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Mixed lot of rare medals Kingdom of Württemberg, around 1900

In Winter Auction Art & Antiques 2022

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Neu-Ulm
Mixed lot of rare medals Kingdom of Württemberg, around 1900
consisting of 11 medals. Ravensburg 1891: Fire Brigade Day Ravensburg 1891 "One for all, all for one". Heidenheim 1917: Anniversary medal 50 years VOITH 1867-1917 with portrait of Friedrich Voith in cast iron, in original case. HDH: 6th Ostgau Singers' Festival 1902. Göppingen: Medal for 20 years service with the Göppingen Volunteer Fire Brigade. Stuttgart/Göppingen: Winner's medal Kreisturnfest 1912, made of silver. GP: 20th Württemberg State Shooting Göppingen 1905 with relief by ED. FOEHR, silver, 24g. Trossingen 1907: Anniversary medal 50 years company MATTH. HOHNER 1857-1907, with relief by Hohner. Feuerbach 1932: 22nd Württ. district championship 1932, 4th winner Atl. Sportverein 1898 Feuerbach, made of silver, 28g. Feuerbach 1912: Trade and Industry Exhibition Feuerbach 1912 - Lang & Hunker Tool Factory. Laichingen 1902: To commemorate the opening of the first windmill in Württemberg in Laichingen 1902, Rv. inscribed "Furchtlos und Treu". Stuttgart 1931: Jubilee medal 50 years company E. BREUNINGER 1881-1931 in Stuttgart of silver, 15g, also small 30s notepad of red leather with gold embossed writing. Provenance: from collection liquidation
Konvolut seltene Medaillen Königreich Württemberg, um 1900
bestehend aus 11 Medaillen. Ravensburg 1891: Feuerwehrtag Ravensburg 1891 "Einer für alle, alle für einen". Heidenheim 1917: Jubiläumsmedaille 50 Jahre Firma VOITH 1867-1917 mit Porträt von Friedrich Voith aus Gusseisen, im original Etui. HDH: 6. Ostgau-Sängerfest 1902. Göppingen: Medaille für 20 Jährigen Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr Göppingen. Stuttgart/Göppingen: Siegermedaille Kreisturnfest 1912, aus Silber. GP: 20. Württembergisches Landesschießen Göppingen 1905 mit Relief von ED. FOEHR, aus Silber, 24g. Trossingen 1907: Jubiläumsmedaille 50 Jahre Firma MATTH. HOHNER 1857-1907, mit Relief von Hohner. Feuerbach 1932: 22. Württ. Kreismeisterschaft 1932, 4. Sieger Atl. Sportverein 1898 Feuerbach, aus Silber, 28g. Feuerbach 1912: Gewerbe- und Industrie-Ausstellung Feuerbach 1912 - Lang & Hunker Werkzeugfabrik. Laichingen 1902: Zur Erinnerung an die Eröffnung der ersten Windmotoren-Mühle Württembergs in Laichingen 1902, Rv. bez. "Furchtlos und Treu". Stuttgart 1931: Jubiläumsmedaille 50 Jahre Firma E. BREUNINGER 1881-1931 in Stuttgart aus Silber, 15g, dazu noch kleiner 30er Jahre Notizblock aus rotem Leder mit goldfarbig geprägter Schrift. Provenienz: aus Sammlungsauflösung.
Mixed lot of rare medals Kingdom of Württemberg, around 1900
consisting of 11 medals. Ravensburg 1891: Fire Brigade Day Ravensburg 1891 "One for all, all for one". Heidenheim 1917: Anniversary medal 50 years VOITH 1867-1917 with portrait of Friedrich Voith in cast iron, in original case. HDH: 6th Ostgau Singers' Festival 1902. Göppingen: Medal for 20 years service with the Göppingen Volunteer Fire Brigade. Stuttgart/Göppingen: Winner's medal Kreisturnfest 1912, made of silver. GP: 20th Württemberg State Shooting Göppingen 1905 with relief by ED. FOEHR, silver, 24g. Trossingen 1907: Anniversary medal 50 years company MATTH. HOHNER 1857-1907, with relief by Hohner. Feuerbach 1932: 22nd Württ. district championship 1932, 4th winner Atl. Sportverein 1898 Feuerbach, made of silver, 28g. Feuerbach 1912: Trade and Industry Exhibition Feuerbach 1912 - Lang & Hunker Tool Factory. Laichingen 1902: To commemorate the opening of the first windmill in Württemberg in Laichingen 1902, Rv. inscribed "Furchtlos und Treu". Stuttgart 1931: Jubilee medal 50 years company E. BREUNINGER 1881-1931 in Stuttgart of silver, 15g, also small 30s notepad of red leather with gold embossed writing. Provenance: from collection liquidation
Konvolut seltene Medaillen Königreich Württemberg, um 1900
bestehend aus 11 Medaillen. Ravensburg 1891: Feuerwehrtag Ravensburg 1891 "Einer für alle, alle für einen". Heidenheim 1917: Jubiläumsmedaille 50 Jahre Firma VOITH 1867-1917 mit Porträt von Friedrich Voith aus Gusseisen, im original Etui. HDH: 6. Ostgau-Sängerfest 1902. Göppingen: Medaille für 20 Jährigen Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr Göppingen. Stuttgart/Göppingen: Siegermedaille Kreisturnfest 1912, aus Silber. GP: 20. Württembergisches Landesschießen Göppingen 1905 mit Relief von ED. FOEHR, aus Silber, 24g. Trossingen 1907: Jubiläumsmedaille 50 Jahre Firma MATTH. HOHNER 1857-1907, mit Relief von Hohner. Feuerbach 1932: 22. Württ. Kreismeisterschaft 1932, 4. Sieger Atl. Sportverein 1898 Feuerbach, aus Silber, 28g. Feuerbach 1912: Gewerbe- und Industrie-Ausstellung Feuerbach 1912 - Lang & Hunker Werkzeugfabrik. Laichingen 1902: Zur Erinnerung an die Eröffnung der ersten Windmotoren-Mühle Württembergs in Laichingen 1902, Rv. bez. "Furchtlos und Treu". Stuttgart 1931: Jubiläumsmedaille 50 Jahre Firma E. BREUNINGER 1881-1931 in Stuttgart aus Silber, 15g, dazu noch kleiner 30er Jahre Notizblock aus rotem Leder mit goldfarbig geprägter Schrift. Provenienz: aus Sammlungsauflösung.

Winter Auction Art & Antiques 2022

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Versteigerungsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Richard Wersching e.K. (im weiteren Verlauf ggf. „RWe.K.“ genannt) führt ihre Auktionen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen durch, die mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen sowie Internet-Teilnahme an den Auktionen anerkannt werden. Die Bedingungen gelten sinngemäß ebenfalls für den Frei- bzw. Nachverkauf. 1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Dies gilt nicht für Eigenware, die gesondert gekennzeichnet wird. 2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen. 3. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Zustandsbeschreibungen im Katalog sind nur als Anhaltspunkte für unserer Meinung nach optisch gravierenden Beschädigungen gedacht. Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. sind bei den Limitpreisen berücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einwandfreiem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung. 4. Während der Vorbesichtigung besteht ausreichend Zeit und Gelegenheit, die Gegenstände zu prüfen und sich von deren Zustand zu überzeugen. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließenden Reklamationen. Der Versteigerer übernimmt für die Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Signaturen, Marken und Material sowie Beschädigungen keine Gewähr und Haftung. 5. 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Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss. 9. Der Aufruf beginnt zu dem im Katalog ausgedruckten Limitpreis. Gegenstände ohne Limit werden mit EUR 10,- aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird bis EUR 50,- um EUR 5,-, über EUR 50,- um ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein Gebot in gleicher Höhe ab, entscheidet das Los. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaligen Aufruf der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits, auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über. 10. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Gebote mit Zuschlägen unter Vorbehalt sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. 11. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Steigert ein Bieter im Auftrag Dritter, so haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und bar am Tage der Auktion im Auktionshaus Wersching einzuzahlen. Beim Erwerb durch schriftlich, telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen nach §288 BGB berechnet; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Eine Aushändigung der Ware erfolgt jedoch erst nach vollständiger Bezahlung von Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug der Richard Wersching e.K. 12. Bei Versandwunsch nach erfolgter Bezahlung gelten die in Absatz 19 angegebenen Versandbedingungen. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt und abgeholt wird, auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen bzw. Lagergebühren von 1€ bei kleinen Objekten und 5€ bei größeren Objekten wie Möbel, pro Tag und Gegenstand zu erheben. Die Preise verstehen sich ohne USt. 13. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% erhoben, in diesem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Gesamtpreises an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers. 14. Für Zuschläge, die über das LIVE-Bieten via Internet erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3% (Lot-tissimo & the-saleroom) bzw. 5% (Invaluable) plus MwSt. erhoben. 15. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus Schadenersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers gegen den Erwerber gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen. 16. Sofern RWe.K. Objekte aus der Zeit des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder zu ähnlichen Zwecken gem. (§§ 86a, 86 StGB). 17. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche, welche die Versteigerung bzw. Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- bzw. Abholungsverzug befinden. 18. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadenersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt. 19. Falls schriftliche, telefonische Bieter oder andere Fernbieter, die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um schriftlichen Auftrag. Der Versand erfolgt ausschließlich und in jeder Hinsicht auf Risiko des Ersteigerers. 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Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts. 21. Erfüllungsort ist Neu-Ulm, Gerichtsstand ist Neu-Ulm. Die Rechtsbeziehung richtet sich nach deutschem Recht. 22. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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