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Madhaviah Krishnan, Indian Beach Impressions

In 114. Auktion Mai 2024

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Madhaviah Krishnan, Indian Beach Impressions
In this triptych series, the famous artist, who is also well versed in photography and film, demonstrates his documentary talent - by focussing on the various stages of the fish seller's work, Krishnan provides the viewer with a view that is by no means exotic and voyeuristic à la Gauguin, but rather, despite the traditional light clothing of the woman and the post-expressionist, reductive style of painting, Despite the woman's traditional light clothing and the post-expressionist, reductionist style of painting, Krishnan does not offer the viewer an exotic, voyeuristic view à la Gauguin, characterised by Western sensibilities, but on the contrary an undisguised testimony to the lives of his compatriots, characterised by honest, alert interest, oil on canvas, each signed and dated twice "M. KRISHNAN" and dated "[19]73" and "[19]74", once with signature and date fragment, on the reverse of the stretcher twice with label of the frame shop "Pundole Art Gallery and Framing Centre Bombay" and once with gallery label "Chemould Show Rooms" from Bombay, each in an attractive, discreet wooden frame, interesting folded dimensions approx. 60.5 x 60.5 cm each. Artist info: Indian naturalist and conservationist, writer, photographer and painter (1912 Tirunelvi to 1996 ?), one of India's most recognised naturalists of his time, Krishnan spent months in Indian forests documenting his observations with pen and camera, from the 1940s he wrote about Indian flora and fauna for the Hindu newspaper and for the Illustrated Weekly of India, he always illustrated his texts with his own watercolours and drawings, in the 1950s he wrote a column entitled "The Country Notebook" in the Statesman/Calcutta, which was to be published continuously for 46 years until his death, he was also a successful novelist, Krishnan was honoured with the Padma Shri in 1970 in recognition of his work to protect the country's wildlife, he was a member of various wildlife committees of the Indian government for decades and one of the founding members of the Indian Board for Wildlife and also received international recognition for his commitment.
Madhaviah Krishnan, Indische Strandimpressionen
in dieser als Triptychon angelegten Bilderserie zeigt der berühmte, auch in Fotografie und Film bewanderte Künstler sein dokumentarisches Talent - mit dem Fokus auf die verschiedenen Arbeitsschritte der Fischverkäuferin liefert Krishnan dem Betrachter, trotz der dargestellten traditionellen leichten Bekleidung der Frau und der postexpressionistischen, reduktionistischen Malweise, einen keineswegs exotistisch-voyeuristischen, von westlichen Befindlichkeiten geprägten Blick à la Gauguin, sondern im Gegenteil ein unverstelltes, von ehrlichem, wachem Interesse geprägtes Zeugnis vom Leben seiner Landsleute, Öl auf Leinwand, je zweimal signiert und datiert "M. KRISHNAN" sowie datiert "[19]73" bzw. "[19]74", einmal mit Signatur- und Datierungsfragment, rückseitig auf dem Keilrahmen zweimal mit Etikett der Rahmenhandlung "Pundole Art Gallery and Framing Centre Bombay" sowie einmal mit Galerieetikett "Chemould Show Rooms" aus Bombay, je in ansprechender dezenter Holzleiste, interessante Falzmaße ca. je 60,5 x 60,5 cm. Künstlerinfo: indischer Naturforscher und -schützer, Schriftsteller, Fotograf und Maler (1912 Tirunelvi bis 1996 ?), einer der anerkanntesten Naturforscher Indiens in seiner Zeit, verbrachte Krishnan Monate in indischen Wäldern und dokumentierte seine Beobachtungen mit Stift und Kamera, er schrieb ab den 1940er Jahren für die Zeitung Hindu und für die Illustrated Weekly of India über die indische Flora und Fauna, seine Texte illustrierte er stets mit eigenen Aquarellen und Zeichnungen, in den 1950er Jahren schrieb er eine Kolumne mit dem Titel „The Country Notebook“ im Statesman/Kalkutta, die 46 Jahre lang, bis zu seinem Tod, ununterbrochen veröffentlicht werden sollte, dazu war er erfolgreicher Romanschriftsteller, Krishnan wurde 1970 mit dem Padma Shri in Anerkennung seiner Arbeit zum Schutz der Tierwelt im Land ausgezeichnet, er war jahrzehntelang Mitglied verschiedener Wildtierausschüsse der indischen Regierung und eines der Gründungsmitglieder des Indian Board for Wildlife und erhielt für sein Engagement auch internationale Anerkennung.
Madhaviah Krishnan, Indian Beach Impressions
In this triptych series, the famous artist, who is also well versed in photography and film, demonstrates his documentary talent - by focussing on the various stages of the fish seller's work, Krishnan provides the viewer with a view that is by no means exotic and voyeuristic à la Gauguin, but rather, despite the traditional light clothing of the woman and the post-expressionist, reductive style of painting, Despite the woman's traditional light clothing and the post-expressionist, reductionist style of painting, Krishnan does not offer the viewer an exotic, voyeuristic view à la Gauguin, characterised by Western sensibilities, but on the contrary an undisguised testimony to the lives of his compatriots, characterised by honest, alert interest, oil on canvas, each signed and dated twice "M. KRISHNAN" and dated "[19]73" and "[19]74", once with signature and date fragment, on the reverse of the stretcher twice with label of the frame shop "Pundole Art Gallery and Framing Centre Bombay" and once with gallery label "Chemould Show Rooms" from Bombay, each in an attractive, discreet wooden frame, interesting folded dimensions approx. 60.5 x 60.5 cm each. Artist info: Indian naturalist and conservationist, writer, photographer and painter (1912 Tirunelvi to 1996 ?), one of India's most recognised naturalists of his time, Krishnan spent months in Indian forests documenting his observations with pen and camera, from the 1940s he wrote about Indian flora and fauna for the Hindu newspaper and for the Illustrated Weekly of India, he always illustrated his texts with his own watercolours and drawings, in the 1950s he wrote a column entitled "The Country Notebook" in the Statesman/Calcutta, which was to be published continuously for 46 years until his death, he was also a successful novelist, Krishnan was honoured with the Padma Shri in 1970 in recognition of his work to protect the country's wildlife, he was a member of various wildlife committees of the Indian government for decades and one of the founding members of the Indian Board for Wildlife and also received international recognition for his commitment.
Madhaviah Krishnan, Indische Strandimpressionen
in dieser als Triptychon angelegten Bilderserie zeigt der berühmte, auch in Fotografie und Film bewanderte Künstler sein dokumentarisches Talent - mit dem Fokus auf die verschiedenen Arbeitsschritte der Fischverkäuferin liefert Krishnan dem Betrachter, trotz der dargestellten traditionellen leichten Bekleidung der Frau und der postexpressionistischen, reduktionistischen Malweise, einen keineswegs exotistisch-voyeuristischen, von westlichen Befindlichkeiten geprägten Blick à la Gauguin, sondern im Gegenteil ein unverstelltes, von ehrlichem, wachem Interesse geprägtes Zeugnis vom Leben seiner Landsleute, Öl auf Leinwand, je zweimal signiert und datiert "M. KRISHNAN" sowie datiert "[19]73" bzw. "[19]74", einmal mit Signatur- und Datierungsfragment, rückseitig auf dem Keilrahmen zweimal mit Etikett der Rahmenhandlung "Pundole Art Gallery and Framing Centre Bombay" sowie einmal mit Galerieetikett "Chemould Show Rooms" aus Bombay, je in ansprechender dezenter Holzleiste, interessante Falzmaße ca. je 60,5 x 60,5 cm. Künstlerinfo: indischer Naturforscher und -schützer, Schriftsteller, Fotograf und Maler (1912 Tirunelvi bis 1996 ?), einer der anerkanntesten Naturforscher Indiens in seiner Zeit, verbrachte Krishnan Monate in indischen Wäldern und dokumentierte seine Beobachtungen mit Stift und Kamera, er schrieb ab den 1940er Jahren für die Zeitung Hindu und für die Illustrated Weekly of India über die indische Flora und Fauna, seine Texte illustrierte er stets mit eigenen Aquarellen und Zeichnungen, in den 1950er Jahren schrieb er eine Kolumne mit dem Titel „The Country Notebook“ im Statesman/Kalkutta, die 46 Jahre lang, bis zu seinem Tod, ununterbrochen veröffentlicht werden sollte, dazu war er erfolgreicher Romanschriftsteller, Krishnan wurde 1970 mit dem Padma Shri in Anerkennung seiner Arbeit zum Schutz der Tierwelt im Land ausgezeichnet, er war jahrzehntelang Mitglied verschiedener Wildtierausschüsse der indischen Regierung und eines der Gründungsmitglieder des Indian Board for Wildlife und erhielt für sein Engagement auch internationale Anerkennung.

114. Auktion Mai 2024

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Importantes Informations

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Conditions Générales de Ventes

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

See Full Terms And Conditions