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Jan Massys
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Vienna




Jan Massys
Merry peasantry, 1560s

oil on panel, parqueted, 50.5 x 66.5 cmauction Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin, 17th April 1928, lot 150, pl. 27 (as Pieter Balten; in the catalogue description "mit Gutachten von Th. v. Frimmel");
German collection
Short-certificate by Dr. Klaus Ertz, Lingen, 25th September 2020, is enclosed.





Jan Massys
Lustige Bauerngesellschaft, 1560er Jahre

Öl auf Holz, parkettiert, 50,5 x 66,5 cm
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin, 17. April 1928, Lot 150, Tafel 27 (als Pieter Balten; in der Katalogbeschreibung "mit Gutachten von Th. v. Frimmel");
deutsche Sammlung
Kurz-Gutachten Dr. Klaus Ertz, Lingen, den 25. September 2020, liegt bei.
Jan Massys wurde um 1509 als Sohn eines der führenden Antwerpener Künstler, Quentin Massys, geboren. Er arbeitete wohl in der Werkstatt seines Vaters und erhielt 1531 die Meisterwürde der Antwerpener Lukasgilde. Vor 1544, dem Beginn seiner Verbannung als heimlicher Reformierter, sind keine gesicherten Bilder bekannt. Erst nach seiner Rückkehr um 1558 finden sich zahlreiche signierte und datierte Werke, so dass auch unsignierte Bilder diesem Künstler anhand seines handwerklichen Stils zugeordnet werden können.
Nicht erst im 17. Jahrhundert, wie beispielsweise bei Jan Brueghel dem Älteren oder Pieter Brueghel dem Jüngeren, war es üblich dass ein erfolgreich verkauftes Thema von den Künstlern immer wieder in verschiedenen Variationen verarbeitet wurde. Diesem typischen Verfahren frönte auch Jan Massys mit seinen großen Bauerngestalten, die in Räumen singen, trinken, musizieren und vor allem lachen. Von diesen Figuren gibt es immer eine Person, die den direkten Blickkontakt zum Betrachter ‚sucht‘. Typisch für diesen Maler sind auch die ‚sprechenden Fingerzeige‘, die den Betrachter auf direktem Wege auf inhaltliche Deutungsmöglichkeiten hinweisen. So weist der Finger des mittleren Mannes auf das Geschlecht des die Frau umarmenden Mannes rechts, und der des linken Mannes auf die Öffnung des Kruges, der als Anspielung auf die Empfängnisbereitschaft der lachenden Frau gedeutet werden kann (vgl. Kurz-Gutachten Dr. Klaus Ertz, 25. September 2020).

Die vorliegende Komposition steht einer 1564 datierten und signierten „Lustigen Gesellschaft“ im Kunsthistorischen Museum, Wien, besonders nahe (Inventar Gemäldegalerie, 963). Eine weitere „Fröhliche Bauerngesellschaft“ in Brünn zeigt ebenfalls einen ähnlichen Bildaufbau und die charakteristisch markante Figurengestaltung (Moravská Galerie, Brno, Inv.-Nr. A 399). Zweitere ist 1562 datiert, so dass auch für vorliegendes Gemälde eine Entstehung in den 1560er Jahren angenommen wird.






Jan Massys
Merry peasantry, 1560s

oil on panel, parqueted, 50.5 x 66.5 cmauction Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin, 17th April 1928, lot 150, pl. 27 (as Pieter Balten; in the catalogue description "mit Gutachten von Th. v. Frimmel");
German collection
Short-certificate by Dr. Klaus Ertz, Lingen, 25th September 2020, is enclosed.





Jan Massys
Lustige Bauerngesellschaft, 1560er Jahre

Öl auf Holz, parkettiert, 50,5 x 66,5 cm
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin, 17. April 1928, Lot 150, Tafel 27 (als Pieter Balten; in der Katalogbeschreibung "mit Gutachten von Th. v. Frimmel");
deutsche Sammlung
Kurz-Gutachten Dr. Klaus Ertz, Lingen, den 25. September 2020, liegt bei.
Jan Massys wurde um 1509 als Sohn eines der führenden Antwerpener Künstler, Quentin Massys, geboren. Er arbeitete wohl in der Werkstatt seines Vaters und erhielt 1531 die Meisterwürde der Antwerpener Lukasgilde. Vor 1544, dem Beginn seiner Verbannung als heimlicher Reformierter, sind keine gesicherten Bilder bekannt. Erst nach seiner Rückkehr um 1558 finden sich zahlreiche signierte und datierte Werke, so dass auch unsignierte Bilder diesem Künstler anhand seines handwerklichen Stils zugeordnet werden können.
Nicht erst im 17. Jahrhundert, wie beispielsweise bei Jan Brueghel dem Älteren oder Pieter Brueghel dem Jüngeren, war es üblich dass ein erfolgreich verkauftes Thema von den Künstlern immer wieder in verschiedenen Variationen verarbeitet wurde. Diesem typischen Verfahren frönte auch Jan Massys mit seinen großen Bauerngestalten, die in Räumen singen, trinken, musizieren und vor allem lachen. Von diesen Figuren gibt es immer eine Person, die den direkten Blickkontakt zum Betrachter ‚sucht‘. Typisch für diesen Maler sind auch die ‚sprechenden Fingerzeige‘, die den Betrachter auf direktem Wege auf inhaltliche Deutungsmöglichkeiten hinweisen. So weist der Finger des mittleren Mannes auf das Geschlecht des die Frau umarmenden Mannes rechts, und der des linken Mannes auf die Öffnung des Kruges, der als Anspielung auf die Empfängnisbereitschaft der lachenden Frau gedeutet werden kann (vgl. Kurz-Gutachten Dr. Klaus Ertz, 25. September 2020).

Die vorliegende Komposition steht einer 1564 datierten und signierten „Lustigen Gesellschaft“ im Kunsthistorischen Museum, Wien, besonders nahe (Inventar Gemäldegalerie, 963). Eine weitere „Fröhliche Bauerngesellschaft“ in Brünn zeigt ebenfalls einen ähnlichen Bildaufbau und die charakteristisch markante Figurengestaltung (Moravská Galerie, Brno, Inv.-Nr. A 399). Zweitere ist 1562 datiert, so dass auch für vorliegendes Gemälde eine Entstehung in den 1560er Jahren angenommen wird.



134. Auktion Weihnachtsauktion

Sale Date(s)
Lots: 1-418
Lots: 501-1240
Lots: 1301-1905
Venue Address
Freyung 4
Vienna
1010
Austria

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Important Information

Die Auktion wurde auf den 15.-17.12. verschoben

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

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