Lot

4160

Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-Bärenstein"

In 115. Auktion August 2024

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 3741 221005 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
1/3
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-Bärenstein"  - Image 1 of 3
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-Bärenstein"  - Image 2 of 3
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-Bärenstein"  - Image 3 of 3
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-Bärenstein"  - Image 1 of 3
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-Bärenstein"  - Image 2 of 3
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-Bärenstein"  - Image 3 of 3
280 EUR
Plauen
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein"
imposing panoramic view of the Lilienstein in Saxon Switzerland from the terrace of the Kleine BĂ€renstein mountain restaurant, guests resting on the benches, picturesque lighting effects, the mountain restaurant, of which only the foundations remain today, was a popular excursion destination in the 1920s, watercolour and opaque paint on cardboard, 1920s, signed lower right "O. SchreĂżer", on the reverse probably signed and titled again by the artist "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein. (SĂ€chs. Schweiz)", framed behind glass, image dimensions approx. 64 x 49 cm. Artist information: also Oscar SchreĂżer, German painter (mentioned 1890-1930), active in Dresden, source: Dressler 1930, Saur Bio-Bibliographisches Lexikon and Internet.
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein"
imposanter Panoramablick von der Terrasse der BerggaststĂ€tte des Kleinen BĂ€rensteins auf den Lilienstein in der SĂ€chsischen Schweiz, auf den BĂ€nken rastende GĂ€ste, malerisch schön gesetzte Lichteffekte, die BerggaststĂ€tte, an welche heute nur noch die Fundamente erinnern, war in den 1920er Jahren ein beliebtes Ausflugsziel, Aquarell und Deckfarben auf Malkarton, 1920er Jahre, rechts unten signiert "O. SchreĂżer", rĂŒckseitig wohl von KĂŒnstlerhand nochmals signiert und betitelt "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein. (SĂ€chs. Schweiz)", hinter Glas gerahmt, Bildausschnittsmaße ca. 64 x 49 cm. KĂŒnstlerinfo: auch Oscar SchreĂżer, dt. Maler (erwĂ€hnt 1890-1930), tĂ€tig in Dresden, Quelle: Dressler 1930, Saur Bio-Bibliographisches Lexikon und Internet.
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein"
imposing panoramic view of the Lilienstein in Saxon Switzerland from the terrace of the Kleine BĂ€renstein mountain restaurant, guests resting on the benches, picturesque lighting effects, the mountain restaurant, of which only the foundations remain today, was a popular excursion destination in the 1920s, watercolour and opaque paint on cardboard, 1920s, signed lower right "O. SchreĂżer", on the reverse probably signed and titled again by the artist "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein. (SĂ€chs. Schweiz)", framed behind glass, image dimensions approx. 64 x 49 cm. Artist information: also Oscar SchreĂżer, German painter (mentioned 1890-1930), active in Dresden, source: Dressler 1930, Saur Bio-Bibliographisches Lexikon and Internet.
Oskar Schreyer, "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein"
imposanter Panoramablick von der Terrasse der BerggaststĂ€tte des Kleinen BĂ€rensteins auf den Lilienstein in der SĂ€chsischen Schweiz, auf den BĂ€nken rastende GĂ€ste, malerisch schön gesetzte Lichteffekte, die BerggaststĂ€tte, an welche heute nur noch die Fundamente erinnern, war in den 1920er Jahren ein beliebtes Ausflugsziel, Aquarell und Deckfarben auf Malkarton, 1920er Jahre, rechts unten signiert "O. SchreĂżer", rĂŒckseitig wohl von KĂŒnstlerhand nochmals signiert und betitelt "Bergwirtshaus Fels-BĂ€renstein. (SĂ€chs. Schweiz)", hinter Glas gerahmt, Bildausschnittsmaße ca. 64 x 49 cm. KĂŒnstlerinfo: auch Oscar SchreĂżer, dt. Maler (erwĂ€hnt 1890-1930), tĂ€tig in Dresden, Quelle: Dressler 1930, Saur Bio-Bibliographisches Lexikon und Internet.

115. Auktion August 2024

Sale Date(s)

FĂŒr Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-BroschĂŒre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – GeschĂ€ftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft GegenstĂ€nde im Namen und fĂŒr Rechnung ihrer Einlieferer. KaufvertrĂ€ge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung fĂŒr die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung fĂŒr die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inlĂ€ndische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden GegenstĂ€nde werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne GegenstĂ€nde zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste GegenstĂ€nde einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurĂŒckziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darĂŒber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen FĂ€llen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, fĂŒr den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. ErhĂ€lt der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote mĂŒssen dem Auktionshaus spĂ€testens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie mĂŒssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In ZweifelsfĂ€llen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgefĂŒhrt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestĂ€tigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie fĂŒr die BerĂŒcksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht ĂŒbernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulĂ€ssig. Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen oder fĂŒr die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen fĂŒr schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

KaufvertrĂ€ge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung ĂŒber ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gĂŒltigen Mwst. auf das Aufgeld. VerkĂ€ufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die GewĂ€hrleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der KĂ€ufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fĂ€llig. Der KĂ€ufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des VerkĂ€ufers bleibt bis zur vollstĂ€ndigen VertragserfĂŒllung durch den KĂ€ufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des VerkĂ€ufers ist am Sitz des Auktionshauses erfĂŒllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs des Gegenstandes, auf den KĂ€ufer ĂŒber. Der als Vertreter des KĂ€ufers auftretende Bieter haftet fĂŒr die ErfĂŒllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet fĂŒr die ErfĂŒllung neben dem KĂ€ufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, RĂŒckgaberecht

 

Die GewĂ€hrleistung des VerkĂ€ufers fĂŒr MĂ€ngel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen fĂŒr SchĂ€den, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner ErfĂŒllungsgehilfen entstehen. Die GegenstĂ€nde sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle GewĂ€hrleistungsansprĂŒche des KĂ€ufers wegen gebrauchter Sachen verjĂ€hren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der KĂ€ufer Kaufmann ist, verjĂ€hren seine GewĂ€hrleistungsansprĂŒche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der KĂ€ufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der VerkĂ€ufer nur fĂŒr eigenes grobes Verschulden sowie fĂŒr grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner ErfĂŒllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmĂ€ĂŸig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des VerkĂ€ufers. Soweit AnsprĂŒche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom KĂ€ufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). ErhĂ€lt der KĂ€ufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. FĂŒr jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenĂŒber dem VerkĂ€ufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des KĂ€ufers (§ 3) nicht vollstĂ€ndig erfĂŒllt sind, ist der KĂ€ufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede AdressĂ€nderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den KĂ€ufer gerichteten WillenserklĂ€rungen an die vom KĂ€ufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die ErklĂ€rungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der KĂ€ufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der KĂ€ufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spĂ€testens innerhalb von zehn Werktagen in den GeschĂ€ftsrĂ€umen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerĂ€t der KĂ€ufer in Annahmeverzug. Der KĂ€ufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmĂ€chtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmĂ€chtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers durch eine Spedition sachgerecht durchfĂŒhren zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollstĂ€ndiger Bezahlung aller vom KĂ€ufer geschuldeten BetrĂ€ge an den KĂ€ufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte wĂ€hrend eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte GegenstĂ€nde ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des KĂ€ufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale fĂŒr Lager– und Versicherungskosten in eigenen RĂ€umen einzulagern oder an die vom KĂ€ufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des KĂ€ufers. FĂŒr die Einlagerung wird eine GebĂŒhr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spĂ€testens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewĂŒnschte Versendungsart und die gewĂŒnschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu GeschĂ€ften im Namen des KĂ€ufers befugt ist, ist es von den BeschrĂ€nkungen des § 181 BGB befreit. Der KĂ€ufer darf gegenĂŒber dem Auktionshaus nur mit solchen AnsprĂŒchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskrĂ€ftig festgestellt sind. Auch ein ZurĂŒckbehaltungsrecht darf der KĂ€ufer nur wegen solcher AnsprĂŒche ausĂŒben. Soweit der KĂ€ufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses ErfĂŒllungsort fĂŒr alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der KĂ€ufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der KĂ€ufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inlĂ€ndischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der KĂ€ufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der KĂ€ufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der KĂ€ufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begrĂŒndete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

ErgĂ€nzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gĂŒltig. Einzelne VerstĂ¶ĂŸe hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform fĂŒr die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berĂŒhrt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. FĂŒr den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

See Full Terms And Conditions