1006
Flämischer Meister des 16. Jahrhunderts, Der Heilige Christophorus trägt das Christuskind
Öl auf Holz. 30 x 39 cm.
Provenienz
Belgischer Privatbesitz.
Christophorus, der mittelalterliche Heilige der Fürbitte, wurde von zahlreichen Malern dargestellt. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts glaubte ein Großteil der Bevölkerung, dass das Böse durch den Blick auf das Abbild des mythischen Christophorus abgewendet werden könne.
Die spektakuläre Landschaft mit ihren schroffen Felsformationen orientiert sich an Kompositionen gleichen Themas von Joachim Patinir (um 1480 Dinant oder Bouvignes - vor 1524 Antwerpen). Patinir gilt als der erste Landschaftsmaler der Niederlande. Wie bei Patinir ist die vorliegende Landschaft in der Vogelperspektive gemalt, die es erlaubt, die Landschaft in all ihren Aspekten zu entfalten.
Der Riese Christophorus diente als Schutzpatron der Reisenden, Fährleute, Schiffer und Seeleute. Man dachte, dass man an dem Tag, an dem man sein Bildnis gesehen hatte, nicht sterben könne. Während des Spätmittelalters und der Frührenaissance waren lebensgroße Abbilder des Heiligen auf Marktplätzen und in Kirchen zu sehen.
Oil on panel. 30 x 39 cm.
Provenance
Belgian private ownership.
St Christopher, the medieval saint of intercession, was depicted by numerous painters. At the beginning of the 16th century, a large proportion of the population believed that evil could be averted by looking at the image of the mythical St Christopher.
This spectacular landscape with its rugged rock formations is modelled on compositions of the same subject by Joachim Patinir (around 1480 Dinant or Bouvignes - before 1524 Antwerp). Patinir is considered the first landscape painter in the Netherlands. As in Patinir's work, the present landscape is painted from a bird's eye view, which allows the landscape to unfold in all its aspects.
The giant Christopher served as the patron saint of travellers, ferrymen, boatmen and sailors. It was believed that you could not die on the day you saw his image. During the late Middle Ages and early Renaissance, life-size images of the saint could be seen in market squares and churches.
Öl auf Holz. 30 x 39 cm.
Provenienz
Belgischer Privatbesitz.
Christophorus, der mittelalterliche Heilige der Fürbitte, wurde von zahlreichen Malern dargestellt. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts glaubte ein Großteil der Bevölkerung, dass das Böse durch den Blick auf das Abbild des mythischen Christophorus abgewendet werden könne.
Die spektakuläre Landschaft mit ihren schroffen Felsformationen orientiert sich an Kompositionen gleichen Themas von Joachim Patinir (um 1480 Dinant oder Bouvignes - vor 1524 Antwerpen). Patinir gilt als der erste Landschaftsmaler der Niederlande. Wie bei Patinir ist die vorliegende Landschaft in der Vogelperspektive gemalt, die es erlaubt, die Landschaft in all ihren Aspekten zu entfalten.
Der Riese Christophorus diente als Schutzpatron der Reisenden, Fährleute, Schiffer und Seeleute. Man dachte, dass man an dem Tag, an dem man sein Bildnis gesehen hatte, nicht sterben könne. Während des Spätmittelalters und der Frührenaissance waren lebensgroße Abbilder des Heiligen auf Marktplätzen und in Kirchen zu sehen.
Oil on panel. 30 x 39 cm.
Provenance
Belgian private ownership.
St Christopher, the medieval saint of intercession, was depicted by numerous painters. At the beginning of the 16th century, a large proportion of the population believed that evil could be averted by looking at the image of the mythical St Christopher.
This spectacular landscape with its rugged rock formations is modelled on compositions of the same subject by Joachim Patinir (around 1480 Dinant or Bouvignes - before 1524 Antwerp). Patinir is considered the first landscape painter in the Netherlands. As in Patinir's work, the present landscape is painted from a bird's eye view, which allows the landscape to unfold in all its aspects.
The giant Christopher served as the patron saint of travellers, ferrymen, boatmen and sailors. It was believed that you could not die on the day you saw his image. During the late Middle Ages and early Renaissance, life-size images of the saint could be seen in market squares and churches.
Alte Kunst und 19. Jahrhundert
Auktionsdatum
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Wichtige Informationen
Auktion 1245 - Alte Kunst und 19. Jahrhundert,
Donnerstag 16. 05. 2024, 11:00
Lot 1000 - 1123
Donnerstag 16. 05. 2024, 14:00
Lot 1200 - 1460
AGB
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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.