2049
Sonnenuhr mit Kompass Deutschland, 2. Hälfte 18. Jh., aufklappbare Taschen-Sonnenuhr mit Kompass,
Auctioneer has chosen not to publish the price of this lot
Stuttgart
Description
Sonnenuhr mit Kompass
Deutschland, 2. Hälfte 18. Jh., aufklappbare Taschen-Sonnenuhr mit Kompass, kleines Holzkästchen mit scharniertem Deckel, darin eingelassener Kompass gerahmt von dekorativer Papierauflage (handkolorierter Kupferstich), Deckelinnenseite mit Sonnenuhr (Schnur fehlt), HxBxT: ca. 1,6/5,7/8,4 cm. Alters- und Gebrauchsspuren, Schnur fehlend, Reste einer Papierauflage auf Deckel außenseitig.
Mindestpreis: 250
Deutschland, 2. Hälfte 18. Jh., aufklappbare Taschen-Sonnenuhr mit Kompass, kleines Holzkästchen mit scharniertem Deckel, darin eingelassener Kompass gerahmt von dekorativer Papierauflage (handkolorierter Kupferstich), Deckelinnenseite mit Sonnenuhr (Schnur fehlt), HxBxT: ca. 1,6/5,7/8,4 cm. Alters- und Gebrauchsspuren, Schnur fehlend, Reste einer Papierauflage auf Deckel außenseitig.
Mindestpreis: 250
Auction Details
Shipping
T&Cs & Important Info
Ask seller a question
Sonnenuhr mit Kompass
Deutschland, 2. Hälfte 18. Jh., aufklappbare Taschen-Sonnenuhr mit Kompass, kleines Holzkästchen mit scharniertem Deckel, darin eingelassener Kompass gerahmt von dekorativer Papierauflage (handkolorierter Kupferstich), Deckelinnenseite mit Sonnenuhr (Schnur fehlt), HxBxT: ca. 1,6/5,7/8,4 cm. Alters- und Gebrauchsspuren, Schnur fehlend, Reste einer Papierauflage auf Deckel außenseitig.
Mindestpreis: 250
Deutschland, 2. Hälfte 18. Jh., aufklappbare Taschen-Sonnenuhr mit Kompass, kleines Holzkästchen mit scharniertem Deckel, darin eingelassener Kompass gerahmt von dekorativer Papierauflage (handkolorierter Kupferstich), Deckelinnenseite mit Sonnenuhr (Schnur fehlt), HxBxT: ca. 1,6/5,7/8,4 cm. Alters- und Gebrauchsspuren, Schnur fehlend, Reste einer Papierauflage auf Deckel außenseitig.
Mindestpreis: 250
Kunst Antiquitäten Design
Sale Date(s)
Venue Address
Augsburger Straße 221
Stuttgart
70327
Germany
For Siebers Auktionen delivery information please telephone +49 7113808481.
Important Information
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder
Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Yves Siebers Auktionen GmbH als
Kommissionär in eigenem Namen auf Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, mit Ausnahme der
besonders gekennzeichneten Eigenware.
2. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
3. Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände
sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind keine zugesicherten
Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB. Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu
wiedergegeben werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe,
Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei
zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu erbringen. Ein Mangel
muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und
begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht. Eine Haftung des Versteigerers
oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nur bei bezahlten
Objekten geltend gemacht werden.
4. Jeder Bieter erhält eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises vergeben
wird.
5. Schriftliche Bieteranträge werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Für schriftliches,
telefonisches oder online „Live Bieten“ muss der Auftrag spätestens am Vortag der Versteigerung
(12°°h) vorliegen. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von € 200,- möglich, bei Losen
mit geringerem Limit werden automatisch € 200,- geboten. Der Limitpreis gilt beim telefonischen
Bieten zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Es müssen hierfür die
Auftragsformulare verwendet werden. Schriftliche Aufträge können persönlich abgegeben werden, per
Post oder Fax zugesandt werden. Email-Aufträge müssen mittels Fax oder Brief bestätigt werden. Der
angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des Bieters. Der Zuschlag kann aber auch zu einem niedrigeren
Preis erfolgen, jedoch nicht unter dem Mindestpreis. Der Versteigerer ist durch den Auftrag berechtigt,
für den Bieter bis zu seinem angegebenen Höchstgebot in den üblichen Schritten mitzusteigern.
6. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung
auszuschließen.
7. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Bei Gegenständen ohne Limit liegt der
Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Diese sind als ´o.L.´ gekennzeichnet. Gebote unter Limit
können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt erteilt werden. Bei einem Zuschlag unter
Vorbehalt ist der Bieter 4 Wochen an sein Angebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den
vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Angebot.
Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf
des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
8. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurückzuziehen.
9. Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher
abgegebene Gebot bestehen und ist verbindlich.
Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den
Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der
Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.
Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.
10. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die
Gefahr für Verluste, Verwechslungen, Beschädigungen etc. auf den Käufer über.
11. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme und dem Aufgeld.
Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den
sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und Zuschläge schriftlicher
Bieter beträgt 23 %. Für Zuschläge, die über „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen,
erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.thesaleroom.
com) erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der
„Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als
durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich
der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.
- 2 -
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs
besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 23 %
erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a
UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die
Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein
Aufgeld von 19,5 % + die gesetzliche MwSt erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die
Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der
Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr.,
auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittländer
bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen
Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen, behält sich das Auktionshaus vor,
eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen,
Grafiken, Gemälde) für bestimmte Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr
von 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer (je 2 %) Diese Objekte sind mit einem´ # ´
hinter der Losnummer gekennzeichnet.
13. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder bankbestätigten Schecks erfolgen. Skonto kann nicht
gewährt werden. Alle Bieter haben den Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
14. Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich abzuholen. Falls nicht anders vereinbart
müssen die Gegenstände spätestens 5 Werktage nach der Auktion abgeholt werden. Wenn möglich,
kann in den Pausen eine Ausgabe der Waren erfolgen. Anspruch auf Aushändigung und Übereignung
der Ware hat der Bieter erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Lagerung
ersteigerter Objekte kann nach Absprache 14 Tag kostenfrei erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine
Lagergebühr von € 5,- pro Tag und Objekt. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Das Haus übernimmt auf Wunsch und vorherige Absprache den Versand auf Kosten und Gefahr des
Käufers.
15. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem
Zuschlag. Die Positionen können dann ohne weitere Benachrichtigung, auf seine Kosten, auf einer der
nächsten Auktionen versteigert, oder einem unterlegenen Bieter zugeschlagen werden. In diesem Fall
haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös, für die Kosten der wiederholten Versteigerung und
der Versteigerungsgebühren. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
16. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie,
dass sie den Katalog und darin abgebildete Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der
Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens
oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Yves Siebers
GmbH und ihre Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an
bzw. ab.
17. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm
verschuldeten Schaden.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
See Full Terms And Conditions
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder
Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Yves Siebers Auktionen GmbH als
Kommissionär in eigenem Namen auf Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, mit Ausnahme der
besonders gekennzeichneten Eigenware.
2. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
3. Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände
sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind keine zugesicherten
Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB. Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu
wiedergegeben werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe,
Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei
zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu erbringen. Ein Mangel
muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und
begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht. Eine Haftung des Versteigerers
oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nur bei bezahlten
Objekten geltend gemacht werden.
4. Jeder Bieter erhält eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises vergeben
wird.
5. Schriftliche Bieteranträge werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Für schriftliches,
telefonisches oder online „Live Bieten“ muss der Auftrag spätestens am Vortag der Versteigerung
(12°°h) vorliegen. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von € 200,- möglich, bei Losen
mit geringerem Limit werden automatisch € 200,- geboten. Der Limitpreis gilt beim telefonischen
Bieten zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Es müssen hierfür die
Auftragsformulare verwendet werden. Schriftliche Aufträge können persönlich abgegeben werden, per
Post oder Fax zugesandt werden. Email-Aufträge müssen mittels Fax oder Brief bestätigt werden. Der
angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des Bieters. Der Zuschlag kann aber auch zu einem niedrigeren
Preis erfolgen, jedoch nicht unter dem Mindestpreis. Der Versteigerer ist durch den Auftrag berechtigt,
für den Bieter bis zu seinem angegebenen Höchstgebot in den üblichen Schritten mitzusteigern.
6. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung
auszuschließen.
7. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Bei Gegenständen ohne Limit liegt der
Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Diese sind als ´o.L.´ gekennzeichnet. Gebote unter Limit
können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt erteilt werden. Bei einem Zuschlag unter
Vorbehalt ist der Bieter 4 Wochen an sein Angebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den
vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Angebot.
Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf
des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
8. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurückzuziehen.
9. Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher
abgegebene Gebot bestehen und ist verbindlich.
Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den
Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der
Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.
Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.
10. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die
Gefahr für Verluste, Verwechslungen, Beschädigungen etc. auf den Käufer über.
11. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme und dem Aufgeld.
Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den
sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und Zuschläge schriftlicher
Bieter beträgt 23 %. Für Zuschläge, die über „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen,
erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.thesaleroom.
com) erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der
„Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als
durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich
der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.
- 2 -
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs
besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 23 %
erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a
UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die
Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein
Aufgeld von 19,5 % + die gesetzliche MwSt erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die
Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der
Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr.,
auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittländer
bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen
Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen, behält sich das Auktionshaus vor,
eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen,
Grafiken, Gemälde) für bestimmte Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr
von 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer (je 2 %) Diese Objekte sind mit einem´ # ´
hinter der Losnummer gekennzeichnet.
13. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder bankbestätigten Schecks erfolgen. Skonto kann nicht
gewährt werden. Alle Bieter haben den Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
14. Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich abzuholen. Falls nicht anders vereinbart
müssen die Gegenstände spätestens 5 Werktage nach der Auktion abgeholt werden. Wenn möglich,
kann in den Pausen eine Ausgabe der Waren erfolgen. Anspruch auf Aushändigung und Übereignung
der Ware hat der Bieter erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Lagerung
ersteigerter Objekte kann nach Absprache 14 Tag kostenfrei erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine
Lagergebühr von € 5,- pro Tag und Objekt. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Das Haus übernimmt auf Wunsch und vorherige Absprache den Versand auf Kosten und Gefahr des
Käufers.
15. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem
Zuschlag. Die Positionen können dann ohne weitere Benachrichtigung, auf seine Kosten, auf einer der
nächsten Auktionen versteigert, oder einem unterlegenen Bieter zugeschlagen werden. In diesem Fall
haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös, für die Kosten der wiederholten Versteigerung und
der Versteigerungsgebühren. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
16. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie,
dass sie den Katalog und darin abgebildete Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der
Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens
oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Yves Siebers
GmbH und ihre Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an
bzw. ab.
17. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm
verschuldeten Schaden.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.