Lot

707

WWWII paratrooper estate

In 109. Auktion

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Plauen
WWWII paratrooper estate
Asset of Gerhard Fickenwirth, bearer of the German Cross in Gold, German Cross in Gold, "light carpenter", maker 20 on the pin, denazified; Iron Cross 1st Class 1914, maker KO (Klein Oberstein); Iron Cross 2nd Class 1914. Klasse 1914, without maker and ribbon; Sport Badge in bronze; 16 mm miniature of the Parachute Rifleman Badge, 1957 version; as well as three miscellaneous unknown badges; a silver ring with gilded applications such as camel, straw huts and palm trees, the ring rail ornamentally decorated and a wristwatch of the brand Xaros antimagnetic (running); award certificates for the Parachute Rifleman Badge 1941, signature General Kastner; the Iron Cross 1. and 2. class, signatures Heidrich; as well as the Wounded Badge in Black; ca. 120 photos, starting with the Reich Labour Service, basic training, parachute jumps, portrait and group photos etc., two photo albums with another approx. 130 pictures, including Russia, France and civilian pictures; book of ancestors and songs; the book "Crete - Sieg der Kühnsten", with some defects of preservation; a folder with papers from the POW camp in the USA; list from the "Bund Deutscher Fallschirmjäger" and "Fallschirmjäger mit dem Deutschen Kreuz in Gold"; very rare estate, the Iron Crosses were replaced by pieces from the 1st World War. The Iron Crosses were replaced by pieces from World War I, as the original ones were confiscated during captivity, the German Cross in Gold was awarded during captivity and thus "survived", even if denazified, everything in good condition for its age.
Fallschirmjägernachlass 2. Weltkrieg
Nachlass Gerhard Fickenwirth, Träger des Deutschen Kreuzes in Gold, Deutsches Kreuz in Gold, „leichtes Zimmermann“, Hersteller 20 auf der Nadel, entnazifiziert; Eisernes Kreuz 1. Klasse 1914, Hersteller KO (Klein Oberstein); Eisernes Kreuz 2. Klasse 1914, ohne Hersteller und Band; Sportabzeichen in Bronze; 16 mm-Miniatur des Fallschirmschützenabzeichens, 1957er Version; sowie drei diverse unbekannte Abzeichen; ein silberner Ring mit vergoldeten Applikationen wie Kamel, Strohhütten und Palmen, die Ringschiene ornamental verziert und eine Armbanduhr der Marke Xaros antimagnetic (läuft); Verleihungsurkunden für das Fallschirmschützenabzeichen 1941, Unterschrift General Kastner; das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse, Unterschriften Heidrich; sowie das Verwundetenabzeichen in Schwarz; ca. 120 Fotos, angefangen vom Reichsarbeitsdienst, Grundausbildung, Fallschirmsprüngen, Portrait- und Gruppenbilder etc., zwei Fotoalben mit weiteren ca. 130 Bildern, darunter Russland, Frankreich und zivile Bilder; Ahnen- und Liederbuch; das Buch "Kreta - Sieg der Kühnsten", mit einigen Erhaltungsmängeln; eine Mappe mit Papieren aus dem Kriegsgefangenenlager in der USA; Liste vom "Bund Deutscher Fallschirmjäger" und "Fallschirmjäger mit dem Deutschen Kreuz in Gold"; sehr seltener Nachlass, die Eisernen Kreuze wurden durch Stücke aus dem 1. Weltkrieg ersetzt, da die originalen in der Gefangenschaft beschlagnahmt wurden, das Deutsche Kreuz in Gold wurde während der Gefangenschaft verliehen und hat dadurch "überlebt", wenn auch entnazifiziert, alles im altersgemäßen guten Zustand.
WWWII paratrooper estate
Asset of Gerhard Fickenwirth, bearer of the German Cross in Gold, German Cross in Gold, "light carpenter", maker 20 on the pin, denazified; Iron Cross 1st Class 1914, maker KO (Klein Oberstein); Iron Cross 2nd Class 1914. Klasse 1914, without maker and ribbon; Sport Badge in bronze; 16 mm miniature of the Parachute Rifleman Badge, 1957 version; as well as three miscellaneous unknown badges; a silver ring with gilded applications such as camel, straw huts and palm trees, the ring rail ornamentally decorated and a wristwatch of the brand Xaros antimagnetic (running); award certificates for the Parachute Rifleman Badge 1941, signature General Kastner; the Iron Cross 1. and 2. class, signatures Heidrich; as well as the Wounded Badge in Black; ca. 120 photos, starting with the Reich Labour Service, basic training, parachute jumps, portrait and group photos etc., two photo albums with another approx. 130 pictures, including Russia, France and civilian pictures; book of ancestors and songs; the book "Crete - Sieg der Kühnsten", with some defects of preservation; a folder with papers from the POW camp in the USA; list from the "Bund Deutscher Fallschirmjäger" and "Fallschirmjäger mit dem Deutschen Kreuz in Gold"; very rare estate, the Iron Crosses were replaced by pieces from the 1st World War. The Iron Crosses were replaced by pieces from World War I, as the original ones were confiscated during captivity, the German Cross in Gold was awarded during captivity and thus "survived", even if denazified, everything in good condition for its age.
Fallschirmjägernachlass 2. Weltkrieg
Nachlass Gerhard Fickenwirth, Träger des Deutschen Kreuzes in Gold, Deutsches Kreuz in Gold, „leichtes Zimmermann“, Hersteller 20 auf der Nadel, entnazifiziert; Eisernes Kreuz 1. Klasse 1914, Hersteller KO (Klein Oberstein); Eisernes Kreuz 2. Klasse 1914, ohne Hersteller und Band; Sportabzeichen in Bronze; 16 mm-Miniatur des Fallschirmschützenabzeichens, 1957er Version; sowie drei diverse unbekannte Abzeichen; ein silberner Ring mit vergoldeten Applikationen wie Kamel, Strohhütten und Palmen, die Ringschiene ornamental verziert und eine Armbanduhr der Marke Xaros antimagnetic (läuft); Verleihungsurkunden für das Fallschirmschützenabzeichen 1941, Unterschrift General Kastner; das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse, Unterschriften Heidrich; sowie das Verwundetenabzeichen in Schwarz; ca. 120 Fotos, angefangen vom Reichsarbeitsdienst, Grundausbildung, Fallschirmsprüngen, Portrait- und Gruppenbilder etc., zwei Fotoalben mit weiteren ca. 130 Bildern, darunter Russland, Frankreich und zivile Bilder; Ahnen- und Liederbuch; das Buch "Kreta - Sieg der Kühnsten", mit einigen Erhaltungsmängeln; eine Mappe mit Papieren aus dem Kriegsgefangenenlager in der USA; Liste vom "Bund Deutscher Fallschirmjäger" und "Fallschirmjäger mit dem Deutschen Kreuz in Gold"; sehr seltener Nachlass, die Eisernen Kreuze wurden durch Stücke aus dem 1. Weltkrieg ersetzt, da die originalen in der Gefangenschaft beschlagnahmt wurden, das Deutsche Kreuz in Gold wurde während der Gefangenschaft verliehen und hat dadurch "überlebt", wenn auch entnazifiziert, alles im altersgemäßen guten Zustand.

109. Auktion

Sale Date(s)
Lots: 1-1487
Lots: 1500-2958
Lots: 3000-4869

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung unter versand@mehlis.eu.

Versand von Elfenbein erfolgt nur innerhalb der EU.

Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.

Aufgeld 24 %, Live 3 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 - Geschäftsgegenstand

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, daß die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefaßte Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluß des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluß des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluß des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlaß seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

§ 5 - Vertragsabwicklung

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19%). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adreßänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen, kann ihn das Auktionshaus einlagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%). Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluß einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solche Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

§ 7 - Salvatorische Klausel

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

See Full Terms And Conditions