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Bentley S2 Continental DHC Park Ward, Jg. 1961Chassis-Nummer: BC14 LGZ Motor-Nummer: P3693 -

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Luzern
Bentley S2 Continental DHC Park Ward, Jg. 1961Chassis-Nummer: BC14 LGZ Motor-Nummer: P3693 - Originales Fahrzeug - Nr. 14 von total 27 gebauten Fahrzeugen mit Km-Tacho - H.M. König Hassan II. von Rabat, Marokko, als erster Besitzer - Matching-Numbers gemäss Bentley-Registerauszug - FIVA Identity Card Nr. RREC 039893 MSC11810 vom 6. Oktober 2010 (Kategorie A/3) - FIVA Identity Card SMVC Nr. 14557 vom April 2016 - Sehr guter Gesamtzustand - von 2001-2004 Schweizer Komplettrestauration - Aktuelle Strassenzulassung (4. März 2014 / Code 180 - Veteran) - Original car - no. 14 of a total of 27 cars built with km-tachometer - H.M. King Hassan II. of Rabat, Morocco, as first owner - Matching numbers as per Bentley register - FIVA Identity card no. RREC 039893 MSC11810 dated October 6, 2010 (category A/3) - FIVA Identity card SMVC no. 14557 dated April 2016 - Excellent overall condition - from 2001-2004 complete renovation in Switzerland - Road-legal (March 4, 2014 / code 180 - veteran) FIVA Identity Card Nr. RREC 039893 MSC11810 vom 6. Oktober 2010 (Kategorie A/3) FIVA Identity Card SMVC Nr. 14557 vom April 2016 Umfangreiche Dokumentation von Bentley (Registerinformationen) Umfangreiche Dokumentation der Restaurierung (2001-2004) Handschriftliche Beschreibung der Provenienz von N. D., Davos Ausgeliefert am 1. April 1961 - H.M. König Hassan II, Rabat, Marokko Von 1961 bis 1991: Besitzerschaft bis heute unbekannt H. D., Staad, BRD S. Z., Chur (1991 von oben genannter Person erworben) N. D., Davos (2001 von oben genannter Person erworben) Aktuell Schweizer Privatbesitz, Meggen (2014 von oben genannter Person erworben) Bentley S2 Continental DHC Park Ward Rund zehn Jahre nach dem zweiten Weltkrieg präsentierte Bentley den mit Rolls-Royce zusammen entwickelten "S1", den ersten komplett neu konzipierten Wagen seit vielen Jahren. In traditioneller Weise basierte der Bentley S (und das Parallelmodell Rolls-Royce Silver Cloud 1) auf einem unabhängigen Fahrgestell, das mit unterschiedlichen Aufbauten versehen werden konnte. Als Motor kam ein Reihensechszylinder mit 4,9 Litern Hubraum zum Einsatz. Der "S Continental" wurde als reines Chassis verkauft und hat Aufbauten von H.J. Mulliner & Co., Park Ward, James Young sowie anderen Anbietern erhalten. 1959 folgten der S2 und die Hochleistungsvariante S2 Continental, die sich durch den neuen Alu-V8-Motor mit 6,2 Litern Hubraum auszeichneten und nun standardmässig mit Servolenkung ausgeliefert wurden. Wiederum entstanden auf Basis von 388 produzierten S2 Continental-Fahrgestellen Coupés und Cabriolets bei Park Ward, Hooper, Mulliner und James Young. Die vielleicht eleganteste davon war die Cabriolet-Version, die Park Ward karossierte. Gesamthaft wurden 125 Stück S2 Continental DHC von Park Ward produziert. Davon waren lediglich 27 Stück Links-Lenker mit Kilometer-Tachos. Gegen einen Aufpreis von fünfzig Prozent hatten diese Park Ward-Kreationen ihren stolzen Preis. Dies wiederum schränkte die Verbreitung stark ein - wenige Stückzahlen waren die Folge daraus. Das angebotene Fahrzeug H.M. König Hassen II von Marokko war der erste Besitzer dieses wunderschönen Bentley S2 Continental DHC. Am 3. April 1961 wurde der von Park Ward karossierte Bentley an das Königshaus in Rabat, Marokko, ausgeliefert. Das zeigen die Original-Registerunterlagen von Bentley. Aus der Geschichte des Landes Marokko geht zudem hervor, dass König Hassan II im März 1961 die Thronfolge von seinem Vater antrat. Exakt einen Monat nach seinem Amtsantritt durfte die Firma Bentley dieses schöne DHC nach Marokko liefern. Die Zeit nach König Hassan II 1961 bis zum ersten bekannten Schweizer Besitzer 1991 ist zur Zeit nicht bekannt. Dokumentiert ist einzig, dass das schöne Park Ward-Cabrio nach Europa überschifft wurde und bis in die 1990er-Jahre hier zu Lande unterwegs war. Der damalige Besitzer, Herr S. Z., hatte diesen edlen Klassiker vom Vorgänger H. D. übernommen und bis
Bentley S2 Continental DHC Park Ward, Jg. 1961Chassis-Nummer: BC14 LGZ Motor-Nummer: P3693 - Originales Fahrzeug - Nr. 14 von total 27 gebauten Fahrzeugen mit Km-Tacho - H.M. König Hassan II. von Rabat, Marokko, als erster Besitzer - Matching-Numbers gemäss Bentley-Registerauszug - FIVA Identity Card Nr. RREC 039893 MSC11810 vom 6. Oktober 2010 (Kategorie A/3) - FIVA Identity Card SMVC Nr. 14557 vom April 2016 - Sehr guter Gesamtzustand - von 2001-2004 Schweizer Komplettrestauration - Aktuelle Strassenzulassung (4. März 2014 / Code 180 - Veteran) - Original car - no. 14 of a total of 27 cars built with km-tachometer - H.M. King Hassan II. of Rabat, Morocco, as first owner - Matching numbers as per Bentley register - FIVA Identity card no. RREC 039893 MSC11810 dated October 6, 2010 (category A/3) - FIVA Identity card SMVC no. 14557 dated April 2016 - Excellent overall condition - from 2001-2004 complete renovation in Switzerland - Road-legal (March 4, 2014 / code 180 - veteran) FIVA Identity Card Nr. RREC 039893 MSC11810 vom 6. Oktober 2010 (Kategorie A/3) FIVA Identity Card SMVC Nr. 14557 vom April 2016 Umfangreiche Dokumentation von Bentley (Registerinformationen) Umfangreiche Dokumentation der Restaurierung (2001-2004) Handschriftliche Beschreibung der Provenienz von N. D., Davos Ausgeliefert am 1. April 1961 - H.M. König Hassan II, Rabat, Marokko Von 1961 bis 1991: Besitzerschaft bis heute unbekannt H. D., Staad, BRD S. Z., Chur (1991 von oben genannter Person erworben) N. D., Davos (2001 von oben genannter Person erworben) Aktuell Schweizer Privatbesitz, Meggen (2014 von oben genannter Person erworben) Bentley S2 Continental DHC Park Ward Rund zehn Jahre nach dem zweiten Weltkrieg präsentierte Bentley den mit Rolls-Royce zusammen entwickelten "S1", den ersten komplett neu konzipierten Wagen seit vielen Jahren. In traditioneller Weise basierte der Bentley S (und das Parallelmodell Rolls-Royce Silver Cloud 1) auf einem unabhängigen Fahrgestell, das mit unterschiedlichen Aufbauten versehen werden konnte. Als Motor kam ein Reihensechszylinder mit 4,9 Litern Hubraum zum Einsatz. Der "S Continental" wurde als reines Chassis verkauft und hat Aufbauten von H.J. Mulliner & Co., Park Ward, James Young sowie anderen Anbietern erhalten. 1959 folgten der S2 und die Hochleistungsvariante S2 Continental, die sich durch den neuen Alu-V8-Motor mit 6,2 Litern Hubraum auszeichneten und nun standardmässig mit Servolenkung ausgeliefert wurden. Wiederum entstanden auf Basis von 388 produzierten S2 Continental-Fahrgestellen Coupés und Cabriolets bei Park Ward, Hooper, Mulliner und James Young. Die vielleicht eleganteste davon war die Cabriolet-Version, die Park Ward karossierte. Gesamthaft wurden 125 Stück S2 Continental DHC von Park Ward produziert. Davon waren lediglich 27 Stück Links-Lenker mit Kilometer-Tachos. Gegen einen Aufpreis von fünfzig Prozent hatten diese Park Ward-Kreationen ihren stolzen Preis. Dies wiederum schränkte die Verbreitung stark ein - wenige Stückzahlen waren die Folge daraus. Das angebotene Fahrzeug H.M. König Hassen II von Marokko war der erste Besitzer dieses wunderschönen Bentley S2 Continental DHC. Am 3. April 1961 wurde der von Park Ward karossierte Bentley an das Königshaus in Rabat, Marokko, ausgeliefert. Das zeigen die Original-Registerunterlagen von Bentley. Aus der Geschichte des Landes Marokko geht zudem hervor, dass König Hassan II im März 1961 die Thronfolge von seinem Vater antrat. Exakt einen Monat nach seinem Amtsantritt durfte die Firma Bentley dieses schöne DHC nach Marokko liefern. Die Zeit nach König Hassan II 1961 bis zum ersten bekannten Schweizer Besitzer 1991 ist zur Zeit nicht bekannt. Dokumentiert ist einzig, dass das schöne Park Ward-Cabrio nach Europa überschifft wurde und bis in die 1990er-Jahre hier zu Lande unterwegs war. Der damalige Besitzer, Herr S. Z., hatte diesen edlen Klassiker vom Vorgänger H. D. übernommen und bis

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Haldenstraße 19
Luzern
6006
Switzerland

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Für Internet-Käufe kommen 1,5 % hinzu.

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Durch die Teilnahme an der Auktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt in Schweizer Franken. Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden, dessen Gebot vom Auktionator akzeptiert wurde. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Entsteht irgendeine Meinungsverschiedenheit, dann kann der Versteigerer darüber nach freiem Ermessen entscheiden oder das Los neu aufrufen und versteigern. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass das Los den vom Verkäufer festgesetzten Mindestpreis erzielt. Verkäufer dürfen auf eigene Objekte nicht mitbieten oder auf ihre Rechnung durch Dritte mitbieten lassen. Der Versteigerer behält sich vor, zur Vertretung von Kaufaufträgen, eigenen Kaufabsichten und/oder Verkaufslimiten selber mitzubieten.

2. Bieter müssen vor der Abgabe eines Gebotes gegen Angabe der Personalien beim Sekretariat des Auktionshauses eine Bieternummer lösen. Das Auktionshaus kann einen offiziellen Identitätsnachweis, eine Bankreferenz und/oder Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen des Auktionshauses eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen.

3. Es steht dem Versteigerer nach seinem Ermessen frei, ein Gebot heraufzusetzen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Lose zu vereinigen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, hinzuzufügen und/oder wegzulassen bzw. von der Auktion zurückzuziehen.

4. Gebote werden in der Regel anlässlich der Auktion persönlich und direkt durch deutliche Kundgabe an den Auktionator abgegeben. Bietaufträge (für den Fall, dass der Bietende nicht persönlich an der Auktion teilnehmen kann), müssen bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in Schriftform abgegeben werden oder per Post bzw. per Fax dem Auktionshaus zugehen und nach dem Ermessen des Auktionshauses klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die durch den Bieter angebracht werden, sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetrag von Bietaufträgen wird lediglich derjenige Bietauftrag berücksichtigt, welcher früher eingetroffen ist. Bietaufträge sind unwiderrufbar und verbindlich. Aufträge unterhalb der Hälfte der Schätzung können nicht akzeptiert werden. Telefonische Bieter, welche nach Ermessen des Auktionshauses nur in einer beschränkten Zahl zugelassen werden, müssen ebenfalls bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn in schriftlicher Form dem Auktionshaus alle Details (Personalien, telefonische Erreichbarkeit, interessierende Lots usw.) mitteilen. Die telefonischen Bieter erklären sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus das telefonisch abgegebene Gebot bzw. das entsprechende Telefonat aufzeichnen darf. Jegliche Haftung des Auktionshauses sowohl für Bietaufträge als auch telefonische Gebote wird wegbedungen.

5. Auf dem Zuschlagspreis ist von allen Käufern (Ersteigerern) ein Aufgeld zu bezahlen, das wie folgt berechnet wird:
Bei einem Zuschlag bis und mit CHF 300’000.–: 23%;
Bei einem Zuschlag ab CHF 300’000.–: 23% auf die ersten CHF 300’000.– und
18% auf die Differenz zwischen CHF 300’000.– und der Höhe des Zuschlages.
Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt.
Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWSt.) von derzeit 8% wird auf dem Aufgeld und auf allen andern vom Auktionshaus dem Käufer in Rechnung gestellten Beträgen erhoben und auf ihn überwälzt. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche im Rahmen der Auktion entsprechend hingewiesen wird), wird die MWSt. auch auf dem Zuschlagspreis erhoben und überwälzt, wobei das Auktionshaus in diesen Fällen auch als Kommissionär auftreten kann; bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWSt. zurückerstattet, wenn er eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt. Der Käufer (Ersteigerer) erklärt sich damit einverstanden, dass das Auktionshaus auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.

6. Die Auktionsrechnung wird mit dem Zuschlag zur sofortigen Bezahlung in Schweizer Währung fällig. Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Käufer haftet für seine Käufe persönlich und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.

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8. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtbezahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen
Schaden, insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder auf dem Weg des freihändigen Verkaufs veräussert wird, wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.

9. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung der Auktionsrechnung auf den Käufer über, die Gefahr dagegen bereits mit dem Zuschlag. Es wird vereinbart, dass das Auktionshaus bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge (aus welchem Geschäft auch immer, insbesondere von Zuschlagspreis, Aufgeld, MWSt., Kosten und allfälligen Verzugszinsen) ein Retentions- und Faustpfandrecht an allen Vermögenswerten, die sich im Besitz des Auktionshauses oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen befinden, hat. Eine Zahlung mittels Check gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige schriftliche Bestätigung vorliegt.

10. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcher Art sind keine Zusicherungen, Gewährleistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Garantien und Bedingungen sind ausgeschlossen. Die angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Schätzungen und enthalten weder das Aufgeld noch die MWSt. Das Auktionshaus (sowie die mit dem Auktionshaus in Verbindung stehenden Personen) und der Einlieferer bzw. Verkäufer haften nicht im Zusammenhang mit solchen Äusserungen, insbesondere nicht für unrichtige bzw. unvollständige Beschreibungen, Abbildungen, Zuschreibungen, für den Hersteller, den Ursprung, das Alter, die Herkunft, die Masse, die Vollständigkeit, den Zustand und/oder für die Echtheit des Objektes sowie für andere offene oder verborgene Mängel.

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14. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter verkauft. Der Käufer bzw. Ersteigerer hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe des Verkäufers bzw. Einlieferers und der Einliefererkommission. Steuerrechtliche Vorschriften und Ziffer 5 hiervor bleiben vorbehalten.

15. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen Gebotes und des durch das Auktionshaus geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich gültig. Ausschliesslich die deutsche Fassung dieser Auktionsbedingungen ist massgebend.

16. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Als Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennt der Bieter bzw. Käufer den Sitz des Auktionshauses Luzern-Stadt.

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