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Jaguar XK120 OTS, Jg. 1952Chassis-Nummer: 672759 Motor-Nummer: W5768-8 Registrierung England: DSU872

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Jaguar XK120 OTS, Jg. 1952Chassis-Nummer: 672759 Motor-Nummer: W5768-8 Registrierung England: DSU872 - Matching-Numbers: Bestätigt durch Jaguar Heritage Zertifikat Nr. 35'773 - FIVA Identity Card SMVC Nr. 14574 vom April 2016 - Sehr guter Originalzustand, sehr aufwändig restauriert - Englische und Österreichische Strassenzulassung (Schweizer Registrierung möglich) - In der Schweiz eingeführt und verzollt (Formular 13.20A) - Matching numbers: Confirmed by Jaguar heritage certificate no. 35'773 - FIVA identity card SMVC no. 14574 dated April 2016 - Excellent original condition, painstakingly restored - Road-legal in England and Austria (Swiss registration possible) - Imported duty-paid into Switzerland (form 13.20A) Anders Ditlev Clausager, Archivar Jaguar Heritage, Zertifikat Nr. 35'773 vom 18. April 2012 FIVA Identity Card SMVC Nr. 14574 vom April 2016 Vehicle Registration, Stephen J. Read, Fulmer / Slugh (DSU872) Vehicle Registration, Carisma Cars, Hatchford (DSU872) Kauf-, Transport- und Zoll-Papiere, Karl Ritter, Museum, Graz / Österreich Einzelgenehmigungs-Bescheid, Steiermark/Österreich vom 03. Dezember 1991 Zollpapiere, Formular 13.20A, Import in die Schweiz vom 08. September 2011 Vgl. Automobil Revue, Katalog 1954, S. 136 Vgl. Zwischengas.com, Fahrzeugbericht: Der Jaguar XK 120, 140 und 150 - Geschichte, Erfolge und Konkurrenten Bruno von Rotz, Jaguar XK 120 - die Sportwagen - Sensation für den Genuss ohne Reue, vom 10. April 2016, unter: www.zwischengas.comFertiggestellt am 26. August 1952 Ausgeliefert am 3. September 1952, Jaguar Distributor Hoffmann, New York, USA S. J. R., Fulmer / Slough (7. April 1988, erster bis zur Drucklegung bekannter Besitzer) Carisma Cars, Hatchford (am 1. Juni 1989 von oben genannter Person erworben) Karl Ritter, Museum, Graz / Österreich (am 5. Mai 1991 von oben genannter Person erworben) Derzeit in Schweizer Besitz, Basel (2010 oben genannter Person erworben) Der Jaguar XK120 OTS An der London Motor Show im Herbst 1948 wurde der neue Sportwagen Jaguar XK120 erstmals präsentiert. Der XK120 wurde als zweisitziger Roadster (Open Two Seater - OTS) vorgestellt und avancierte schnell zum Star dieser Motor Show. Die Bezeichnung definierte Jaguar mit XK120 - dies als Andeutung auf die max. Höchstgeschwindigkeit von 120 Meilen pro Stunde (195 km/h). Das neue Fahrzeug verfügte über einen Eschenholzrahmen, auf dem eine wunderschön gezeichnete Aluminium-Karosserie montiert wurde. Eine komplette Neuentwicklung war der Motor. Unter der Führung von William Lyons konstruierte sein Team einen langhubigen Reihensechszylinder mit zwei oben liegenden Nockenwellen. Beim ersten Einsatz im Jaguar XK120 von 1948 kam der Motor bei einem Hubraum von 3'442 ccm mit zwei SU-Vergasern auf eine Leistung von 160 PS. Der gleiche 3.4 Liter Motor wurde in den Folgejahren auf 3.8 und später noch auf 4.2 Liter Hubraum vergrössert. In der letzten Version kam der Motor bis in die späten Achtzigerjahre fast unverändert in verschiedenen Jaguar-Modellen zur Anwendung. Der XK120 beschleunigte etwa in 10 Sekunden von 0 auf 60 Meilen pro Stunde und erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Meilen pro Stunde (195 km/h). Die Kraftübertragung erfolgte über ein Moss Vierganggetriebe mit unsynchronisiertem, ersten Gang. Mit diesen Fahrleistungen war der XK120 eines der schnellsten Serienfahrzeuge, die es damals gab. Viele Fachzeitschriften sprachen nicht zu Unrecht vom schnellsten Serienfahrzeug überhaupt. Der Jaguar XK120 war ein kommerzieller Erfolg: Bis 1954 wurden 7'373 Open Two Seaters, 2'678 Fixed Head Coupés und 1'767 Drop Head Coupés verkauft. Gesamthaft also etwa 12'000 Fahrzeuge. In den ersten Nachkriegsjahren waren das für einen Sportwagen bemerkenswerte Zahlen. Das angebotene Fahrzeug Der angebotene Jaguar XK120 OTS ist wirklich ein anmutend schöner Roadster. Am 3. September 1952 wurde dieser an den US-Jaguar-Distributor Hoffmann in New York
Jaguar XK120 OTS, Jg. 1952Chassis-Nummer: 672759 Motor-Nummer: W5768-8 Registrierung England: DSU872 - Matching-Numbers: Bestätigt durch Jaguar Heritage Zertifikat Nr. 35'773 - FIVA Identity Card SMVC Nr. 14574 vom April 2016 - Sehr guter Originalzustand, sehr aufwändig restauriert - Englische und Österreichische Strassenzulassung (Schweizer Registrierung möglich) - In der Schweiz eingeführt und verzollt (Formular 13.20A) - Matching numbers: Confirmed by Jaguar heritage certificate no. 35'773 - FIVA identity card SMVC no. 14574 dated April 2016 - Excellent original condition, painstakingly restored - Road-legal in England and Austria (Swiss registration possible) - Imported duty-paid into Switzerland (form 13.20A) Anders Ditlev Clausager, Archivar Jaguar Heritage, Zertifikat Nr. 35'773 vom 18. April 2012 FIVA Identity Card SMVC Nr. 14574 vom April 2016 Vehicle Registration, Stephen J. Read, Fulmer / Slugh (DSU872) Vehicle Registration, Carisma Cars, Hatchford (DSU872) Kauf-, Transport- und Zoll-Papiere, Karl Ritter, Museum, Graz / Österreich Einzelgenehmigungs-Bescheid, Steiermark/Österreich vom 03. Dezember 1991 Zollpapiere, Formular 13.20A, Import in die Schweiz vom 08. September 2011 Vgl. Automobil Revue, Katalog 1954, S. 136 Vgl. Zwischengas.com, Fahrzeugbericht: Der Jaguar XK 120, 140 und 150 - Geschichte, Erfolge und Konkurrenten Bruno von Rotz, Jaguar XK 120 - die Sportwagen - Sensation für den Genuss ohne Reue, vom 10. April 2016, unter: www.zwischengas.comFertiggestellt am 26. August 1952 Ausgeliefert am 3. September 1952, Jaguar Distributor Hoffmann, New York, USA S. J. R., Fulmer / Slough (7. April 1988, erster bis zur Drucklegung bekannter Besitzer) Carisma Cars, Hatchford (am 1. Juni 1989 von oben genannter Person erworben) Karl Ritter, Museum, Graz / Österreich (am 5. Mai 1991 von oben genannter Person erworben) Derzeit in Schweizer Besitz, Basel (2010 oben genannter Person erworben) Der Jaguar XK120 OTS An der London Motor Show im Herbst 1948 wurde der neue Sportwagen Jaguar XK120 erstmals präsentiert. Der XK120 wurde als zweisitziger Roadster (Open Two Seater - OTS) vorgestellt und avancierte schnell zum Star dieser Motor Show. Die Bezeichnung definierte Jaguar mit XK120 - dies als Andeutung auf die max. Höchstgeschwindigkeit von 120 Meilen pro Stunde (195 km/h). Das neue Fahrzeug verfügte über einen Eschenholzrahmen, auf dem eine wunderschön gezeichnete Aluminium-Karosserie montiert wurde. Eine komplette Neuentwicklung war der Motor. Unter der Führung von William Lyons konstruierte sein Team einen langhubigen Reihensechszylinder mit zwei oben liegenden Nockenwellen. Beim ersten Einsatz im Jaguar XK120 von 1948 kam der Motor bei einem Hubraum von 3'442 ccm mit zwei SU-Vergasern auf eine Leistung von 160 PS. Der gleiche 3.4 Liter Motor wurde in den Folgejahren auf 3.8 und später noch auf 4.2 Liter Hubraum vergrössert. In der letzten Version kam der Motor bis in die späten Achtzigerjahre fast unverändert in verschiedenen Jaguar-Modellen zur Anwendung. Der XK120 beschleunigte etwa in 10 Sekunden von 0 auf 60 Meilen pro Stunde und erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Meilen pro Stunde (195 km/h). Die Kraftübertragung erfolgte über ein Moss Vierganggetriebe mit unsynchronisiertem, ersten Gang. Mit diesen Fahrleistungen war der XK120 eines der schnellsten Serienfahrzeuge, die es damals gab. Viele Fachzeitschriften sprachen nicht zu Unrecht vom schnellsten Serienfahrzeug überhaupt. Der Jaguar XK120 war ein kommerzieller Erfolg: Bis 1954 wurden 7'373 Open Two Seaters, 2'678 Fixed Head Coupés und 1'767 Drop Head Coupés verkauft. Gesamthaft also etwa 12'000 Fahrzeuge. In den ersten Nachkriegsjahren waren das für einen Sportwagen bemerkenswerte Zahlen. Das angebotene Fahrzeug Der angebotene Jaguar XK120 OTS ist wirklich ein anmutend schöner Roadster. Am 3. September 1952 wurde dieser an den US-Jaguar-Distributor Hoffmann in New York

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Haldenstraße 19
Luzern
6006
Switzerland

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Wichtige Informationen

15 % Aufgeld.

Für Internet-Käufe kommen 1,5 % hinzu.

Aufgelder zuzüglich 8 % MwSt.

AGB

Durch die Teilnahme an der Auktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt in Schweizer Franken. Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden, dessen Gebot vom Auktionator akzeptiert wurde. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Entsteht irgendeine Meinungsverschiedenheit, dann kann der Versteigerer darüber nach freiem Ermessen entscheiden oder das Los neu aufrufen und versteigern. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass das Los den vom Verkäufer festgesetzten Mindestpreis erzielt. Verkäufer dürfen auf eigene Objekte nicht mitbieten oder auf ihre Rechnung durch Dritte mitbieten lassen. Der Versteigerer behält sich vor, zur Vertretung von Kaufaufträgen, eigenen Kaufabsichten und/oder Verkaufslimiten selber mitzubieten.

2. Bieter müssen vor der Abgabe eines Gebotes gegen Angabe der Personalien beim Sekretariat des Auktionshauses eine Bieternummer lösen. Das Auktionshaus kann einen offiziellen Identitätsnachweis, eine Bankreferenz und/oder Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen des Auktionshauses eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen.

3. Es steht dem Versteigerer nach seinem Ermessen frei, ein Gebot heraufzusetzen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Lose zu vereinigen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, hinzuzufügen und/oder wegzulassen bzw. von der Auktion zurückzuziehen.

4. Gebote werden in der Regel anlässlich der Auktion persönlich und direkt durch deutliche Kundgabe an den Auktionator abgegeben. Bietaufträge (für den Fall, dass der Bietende nicht persönlich an der Auktion teilnehmen kann), müssen bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in Schriftform abgegeben werden oder per Post bzw. per Fax dem Auktionshaus zugehen und nach dem Ermessen des Auktionshauses klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die durch den Bieter angebracht werden, sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetrag von Bietaufträgen wird lediglich derjenige Bietauftrag berücksichtigt, welcher früher eingetroffen ist. Bietaufträge sind unwiderrufbar und verbindlich. Aufträge unterhalb der Hälfte der Schätzung können nicht akzeptiert werden. Telefonische Bieter, welche nach Ermessen des Auktionshauses nur in einer beschränkten Zahl zugelassen werden, müssen ebenfalls bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in schriftlicher Form dem Auktionshaus alle Details (Personalien, telefonische Erreichbarkeit, interessierende Lots usw.) mitteilen. Die telefonischen Bieter erklären sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus das telefonisch abgegebene Gebot bzw. das entsprechende Telefonat aufzeichnen darf. Jegliche Haftung des Auktionshauses sowohl für Bietaufträge als auch telefonische Gebote wird wegbedungen.

5. Auf dem Zuschlagspreis ist von allen Käufern (Ersteigerern) ein Aufgeld zu bezahlen, das wie folgt berechnet wird:
Bei einem Zuschlag bis und mit CHF 300’000.–: 23%;
Bei einem Zuschlag ab CHF 300’000.–: 23% auf die ersten CHF 300’000.– und
18% auf die Differenz zwischen CHF 300’000.– und der Höhe des Zuschlages.
Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt.
Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWSt.) von derzeit 8% wird auf dem Aufgeld und auf allen andern vom Auktionshaus dem Käufer in Rechnung gestellten Beträgen erhoben und auf ihn überwälzt. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche im Rahmen der Auktion entsprechend hingewiesen wird), wird die MWSt. auch auf dem Zuschlagspreis erhoben und überwälzt, wobei das Auktionshaus in diesen Fällen auch als Kommissionär auftreten kann; bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWSt. zurückerstattet, wenn er eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt. Der Käufer (Ersteigerer) erklärt sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.

6. Die Auktionsrechnung wird mit dem Zuschlag zur sofortigen Bezahlung in Schweizer Währung fällig. Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Käufer haftet für seine Käufe persönlich und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.

7. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Auktion ist ein Verzugszins von 1% pro Monat geschuldet. Das Auktionshaus behält sich zudem das Recht vor, unbeglichene Rechnungen nach dieser Frist einer Inkassostelle zu übergeben.

8. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtbezahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen
Schaden, insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder auf dem Weg des freihändigen Verkaufs veräussert wird, wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.

9. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung der Auktionsrechnung auf den Käufer über, die Gefahr dagegen bereits mit dem Zuschlag. Es wird vereinbart, dass das Auktionshaus bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge (aus welchem Geschäft auch immer, insbesondere von Zuschlagspreis, Aufgeld, MWSt., Kosten und allfälligen Verzugszinsen) ein Retentions- und Faustpfandrecht an allen Vermögenswerten, die sich im Besitz des Auktionshauses oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen befinden, hat. Eine Zahlung mittels Check gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige schriftliche Bestätigung vorliegt.

10. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcher Art sind keine Zusicherungen, Gewährleistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Garantien und Bedingungen sind ausgeschlossen. Die angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Schätzungen und enthalten weder das Aufgeld noch die MWSt. Das Auktionshaus (sowie die mit dem Auktionshaus in Verbindung stehenden Personen) und der Einlieferer bzw. Verkäufer haften nicht im Zusammenhang mit solchen Äusserungen, insbesondere nicht für unrichtige bzw. unvollständige Beschreibungen, Abbildungen, Zuschreibungen, für den Hersteller, den Ursprung, das Alter, die Herkunft, die Masse, die Vollständigkeit, den Zustand und/oder für die Echtheit des Objektes sowie für andere offene oder verborgene Mängel.

11. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen.

12. Erklärt sich das Auktionshaus in speziellen Fällen ausnahmsweise bereit, den Zuschlag wegen erheblichen Mängeln des Objektes (z.B. nachträglich entdeckte Fälschung)
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13. Für die Aufbewahrung ersteigerter Gegenstände wird keine Gewähr geleistet. Verpackung, Handhabung und Versand sind Sache der Ersteigerer. Der Ersteigerer bestätigt, über bestehende Ein- und Ausfuhrregeln unterrichtet worden zu sein. Gegenstände, die nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus eingelagert werden. Übernimmt das Auktionshaus Verpackung, Handhabung, Versand und/oder die Einlagerung, so erfolgt dies ohne Haftung des Auktionshauses und auf Kosten des Käufers.

14. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter verkauft. Der Käufer bzw. Ersteigerer hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe des Verkäufers bzw. Einlieferers und der Einliefererkommission. Steuerrechtliche Vorschriften und Ziffer 5 hiervor bleiben vorbehalten.

15. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen Gebotes und des durch das Auktionshaus geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich gültig. Ausschliesslich die deutsche Fassung dieser Auktionsbedingungen ist massgebend.

16. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Als Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennt der Bieter bzw. Käufer den Sitz des Auktionshauses Luzern-Stadt.

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