Lot

351

Henricus de Segusio, genannt Hostiensis.

In Auction 135

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Pforzheim
Henricus de Segusio, genannt Hostiensis.: [Summa Hostiensis super Decretalibus, Teile III und IV (von V Teilen) in einem Band]. (Auf dem letzten Blatt:) Augsburg, Ludwig Hohenwang, ohne Datum (= 1477). Fol. Gotische Type für den Text, mit römischen Initialen, 33 Zeilen. 459 unnum. Bl. (ohne das letzte weisse Bl.; ohne Lagenzählung; das erste Blatt weiss, 287 bedruckte, unnumerierte Blätter, 1 weisses Blatt, 170 bedruckte, unnumerierte Blätter; ohne das letzte [460.] weisse Blatt). Mit zwei Textholzschnitten. Guter zeitgenössischer Lederband auf drei Bünden und über dicken Holzdeckeln, Rücken mit Streicheisen-Gitterwerk, die Deckel Streicheisenfileten und Einzelstempeln (Lamm Gottes, florale Stempel), der Seitenschnitt mit zwei mit Farben gemalten Wappen. (Berieben; ohne die alten Messingschliessen; Kapitale ausgerissen; Fehlstelle im Bezug des Rückdeckels). ISTC ih00043000. GKW 12232. BMC II 359 (IB 6164). Goff H-43 (5 Exemplare, davon 4 inkomplett). Nicht bei Schreiber. Zweite Ausgabe von Henricus de Segusios "Summa", die erste nördlich der Alpen gedruckte; zuvor 1473 in Rom erschienen. Heinrich aus Susa, der wohl aus der Familie Bartolomei stammte, ist einer der bedeutendsten Kanoniker des 13. Jh. Er wurde um 1200 im piemontesischen Susa geboren. Nach seiner Ausbilung zum Juristen an der Universität von Bologna, unterrichtete er an der Sorbonne und später in England. König Heinrich III bediente sich seiner Dienste für eine diplomatische Mission bei Papst Innozenz IV. Später wurde er Bischof von Sisteron (1244) und Erzbischof von Embrun in den französischen Alpen (1250); 1262 wurde er zum Kardinal von ostia und Velletri erhoben, daher rührt sein Beiname "Hostiensis". - Seine "Summa super titulis Decretalium" schrieb er zwischen 1250 und 1261, also während seiner Zeit in Embrun. Sie trug ihm den Ehrentitel "Monarcha juris, lumen lucidissimum Decretorum" ein. Die "Summa" wurde auch als "Summa aurea" bezeichnet. Sie blieb bis weit ins 17..Jh,. populär wegen ihrer Brauchbarkeit. Im 15. Jh. erschienen nach der Römer Erstausgabe und der vorliegenden Zweitausgabe noch fünf weitere Ausgabe: eine in Strassburg (1478-79) und vier in Venedig (1480-1498). Die beiden Holzschnitte - sie zählen zu den frühesten Augsburger Buchholzschnitten - zeigen beide Stammbäume, der erste zeigt die "Namensschilder" auf eine gekrönte Frauenfigur montiert, der zweite ist als wirklicher Baum gestaltet, an dessen Fuss ein Menschenpaarsich trifft. Ausgezeichneter Druck aus einer der seltensten frühen Augsburger Pressen. Ludwig Hohenwang betrieb seine Druckerei in Augsburg einzig in den Jahren 1476-1478, wobei er die meisten seiner wenigen Drucke nicht datierte. - Komplette Exemplare mit allen fünf Teilen haben sich nur sehr wenige erhalten, die meisten bekannten Exemplare sind wie vorliegendes Teilexemplare. ISTC verzeichnet Alles in Allem nur 57 Exemplare, von denen die meisten unvollständig sind. Im Handel kann ich nur drei Exemplarer nachweisen: ein vollständiges im Katalog 40 von Jacques Rosenthal in München (1904), ein unvollständiges (Teile II-V) in den Katalogen 209 (1927) resp. 220 (1929) von Gilhofer und Ranschburg in Wien, sowie ein unvollständiges Exemplar bei Sotheby's (1929, nur Teil I). Sehr breitrandiges Exemplar. Einige wenig störende Wurmlöcher- und Wurmspuren am Oberrand beinahe durch den ganzen Band, am Unterrand durch die letzten ca. 50 Blätter. Feuchtigkeitsspur am Oberrand in zwei Dritteln des Bandes. Trotz einiger Schäden ausgezeichnetes Exemplar, in seinem ersten Einband und mit schöner Schnittbemalung.
Henricus de Segusio, genannt Hostiensis.: [Summa Hostiensis super Decretalibus, Teile III und IV (von V Teilen) in einem Band]. (Auf dem letzten Blatt:) Augsburg, Ludwig Hohenwang, ohne Datum (= 1477). Fol. Gotische Type für den Text, mit römischen Initialen, 33 Zeilen. 459 unnum. Bl. (ohne das letzte weisse Bl.; ohne Lagenzählung; das erste Blatt weiss, 287 bedruckte, unnumerierte Blätter, 1 weisses Blatt, 170 bedruckte, unnumerierte Blätter; ohne das letzte [460.] weisse Blatt). Mit zwei Textholzschnitten. Guter zeitgenössischer Lederband auf drei Bünden und über dicken Holzdeckeln, Rücken mit Streicheisen-Gitterwerk, die Deckel Streicheisenfileten und Einzelstempeln (Lamm Gottes, florale Stempel), der Seitenschnitt mit zwei mit Farben gemalten Wappen. (Berieben; ohne die alten Messingschliessen; Kapitale ausgerissen; Fehlstelle im Bezug des Rückdeckels). ISTC ih00043000. GKW 12232. BMC II 359 (IB 6164). Goff H-43 (5 Exemplare, davon 4 inkomplett). Nicht bei Schreiber. Zweite Ausgabe von Henricus de Segusios "Summa", die erste nördlich der Alpen gedruckte; zuvor 1473 in Rom erschienen. Heinrich aus Susa, der wohl aus der Familie Bartolomei stammte, ist einer der bedeutendsten Kanoniker des 13. Jh. Er wurde um 1200 im piemontesischen Susa geboren. Nach seiner Ausbilung zum Juristen an der Universität von Bologna, unterrichtete er an der Sorbonne und später in England. König Heinrich III bediente sich seiner Dienste für eine diplomatische Mission bei Papst Innozenz IV. Später wurde er Bischof von Sisteron (1244) und Erzbischof von Embrun in den französischen Alpen (1250); 1262 wurde er zum Kardinal von ostia und Velletri erhoben, daher rührt sein Beiname "Hostiensis". - Seine "Summa super titulis Decretalium" schrieb er zwischen 1250 und 1261, also während seiner Zeit in Embrun. Sie trug ihm den Ehrentitel "Monarcha juris, lumen lucidissimum Decretorum" ein. Die "Summa" wurde auch als "Summa aurea" bezeichnet. Sie blieb bis weit ins 17..Jh,. populär wegen ihrer Brauchbarkeit. Im 15. Jh. erschienen nach der Römer Erstausgabe und der vorliegenden Zweitausgabe noch fünf weitere Ausgabe: eine in Strassburg (1478-79) und vier in Venedig (1480-1498). Die beiden Holzschnitte - sie zählen zu den frühesten Augsburger Buchholzschnitten - zeigen beide Stammbäume, der erste zeigt die "Namensschilder" auf eine gekrönte Frauenfigur montiert, der zweite ist als wirklicher Baum gestaltet, an dessen Fuss ein Menschenpaarsich trifft. Ausgezeichneter Druck aus einer der seltensten frühen Augsburger Pressen. Ludwig Hohenwang betrieb seine Druckerei in Augsburg einzig in den Jahren 1476-1478, wobei er die meisten seiner wenigen Drucke nicht datierte. - Komplette Exemplare mit allen fünf Teilen haben sich nur sehr wenige erhalten, die meisten bekannten Exemplare sind wie vorliegendes Teilexemplare. ISTC verzeichnet Alles in Allem nur 57 Exemplare, von denen die meisten unvollständig sind. Im Handel kann ich nur drei Exemplarer nachweisen: ein vollständiges im Katalog 40 von Jacques Rosenthal in München (1904), ein unvollständiges (Teile II-V) in den Katalogen 209 (1927) resp. 220 (1929) von Gilhofer und Ranschburg in Wien, sowie ein unvollständiges Exemplar bei Sotheby's (1929, nur Teil I). Sehr breitrandiges Exemplar. Einige wenig störende Wurmlöcher- und Wurmspuren am Oberrand beinahe durch den ganzen Band, am Unterrand durch die letzten ca. 50 Blätter. Feuchtigkeitsspur am Oberrand in zwei Dritteln des Bandes. Trotz einiger Schäden ausgezeichnetes Exemplar, in seinem ersten Einband und mit schöner Schnittbemalung.

Auction 135

Sale Date(s)
Lots: 1-1511
Lots: 1512-3026
Lots: 3027-4594
Venue Address
Steubenstraße 36
Pforzheim
75172
Germany

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Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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Terms & Conditions

Auktionsbedingungen
 
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Außer bei eigener Ware führen wir sie in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung durch.

2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Euro. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken räumen wir ein Zahlungsziel von 4 Wochen ein.

3. Das höhere Gebot erhält den Zuschlag, der zur Abnahme und zur Zahlung verpflichtet. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, so wird die Nummer noch einmal angeboten. Bei gleichhohen schriftlichen Geboten entscheidet das Los. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Ausruf beginnt mit zwei Dritteln der genannten Schätzpreise.
Niedrigere Gebote können wir im Interesse unserer Einlieferer leider nicht entgegennehmen. Gesteigert wird um jeweils 5 % bis 10 %. Wir behalten uns das Recht vor, Nummern in anderer Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Gebote, denen keine entsprechenden Sicherheiten oder Referenzen zugrunde liegen, kann der Versteigerer ablehnen. Bieter, die im Auftrag anderer steigern, haften persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf ihren Auftraggeber ausgestellt ist.

4. Der Käufer hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 bzw. 33 % zu entrichten:
Nicht gekennzeichnte Nrn. Aufgeld 25 % zzgl. 7 % Mwst. auf den Nettobetrag.
Mit R gekennzeichnte Nrn.: Aufgeld 25 % zzgl. 19 % auf den Nettobetrag.
Mit D gekennzeichnte Nrn.: Aufgeld 33 % inkl. (nicht ausweisbarer) Mwst.
Grafiken aus Büchern werden weiterhin mit 25 % Aufgeld u. 7 % MwSt. auf die Gesamtsumme berechnet. Bei Online-Live-Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Gebühr. Für deutsche Unternehmen die zum Vorsteuerabzug bei Antiquitäten berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Bei ausländischen Käufern aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der Nachweis der Ausfuhr und ggf. der Einfuhr in das Ausland erbracht wird. Bei Versand durch uns gelten diese als gegeben. – Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer, es sei denn dass sie als Antiquare oder Kunsthändler mit der überprüfbaren Angabe ihrer nationalen MWSt.-Identifikationsnummer den Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen erbringen

5. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst bei vollständiger Bezahlung über. Die Gefahr geht bei Übergabe der Sache an den Käufer, bei Versand durch uns bei Übergabe an den jeweiligen Spediteur bzw. die Deutsche Post AG auf den Käufer über.

6. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Etwaige Versandkosten (Porto, Verpackung, Versicherung) trägt der Käufer. An uns unbekannte Kunden erfolgt Versand gegen Vorauszahlung. Gerahmte Graphiken versenden wir wegen des Bruchrisikos nur auf Wunsch und Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen.

7. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverluste. Wir behalten uns das Recht vor, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darunter fällt auch der Ausfall bei einer erneuten Versteigerung des Gegenstandes. Der Käufer ist bei dieser Versteigerung nicht zum Gebot zugelassen und hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös.

8. Interessenten können alle zu versteigernden Gegenstände vor der Auktion zu den im Katalog genannten Zeiten besichtigen und prüfen. Auch erteilen wir gerne schriftlich Auskunft. Die Katalogbeschreibungen sind mit Sorgfalt vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff BGB. Wir übernehmen keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel, erklären uns jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Möglichkeit dem Einlieferer zu übermitteln. Die Gegenstände sind gebraucht. Wenn nicht anders angegeben, ist der Erhaltungszustand gut und dem Alter entsprechend. Daher sind Reklamationen, welche die Zuschreibung und Erhaltung betreffen, ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen. Zeitschriften, Serienwerke, vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute/Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Außerdem sind Bücher unter120 Euro in der Regel nicht kollationiert. Der Erhaltungszustand bei Konvoluten/Sammlungen ist nicht angegeben. Bei Getränken wird die Trinkbarkeit von uns nicht gewährleistet.
Eine Reklamation ist bei allen diesen Nummern in keinem Fall möglich.

9. Aufträge übernehmen alle Antiquare sowie die Firma P. Kiefer. Wir führen sie ohne weitere Spesen für den Auftraggeber aus. Telegraphische oder telefonische Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Telefonbieter (ab Schätzpreis 300,– möglich) bieten automatisch mit der Anmeldung zum Telefongebot den Ausruf von 2⁄3 des Schätzpreises. Der Zuschlagspreis ist ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Das gilt auch für die Verkäufe nach der Versteigerung. Die Folgen fehlerhaft übermittelter Aufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Garantie für sorgfältige Bearbeitung kann
bei Aufträgen. die später als einen Tag vor der Auktion eingehen, nicht übernommen werden.

10. Schriften, Plakate zum III. Reich werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken angeboten (§ 86a, 86 StGB). Das Auktionshaus Kiefer bietet diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.

12. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedingungen ausdrücklich an.

PETER KIEFER
–Versteigerer

 

  1. Auctionhouse Kiefer (auctioneer) auctions consigned lots by sellers in its own name on the account of the seller, except for lots owned by Kiefer (see Besitzerverzeichnis).
     
  2. Purchased lots are payable immediately in cash in Euro. Public institutions and libraries are granted a term of 4 weeks from purchase. Other terms of payment depend on individual agreement.
     
  3. Bidding usually begins at approx. 2/3 of the estimate (unless there is is a higher reserve price given by the seller), with increments of 5-10% at the auctioneers discretion. The highest bid wins. If a dispute arises concerning the acceptance of a bid, the lot will be offered again.
    In case of equal bids the lot will be drawn. The auctioneer can divide or combine lots, change the order and withdraw lots on reasonable grounds. In doubt the sale of a lot can underlie reservations.
     
  4.  The purchaser pays a premium of 25% or 33%  on the hammer price, on the total there is to pay VAT (currently a reduced VAT of 7 % applies). For Autographs, Antiques, Photographs and Grafics ,  33% (includes VAT. Purchasers from outside the EU will be reimbursed the VAT upon proof of export, which isn't needed if goods are shipped by the auctioneer. Purchasers from countries belonging to the EU are subject to the VAT unless providing their VAT identification number as a book- or art-dealer. Prints out of books: 25% buyer's premium and 7%  VAT. When bidding online live via an external platform the premium increases by the fees stated on that platform. 

    Lots with no marks - 25 % Buyers Premium + 7% VAT on the total

    Lots with R - 25% Buyers Premium + 19% VAT on the total

    Lots with D - 33% Buyers Premium - includes VAT

  5. The purchaser acquirers ownership after full payment has been committed. After hand-over of the goods either to the purchaser or, on request of the purchaser, to a shipping company, the risk lies with the purchaser.
     
  6. Purchased lots will only be handed over after receipt of full payment. Any costs of concerning shipping, handling and insurance are born by the purchaser. Framed objects are sent unframed unless otherwise requested by the purchaser, in which case the risk lies with the purchaser.
     
  7. In case of default the purchaser is liable for all monetary loss to the auctioneer, especially concerning interest. The auctioneer reserves the right to either insist on fulfillment of the payment or to withdraw from the contract of purchase. In this case the auctioneer can demand indemnification equivalent to the amount of the bid (including premium) or to the loss in case of a new sale of the lot. The purchaser is not entitled to participate at this sale or to collect proceeds in case of a higher hammer price realized.
     
  8. There is a public viewing prior to the auction at the dates and times indicated in the catalog. Further information and photographs/scans can also be requested in advance of the auction, permitting time to meet the request. All descriptions are executed with great care, but shall not be part of of the agreed specification of the lot. The auctioneer is not liable for any faults, but is willing to pass on any faults stated in due time to the consigner in order to reach a mutual agreement. All lots are used. If not mentioned otherwise, all lots are in a condition relating to their age. Any complaints concerning the integrity of the lots are not accepted. Complaints concerning the completeness are to be submitted within 7 days after receipt of the lot. Serials, large editions of many volumes and large collections will not be collated in particular, but obvious faults will be stated. Lots under the estimate of Euro 120,- will usually not be collated. We don’t warrant drinkability of the offered wines and spirits. The auctioneer is not liable for above mentioned faults and reclamations are not accepted.
     
  9. Written bids are accepted at no cost, and can be submitted directly or by mail. Bids by telephone, telefax or email require written confirmation. Participation at the auction by telephone has to be announced 24 hours prior to the auction and is only accepted for an estimate of Euro 300,- or higher. For bids submitted less than 24 hours prior to the auction the auctioneer cannot guarantee correct execution and is therefore not liable. The bidder is liable for any mistakes contained in his bids. Telephone bidders are automatically bidding 2/3 of the estimate price. The hammer price does not include buyers premium and VAT (if applicable). This also applies to after sale purchases.
     
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  11. Should any one of the above terms become invalid it does not affect any remaining provisions.
     
  12. If submitting a bid in any form the purchaser accepts all above mentioned terms.
     

Peter Kiefer
- Auctioneer -

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