Lot

501

Pickelhaube (Preußen, um 1900)

In Christmasauction 2022 No. 108

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Ginsheim-Gustavsburg
Pickelhaube (Preußen, um 1900), fĂŒr Mannschaften im 2. Garde Regiment zu Fuß, Lederhelm
komplett m. alten BeschlÀgen, Goldener Helmadler m. aufgesetztem silbernen Gardestern, beide Kokarden-Riemen wohl ergÀnzt, nicht abschraubbare Spitze aus Messing, orig. gestempeltes Innen-Leder.
Pickelhaube (Preußen, um 1900), fĂŒr Mannschaften im 2. Garde Regiment zu Fuß, Lederhelm
komplett m. alten BeschlÀgen, Goldener Helmadler m. aufgesetztem silbernen Gardestern, beide Kokarden-Riemen wohl ergÀnzt, nicht abschraubbare Spitze aus Messing, orig. gestempeltes Innen-Leder.
Pickelhaube (Preußen, um 1900), fĂŒr Mannschaften im 2. Garde Regiment zu Fuß, Lederhelm
komplett m. alten BeschlÀgen, Goldener Helmadler m. aufgesetztem silbernen Gardestern, beide Kokarden-Riemen wohl ergÀnzt, nicht abschraubbare Spitze aus Messing, orig. gestempeltes Innen-Leder.
Pickelhaube (Preußen, um 1900), fĂŒr Mannschaften im 2. Garde Regiment zu Fuß, Lederhelm
komplett m. alten BeschlÀgen, Goldener Helmadler m. aufgesetztem silbernen Gardestern, beide Kokarden-Riemen wohl ergÀnzt, nicht abschraubbare Spitze aus Messing, orig. gestempeltes Innen-Leder.

Christmasauction 2022 No. 108

Sale Date(s)
Lots: 1-1282
Venue Address
Haagweg 43
Ginsheim-Gustavsburg
65462
Germany

Versand innerhalb der EU durch das Auktionshaus möglich. Dieser erscheint als Angebot auf Ihrer Rechnung.

(davon ausgenommen sind: sehr zerbrechliche Objekte, Service, Möbel, und zu schwere, zu große/ sperrige GegenstĂ€nde). HierfĂŒr arbeiten wir mit Mailboxes Kerz Mainz zusammen. Angebot unter:

  • Mail Boxes Etc. 0098  Â«  Versandservice S. Kerz GmbH  Â«  Weißliliengasse 13  Â«  55116 Mainz
  • Fon +49 (0) 6131 60 07 461  Â«  Fax +49 (0) 6131 60 07 462  
  • Mail: kerz@mailboxes-mainz.de â€ą Homepage: www.mbe.de/dembe0098

Shipping within the EU possible through the auction house. This is called recording on your bill. (Exceptions are: very fragile objects, Prrcellanservices, furniture and objects that are too heavy, too large / bulky). For this we work with Mailboxes Kerz Mainz.

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  • Mail: kerz@mailboxes-mainz.de â€ą Homepage: www.mbe.de/dembe0098

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Bezahlung und Abholung innerhalb von 14 Tagen. Danach fallen Mahn- und Lagerkosten an.

Payment  and collection within 14 days. After dunning and storage costs have been incurred.

 

Terms & Conditions

standard | standard



Auktionsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- und Freihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
I. Allgemeines

1. Die Kunst- und Auktionshaus Wiesbaden GmbH, Wiesbadener Straße 61, 55252 Mainz-Kastel, Telefon +49 (0)611 - 174 68 42, Telefax +49 (0)611 - 174 68 77, E-Mail: info@auktionshaus-wiesbaden.de, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRA 8658, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Kunst- und Auktionshaus FĂŒsser und Daschmann Verwaltungs GmbH, Wiesbadener Straße 61, 55252 Mainz-Kastel, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRB 22707, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, diese vertreten durch die GeschĂ€ftsfĂŒhrer Alexandra FĂŒsser und Reno Daschmann, (im nachfolgenden Auktionshaus genannt) versteigert die zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde als Vermittler in fremden Namen und auf Rechnung der Einlieferer (im Nachfolgenden auch Auftraggeber genannt), die unbenannt bleiben, oder im behördlichen Auftrag. Auf Verlangen des KĂ€ufers (auch Bieter genannt), insbesondere bei auftretenden MĂ€ngeln, gibt das Auktionshaus den Namen des Auftraggebers bekannt.

2. Das Auktionshaus verfĂŒgt ĂŒber eine behördliche Erlaubnis fĂŒr Versteigerungen gemĂ€ĂŸ § 34b GewO. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine öffentlich zugĂ€ngliche Versteigerung i. S. der §§ 474 Abs. 2 Satz 2, 312d Abs. 2 Nr. 4 BGB. Ein Widerrufsrecht hinsichtlich des bei der Versteigerung durch Zuschlag gem. § 156 BGB zustande kommenden Kaufvertrages besteht nicht.

3. Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen der Bieter finden keine Anwendung, ohne dass es eines ausdrĂŒcklichen Widerspruchs des Versteigerers gegen die Verwendung der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen des Bieters bedarf.
II. Auktionskatalog, Besichtigung, PrĂŒfung

1. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde werden von dem Auktionshaus vorab in einem Auktionskatalog prĂ€sentiert. In diesem wird den einzelnen GegenstĂ€nden eine Katalognummer zugeordnet. Zudem wird der fĂŒr den jeweiligen Gegenstand vom Auftraggeber festgelegte Limitpreis angegeben.

2. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung wĂ€hrend der Öffnungszeiten sowie in der fĂŒr die Versteigerung angesetzten Zeit besichtigt und geprĂŒft werden. Dabei haften die Interessenten fĂŒr die von ihnen verursachten SchĂ€den an den ausgestellten GegenstĂ€nden. Die Sachen sind in der Regel gebraucht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben sind keine Beschaffenheitsangaben i.S.d. § 434 ff. BGB, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, die Vertragsgegenstand werden.

3. Das Auktionshaus ist berechtigt, im Auktionskatalog angebotene GegenstĂ€nde ohne Angabe von GrĂŒnden bis zum Zuschlag aus der Versteigerung zu nehmen. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass ein Auftraggeber einen Gegenstand von der Versteigerung zurĂŒckzieht. Ein Anspruch, auf einen im Auktionskatalog prĂ€sentierten Gegenstand bieten zu dĂŒrfen, besteht nicht.

4. Das Auktionshaus behĂ€lt sich das Recht vor, Verkaufs-/Losnummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurĂŒckzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern. Die Verkaufs-/Losnummer ist die Nummer, unter der die GegenstĂ€nde in der Auktion aufgerufen werden, bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.

5. Dem Auktionshaus steht es frei, Bieter von der Teilnahme an den Versteigerungen auszuschließen, wenn Zweifel an dessen BonitĂ€t oder IdentitĂ€t bestehen oder, wenn sich der Wohnsitz bzw. die Lieferanschrift des Bieters in einem Land befindet, in welches der angebotene Gegenstand nicht eingefĂŒhrt werden darf.

6. Dem Auktionshaus steht es frei, von dem Bieter einen BonitĂ€tsnachweis zu verlangen oder die Annahme eines Gebotes von einer Anzahlung oder einer Sicherheitsleitung abhĂ€ngig zu machen. Zudem kann das Auktionshaus einen Bieter von der T eilnahme an der Versteigerung ausschließen, wenn der Bieter bereits erworbene GegenstĂ€nde noch nicht bezahlt hat.
III. Versteigerung

1. Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt durch die persönliche Teilnahme an der Auktion in dem Auktionssaal des Auktionshauses. Weiterhin können Gebote ĂŒber die Homepage des Auktionshauses, schriftlich, telefonisch, per T elefax oder E-Mail sowie ĂŒber die Online- Plattformen the-saleroom.com oder lot-tissimo abgegeben werden.

2. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusÀtzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

3. Um die AusfĂŒhrung schriftlicher Gebote sowie von Geboten per Telefax oder E-Mail sicherzustellen, mĂŒssen diese bei dem Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. SpĂ€ter eingegangene Gebote können, mĂŒssen aber nicht mehr berĂŒcksichtigt werden. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes sind die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Verkaufsnummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmĂ€ĂŸig zu erreichen ist. Das Gebot beschrĂ€nkt sich ausschließlich auf die angegebene Verkaufsnummer. Schriftliche Gebote werden vom Auktionshaus nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot um eine Steigerungsstufe zu ĂŒberbieten.

4. Zur Teilnahme an einer Versteigerung per Telefon oder ĂŒber die Homepage des Auktionshauses muss der Bieter dem Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Verkaufsnummer mitteilen. Zudem muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter wĂ€hrend der Versteigerung zu erreichen ist. Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen oder den Bestand einer Telefonverbindung beim Aufruf des jeweiligen Gegenstandes. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trĂ€gt der Bieter. Kommt eine Telefonverbindung nicht zustande gilt fĂŒr den Telefonbieter der im Auktionskatalog angegebene Limitpreis als geboten. Wird die Telefonverbindung wĂ€hrend des Bietvorgangs unterbrochen, so gilt der zuletzt fĂŒr den Telefonbieter aufgerufene Betrag.

5. Bei einer Teilnahme an der Versteigerung ĂŒber die Homepage des Auktionshauses oder die Internetportale the-saleroom.com sowie lot-tissimo trĂ€gt der Bieter das Risiko fĂŒr die Übermittlung seiner Gebote.

6. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Auktionshaus abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot fĂŒhrt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.

7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhĂ€lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel an der Person oder der IdentitĂ€t des Bieters oder darĂŒber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen, so kann das Auktionshaus den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen und den Gegenstand neu ausbieten. In diesen FĂ€llen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegenĂŒber einem Zuschlag sind unverzĂŒglich, d.h. vor Aufruf der nĂ€chsten Verkaufsnummer, zu erheben. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert. Es liegt im Ermessen des Auktionators, eine andere Steigerungsrate zu wĂ€hlen.

8. Wird das mit dem Bieter vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der

Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits ohne RĂŒcksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf verĂ€ußert werden. Gebote mit VorbehaltszuschlĂ€gen sind fĂŒr Bieter fĂŒr vier Wochen verbindlich, fĂŒr das Auktionshaus jedoch freibleibend. Der SchĂ€tzpreis ist kein Limit; der Zuschlag kann auch unter dem SchĂ€tzpreis erfolgen.
IV. Kaufvertrag, Kaufpreis, FĂ€lligkeit

1. Mit der Erteilung des Zuschlages kommt ein Kaufvertrag ĂŒber den angebotenen Gegenstand zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber zustande. Es gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Bieter ĂŒber. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Gegenstandes. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndiger Kaufpreiszahlung auf den Bieter ĂŒber. Der Bieter ist zur Vorleistung verpflichtet.

2. FĂŒr die DurchfĂŒhrung der Versteigerung erhĂ€lt das Auktionshaus eine Provision (Aufgeld) in Höhe von 21% des Kaufpreises fĂŒr den zugeschlagenen Gegenstand von dem Bieter zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf diese Provision erhoben wird.

3. Eine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis wird nicht gesondert erhoben. Soweit diese anfĂ€llt, ist sie bereits im Zuschlagspreis enthalten. Auftraggeber und Bieter sind fĂŒr die ordnungsgemĂ€ĂŸe Versteuerung selbst verantwortlich.

4. Der Kaufpreis und das Aufgeld werden mit dem Zuschlag fĂ€llig und sind an das Auktionshaus sofort in bar oder mit bankbestĂ€tigtem Scheck zu bezahlen. Schecks werden erfĂŒllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berĂŒhrt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware wird in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehĂ€ndigt. Zudem ist eine Bezahlung per EC-Karte oder per Rechnung möglich. Im Falle einer Bezahlung per Rechnung wird der ersteigerte Gegenstand erst nach dem Eingang des Rechnungsbetrages an den jeweiligen Bieter ausgehĂ€ndigt. Bei Erwerbern, die schriftlich, per Telefax, per E-Mail, telefonisch oder ĂŒber die Online-Plattformen the-saleroom.com oder lot-tissimo geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fĂ€llig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Bieter nicht gestattet, es sei denn, diese ist unbestritten oder rechtskrĂ€ftig festgestellt.

5. Der Bieter ist verpflichtet, sofort nach der Auktion die Ware in Empfang zu nehmen bzw. bis spĂ€testens 14 Tage nach der Auktion abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Versendung ersteigerter GegenstĂ€nde erfolgt nach ausdrĂŒcklicher Beauftragung auf Kosten und Gefahr des Bieters. FĂŒr den Versand stellt das Auktionshaus dem Bieter die Versandkosten (inkl. Verpackung und Personalkosten) zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung.

6. GerĂ€t der Bieter mit der Abholung in Verzug, so ist das Auktionshaus berechtigt, die ersteigerten GegenstĂ€nde auf Kosten des Bieters einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu ĂŒbergeben. FĂŒr die Einlagerung fallen pro Gegenstand und Monat Lagerkosten in Höhe von 5 % des Kaufpreises mindestens jedoch in Höhe von 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an. Dem Bieter ist es gestattet, nachzuweisen, dass Lagerkosten ĂŒberhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe angefallen sind, dem Auktionshaus, dass höhere Lagerkosten angefallen sind. Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprĂŒche bleibt vorbehalten.

7. Der sÀumige Bieter trÀgt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Die Herausgabe eingelagerter GegenstÀnde ist nur an den vom Auktionshaus schriftlich mitgeteilten Terminen möglich.

8. Die Ware wird nur gegen vollstĂ€ndige Zahlung des Kaufpreises ausgehĂ€ndigt. Das Eigentum geht erst bei vollstĂ€ndiger Zahlung des Kaufpreises auf den Bieter ĂŒber. Bis zu diesem Zeitpunkt behĂ€lt sich der Auftraggeber das Eigentum an der Ware vor. Bei Zahlungsverzug werden als Mindestschaden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe von 5 % (bei GeschĂ€ften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist) bzw. von 9 % (bei GeschĂ€ften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist) ĂŒber dem Basiszinssatz der EuropĂ€ischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen kann der Auftraggeber bei Zahlungsverzug seine gesetzlichen Rechte geltend machen.
V. Haftung

1. Soweit der Kaufvertrag zwischen Unternehmern auf Auftraggeber- und Bieterseite, zwischen Verbrauchern auf Auftraggeber- und Bieterseite und zwischen Verbrauchern als Auftraggebern und Unternehmern als Bietern zustande kommt, wird jegliche Haftung des Auftraggebers fĂŒr Sach- und/oder RechtsmĂ€ngel (§§ 434 und 435 BGB) ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat den Mangel arglistig verschwiegen, eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben, es handelt sich um eine neu hergestellte Sache oder dem Auftraggeber fĂ€llt Vorsatz zur Last (§ 276 Abs.3 BGB). Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht fĂŒr SchĂ€den, aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Auftraggebers oder einer vorsĂ€tzlichen oder fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines ErfĂŒllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht fĂŒr sonstige SchĂ€den, die auf einer grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Auftraggebers oder auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen.

2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auktionshauses wird ebenfalls insgesamt ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder einer vorsĂ€tzlichen oder fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines ErfĂŒllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht fĂŒr sonstige SchĂ€den, die auf einer grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht fĂŒr Vorsatz des Auktionshauses, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner ErfĂŒllungsgehilfen im Sinne des § 276 Abs.3 BGB.

Das Auktionshaus verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene MĂ€ngelrĂŒgen des Bieters dem Auftraggeber zu ĂŒbermitteln, sofern es dem Bieter aus tatsĂ€chlichen GrĂŒnden nicht möglich ist, diesen noch zu erreichen.
VI. Datenschutz

Der Bieter ist mit der Speicherung und Verwendung der von ihm an das Auktionshaus ĂŒbermittelten Daten (insb. Vor- und Nachname, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E- Mailadresse) sowie der von ihm ersteigerten GegenstĂ€nde durch das Auktionshaus zur DurchfĂŒhrung und Abwicklung des Kaufvertrages einverstanden.
VII. Schlussbestimmungen

1. ErfĂŒllungsort ist Wiesbaden. Ist der Bieter Vollkaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende andere Regelung ersetzt werden.

3. MĂŒndliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und ErgĂ€nzungen dieser Versteigerungsbedingungen bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fĂŒr die Aufhebung, Änderung und ErgĂ€nzung der Schriftformklausel selbst. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberĂŒhrt.
Versteigerungsbedingungen



1. Die Kunst- und Auktionshaus Wiesbaden GmbH & Co.KG, Wiesbadener Straße 61, 55252 Mainz-Kastel, Telefon +49 (0)611 - 174 68 42, Telefax +49 (0)611 - 174 68 77, E- Mail: info@auktionshaus-wiesbaden.de, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRA 8658, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, vertreten durch die persönlich haftende Ge- sellschafterin, die Kunst- und Auktionshaus FĂŒsser und Daschmann Verwaltungs GmbH, Wiesbadener Straße 61, 55252 Mainz-Kastel, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRB 22707, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, diese vertreten durch die GeschĂ€fts- fĂŒhrer Alexandra FĂŒsser und Reno Daschmann, (im nachfolgenden Auktionshaus ge- nannt) wird beauftragt und ermĂ€chtigt, auf Grundlage dieser vom Auftraggeber anerkannte Versteigerungsbedingungen, im Namen und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers die in der umseitig aufgefĂŒhrten Liste genannten GegenstĂ€nde zu versteigern.

Der Auftraggeber versichert, dass er EigentĂŒmer oder vom EigentĂŒmer zum Verkauf er- mĂ€chtigter VerfĂŒgungsberechtigter der zur Versteigerung gegebenen Sache ist. Er ver- sichert weiter, dass ihm nichts darĂŒber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelie- ferten GegenstĂ€nde durch nicht rechtmĂ€ĂŸig erworbenen Besitz oder durch Rechte Drit- ter belastet sind, Er ĂŒbernimmt die Haftung fĂŒr die Richtigkeit seiner Versicherung.

Die Versteigerung erfolgt voraussichtlich im Rahmen einer der beiden auf den Verstei- gerungsauftrag folgenden Auktionen. Terminverschiebungen und Verlegungen behĂ€lt sich der Versteigerer vor. SchadensersatzansprĂŒche wegen einer nicht oder zu einem anderen Termin stattfindenden Auktion können nicht geltend gemacht werden.

2. FĂŒr die Echtheit der eingelieferten GegenstĂ€nde garantiert der Auftraggeber. Der Auf- traggeber hat das Auktionshaus wegen aller AnsprĂŒche von dritter Seite freizustellen, die wegen Sach- oder RechtsmĂ€ngel des zu Versteigerung gelangenden Gegenstandes gegen das Auktionshaus erhoben werden. Davon bleiben unberĂŒhrt AnsprĂŒche des Auf- traggebers gegen das Auktionshaus oder dessen ErfĂŒllungsgehilfen wegen Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit.

3. Die in der Auktion nicht verkauften GegenstĂ€nde ĂŒberlĂ€sst der Auftraggeber dem Aukti- onshaus auf die Dauer von vier Wochen nach dem Versteigerungstermin zum freihĂ€ndi- gen Verkauf zu nachstehenden Bedingungen.

4. Dieser Auftrag wird als Alleinauftrag vereinbart. Das Auktionshaus ist von den Be- schrĂ€nkungen des § 181 BGB befreit; es kann also die GegenstĂ€nde auch selbst oder auftragsgemĂ€ĂŸ fĂŒr Dritte ersteigern bzw. - nach erfolgsloser Versteigerung - freihĂ€ndig selbst oder fĂŒr Dritte erwerben. Der Selbsteintritt steht einem Verkauf an Dritte gleich. FĂŒr die Versteigerung wird ein Mindestpreis/Limitpreis (Zuschlagpreis ohne Aufgeld und ohne Mehrwertsteuer) laut der umseitigen Liste vereinbart. Wird ein vereinbartes Limit nicht erreicht, kann das Auktionshaus den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Der Auf- traggeber hat seine Entscheidung hierzu umgehend schriftlich zu ĂŒbermitteln.

Hat der Auftraggeber keinen Limitpreis gesetzt, erteilt das Auktionshaus den Zuschlag nach pflichtgemĂ€ĂŸen Ermessen ohne Bindung an einen eventuell angegebenen SchĂ€tz- preis.

5. FĂŒr die Versteigerung der GegenstĂ€nde erhĂ€lt das Auktionshaus vom Auftraggeber als Provision 19% vom Zuschlagpreis zuzĂŒglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf diese Provision erhoben wird.

6. Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurĂŒck, so hat er 30 % des SchĂ€tzwertes oder, wenn ein SchĂ€tzwert nicht festgelegt wurde, des Limitpreises, min- destens jedoch 20,00 € zu zahlen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Das Auktionshaus ist bevollmĂ€chtigt, das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) nebst Auf- geld bzw. den bei freihĂ€ndigem Verkauf vereinbarten VerĂ€ußerungspreis sowie eventu- ellen Verzugsschaden auf Kosten des Auftraggebers wahlweise im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und einzuziehen und das vom Auftraggeber zu zahlende Aufgeld und die darauf entfal- lene Mehrwertsteuer abzuziehen.

Das Auktionshaus erteilt dem Auftraggeber binnen vier bis sechs Wochen nach Durch- fĂŒhrung der Auktion bzw. erfolgtem freihĂ€ndigen Verkaufs eine Abrechnung. Das dem Auftraggeber danach zustehende Guthaben wird mit Zugang der Abrechnung unter Vo- raussetzung fĂ€llig, dass das zugeschlagene Gebot bzw. der Kaufpreis bis dahin beim Auktionshaus eingegangen ist.

8. Der Auftraggeber liefert die GegenstĂ€nde auf seine Rechnung und Gefahr in die Ge- schĂ€ftsrĂ€ume des Auktionshauses oder an einen von dessen BevollmĂ€chtigen ange- mieteten Lagerort ein. Bei Einlieferung aus DrittlĂ€ndern ist der Auftraggeber verpflich- tet, fĂŒr die ordnungsgemĂ€ĂŸe Zollabfertigung und deren Kosten zu sorgen.

9. Die Verwahrung der GegenstĂ€nde durch das Auktionshaus erfolgt kostenlos. Ein An- spruch auf Aufbewahrung oder RĂŒckgabe des Verpackungsgutes besteht nicht.

10. Die An- und Ablieferung, Transport und Lagerung des Versteigerungsgutes gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Dieser hat auf seine Rechnung das eingelie- ferte fĂŒr die Dauer der Lagerung, des Transportes und fĂŒr die Dauer der Vorbesichti- gung und Auktion gegen alle BeschĂ€digungen oder den Verlust zu versichern.

Das Auktionshaus haftet fĂŒr Verluste oder BeschĂ€digungen der fĂŒr den Auftraggeber verwahrten KunstgegenstĂ€nde nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen ErfĂŒllungsgehilfen Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit angelastet werden kann.

11. Versicherungen können vom Auktionshaus auf ausdrĂŒcklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden, wenn die Höhe der gewĂŒnschten Versiche- rungssumme vor der Einlieferung durch den Auftraggeber mitgeteilt wird.

12. Nicht versteigerte GegenstĂ€nde sind vom Auftraggeber vier Wochen nach der Auktion abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht bis spĂ€testens sechs Wochen nach der Auktion, so ist das Auktionshaus befugt, die nicht verkaufte Ware zur Aufbewahrung oder RĂŒck- sendung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einem Spediteur zu ĂŒbergeben. Al- ternativ ist das Auktionshaus befugt, den Gegenstand in der folgenden Auktion mit ei- nem um 50 reduzierten Limitpreis erneut anzubieten.

13. Erweist sich nach Zustandekommen des Versteigerungsauftrags, insbesondere auf- grund nĂ€herer Untersuchungen des Versteigerungsgutes nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermes- sen des Auktionshauses eine Einholung eines Gutachtens oder Reparaturen, Restau- rierungsarbeiten, etc. als erforderlich, lehnt aber der Auftraggeber die Übernahme der Kosten dafĂŒr ab, kann das Auktionshaus die DurchfĂŒhrung des Auftrages ablehnen.

14. ErfĂŒllungsort ist Wiesbaden. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann oder hat er keinen all- gemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Es gilt aus- schließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende andere Regelung ersetzt werden.

16. MĂŒndliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und ErgĂ€nzungen dieser Auktionsbedingungen bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fĂŒr die Aufhebung, Änderung und ErgĂ€nzung der Schriftformklausel selbst. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberĂŒhrt

17. Das Auktionshaus weist auf die geltenden Bestimmungen des § 26 UrhG mit folgendem Inhalt hin:

Wird das Original eines Werkes der bildenden KĂŒnste oder eines Lichtbildwerkes wei- terverĂ€ußert und ist hieran ein KunsthĂ€ndler oder Versteigerer als Erwerber, VerĂ€uße- rer oder Vermittler beteiligt, so hat der VerĂ€ußerer dem Urheber einen Anteil des Ve- rĂ€ußerungserlöses zu entrichten.

Als VerĂ€ußerungserlös im Sinne des Satzes 1 gilt der Verkaufspreis ohne Steuern. Ist der VerĂ€ußerer eine Privatperson, so haftet der als Erwerber oder Vermittler beteiligte KunsthĂ€ndler oder Versteigerer neben ihm als Gesamtschuldner; im VerhĂ€ltnis zuei- nander ist der VerĂ€ußerer allein verpflichtet. Die Verpflichtung nach Satz 1 entfĂ€llt, wenn der VerĂ€ußerungserlös weniger als 400 € betrĂ€gt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Versteigerer von allen eventuellen AnsprĂŒchen aus § 26 UrhG in vollem Umfang freizustellen.

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