in feiner Emaillemalerei . Die Krone in besonders plastischer Goldschmiedearbeit und besonders fein ziseliert.

Ein Kreuzarm der Rückseite mit größerem Emaillechip.

Das Reversmedaillon mit tragebedingten Kratzern.

Insgesamt in sehr schöner Erhaltung und eine der bedeutendsten preußischen Ordensdekorationen, die in den letzten Jahrzehnten auf einer Auktion angeboten wurde. Eines der ganz wenigen erhalten gebliebenen Originalexemplare vor 1810.

Neck Badge of the Order 1792-1810. In 1791, together with the Franconian principalities, the order finally transferred to Prussia and was declared the second order of the kingdom by King Frederick William II on 12 June 1792 (Grand Order of the Red Eagle).

For a more detailed description of the history of the order and its insignia, see Friedhelm Heyde, "die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedailen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, two volumes, Osnabrück 1979".

After the Red Eagle order was subdivided into three classes by King Friedrich Wilhelm III in 1810 and the design of the crosses was changed, the previous holders of the Great Red Eagle order could still wear the older version. The decoration however, had to be returned after the death of the recipient and were almost without exception melted down after it was returned to the general orders Commission. Therefore, hardly any original examples have survived to this day. The few known pieces are Museum-owned, e.g. the decorations of the order of the French Chancellor Cambacerès in the Museum of the Legion of Honor in Paris.

This cross features exquisite gold and enamel craftsmanship and comes on a beautiful, long original ribbon made of the finest Moireé silk. The white enamel inlays of the arms of the cross are separately applied to the frame. The red eagles feature wafer-thin golden bundles of rays between the arms of the cross. They are finished on both sides in the finest translucent red enamel with a finely guilloche background. The medallions with the cypher "FWR" for King Friedrich Wilhelm II feature the finest painted enamel. The crown reflects superior quality sculpted goldsmith craftsmanship and is particularly finely chased.

One cross arm features a larger enamel chip to the reverse. The lapel medallion with wear related scratches.

Overall in superb condition and one of the most important Prussian decorations which has been offered at auction in the past decades.

One of the very few remaining pre-1810 original examples.
Zustand/Condition 2.




Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
1791 ging der Rote-Adler-Orden zusammen mit den fränkischen Fürstentümern endgültig an Preußen über und wurde durch König Friedrich Wilhelm II. durch Bestätigungsurkunde vom 12. Juni 1792 zum zweiten Orden des Königreiches erklärt (Großer Roter-Adler-Orden).

Für eine genauere Schilderung der Geschichte des Ordens und der Ordensinsignien vgl. Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, zwei Bände, Osnabrück 1979.

Nachdem der Rote-Adler-Orden 1810 von König Friedrich Wilhelm III. in 3 Klassen untergliedert und die Form der Ordenskreuze verändert wurde, konnten die bisherigen Inhaber des Großen Roten-Adler-Ordens ihre Dekorationen zwar weiterhin tragen. Die Insignien waren jedoch nach dem Tode der Beliehenen rückgabepflichtig und wurden nach erfolgter Rückführung an die Generalordenskommission fast ausnahmslos eingeschmolzen. Es haben sich daher kaum Originalexemplare bis heute erhalten. Die wenigen bekannten Stücke befinden sich in Museumsbesitz, so z. B. die Ordensdekorationen des französischen Erzkanzlers Cambacerès im Museum der Ehrenlegion in Paris.

Ordenskreuz, Gold und Emaille. Am schönen, langen Originalband aus feinster Moiréeseide. Die weißen Emailleeinlagen der Kreuzarme als separate Plättchen auf den Kreuzkorpus aufgesetzt. Die roten Adler auf den hauchdünn gefertigten goldenen Strahlenbündeln zwischen den Kreuzarmen beidseitig in allerfeinster transluzieder roter Emaille mit fein guillochiertem Untergrund. Die Medaillons mit der Chiffre „FWR" König Friedrich Wilhelm II. in feiner Emaillemalerei . Die Krone in besonders plastischer Goldschmiedearbeit und besonders fein ziseliert.

Ein Kreuzarm der Rückseite mit größerem Emaillechip.

Das Reversmedaillon mit tragebedingten Kratzern.

Insgesamt in sehr schöner Erhaltung und eine der bedeutendsten preußischen Ordensdekorationen, die in den letzten Jahrzehnten auf einer Auktion angeboten wurde. Eines der ganz wenigen erhalten gebliebenen Originalexemplare vor 1810.

Neck Badge of the Order 1792-1810. In 1791, together with the Franconian principalities, the order finally transferred to Prussia and was declared the second order of the kingdom by King Frederick William II on 12 June 1792 (Grand Order of the Red Eagle).

For a more detailed description of the history of the order and its insignia, see Friedhelm Heyde, "die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedailen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, two volumes, Osnabrück 1979".

After the Red Eagle order was subdivided into three classes by King Friedrich Wilhelm III in 1810 and the design of the crosses was changed, the previous holders of the Great Red Eagle order could still wear the older version. The decoration however, had to be returned after the death of the recipient and wer

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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskreuz, 1792 - 1810.
1791 ging der Rote-Adler-Orden zusammen mit den fränkischen Fürstentümern endgültig an Preußen über und wurde durch König Friedrich Wilhelm II. durch Bestätigungsurkunde vom 12. Juni 1792 zum zweiten Orden des Königreiches erklärt (Großer Roter-Adler-Orden).

Für eine genauere Schilderung der Geschichte des Ordens und der Ordensinsignien vgl. Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, zwei Bände, Osnabrück 1979.

Nachdem der Rote-Adler-Orden 1810 von König Friedrich Wilhelm III. in 3 Klassen untergliedert und die Form der Ordenskreuze verändert wurde, konnten die bisherigen Inhaber des Großen Roten-Adler-Ordens ihre Dekorationen zwar weiterhin tragen. Die Insignien waren jedoch nach dem Tode der Beliehenen rückgabepflichtig und wurden nach erfolgter Rückführung an die Generalordenskommission fast ausnahmslos eingeschmolzen. Es haben sich daher kaum Originalexemplare bis heute erhalten. Die wenigen bekannten Stücke befinden sich in Museumsbesitz, so z. B. die Ordensdekorationen des französischen Erzkanzlers Cambacerès im Museum der Ehrenlegion in Paris.

Ordenskreuz, Gold und Emaille. Am schönen, langen Originalband aus feinster Moiréeseide. Die weißen Emailleeinlagen der Kreuzarme als separate Plättchen auf den Kreuzkorpus aufgesetzt. Die roten Adler auf den hauchdünn gefertigten goldenen Strahlenbündeln zwischen den Kreuzarmen beidseitig in allerfeinster transluzieder roter Emaille mit fein guillochiertem Untergrund. Die Medaillons mit der Chiffre „FWR" König Friedrich Wilhelm II. in feiner Emaillemalerei . Die Krone in besonders plastischer Goldschmiedearbeit und besonders fein ziseliert.

Ein Kreuzarm der Rückseite mit größerem Emaillechip.

Das Reversmedaillon mit tragebedingten Kratzern.

Insgesamt in sehr schöner Erhaltung und eine der bedeutendsten preußischen Ordensdekorationen, die in den letzten Jahrzehnten auf einer Auktion angeboten wurde. Eines der ganz wenigen erhalten gebliebenen Originalexemplare vor 1810.

Neck Badge of the Order 1792-1810. In 1791, together with the Franconian principalities, the order finally transferred to Prussia and was declared the second order of the kingdom by King Frederick William II on 12 June 1792 (Grand Order of the Red Eagle).

For a more detailed description of the history of the order and its insignia, see Friedhelm Heyde, "die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedailen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, two volumes, Osnabrück 1979".

After the Red Eagle order was subdivided into three classes by King Friedrich Wilhelm III in 1810 and the design of the crosses was changed, the previous holders of the Great Red Eagle order could still wear the older version. The decoration however, had to be returned after the death of the recipient and were almost without exception melted down after it was returned to the general orders Commission. Therefore, hardly any original examples have survived to this day. The few known pieces are Museum-owned, e.g. the decorations of the order of the French Chancellor Cambacerès in the Museum of the Legion of Honor in Paris.

This cross features exquisite gold and enamel craftsmanship and comes on a beautiful, long original ribbon made of the finest Moireé silk. The white enamel inlays of the arms of the cross are separately applied to the frame. The red eagles feature wafer-thin golden bundles of rays between the arms of the cross. They are finished on both sides in the finest translucent red enamel with a finely guilloche background. The medallions with the cypher "FWR" for King Friedrich Wilhelm II feature the finest painted enamel. The crown reflects superior quality sculpted goldsmith craftsmanship and is particularly finely chased.

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Overall in superb condition and one of the most important Prussian decorations which has been offered at auction in the past decades.

One of the very few remaining pre-1810 original examples.
Zustand/Condition 2.



68. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Sale Date(s)
Venue Address
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

For Auktionshaus Andreas Thies delivery information please telephone +49 (0)7021-484050.

Important Information

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Terms & Conditions

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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