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1010

Königliche Porzellan Manufaktur Berlin, KPM: umfangreiches Kaffeegeschirr für 6 Personen "Kurland w

In Daniel Meyer: Art and Antiques No. 57

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500 EUR
Münster
Königliche Porzellan Manufaktur Berlin, KPM, Unterglasurblaue Zeptermarke 20.Jhd.: umfangreiches Kaffeegeschirr für 6 Personen "Kurland weiß"
Weiß reliefiert, bestehend aus 6 Gedecken (Teller+Tasse+Untertasse), Durchmesser Teller 20cm, 6 Eierbecher mit Untersetzern, Sahnegießer, Zuckerschale ohne Deckel! (diese größer als auf der Abbild.), große Kaffeekanne, somit gesamt 33 Teile, Zustand 1
Königliche Porzellan Manufaktur Berlin, KPM, Unterglasurblaue Zeptermarke 20.Jhd.: umfangreiches Kaffeegeschirr für 6 Personen "Kurland weiß"
Weiß reliefiert, bestehend aus 6 Gedecken (Teller+Tasse+Untertasse), Durchmesser Teller 20cm, 6 Eierbecher mit Untersetzern, Sahnegießer, Zuckerschale ohne Deckel! (diese größer als auf der Abbild.), große Kaffeekanne, somit gesamt 33 Teile, Zustand 1

Daniel Meyer: Art and Antiques No. 57

Sale Date(s)
Lots: 1-99
Lots: 100-399
Lots: 411-529
Lots: 530-669
Lots: 700-727
Lots: 728-829
Lots: 830-999
Lots: 1000-1299
Lots: 1300-1599
Lots: 1600-1849
Lots: 1850-2049
Lots: 2050-2249
Lots: 2250-2335
Venue Address
Otto-Hahn-Str. 15
Münster
48161
Germany

Wir versenden grundsätzlich mit DHL - Bitte haben sie Verständniss das wir keine Adress und Versandänderung nach Rechnungslegung organisieren können -bitte teilen sie uns die Anschriftsänderung bei der Bietanmeldung mit. Falls dennoch gewünscht kontaktieren sie dann Mailboxes inc für den Transportauftrag. Bitte organisieren sie die Abholung von Grossobjekten selbstständig. 

Bitte haben sie Verständnis dafür,  das es bei dem Sperrgut Packetversand vereinzelt zu Bearbeitungszeiten von 8-10 Werktagen kommen kann.

 

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

 

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt. Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe.

Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung in unseren Räumen besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.

Der Auktionator hat das Recht, in Ausnahmefällen Nummern außerhalb der Reihe zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.

Objekte mit Schätzpreis unter 60,00 € werden vom Auktionshaus zu jedem Gebot zugeschlagen. Ein Anspruch auf Differenzausgleich bei Unterschreitung des Limits dem Einlieferer gegenüber, wird von Daniel Meyer, Antiquitäten & Auktionen, ausdrücklich ausgeschlossen.

Unverkaufte Ware muss innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Auktion vom Einlieferer auf eigene Kosten abgeholt werden. Anderenfalls behält sich das Auktionshaus vor, die Lagergebühren mit 25,00 € pro Objekt und Monat in Rechnung zu stellen. Geschieht dieses nach 2 Monaten dennoch nicht,behält sich das Auktionshaus vor, die Objekte mit einem um 50 % reduzierten Limit nocheinmal zu versteigern.



Beschaffenheit, Gewährleistung

Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist bereit rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen dem Auftraggeber zu übermitteln.

Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung von Daniel Meyer Auktionen den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung.

Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung von Daniel Meyer Auktionen zum Ausdruck.



Durchführung der Versteigerung, Gebote

Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben.

Jeder Bieter erhält nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments und Zulassung zur Auktion von Daniel Meyer Auktionen eine Bieternummer. Mit der Zulassung zur Auktion wird auch die Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Unterschrift bestätigt.

Nur unter dieser Nummer abgegebene Gebote werden auf der Auktion berücksichtigt.

Vorbehaltlich der Zustimmung von Daniel Meyer Auktionen können Gebote auch in Abwesenheit, d.h. schriftlich oder telefonisch abgegeben werden. Gebote in Abwesenheit werden in der Regel zugelassen, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei Daniel Meyer Auktionen die Zulassung beantragt hat. Der Antrag muss das Kunstwerk unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Ein abgegebenes schriftliches Gebot wird nicht zwangsläufig voll ausgenutzt. Der Zuschlag erfolgt so niedrig wie möglich, d.h. in Höhe des Limits oder, sofern ein anderes Gebot vorliegt, bis dieses überboten ist. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters, Gebote abzugeben. Bei Telefongeboten wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernommen.



Zuschlag, Gefahrübergang, Abholung

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen, in diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot gemacht wird, entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag besteht.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber über. Anwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erteilung des Zuschlages in Empfang zu nehmen Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages abzuholen. Bei späterer Abholung bitten wir um kurze Nachricht, um Wartezeiten zu vermeiden. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Nach Erhalt einer schriftlichen Versandanweisung wird der Versand bestmöglich durchgeführt und auf Wunsch versichert.



Kaufpreis, Zahlung

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 20 % und der auf das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (Regelbesteuerung). Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Käufer haben den Kaufpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag ohne Abzug zu zahlen. Eine Stundung wird nicht gewährt. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein.

Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigungen. Irrtum vorbehalten. Mündliche Auskünfte oder Auskünfte über Email ohne schriftliche Bestätigung durch offizielle schriftliche Rechnungslegung sind unverbindlich.



Verzug

Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat berechnet. Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist Daniel Meyer Auktionen berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Namen und Adressdaten des Käufers zu nennen.



Einwilligungserklärung Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, meine Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronisch von Daniel Meyer Auktionen gespeichert und verarbeitet werden. Sollte ich im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses meinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimme ich zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei, die allen Auktionshäusern des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer e.V. zugänglich ist, aufgenommen werden kann.



Haftungshinweis

Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Informationen sind ein Service von Daniel Meyer Auktionen und unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrechtsgesetz. Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen des Informationsservices zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte. Das Online-Angebot dient zur Information der Besucher und stellt keine Beratung oder Empfehlung dar.

In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher für jeden von ihm verursachten Schaden.

Der Kunde betritt die Geschäftsräume auf eigene Gefahr. Für Personenschäden übernehmen wir keine Haftung.



Sonstige Bestimmungen

Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und Daniel Meyer Auktionen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.



Es gilt ausschließlich deutsches Recht.



Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

 

 

 

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Tags: KPM