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Sale Date >
- 20 Jun 2012 9am (8am UK time)
Venue Address
- Schönhauser Straße 10-16
- Köln
- 50968
- Germany
- www.van-ham.com
- info@van-ham.com
- Tel: +49 (0) 221 92 58620
- Fax: +49 (0 )221 92 58624
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Photography - No Live Bidding- Viewing only
Venue Address
- Schönhauser Straße 10-16
- Köln
- 50968
- Germany
Sale Date
- 20 Jun 2012 9am (8am UK time)
Terms and Conditions
1.1 VAN HAM Kunstauktionen KG (nachfolgend VAN
HAM) versteigert in einer öffentlichen Verstei gerung
gemäß §§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB
als Kommissionär im eigenen Namen und für Rech -
nung der Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
1.2 Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände
können vor der Versteigerung besichtigt und ge-prüft
werden. Dabei haften die Interessenten für von ihnen
verursachte Schäden an den ausgestellten Objekten.
2. Beschaffenheit, Gewährleistung
2.1 Die zur Versteigerung gelangenden und im
Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke sind ausnahmslos gebraucht. Sie
haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des
Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt,
wenn sie nach Auf fassung von VAN HAM den optischen Gesamt eindruck des Kunstwerkes maßgeblich
beeinträchtigen. Fehlende Angaben zum
Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch
keine Garantie oder Beschaffenheitsverein barung.
Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes
Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, münd lich oder in
Schriftform, enthält keine abweichende Individual -
abrede und bringt lediglich eine subjektive Ein -
schätzung von VAN HAM zum Ausdruck. Die Angaben
im Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und
Gewissen erteilt. Sie sind keine Garantien oder
Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließ-
lich der unverbindlichen Information. Gleiches gilt für
Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen Fällen ist der tatsächliche
Erhaltungszustand des Kunst werkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der
gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB).
2.2 Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis
zum Zeitpunkt der Drucklegung veröffentlichten oder
sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen
Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog
erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten
Fassung maßgeblich; nur in den Fällen, in denen kein
gedruckter Katalog vorliegt bzw. die Objekte im
Rahmen einer sog. stillen Auktion versteigert werden,
ist der Internetkatalog maßgeblich. VAN HAM behält
sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden
Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichti gung erfolgt
durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung
und/oder mündlich durch den Auktio nator unmittelbar
vor der Ver steigerung des einzelnen
Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten
an die Stelle der Katalogbeschreibung.
2.3 Unabhängig von der Regelung unter Ziff. 2.1 sind
Teil der mit dem Käufer vereinbarten Beschaffenheit nur
diejenigen Katalogangaben, die sich auf die Urheber -
schaft des Kunstwerkes beziehen. Eine besondere
Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte
(§§ 443, 477 BGB) ergeben, wird von VAN HAM nicht
übernommen Weitere Be schaffen heitsmerkmale als die
Urheberschaft des Kunst werkes, sind auch dann nicht
vertraglich vereinbart, wenn das Kunstwerk aus
Gründen der Werbung herausgestellt wird. Das Gleiche
gilt für die im Katalog befindlichen Abbildungen. Diese
Abbil dungen dienen dem Zweck, dem Interessen ten
eine Vorstellung von dem Kunstwerk zu ge ben; sie sind
weder Bestandteil der Beschaffenheits vereinbarung
noch eine Garantie für die Beschaffenheit.
2.4 Eine Haftung von VAN HAM wegen etwaiger
Män gel wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern eine
gesetzliche Haftung nicht zwingend vorgegeben ist.
2.5 Weist der Käufer jedoch innerhalb eines Jahres
nach Übergabe des Kunstwerkes nach, dass Katalogangaben über die Urheberschaft des Kunstwerkes
unrichtig sind und nicht mit der anerkannten Meinung der Experten am Tag der Drucklegung übereinstimmten, verpflichtet sich VAN HAM unabhängig
von Ziffer 2.4, seine Rechte gegenüber dem
Einlieferer geltend zu machen. Im Falle der erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet VAN
HAM dem Erwerber ausschließlich den gesamten
Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich VAN HAM
für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener
Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen
Kommission. Vor aussetzung ist jeweils, dass keine
Ansprüche Dritter an dem Kunstwerk bestehen und
das Kunstwerk am Sitz von VAN HAM in Köln in
unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Der
Un richtigkeitsnachweis gilt u.a. als geführt, wenn ein
international anerkannter Experte für den im Ka talog
angegebenen Urheber die Aufnahme des
Kunstwerkes in das von ihm erstellte Werk verzeich nis
(„Catalogue Raisonné“) verweigert.
2.6 Schadensersatzansprüche gegen VAN HAM
wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen
Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Auf wen -
dungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Handeln von VAN HAM oder auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch VAN
HAM beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit haben.
2.7 Alle Ansprüche gegen VAN HAM verjähren ein
Jahr nach Übergabe des zugeschlagenen Kunst werkes,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechts -
verletzung beruhen oder gesetzlich zwingend längere
Verjährungsfristen vorgegeben sind.
3. Durchführung der Versteigerung, Gebote
3.1 Die im Katalog angegebenen Schätzpreise sind
keine Mindest- oder Höchstpreise, sondern dienen nur
als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der Gegen -
stände ohne Gewähr für die Richtigkeit. Andere
Währungs angaben dienen lediglich der Information
und sind unverbindlich. Gegenstände von geringem
Wert können als Konvolute außerhalb des Katalogs
versteigert werden.
3.2 VAN HAM behält sich das Recht vor, während der
Versteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu
trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder
zurückzuziehen.
3.3 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen
Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein
Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat
er dies 24 Stunden vor Versteigerungs beginn unter
Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen
und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei
Zuschlag mit dem Bieter zustande.
3.4 Jeder Bieter erhält nach Vorlage eines gültigen
Personaldokuments und Zulassung zur Auktion von
VAN HAM eine Bieternummer. Nur unter dieser
Nummer abgegebene Gebote werden auf der Auktion
berücksichtigt.
3.5 Von Bietern, die VAN HAM noch unbekannt sind,
benötigt VAN HAM spätestens 24 Stunden vor Be-ginn
der Auktion eine schriftliche Anmeldung mit gültigem
Personalausweis. VAN HAM behält sich das Recht vor,
eine zeitnahe Bankauskunft oder Referenzen für die
Zulassung zur Auktion anzufordern.
3.6 Dem Einlieferer ist das Eigengebot bzw. das
Gebot durch einen Dritten auf selbst eingelieferte
Ware nicht gestattet. Bietet der Einlieferer oder ein von
diesem beauftragter Dritter gleichwohl und erhält den
Zuschlag, so ist er jedem anderen Bieter gleichgestellt.
Für den Eigenbieter gelten die Bestimmun gen der
Versteigerungsbedingungen daher entsprechend.
3.7 VAN HAM kann für den Einlieferer bis zu einem
Betrag unterhalb des Limits auf dessen eingeliefertes
Los bieten, ohne dies offenzulegen und unabhängig
davon, ob anderweitige Gebote abgegeben werden
oder nicht.
3.8 Der Preis bei Aufruf wird vom Versteigerer festgelegt; gesteigert wird im Regelfall um maximal 10% des
vorangegangenen Gebotes in Euro. Gebote können
persönlich im Auktionssaal, sowie bei Abwe-senheit
schriftlich, telefonisch oder mittels Internet über den
Online-Katalog auf der Home Page von VAN HAM
oder einer von VAN HAM zugelassenen Plattform
abgegeben werden.
3.9 Für die am Ende des Kataloges aufgeführten
Katalognummern, welche mit „+“ gekennzeichnet
sind, gelten die Bestimmungen der sog. „Stillen
Auktion“ (vg. Ziff. 10).
3.10 Alle Gebote beziehen sich auf den sog.
Hammer preis und erhöhen sich um das Aufgeld,
Mehr-wertsteuer sowie ggf. Folgerecht und
Zollumlage. Bei gleich hohen Geboten, unabhängig
ob im Auktions saal, telefonisch, schriftlich oder per
Internet abgegeben, entscheidet das Los. Schriftliche
Gebote oder Gebote per Internet werden von VAN
HAM nur mit dem Betrag in Anspruch genommen,
der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes
Gebot zu überbieten.
3.11 Gebote in Abwesenheit werden in der Regel
zugelassen, wenn diese mindestens 24 Stunden vor
Beginn der Versteigerung bei VAN HAM eingehen und,
sofern erforderlich, die weiteren Informationen gemäß
Ziff. 3.5 vorliegen. Das Gebot muss das Kunstwerk
unter Aufführung von Katalognummer und Katalog -
bezeichnung benennen. Im Zweifel ist die
Katalognummer maßgeblich; Unklarheiten gehen zu
Lasten des Bieters. Die Bearbeitung der Gebote in
Abwesenheit ist ein zusätzlicher und kostenloser
Service von VAN HAM, daher kann keine Zusicherung
für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung
gegeben werden. Dies gilt nicht, soweit VAN HAM
einen Fehler wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die in Abwesenheit
abgegebenen Gebote sind den unter Anwesenden in
der Versteigerung abgegebenen Geboten bei Zuschlag
gleichgestellt.
3.12 Das schriftliche Gebot muss vom Bieter unterzeichnet sein. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der
Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben.
3.13 Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des
Telefonbieters, Gebote abzugeben. Telefonische
Gebote können von VAN HAM aufgezeichnet wer-den.
Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich
der Antragsteller mit der Aufzeichnung von Telefon -
gesprächen einverstanden. VAN HAM haftet nicht für
das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von
Telekommunikations verbindungen oder Übermittlungsfehler.
3.14 Internet-Gebote können sowohl als sog. „Vor-Ge -
bote“ vor Beginn einer Versteigerung als auch als sog.
„Live-Gebote“ während einer im Internet live übertragenen Versteigerung sowie als sog. „Nach-Gebote“
nach Beendigung der Versteigerung nach Maßgabe
der nachstehenden Regelungen abgege-ben werden.
Gebote, die bei VAN HAM während einer laufenden
Versteigerung via Internet eingehen, werden im
Rahmen der laufenden Versteigerung nur dann
berücksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet
übertragene Versteigerung handelt. Im Übrigen sind
Internet-Gebote nur dann zulässig, wenn der Bieter
von VAN HAM zum Bieten über das In ternet durch
Zusendung eines Benutzernamens und eines
Passwortes zugelassen worden ist. Sie stellen nur dann
gültige Gebote dar, wenn sie durch den
Benutzernamen und das Passwort zweifelsfrei dem
Bieter zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die
Richtigkeit der Protokolle wird vom Bieter/ Käufer
anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer
Unrichtigkeit offen steht. Live-Gebote werden wie
Gebote aus dem Versteigerungssaal berücksichtigt.
3.15 Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei
Nachgeboten kommt ein Vertrag erst dann zustande,
wenn VAN HAM das Gebot annimmt.
3.16 Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei
Fernabsatz verträgen findet auf Schrift-, Telefon- und
Internet gebote keine Anwendung, sofern das Gebot
nicht im Rahmen einer sog. stillen Auktion erfolgte.
4. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den
Höchstbietenden. Mit dem Zuschlag kommt zwischen
VAN HAM und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt
wird, ein Kaufvertrag zustande. VAN HAM kann den
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15.10.2011Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem
Versteigerer nicht bekannt ist oder mit dem eine
Geschäftsverbindung noch nicht besteht, nicht spätestens bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit in
Form von Bankaus künften oder Garantien leistet. Ein
Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht jedoch
grundsätzlich nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, so
bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Wenn
mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und
nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt,
entscheidet das Los. VAN HAM kann den Zuschlag
zurücknehmen und die Sache erneut ausrufen, wenn
irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot
übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende
sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel
über den Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen
Gebots ein Zuschlag nicht erteilt wird, haftet VAN
HAM dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Bei einem unter Vorbehalt erteilten
Zuschlag bleibt der Bieter einen Monat an sein Gebot
gebunden. Ein unter Vorbe halt erteilter Zuschlag wird
nur wirksam, wenn VAN HAM das Gebot innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnungslegung bestätigt.
5. Kaufpreis und Zahlung
5.1 Neben der Zuschlagssumme ist vom Käufer für
die ersten 100.000 Euro ein Aufgeld von 25% und auf
die darüber hinausgehenden Beträge von 22% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenz besteuerung
nach § 25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei
Objekten, die im Anhang als regelbesteuert vermerkt
sind, wird auf den Zuschlag auf die ersten 100.000
Euro ein Aufgeld von 21% und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 18% erhoben. Auf die
Summe von Zuschlag und Aufgeld
wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 7%
(Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Graphiken, etc.)
bzw. 19% (Kunstgewerbe, Teppiche, Schmuck, Uhren,
Siebdrucke, Offsets, Photographien, etc.) erhoben.
5.2 Der Veräußerer ist gemäß § 26 Abs.1 UrhG zur
Zahlung einer gesetzlichen Folgerechtsgebühr auf den
Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst
und der Photographie verpflichtet, deren Urheber noch
nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben
sind. Davon trägt der Käufer anteilig in Form einer
pauschalen Umlage von:
- 1,5% auf einen Hammerpreis bis zu € 200.000
- 0,5% für den übersteigenden Hammerpreis
von € 200.001 bis € 350.000 bzw.
- 0,25% für einen weiteren Hammerpreis von
€ 350.001 bis € 500.000 sowie
- 0,125% für den weiter übersteigenden
Hammerpreis bis zu fünf Millionen; maximal
€ 6.250.
5.3 Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Rechnung auf Wunsch (nach vorheriger Mitteilung) nach der Regelbesteuerung ausgestellt
werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind
Auslieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU)
und – bei Angabe der USt.-ID-Nr. – auch an Unter neh -
men in EU-Mitgliedsländer. Verbringen Auktions -
teilnehmer ersteigerte Gegenstände selbst in Dritt länder,
wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald VAN HAM
der Ausfuhr- und Abnehmer-nachweis vorliegt.
5.4 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung;
Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
5.5 Die Zahlung des mit dem Zuschlag fälligen
Gesamt betrages ist in bar oder durch bankbestätigten
Scheck zu entrichten. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle Steuern, Kosten, Ge-bühren
der Überweisung oder der Scheckeinlösung (inklusive
der VAN HAM in Abzug gebrachten Bankspesen)
gehen zu Lasten des Käufers. Persönlich an der
Versteigerung teilnehmende Käufer haben den
Kaufpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an VAN
HAM zu zahlen. Bei Geboten in Abwesenheit gilt
unbeschadet der sofortigen Fälligkeit die Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als
verspätet.
5.6 Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach
Vertragsschluss, also Zuschlagserteilung oder Annahme
des Nach gebotes ein. Zahlungen sind in Euro an VAN
HAM zu leisten. Entsprechendes gilt für Schecks, die
erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung
anerkannt werden.
5.7 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach
vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.
6. Abholung und Gefahrtragung
6.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die
Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des
Zuschlages bei VAN HAM abzuholen. VAN HAM organisiert die Versi-cherung und den Transport des
Kunstwerkes zum Käufer nur auf dessen schriftliche
Anweisung hin und auf seine Kosten und Gefahr. Da
der Kaufpreis sofort fällig ist und der Erwerber zur
unverzüglichen Abholung verpflichtet ist, befindet er
sich spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung oder
Annah me des Nach gebotes in Annahmeverzug, so
dass spätestens dann auch, unabhängig von der noch
ausstehenden Übergabe, die Gefahr auf den Erwerber
übergeht.
6.2 Hat der Erwerber die Gegenstände nicht spätestens drei Wochen nach erfolgtem Zuschlag bzw.
nach Mitteilung bei VAN HAM abgeholt, wird VAN
HAM den Erwerber zur Abholung der Gegen stände
binnen einer Woche auffordern. Nach Ablauf dieser
Frist hat VAN HAM das Recht, die Gegenstände auf
Kosten und Gefahr des Erwerbers bei einem Lager -
halter aufbewahren zu lassen. Vor einer Aufbewahrung unterrichtet VAN HAM den Erwerber. Bei einer
Selbsteinlagerung durch VAN HAM werden bis zu 1%
p.a. des Zuschlagpreises für Versicherungs- und
Lager kosten berechnet. Unabhängig davon kann VAN
HAM wahlweise Erfüllung des Vertrages verlangen
oder die gesetzlichen Rechte wegen Pflichtverletzung
geltend machen. Zur Berechnung eines eventuellen
Schadens wird auf Ziff. 5 und 8 dieser Bedingungen
verwiesen.
6.3 VAN HAM trägt in keinem Fall eine Haftung für
Verlust oder Beschädigung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener Gegen stände, es sei
denn, VAN HAM fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last.
7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
7.1 Das Eigentum am Kunstwerk geht erst mit vollständigem Eingang aller nach Ziff. 5 und 8 geschulde-ten Zahlungen auf den Käufer über. Für den Fall,
dass der Käufer das Kunstwerk veräußert, bevor er
sämtliche Forderungen von VAN HAM erfüllt hat, tritt
der Käufer bereits jetzt sämtliche Forderungen, die
aus dem Weiterverkauf entstehen, an VAN HAM ab.
VAN HAM nimmt die Abtretung hiermit an.
7.2 Der Käufer kann gegenüber VAN HAM nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
7.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers aufgrund
von Ansprüchen aus einem früheren Geschäft mit VAN
HAM ist ausgeschlossen. Soweit der Käufer Voll -
kaufmann ist, verzichtet er auf seine Rechte aus
§§ 273, 320 BGB.
8. Verzug
8.1 Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in
Höhe von 1% pro Monat berechnet. Der Erwerber hat
das Recht zum Nachweis eines geringeren oder keines
Schadens. Im Übrigen kann VAN HAM bei Zah-lungsverzug wahlweise Erfüllung des Kauf vertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle
Rechte des Käufers am ersteigerten Kunstwerk und
VAN HAM ist berechtigt, Schaden sersatz in Höhe des
entgangenen Entgelts auf das Kunstwerk
(Einliefererkommission und Aufgeld) zu verlangen.
Wird der Gegenstand in einer neuen Auktion
nochmals versteigert, so haftet der säumige Käufer
außerdem für jeglichen Mindererlös gegen über der
früheren Verstei gerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen etwaigen
Mehrerlös hat er keinen Anspruch. VAN HAM hat das
Recht, ihn von weiteren Geboten in Versteigerungen
auszuschließen.
8.3 Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist VAN
HAM berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Namen und Adressdaten des Käufers
zu nennen
9. Einwilligungserklärung Datenschutz
Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name,
seine Adresse und Käufe für Zwecke der Durch führung
und Abwicklung des Vertrags verhältnisses, sowie zum
Zwecke der Information über zukünftige Auktionen
und Angebote, elektronisch von VAN HAM gespeichert
und verarbeitet werden. Sollte der Bieter im Rahmen
der Durch führung und Abwick lung dieses Vertrags -
verhältnisses seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimmt der Bieter zu, dass diese Tatsache in
eine Sperrdatei, die allen Auktions häusern des
Bundesverbands Deutscher Kunst versteigerer e.V.
zugänglich ist, aufgenommen werden kann. Der
Datenerhebung und weiteren Nutzung kann durch
Streichen dieser Klausel oder jederzeit durch spätere
Erklärung gegenüber VAN HAM mit Wirkung für die
Zukunft widersprochen werden.
10. Stille Auktion
10.1 VAN HAM führt für die am Ende des Kataloges
aufgeführten Objekte, die mit „+“ gekennzeichnet
sind, eine sog. „Stille Auktion“ durch. Für diese „Stille
Auktion“ gelten diese Versteigerungsbedingungen
entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass Bieter
nur in schriftlicher Form sowie über Internet mitbieten
können. Die Objekte der „Stillen Auktion“ werden
nicht aufgerufen, so dass keine persönlichen oder
telefonischen Gebote abgegeben werden können.
Die Gebote für eine „Stille Auktion“ müssen der
Gültigkeit wegen mindestens 24 Stunden vor
Auktionsbeginn schriftlich bei VAN HAM vorliegen;
im übrigen wird auf Ziff. 3. verwiesen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und VAN
HAM. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers
haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Köln. Es gilt
deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge
des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine
Anwendung.
11.3 Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß
auch für den freihändigen Verkauf der zur Auktion
eingelieferten Gegenstände.
11.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der
übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt,
wenn der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke
aufweist. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung der
Versteigerungsbedin gun gen maßgeblich.
Markus Eisenbeis
(pers. haft. Ges. und öffent. best. und vereidigter
Versteigerer für Kunst und Antiquitäten)
Delivery
Contact details
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- Köln
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VAN HAM Kunstauktionen
Photography - No Live Bidding- Viewing only
12 Lots
-
Lot 4
Anschütz, Ottomar1846 Lissa - 1907 BerlinManöver. 1883. 14 albumen prints. Original backing cards....
- Estimate: Est: €1,000
-
Lot 5
Anschütz, Ottomar1846 Lissa - 1907 BerlinGestüt Groditz. 1883. 31 albumen prints. Original backing...
- Estimate: Est: €1,200
-
Lot 122
Krone, Hermann1827 - 1916Alte Elbbrücke. Dresden 1857. Vintage. Albumen print. Original backing...
- Estimate: Est: €1,800
-
Lot 151
Pictorialist"Feuilles mortes". Ca. 1900. Vintage. Gum-print. Framed. 91 x 50cm. In the lower right...
- Estimate: Est: €32,000 - €40,000
-
Lot 351
AlbumVienna. 1880's. 40 albumen prints. Original album with clasp. Ca. 22 x 18cm.
- Estimate: Est: €300
-
Lot 352
AlbumRussisches Zarendorf. 1900. 29 albumen prints. Original album leather bound. Album...
- Estimate: Est: €400
-
Lot 355
Audouard y Ca."Puerto de Barcelona. Vista General". May 1888. Albumen print. Original backing...
- Estimate: Est: €600
-
Lot 356
Anschütz, Ottomar1846 Lissa - 1907 BerlinMarkt. 1863. 2 albumen prints. Original backing card....
- Estimate: Est: €300
-
Lot 358
Arnoux, HippolyteActive in Egypt and Middle East circa 1860 until 1880Ägypten. Circa 1870-1880. 13...
- Estimate: Est: €600
-
Lot 363
Beato, FeliceHikkyaku (Schnellläufer bzw. Postbote). Before 1877. Vintage. Hand coloured albumen...
- Estimate: Est: €800
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