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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Geschenkstab des

In 68. Auktion - Orden und militärhistorische Ant...

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Kirchheim Unter Teck
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Geschenkstab des italienischen Flugzeugherstellers Gianni Caproni an Hermann Göring, 1940.
Der Stab in der Form eines Marschallstabes und in Antizipation des später an Hermann Göring verliehenen Reichsmarschallstabes aus Elfenbein gefertigt. Der Schaft mit zwei umlaufenden silbernen Figurenfriesen mit Allegorien der wichtigsten Stationen im Leben Görings, bzw. des Nationalsozialismus, als Flieger 1914; Marsch auf die Feldherrnhalle 1923; Machtergreifung 1933, Errichtung der Luftwaffe 1935, Anschluss Österreichs 1939, Kriegsausbruch 1939.

Auf den Elfenbeinflächen applizierte in Silber gefertigte und mit Malachit besetzte stilisierte Flugzeuge.

Der obere Knauf mit auf Adlerköpfen ruhendem, grün emailliertem Widmungsbandeau mit der Inschrift:

"AL FORGIATORE D'ESERCITI ALATI HERMANN GOERING".

Darüber Halbkugel aus Malachit mit aufgesetztem großen Hoheitsadler mit Hakenkreuz.

Der untere Knauf als stilisierte Fliegerbomben mit ovalem Malachitabschluss. Darüberliegend auf Löwenköpfen ruhendes Widmungsbandeau mit grün emaillierter Inschrift:

„CON AMMIRAZIONE OFFRE IL CONSTRUTTORE D'ALI GIANNI CAPRONI DI TALIEDO"

Giovanni Battista Caproni, Rufname Gianni Caproni (* 3. Juli 1886 in Massone bei Arco (Arch) damals Tirol, Österreich-Ungarn, heute Trentino, Italien; † 27. Oktober 1957 in Rom) war ein bedeutender italienischer Luftfahrtingenieur und Unternehmer.

Er gründete das nach ihm benannte Luftfahrtunternehmen Caproni.

Caproni besuchte nach seiner schulischen Ausbildung das Polytechnikum in München und ließ sich zum Elektroingenieur ausbilden. Er interessierte sich für Luftfahrt und erfuhr von den Brüdern Wright. Die endgültige Entscheidung sich der Luftfahrt zuzuwenden geschah während eines Besuches in Paris, als er mit den damaligen Flugpionieren in Kontakt kam.

Er gründete noch 1908 eine Werkstatt für den Flugzeugbau und begann mit seinem ersten Flugzeug, das am 27. Mai 1910 seinen Erstflug unternahm, aber bei der Landung vollständig zerstört wurde. Die Firma zog daraufhin nach Vizzola Ticino bei Varese und firmierte ab 1911 unter dem Namen Societa de Agostini e Caproni. Die Geschäfte liefen schleppend und 1913 übernahm der Staat das Unternehmen. Caproni blieb jedoch Produktionsleiter. Während des Ersten Weltkrieges entwickelte Caproni eine Reihe schwerer Bomber, angefangen mit der Caproni Ca.2.

Nach dem Weltkrieg entwarf Caproni einige Aufsehen erregende Maschinen, wie den 100-sitzigen Neundecker Caproni Ca.60 oder das Thermojetflugzeug Campini Caproni CC.2. Samoletna Fabrika Kaproni Bulgarski war eine Produktionsstätte in Kasanlak, die Caproni 1930 vom tschechischen Hersteller Aero übernahm.

1940 wurde er zum Conte di Taliedo ernannt. Im Zweiten Weltkrieg stellte er Flugzeuge wie die Caproni Ca.311 her. Nach der Ausrufung der Republik von Salò (R.S.I.) lagen die Hauptherstellungstätten Capronis in diesem Gebiet. Ab diesem Zeitpunkt wurde, wie in den Caproni-Werken in Torbole, für die deutsche Kriegswirtschaft produziert. Er wurde deswegen nach dem Kriegsende 1945 in Italien als Kollaborateur gesucht, flüchtete jedoch und konnte sich der Verhaftung bis 1946 entziehen, als seine Unschuld nachgewiesen wurde.

Zwischen 1946 und 1951 versuchte Caproni seine Unternehmen neu zu ordnen und sich am Weltmarkt zu etablieren, ohne nachhaltigen Erfolg.

Der Stab dürfte vermutlich an Göring aus Anlass des Kriegseintritts Italiens und Görings Ernennung zum Reichsmarschall 1940 durch Caproni überreicht worden sein. Der „Terminus post quem" ist hier die Verwendung des Titels „di Taliedo", der Caproni erst 1940 verliehen wurde, in der Widmungsinschrift.

Bedeutendes und kostbares zeitgeschichtliches Objekt von musealem Rang zur deutsch-italienischen Waffenbrüderschaft im 2. Weltkrieg.

Eines der wenigen einwandfrei authentischen Objekte aus dem persönlichen Besitz Reichsmarschall Hermann Görings.

Presentation Baton from the Italian Aircraft Manufacturer Gianni Caproni to Hermann Göring, 1940. This baton is in the form of a marshal's baton presented in anticipation of the Marshal's baton which was later awarded to Hermann Göring in ivory. The shaft features two round silver friezes with allegories of the most important events in the life of Göring, respectively of National Socialism, as an aviator in 1914; march on the Feldherrnhalle in 1923; seizure of power in 1933, establishment of the Luftwaffe in 1935, annexation of Austria in 1938 and the outbreak of war in 1939. The ivory surfaces feature separately applied silver made and malachite-studded stylized aircraft.

The upper pommel features a green enameled dedication banner resting on the heads of eagles with the inscription: "AL FORGIATORE D'ESERCITI ALATI HERMANN GOERING".

Mounted above the dedication is a round dome of malachite and a large national eagle with swastika.

The lower pommel with stylized bombs and an oval malachite end cap. Mounted above, resting on the heads of lions, is a dedication banner with green enameled inscription: "CON AMMIRAZIONE OFFRE IL CONSTRUTTORE D'ALI GIANNI CAPRONI DI TALIEDO"

Giovanni Battista Caproni (July 3, 1886-October 27, 1957) was an Italian aeronautical engineer and entrepreneur who was born in Massone near Arco (Arch) at that time Tyrol, Austro-Hungary and now Trentino, Italy.

He founded the aviation company Caproni which was named after him.

After his school education, Caproni attended the polytechnic in Munich and trained as an electrical engineer. He became interested in aviation and learned about the Wright brothers. The final decision to turn to aviation occurred during a visit to Paris, when he came into contact with the flight pioneers of the time.

He founded a workshop for aircraft construction in 1908 and produced its first aircraft for a test flight on 27 May 1910 but. The aircraft was completely destroyed on landing. The company then moved to Vizzola Ticino near Varese and was renamed Societa De Agostini e Caproni in 1911. Business was slow, and in 1913, the state took over the company. However, Caproni remained production manager. During the first World War, Caproni developed a series of Heavy Bombers, starting with the Caproni Ca. 1.

After the war, Caproni designed some sensational machines, such as the 100-seat nine-Decker Caproni CA. 60 and the Thermojet aircraft Campini Caproni CC.2. Samoletna Fabrika Kaproni Bulgarski was a production facility in Kazanlak, which Caproni took over from the Czech manufacturer Aero in 1930.

In 1940, he was appointed Conte di Taliedo. In the Second world war, he produced aircraft such as the Caproni CA. 311. After the proclamation of the Republic of Salò (R.S.I.), the main manufacturing sites of Capronis were located in this area and from this point on, as in the Caproni plants in Torbole, there prodcution went towards the German war economy. He was therefore arrested as a collaborator in Italy after the end of the war in 1945. He escaped and was able to evade arrest until 1946, when his innocence was proven.

Between 1946 and 1951, Caproni tried to reorganize his companies and establish himself on the world market but, without lasting success.

This baton probably presented by Caproni to Göring on the occasion of Italy's entry into the war and Göring's appointment

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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Geschenkstab des italienischen Flugzeugherstellers Gianni Caproni an Hermann Göring, 1940.
Der Stab in der Form eines Marschallstabes und in Antizipation des später an Hermann Göring verliehenen Reichsmarschallstabes aus Elfenbein gefertigt. Der Schaft mit zwei umlaufenden silbernen Figurenfriesen mit Allegorien der wichtigsten Stationen im Leben Görings, bzw. des Nationalsozialismus, als Flieger 1914; Marsch auf die Feldherrnhalle 1923; Machtergreifung 1933, Errichtung der Luftwaffe 1935, Anschluss Österreichs 1939, Kriegsausbruch 1939.

Auf den Elfenbeinflächen applizierte in Silber gefertigte und mit Malachit besetzte stilisierte Flugzeuge.

Der obere Knauf mit auf Adlerköpfen ruhendem, grün emailliertem Widmungsbandeau mit der Inschrift:

"AL FORGIATORE D'ESERCITI ALATI HERMANN GOERING".

Darüber Halbkugel aus Malachit mit aufgesetztem großen Hoheitsadler mit Hakenkreuz.

Der untere Knauf als stilisierte Fliegerbomben mit ovalem Malachitabschluss. Darüberliegend auf Löwenköpfen ruhendes Widmungsbandeau mit grün emaillierter Inschrift:

„CON AMMIRAZIONE OFFRE IL CONSTRUTTORE D'ALI GIANNI CAPRONI DI TALIEDO"

Giovanni Battista Caproni, Rufname Gianni Caproni (* 3. Juli 1886 in Massone bei Arco (Arch) damals Tirol, Österreich-Ungarn, heute Trentino, Italien; † 27. Oktober 1957 in Rom) war ein bedeutender italienischer Luftfahrtingenieur und Unternehmer.

Er gründete das nach ihm benannte Luftfahrtunternehmen Caproni.

Caproni besuchte nach seiner schulischen Ausbildung das Polytechnikum in München und ließ sich zum Elektroingenieur ausbilden. Er interessierte sich für Luftfahrt und erfuhr von den Brüdern Wright. Die endgültige Entscheidung sich der Luftfahrt zuzuwenden geschah während eines Besuches in Paris, als er mit den damaligen Flugpionieren in Kontakt kam.

Er gründete noch 1908 eine Werkstatt für den Flugzeugbau und begann mit seinem ersten Flugzeug, das am 27. Mai 1910 seinen Erstflug unternahm, aber bei der Landung vollständig zerstört wurde. Die Firma zog daraufhin nach Vizzola Ticino bei Varese und firmierte ab 1911 unter dem Namen Societa de Agostini e Caproni. Die Geschäfte liefen schleppend und 1913 übernahm der Staat das Unternehmen. Caproni blieb jedoch Produktionsleiter. Während des Ersten Weltkrieges entwickelte Caproni eine Reihe schwerer Bomber, angefangen mit der Caproni Ca.2.

Nach dem Weltkrieg entwarf Caproni einige Aufsehen erregende Maschinen, wie den 100-sitzigen Neundecker Caproni Ca.60 oder das Thermojetflugzeug Campini Caproni CC.2. Samoletna Fabrika Kaproni Bulgarski war eine Produktionsstätte in Kasanlak, die Caproni 1930 vom tschechischen Hersteller Aero übernahm.

1940 wurde er zum Conte di Taliedo ernannt. Im Zweiten Weltkrieg stellte er Flugzeuge wie die Caproni Ca.311 her. Nach der Ausrufung der Republik von Salò (R.S.I.) lagen die Hauptherstellungstätten Capronis in diesem Gebiet. Ab diesem Zeitpunkt wurde, wie in den Caproni-Werken in Torbole, für die deutsche Kriegswirtschaft produziert. Er wurde deswegen nach dem Kriegsende 1945 in Italien als Kollaborateur gesucht, flüchtete jedoch und konnte sich der Verhaftung bis 1946 entziehen, als seine Unschuld nachgewiesen wurde.

Zwischen 1946 und 1951 versuchte Caproni seine Unternehmen neu zu ordnen und sich am Weltmarkt zu etablieren, ohne nachhaltigen Erfolg.

Der Stab dürfte vermutlich an Göring aus Anlass des Kriegseintritts Italiens und Görings Ernennung zum Reichsmarschall 1940 durch Caproni überreicht worden sein. Der „Terminus post quem" ist hier die Verwendung des Titels „di Taliedo", der Caproni erst 1940 verliehen wurde, in der Widmungsinschrift.

Bedeutendes und kostbares zeitgeschichtliches Objekt von musealem Rang zur deutsch-italienischen Waffenbrüderschaft im 2. Weltkrieg.

Eines der wenigen einwandfrei authentischen Objekte aus dem persönlichen Besitz Reichsmarschall Hermann Görings.

Presentation Baton from the Italian Aircraft Manufacturer Gianni Caproni to Hermann Göring, 1940. This baton is in the form of a marshal's baton presented in anticipation of the Marshal's baton which was later awarded to Hermann Göring in ivory. The shaft features two round silver friezes with allegories of the most important events in the life of Göring, respectively of National Socialism, as an aviator in 1914; march on the Feldherrnhalle in 1923; seizure of power in 1933, establishment of the Luftwaffe in 1935, annexation of Austria in 1938 and the outbreak of war in 1939. The ivory surfaces feature separately applied silver made and malachite-studded stylized aircraft.

The upper pommel features a green enameled dedication banner resting on the heads of eagles with the inscription: "AL FORGIATORE D'ESERCITI ALATI HERMANN GOERING".

Mounted above the dedication is a round dome of malachite and a large national eagle with swastika.

The lower pommel with stylized bombs and an oval malachite end cap. Mounted above, resting on the heads of lions, is a dedication banner with green enameled inscription: "CON AMMIRAZIONE OFFRE IL CONSTRUTTORE D'ALI GIANNI CAPRONI DI TALIEDO"

Giovanni Battista Caproni (July 3, 1886-October 27, 1957) was an Italian aeronautical engineer and entrepreneur who was born in Massone near Arco (Arch) at that time Tyrol, Austro-Hungary and now Trentino, Italy.

He founded the aviation company Caproni which was named after him.

After his school education, Caproni attended the polytechnic in Munich and trained as an electrical engineer. He became interested in aviation and learned about the Wright brothers. The final decision to turn to aviation occurred during a visit to Paris, when he came into contact with the flight pioneers of the time.

He founded a workshop for aircraft construction in 1908 and produced its first aircraft for a test flight on 27 May 1910 but. The aircraft was completely destroyed on landing. The company then moved to Vizzola Ticino near Varese and was renamed Societa De Agostini e Caproni in 1911. Business was slow, and in 1913, the state took over the company. However, Caproni remained production manager. During the first World War, Caproni developed a series of Heavy Bombers, starting with the Caproni Ca. 1.

After the war, Caproni designed some sensational machines, such as the 100-seat nine-Decker Caproni CA. 60 and the Thermojet aircraft Campini Caproni CC.2. Samoletna Fabrika Kaproni Bulgarski was a production facility in Kazanlak, which Caproni took over from the Czech manufacturer Aero in 1930.

In 1940, he was appointed Conte di Taliedo. In the Second world war, he produced aircraft such as the Caproni CA. 311. After the proclamation of the Republic of Salò (R.S.I.), the main manufacturing sites of Capronis were located in this area and from this point on, as in the Caproni plants in Torbole, there prodcution went towards the German war economy. He was therefore arrested as a collaborator in Italy after the end of the war in 1945. He escaped and was able to evade arrest until 1946, when his innocence was proven.

Between 1946 and 1951, Caproni tried to reorganize his companies and establish himself on the world market but, without lasting success.

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68. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Sale Date(s)
Venue Address
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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