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Pinselbecher - China, 20. Jh., Keramik mit bläulicher Glasur, zylindrische Wandung umlaufend mit We
186rd Auction Art*Antiques*Jewelry*Asian Art
Sale Date(s)
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Importantes Informations
Aufgeld / Premium: 25 %
zuzĂźglich 19 % USt. / plus 19 % VAT
Begin 10:00 Lot 1 - Lot 553
Lunch break 13:30 - 14.00 Uhr
Begin 14:00 Lot 554 - 1068
Conditions Générales de Ventes
Versteigerungsbedingungen
Mit der persĂśnlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und Üffentlich im Namen und fßr Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft ßber die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig fßr eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung ßbernimmt.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurĂźckzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände kÜnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprßft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mßndliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Fßr Mängel jeglicher Art wird keine Haftung ßbernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prßfen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des HĂśchstgebotes kein hĂśheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel Ăźber den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter fĂźr drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne RĂźckfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher ßber, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.
6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22% +5% (zzgl. Mehrwertsteuer) erhoben.
7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch fĂźr den Ausfall; auf einen MehrerlĂśs hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂźrfen wegen Ăberlastung der Buchhaltung einer besonderen NachprĂźfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. MĂźndlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann GĂźltigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich mĂśglich.
8. Sämtliche Ansprßche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung fßr evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände ßbernimmt der Versteigerer nicht.
11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote mĂźssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maĂgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĂźnschten Position angerufen, wenn hierfĂźr ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr fĂźr das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht Ăźbernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen Ăźber 250 ⏠Limit.
12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. FĂźr Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist grĂśĂte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher fĂźr den von ihm verursachten Schaden haftet.
14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von GrĂźnden von der Versteigerung auszuschlieĂen.
15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäà auch fßr den freihändigen Verkauf.
16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. ErfĂźllungsort fĂźr beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berĂźhrt dies nicht die Wirksamkeit der Ăźbrigen Bedingungen.