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Kleiner Zierteller - Meissen, Knaufzeit, Porzellan, kobaltblauer Fond, reiche Goldstaffage, im Spie
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Description
Kleiner Zierteller - Meissen, Knaufzeit, Porzellan, kobaltblauer Fond, reiche Goldstaffage, im Spiegel drei ausgesparte Reserven mit polychromer Blumenmalerei, unterglasurblaue Knaufschwertermarke, Pressnr. "114 / 4", D. ca. 19,5 cm
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Kleiner Zierteller - Meissen, Knaufzeit, Porzellan, kobaltblauer Fond, reiche Goldstaffage, im Spiegel drei ausgesparte Reserven mit polychromer Blumenmalerei, unterglasurblaue Knaufschwertermarke, Pressnr. "114 / 4", D. ca. 19,5 cm
Winter Auction - 188th
Sale Date(s)
Lots: 1-601
Lots: 602-1115
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Important Information
Aufgeld / Premium: 28 %
inkl. 19 % USt. / incl. 19 % VAT
28% LIVE keine Zusatzkosten / No extra charges
Begin 10:00 Lot 1 - Lot 555
Lunch break 14:00- 14.30 Uhr
Begin 14:00 Lot 556 - 1033
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
Mit der persƶnlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig und ƶffentlich im Namen und fĆ¼r Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft Ć¼ber die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig fĆ¼r eventuelle Verbindlichkeiten des VerkƤufers oder KƤufers die selbstschuldnerische Haftung Ć¼bernimmt.
- Der Versteigerer behƤlt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auĆerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurĆ¼ckzuziehen.
- SƤmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Die GegenstƤnde sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mĆ¼ndliche ErklƤrungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. Ā§459 ff BGB. FĆ¼r MƤngel jeglicher Art wird keine Haftung Ć¼bernommen. Es liegt im eigenen Interesse der KƤufer, die GegenstƤnde vorher zu prĆ¼fen.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Hƶchstgebotes kein hƶheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel Ć¼ber den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter fĆ¼r drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne RĆ¼ckfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher Ć¼ber, das Eigentum jedoch erst nach vollstƤndiger Bezahlung.
- Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 28 % (incl. MwSt.) erhoben.
- Den Zuschlagpreis und das Aufgeld hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des KƤufers noch einmal versteigert werden. Der KƤufer haftet jedoch fĆ¼r den Ausfall; auf einen Mehrerlƶs hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswƤrtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fƤllig. WƤhrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen wegen Ćberlastung der Buchhaltung einer besonderen NachprĆ¼fung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. MĆ¼ndlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann GĆ¼ltigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestƤtigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich mƶglich.
- SƤmtliche AnsprĆ¼che und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
- Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten GegenstƤnden ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
- WƤhrend der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten GegenstƤnden nur in dringenden FƤllen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der GegenstƤnde und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung fĆ¼r evtl. BeschƤdigungen oder Verlust der GegenstƤnde Ć¼bernimmt der Versteigerer nicht.
- Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfƤltig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote mĆ¼ssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maĆgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĆ¼nschten Position angerufen, wenn hierfĆ¼r ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine GewƤhr fĆ¼r das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht Ć¼bernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei GegenstƤnden Ć¼ber 250 ā¬ Limit.
- Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
- Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen NebenrƤumen geschieht auf eigene Gefahr. FĆ¼r Sach- und PersonenschƤden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist grƶĆte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher fĆ¼r den von ihm verursachten Schaden haftet.
- Der Versteigerer behƤlt sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von GrĆ¼nden von der Versteigerung auszuschlieĆen.
- Vorstehende Bedingungen gelten sinngemĆ¤Ć auch fĆ¼r den freihƤndigen Verkauf.
- Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. ErfĆ¼llungsort fĆ¼r beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berĆ¼hrt dies nicht die Wirksamkeit der Ć¼brigen Bedingungen.