Sale 124 - Art & Antiques

by Historia Auktionhaus

25 Feb 2015 10:00 CET (09:00 GMT) (2 day sale) Live Webcast Auction

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Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN - INFORMATION


Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden folgende Bedingungen anerkannt:
Das Historia Auktionshaus versteigert gebrauchte Gegenstände und Antiquitäten in öffentlichen Versteigerungen als Vermittler, freiwillig im fremden Namen
und für Rechnung von anonymen Auftraggebern.

Die zur Versteigerung angebotenen Objekte befinden sich in einem Erhaltungszustand, der ihrem Alter und bisherigen Gebrauch entspricht.
Verschmutzungen, Gebrauchs- und Altersspuren, Restaurierungen und Ergänzungen sind bei gebrauchten Gegenständen und Antiquitäten als normal zu
betrachten. Diese werden im Katalog sowie in schriftlichen bzw. mündlichen Zustandsberichten nach Ermessen des Sachbearbeiters erwähnt und
unverbindlich erbracht. Sie stellen keine Garantien dar und geben lediglich eine subjektive Meinung wieder.

Beschreibungen im Katalog sowie mündliche Auskünfte vor oder während der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und beruhen
- auch bezüglich der Provenienz auf Angaben der Einlieferer.
Die Beschreibungen stellen, wenn nicht ausdrücklich garantiert, keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar, aus der sich besondere Rechte des
Käufers (= Ersteigerers) ergeben und/oder sich eine strengere als aus dem Gesetz ergebende Haftung ergibt. (§ 445 BGB) Dies gilt insbesondere für
Künstlerzuschreibungen, Urheberschaft, Maße, Material Gewicht, Vollständigkeit, Herkunft, Alter etc.
Angaben zum Verkehrswert dienen weder dazu einen Höchst- oder Mindestpreis verbindlich festzulegen, sondern lediglich als Anhaltspunkt.
Für Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder den elektronischen Medien wird jegliche Haftung abgelehnt. Eine Übernahme der Bilder und/oder Texte aus
diesen Medien ist, auch bei dem Erwerb eines Gegenstandes, nicht zulässig und wird bei Verstoß wegen Urheberrechtsverletzung geahndet.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Für offene und versteckte Mängel sowie für alters-, zustands-, gebrauchs- oder
materialbedingte fortschreitende Beschädigungen insbesondere von Möbeln, Rahmen, und Teppichen übernimmt das Auktionshaus Historia keine Haftung.
Sämtliche Gegenstände können und sollten vor der Auktion zu den ausgeschriebenen Vorbesichtigungszeiten besichtigt und geprüft werden.
Die Abbildungen im Katalog können oftmals nur klein, die Farbe evtl. abweichend wiedergegeben werden. Auf Wunsch werden Ihnen separate Fotos mit
genauen Details, z.B. Signaturen, Punzen usw., zugesendet.
Bei technischen, mechanischen und elektrischen Geräten übernimmt das Auktionshaus für Funktion und Vollzähligkeit der Bauteile nur bei „Geprüft“ die
Garantie für die Gängigkeit des Objektes.

Bei Gemälden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefügt und nicht bewertet wird.
Bei der Bildhauerkunst beziehen sich die Künstlerangaben auf die geistige Urheberschaft des Modells. Die Abgüsse können auch nach dem Tod des Künstlers
entstanden sein, dagegen werden Abgüsse des 21. Jh. als postume Bildhauerkunst deklariert. Kleinere Bestoßungen der Sockel werden nicht erwähnt. Die
Größenangaben der figürlichen Bronzen erfolgen inklusive des dazugehörigen Sockels.

Gegenstände aus der Zeit des III. Reichs sind nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst
oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken
gedacht (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
Objekte aus Art-Geschützten Tierprodukten wie z.B. Elfenbein, Krokoleder, Schildpatt etc., unterliegen behördlichen Auflagen und werden mit einem
Vermarktungsgutachten von einem vereidigten Sachverständigen veräußert.

Sämtliche Maße sind in cm angegeben, wobei die Höhe der Breite vorangesetzt wird. Es wird immer das größte Maß genommen, z. B. beim Schrank
die überstehende Kopfleiste.

An der Versteigerung teilnehmende Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren, wobei das Historia Auktionshaus berechtigt ist,
Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Der Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist für sein
Gebot persönlich haftbar.
Die Regelungen über Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB findet keine Anwendung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

Neukunden, die beabsichtigen Gegenstände für vier-, fünf- oder höherstelligere Summen zu ersteigern, müssen vor Beginn der Auktion nach Absprache
mit dem Versteigerer einen entsprechenden Bonitätsnachweis führen und/oder nachweisbare Referenzen angeben.

Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Gesteigert wird bis 50 Euro um 5 Euro, über 50 Euro um ca. 10 %. Bei
„Ohne-Limit- Angeboten“ (o.L.) beginnt der Versteigerer mit dem höchsten evtl. vorliegenden schriftlichen Gebot. Bitte beachten Sie, dass schriftliche
Gebote und die Anmeldungen für telefonisches Mitbieten (per Post, Fax oder E-Mail) spätestens 24 Stunden vor der Auktion beim Auktionshaus
vorliegen müssen, da sonst für deren Ausführung nicht garantiert werden kann. Bei telefonischen Geboten werden Sie zu dem Zeitpunkt, an dem das
gewünschte Objekt versteigert wird, angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Verbindung kann nicht gegeben werden (Leitung besetzt,
Funkloch, Anrufbeantworter). Sollte jedoch kein Mitbieter den gewünschten Artikel mitsteigern, wird dieser zum Limit für Sie zugeschlagen. Schriftliche
Gebote gelten als Höchstgebote, welche nur so weit in Anspruch genommen werden, bis die Mindestpreise erreicht oder ein Saalbieter bzw.
andere schriftliche Aufträge überboten sind. Der Zuschlag kann demnach auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder
verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot
erfolgt, wird das erste eingegangene Gebot berücksichtigt. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut
anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitiges Gebot übersehen und dieses vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag
bestehen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes (gem. § 446 + 447 BGB) auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt
der Bieter (gem. § 158 BGB) 6 Wochen an sein Gebot gebunden.

Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 24 % erhoben, in diesem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (20,168 % + 19 % MwSt. = 24
%). Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an das Auktionshaus in bar oder in Euro/
EC-cash zu zahlen; spätere Zahlung ist nur im zuvor getroffenen Einvernehmen mit dem Auktionshaus zulässig.

Bei Zahlung mit Kreditkarte werden 5% Gebühren inkl. der ges. MwSt. erhoben. Die Zahlung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten
haben oder durch Beauftragte vertreten worden sind, gilt binnen 10 Tage nach Rechnungserhalt.

Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand unverzüglich abzuholen, spätestens jedoch nach 10 Tagen. Die Aushändigung erfolgt nach Zahlung
des Kaufpreises. Das Historia Auktionshaus übernimmt auf Wunsch des Ersteigerers Verpackung und Versand des Kunstgegenstandes auf Kosten und Gefahr
des Käufers.

Bei Zahlungsverzug werden Gebühren in Höhe des Verzugszinssatz für das Jahr von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs.1 BGB).
Ebenso entfallen Lagergebühren in Höhe von 2% vom Zuschlagpreis je angebrochenen Monat. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger
Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung
anerkannt werden können.

Der Käufer haftet dem Auktionshaus bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen
Schaden. Das Auktionshaus kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz in Höhe der Provisionen wg. Nichterfüllung verlangen
und - davon unabhängig - die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Falle haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorgegangenen
Zuschlag erlöschen, für den Ausfall. Er hat dagegen auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Schadensersatzansprüche gegen das Historia Auktionshaus gleichwohl aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen, sofern diese nicht darauf beruhen,
dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder Pflichten verletzt wurden, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind oder durch eine
Pflichtverletzung Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurde.